Posts Tagged With 'Revision'

Juni 03, 2026

Kinderfotograf Achim Lippoth: Landgericht Köln erhöht nach BGH-Revision das Strafmaß auf sieben Jahre Freiheitsstrafe

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Kinderfotograf Achim Lippoth: Landgericht Köln erhöht nach BGH-Revision das Strafmaß auf sieben Jahre Freiheitsstrafe

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert: Über viele Jahre gehörte Achim Lippoth zu den bekanntesten Kinderfotografen Deutschlands

Über viele Jahre gehörte Achim Lippoth zu den bekanntesten Kinderfotografen Deutschlands. Seine Bilder erschienen auch in internationalen Magazinen wie der „Vogue“ oder dem „New York Times Magazine“, für viele Eltern war ein Shooting mit ihm eine Auszeichnung. Dennoch wurde Lippoth im Jahr 2021 von einem Jungen-Modell angezeigt und es begann ein Mamutverfahren. Im Jahr 2022 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und 10 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft lege erfolgreich Revision ein und der Bundesgerichtshof(BGH) hob das Urteil im Jahr 2024 auf. Ein anderes Kölner Landgericht verurteilte Lippoth nun zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Alle weiteren Vorwürfe konnten nicht bewiesen werden. Zitate WDR: „Er hatte ein feudales Leben, sagte der Vorsitzende Richter zu Beginn seiner Urteilsbegründung. Das änderte sich schlagartig, als Achim Lippoth im Juni 2021 angezeigt wurde. Daraufhin meldeten sich weitere mögliche Opfer, mittlerweile junge Männer, die als Kind missbraucht worden sein sollen. Der Fotograf habe dadurch seine berufliche Existenz und viel Geld verloren. Als Fotograf sei er verbrannt, so der Richter.“ K13online zitiert Wilhelm Busch: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert“. NIcht im restlichen Strafvollzug, aber wenn Lippoth wieder in die Freiheit entlassen wurde. Wie sich der Ex-Kinderfotograf seine berufliche und private Zukunft vorstellt? Wir wissen es nicht! Das Gericht spricht von einer klaren „pädophilen Veranlagung„. Damit wäre er bei K13online mit politischen und medialen Aktivitäten genau an der richtigen Stelle…

März 19, 2026

Landgericht Braunschweig: Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) & Lehrerin wegen § 176 ff und § 184b StGB verurteilt

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Landgericht Braunschweig: Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) & Lehrerin wegen § 176 ff und § 184b StGB verurteilt

Warum gab es offensichtlich keine polizeilichen Vernehmungen des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, den damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin?: Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge?

Unter Einbeziehung des rechtskräftigen Urteils(Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung) wegen Kinderpornos aus dem Jahre 2025 wurde der Ex-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing(FDP) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren & zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Lehrerin hat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr & sechs Monate auf Bewährung erhalten. Beide Strafmaße liegen über den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung von Ebbing hat Freispruch gefordert. Deshalb ist davon auszugehen, dass gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt wird. Ebbing hatte die Vorwürfe hinsichtlich des § 176 ff. StGB bestritten. Das offensichtlich rechtsfehlerhafte Gerichtsverfahren wirft jedoch eine weitere Frage auf: Warum gab es offensichtlich keine polizeiliche Vernehmung des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, dem damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin? Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge? Er hätte die sexuellen Handlungen bestätigen oder bestreiten können. Eine Verurteilung, nur aufgrund von Chat-Fantasien, kann bei einer Revision keinen Bestand haben. Die Erfolgsaussichten beim BGH sind groß, um dieses Fehlurteil aufzuheben. Ob die Lehrerin ebenfalls Revision einlegt, ist zurzeit unbekannt. Bis zu rechtskräftigen Urteilen gilt für Beide weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Lehrerin wäre bei Rechtskraft gleich mehrfach getroffen: Für die suspendierte Lehrerin stehen nach dem Strafprozess weitere Fragen zum Sorgerecht für ihre Kinder und ein Disziplinarverfahren aus. Mit dem Urteil von mehr als einem Jahr dürfte die Frau ihren Beamtenstatus verlieren. Der Mutter von acht Kindern würde das Sorgerecht für ihre Söhne & Töchter verlieren und müsste zum Sozialamt gehen…  

Februar 24, 2026

Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

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Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

Stieftochter sagte aus, in ihren Stiefvater verliebt gewesen zu sein: Damals elfjähriges Mädchen wollte den Vater ihrer Tochter vor dem Gesetzgeber & Gericht & Gefängnis schützen

Der Bundesgerichtshof(BGH) hat das Urteil gegen den Stiefvater, der mit seiner damals elfjährigen Stieftochter einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte, bestätigt. Die Stieftochter hatte vor Gericht ausgesagt, in den Stiefvater verliebt gewesen zu sein. Um den Vater ihrer Tochter zu schützen, habe Sie sich mit einem gebrauchten Kondom selbst geschwängert. Das Landgericht Siegen bemühte zwei Gutachter, die eine solche Zeugung nahezu ausgeschlossen haben. Der Gesetzgeber bezeichnet auch sexuelle Einvernehmlichkeit als „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“. Das Landgericht & der BGH ist an das bestehende Unrechtsgesetz im § 176 ff. StGB gebunden und darf auch bei einer solchen Liebesbeziehung nicht freisprechen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Der heute 13-jährigen Stieftochter wurde schon damals ihr Kind entzogen. Der Vater wird seine Tochter wegen der Gefangenschaft nicht sehen können. Das heute zweijährige Kind der Beiden wird also ohne Mutter & Vater in fremder Betreuung aufwachsen. All diese furchtbaren Folgen haben ihre Ursachen in der Gesetzeslage, die nicht zwischen einvernehmlicher Sexualität und sexueller Gewalt differenziert. Alle Betroffenen können sich vor dem Zugriff der Gesetze & Justiz nur dadurch schützen, wenn solche sexuellen Beziehungen streng geheim bleiben. Für die damit verbundenen psychischen Belastungen trägt der Gesetzgeber die politische Verantwortung…

April 09, 2025

Landgericht Bochum muss neu entscheiden: Bundesgerichtshof(BGH) hat Verurteilung von Lünens Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) aufgehoben

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Landgericht Bochum muss neu entscheiden: Bundesgerichtshof(BGH) hat Verurteilung von Lünens Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) aufgehoben

Rechtsfehlerhafte Verurteilung: Landgericht Bochum hat die Gesetzesänderung beim § 184b StGB(Kinderpornos) im Strafmaß nicht berücksichtigt

Der Bundesgerichtshof(BGH) hat das rechtsfehlerhafte Urteil gegen den Lüner Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) aufgehoben. Das Landgericht Bochum hatte die Gesetzesänderung beim § 184b StGB(Kinderpornos) im Strafmaß nicht berücksichtigt. Im Sommer 2024 hat der Gesetzgeber(SPD, Grüne, FDP) den offensichtlich verfassungswidrigen § 184b StGB geändert, der von der damaligen GroKo(CDU/CSU & SPD) eingeführt wurde. Alle Gerichte müssen sich an diese Gesetzesänderung halten. Die Mindeststrafe liegt nicht mehr bei einem Jahr Freiheitsstrafe, sondern bei sechs bzw. drei Monaten oder einer Geldstrafe(Strafbefehl). Mit diesen gesetzlichen Vorgaben wird eine andere Strafkammer des Landgerichts Bochum neu entscheiden müssen. Die rechtsfehlerhafte Verurteilung von drei Jahren und sechs Monaten wird sich im Strafmaß verringern müssen. Der WDR berichtet in diesem Punkt falsch. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gibt es noch mehr solcher Fälle, wo Gerichte diese Gesetzesänderungen nicht berücksichtigt haben. Wenn diese Verurteilten Revision eingelegt haben, dann wird der BGH in gleicher Weise entscheiden und die Urteile aufheben. Die politische Verantwortung für solche Unrechtsurteile liegt bei der früheren Koalition aus CDU/CSU & SPD. Die AMPEL-Bundesregierung hatte dieses Unrecht rückgängig gemacht. Die Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung werden in Kürz abgeschlossen sein. Von einer neuen GroKo sind weitere Grund- und Menschenrechtsverletzungen zu erwarten…

März 01, 2025

Urteil gegen Pforzheimer Familienvater nicht rechtskräftig: Verteidigung und Staatsanwaltschaft hat Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt

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Urteil gegen Pforzheimer Familienvater nicht rechtskräftig: Verteidigung und Staatsanwaltschaft hat Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt

Ermittlungsverfahren gegen „Kinderschützer“ eingeleitet: Bei der Verhandlung wurden im Gerichtssaal rechtswidrig Fotos des Angeklagten gemacht und mit seinem Namen im Netz veröffentlicht, zusammen mit radikalen Forderungen

Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil vom Landgericht Karlsruhe-Pforzheim Revision beim BGH eingelegt. Damit ist die Verurteilung des Familienvaters zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV) nicht rechtskräftig geworden. Dies berichtet die Badischen Neuesten Nachrichten(bnn). Die Staatsanwaltschaft fordert ein höheres Strafmaß. Warum die Verteidigung Revision eingelegt hat, geht aus dem bnn-Artikel nicht hervor. Weil der Familienvater gleich zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegte hatte, könnte sich die Revision auch auf die verhängte SV beziehen. Nach Rechtsauffassung von K13online liegen die Voraussetzungen für eine SV nicht vor. Bei einer erfolgreichen Revision muss das gesamte Verfahren bei einem anderen Landgericht neu aufgerollt werden. Im Kausalzusammenhang mit der Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche „Kinderschützer“ eingeleitet, die im Gerichtssaal rechtswidrige Fotos vom Angeklagten gemacht haben und seinen Namen in den sozialen Medien veröffentlicht hatten. Damit wurden im Internet auch die Identitäten der Kinder des Familenvaters öffentlich bekannt. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick verurteilte diese mutmaßlichen „Kinderschützer“ scharf. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Ermittlungsverfahrens wird die Staatsanwaltschaft hoffentlich Anklage erheben. K13online wird darüber ausführliche berichten…

Juli 18, 2024

Kinderfotograf Achim Lippoth: Bundesgerichtshof(BGH) hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft fünf Freisprüche nach § 176 ff StGB aufgehoben

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Kinderfotograf Achim Lippoth: Bundesgerichtshof(BGH) hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft fünf Freisprüche nach § 176 ff StGB aufgehoben

Gesamtes Verfahren muss vor einem anderen Landgericht in Köln neu aufgerollt werden: Alle Kindermodels & Zeugen müssen erneut vor Gericht aussagen

Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des Landgerichtes vom 28. September 2022 Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt. Damals wurde der international bekannte und renommierte Kinderfotograf Achim Lippoth in vier Fällen gemäß § 176 ff. StGB zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und 10 Monaten verurteilt. Die erfolgreiche Revison der Staatsanwaltschaft führt jetzt dazu, dass das gesamte Verfahren mit einer komplett neuen Beweisaufnahme vor einem anderen Landgericht durchgeführt werden muss. Alle Kindermodels, die mit Lippoth zu Fotoaufnahmen auf den Malediven & Philippien etc. waren, müssen vor Gericht erneut aussagen. Ein weitere Mammutprozess kündigt sich damit an. Schon 2022 wurde die berufliche und private Existenz von Lippoth zerstört, die zu einer Strafmilderung geführt hatte. Ein neuer Medienrummel ist zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft will fünf weitere Fälle verurteilen lassen. Damit würde sich das Strafmaß massiv erhöhen. In der 1. Instanz war das Landgericht der Rechtsauffassung gewesen, dass sich diese fünf Fälle nicht beweisen lassen. Es sprach Lippoth in insgesamt 12 Fällen frei. In lediglich vier Fällen soll es zwischen Lippoth & den Jungenmodels zu sexuellen Erlebnissen gekommen sein. Auch diese Jungs, die heute alle Erwachsene sind, werden an einem noch nicht bekannten Termin vor Gericht als Zeugen geladen werden. Im Jahre 2022 waren 28 Verhandlungstag angesetzt worden. Nach der damaligen Urteilsverkündung wurde Lippoth nach 15 Monaten U-Haft freigelassen und dürfte sich auch weiterhin in Freiheit befinden. Leider ist es K13online bisher nicht gelungen, mit dem Kinderfotografen in Kontakt zu treten. Einige seiner früheren und völlig legalen Bildbände(Kinder vor der Kamera – POJKART – ISBN 3-924616-24-8) liegen uns jedoch vor. Die Fotoaufnahmen sind Zeugnis seines künstlerischen Schaffens schöner Knaben… 

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.