K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt heterosexuellen Familienvater mit pädophiler Nebenströhmung zu Freiheitstrafe & Sicherungsverwahrung

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 21 Februar 2025 ]

„Kinderschützerin“(mom_for_children) & Konsorten greifen freien Journalisten Dieter Gieseking verbal an und beleidigen: Journalisten der Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) kennen nicht den Unterschied zwischen Kernpädophilen und Hetero-Ersatzhandlungstäter

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat den laut Sachverständigen Gutachtens heterosexuellen Familienvater mit einer pädophilen Nebenströhmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten & anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick erklärte in Ihrer mündlichen Urteilbegründung u.a. auch, dass der Familienvater zu keiner Zeit sexuelle Gewalt angewandt hatte. Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass wenn es sich laut Gutachter um eine Hangtat handelt, die SV verhängt werden kann. Richterin Schick wies weiter daraufhin, dass die bisherige U-Haft bei dieser Deliktsart besonders schwer ist(Knasthierachie). Wenn sich der Familienvater im regulären Strafvollzug erfolgreich einer Therapie unterziehen würde, wird nach Ende der Haftzeit ein neues Gutachten erstellt. Dies könnte dazu führen, dass er die SV nicht antreten muss. Seine eigenen drei Kinder wird er wohl nicht mehr als Kinder sehen können, sondern erst als Jugendliche bzw. Erwachsene. Am heutigen Verhandlungstag waren nur rund 30 Zuschauer/Innen gekommen. Es fanden erneut Einlasskontrollen statt. Dabei war auch die damalige Demo-Anmelderin „mom_for_children“ mit Anhängern.  Nach Ende der Gerichtsverhandlung wurde der Inhaber dieses Weblogs von dieser radikalen „Kinderschützerin“ verbal angegriffen und beleidigt. K13online Kritik gibt es auch an den zwei Artikeln in der Pforzheimer Zeitung(PZ-New) und in den Badischen Neusten Nachrichten(bnn). Beide Journalisten kennen ganz offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Kernpädophilen und Heterosexuellen mit einer pädophilen Nebenströhmung. Weil fast die gesamte Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat, wurde erst in der Urteilbegründung deutlich, dass der Familenvater nicht kernpädophil ist. Die weit überwiegende Mehrheit solcher Fälle wird nicht von Pädophilen/Pädosexuellen begangen, sondern von sogenannten Ersatzhandlungstätern. Pädophile haben grundsätzlich keine Ehefrauen mit eigenen Kindern in der Familie. Die K13online-Gefangenenhilfe schließt auch Heterosexuelle im regulären Strafvollzug, Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug mit ein, wenn keine tatsächliche sexuelle Gewalt begangen wurde. Während der Gerichtsverhandlung wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung keine Erklärungen abgegeben. Damit ist das Urteil mit Stand von heute noch nicht rechtskräftig. Bei einer Revision werden wir weiter berichten…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Der pöbelnde Mob gibt sich die „Ehre“)


 

 

 

 

 

 

 

 

Jetzt liege es an ihm, wie sein Leben weiter verlaufe, sagte Schick. Die Sicherungsverwahrung sei nicht in Stein gemeißelt. Nach dem Ende der Haftstrafe entscheide ein Sachverständiger, wie es weitergehe, ohne Therapien sei ein Leben in Freiheit aber kaum zu erreichen.

Ende November wendete sich Richterin Schick gleich zu Beginn eines besonders turbulenten Verhandlungstages an das Publikum. Ihr Ton war scharf, ihre Sprache klar, ihre Argumente logisch – eigentlich. Damals hatten mehrere reichweitenstarke Instagram-Accounts aus Pforzheim zur Demonstration vor dem Gericht aufgerufen, Falschmeldungen über die Vorwürfe verbreitet und die Identität des Angeklagten veröffentlicht. Letzteres ist illegal – und alles andere führe nicht zu mehr Kinderschutz, sondern zum Gegenteil, erklärte Richterin Schick. Auch Familienfotos, auf denen die Kinder zu sehen sind, wurden damals weiterverbreitet.

https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Fuenf-Jahre-sechs-Monate-und-Sicherungsverwahrung-Urteil-in-Pforzheimer-Kindesmissbrauchsprozess-ge-_arid,2182692.html

Der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs des eigenen Kindes stieß auf ein ungewöhnlich starkes öffentliches Interesse. Am Freitag bei der Verkündung des Urteils war der Sitzungssaal der Auswärtigen Kammer des Landgerichts in Pforzheim voll besetzt. Dazu beigetragen hat, dass die Taten nicht unentdeckt blieben und „die Spatzen es bereits von den Dächern pfiffen“, wie eine Besucherin sagte. In Folge wurden im Gerichtssaal rechtswidrig Fotos des Angeklagten gefertigt und mit seinem Namen im Netz veröffentlicht, zusammen mit radikalen Forderungen.

Heftige Entwicklung der krankhaften Neigungen
Dennoch, betonte Schick ganz zu Beginn ihrer Ausführungen, all dies habe auf die Urteilsfindung keinen Einfluss gehabt. Entscheidend für die Unterbringung sei vielmehr das Gutachten des Sachverständigen gewesen. Der habe, so Schick weiter, ausdrücklich auf die „hochgradige Gefährlichkeit“ des bis dahin nicht vorbestraften Täters hingewiesen. Bei ihm habe sich eine geradezu „explosionsartige Entwicklung“ gezeigt.

https://bnn.de/pforzheim/eigene-tochter-missbraucht-pforzheimer-gericht-ordnet-sicherungsverwahrung-an


K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe in Pforzheim terminiert weitere Verhandlungstage gegen pädophilen Familienvater

 

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 26. November: Familienvater von drei Töchtern wegen § 176 ff. und § 184 ff. StGB angeklagt

 

3 Kommentare zu “K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt heterosexuellen Familienvater mit pädophiler Nebenströhmung zu Freiheitstrafe & Sicherungsverwahrung”

  1. Die meisten Falschverdächtigungen :M.A.Ps sagt:

    Verurteilung durch Interpretationsmacht

    Ich hoffe dass der Familienvater die strafe als nüchtern betrachtet ,wenn ihn die Leute und soziales Umfeld selbst ohne Verurteilung und Freiheitsentzug so oder so außerhalb des Gefängnisses aufgrund seiner vermuteten Neigung hassen und ihn ewig als Außenseiter behandeln würden .Auch in vielen anderen Fällen richtet sich das geliebte minderjährige Kind nach solche extremen Strapazen gegen den Beschuldigten,obwohl es zuvor ihn geliebt hat,wird es den erheblich kopf gewaschen ,dass es als Opfer sexueller gewalt wiederfahren sei,unabhängig ob man einen gesetzes verstoß Beweisesn kann oder nicht ,in den meisten fällen leider unberüchsichtigt bei den fall der sexuellen einvernehmlichkeit .Und was die Staatsanwaltschaft und dessen Gutachter betrifft ist dies von denen auch eine extreme unfaire wortwahl wenn man etwas was eine Neigung ist es als Explosionsartig zu bezeichnen .Genau deshalb werden auch menschen die sich von minderjährige kinder unter 14 angezogen fühlen als tickende Zeitbombom wahrgenommen ,und jetzt auch umsomehr Heterosexuelle oder Hebephile Menschen Explosionsartig kindern sexuell was antuhen könnten .Wie kann man eine zum Verbot tendierende Neigung heilen,theraphieren/ unterdrücken und gesund machen wenn von der Möglichkeit gesprochen wird dass diese Neigung sogar bei Heterosexuellen angeklagten wegen kindesmissbrauch sich Explosionsartig bemerkbar gemacht hat ????.Das müsste der Richterin Schick sogar klar sein dass das ein teufelskreis ist .Was möchte sie denn mit einen versprechen bewirken,dass eine einwilligung einer Therapie ihm das Gefängniss nach dem anderen Gefängnis ersparrt ? wenn es sich an diesen Beispiel hier zeigt dass durch überraschend sexueller Explosionartige Ausbrüche die ihn durch dem Gutachter vom Gericht attestiert wurden ,und er vorher als normal angesehen wurde ,wäre die zustimmung für eine therapie zur Abwendung der Sicherheitsverwahrung wie eine Art Drehtüreffekt in einer Psychiatrie wenn er z.b während des Gefängnisaufendhaltes das Psychiatrie Personal noch mehr Explosionartige Neigungen diagnostiziert ?? Es ist keine verpflichtung für eine sichere feststellung für einen Hang zur Tat mehr notwendig um jemanden gegen seinen willen nach Beendigung der Haft zusätzlich unterzubringen ,sondern nur noch eine plumpe Vermutung .Also kann eine solche Gefängnis Therapie nur noch geeignet sein um noch weitere Gründe hervorheben ,um die Gefährlichkeitsprognose des Gerichtsgutachters der dem Angeklagten einen Explodierenden Hang zur Tat attestiert nur noch damit bekräftigen .Das selbe macht doch eigentlich so ungefair das Präventionsnetzwerk „kein Täter Werden genauso “ diese sagen einen :wir helfen dir ,und in wirklichkeit lassen sie Pädophile gefährlicher wirken als wie sie in wirklichkeit sind .Der Gerichtgutachter überzeugt die Richterin nach dem selben Schema ,und eine mögliche neue enstandene Krankheits oder Gesundheitsprognose durch die gerichtliche Anordnung der Theraphie kann genauso schädliche Auswirkungen haben oder damit zumindest keine besseren Aussichten auf freiheit .Das würde mir so durch den Kopf gehen ,weil es selbst wiedersprechend ist .Die Frage ist bloß wie man gegen diese Unterstellung einer Explosionartigen gefährlichkeit einer Pädophilen Tatneigung als unzulässigen Beweis rechtlich wiedersprechen kann,denn es ist bekannt und eine offenkundige Tatsache die keines Beweises bedarf dass pädophile menschen generell als tickende Zeitbombom wahrgenommen werden ,was sich der Gutachter garantiert mit seiner Explodierenden Prognose mit leichtigkeit zunutze gemacht hat iim übermaß unverhältnismäßig übertreibt ,jedenfals was dich Sicherheitsverwahrung betrifft .Und ich bin schon der Meinung,dass die Gefährlichkeitsprognose durch einfuss Kinderschützerlobby und Sachverständigen Gutachter schon Auswirkungen hat auf das strafrechtliche Gesamturteil , obwohl die Richterin diesen zusammenhang verneinte könnten sich ansonsten mildernde umstände herauskristallisieren was nicht gewollt ist.
    Und wie viele Erzieher landen ins Gefängnis weil eine Berührung eines kindes falsch interpretiert wurde, genauso wie es bei Bilder ist wegen so einen Irrsinn…..

    Schöne Grüße Kenny von den Berg

  2. Blau von Dery sagt:

    Was als nächstes für eine Gesetzesverschärfung: Folter mit anschließender Todesstrafe!

    K13online Anmerkungen
    Eine weitere Verschärfung der SV wird gegenwärtig politisch nicht debattiert.
    Die SV ist beim Urteil zunächst zeitlich unbegrenzt.
    Jedoch müssen in der SV regelmäßig neue Gutachten erstellt werden.
    Die Strafvollstreckungskammern entscheiden dann über die Beendigung oder Fortsetzung der SV.
    Die SV ist keine Strafe für eine Sexualstraftat, sondern eine präventive Maßnahme.
    Im heutigen Zeitgeist tun sich Gutachter/StVollK sehr schwer damit, eine positive Sozialprognose auszustellen.
    Oftmals muss über viele Jahre juristische für eine Beendigung des SV vor den Gerichten gekämpft werden..

  3. Anonym sagt:

    Welche Parteien wollen die Sicherungsverwahrung abschaffen?

    K13online Anmerkungen
    Keine der im Bundestag vertretenen Parteien will die Sicherungsverwahrung abschaffen.
    Der Gesetzgeber überlässt es weitgehend den Gerichten, ob und unter welchen Voraussetzungen die SV verhängt wird.
    Die Gerichte orientieren sich an den Gutachten der Sachverständigen.
    In dem hier vorliegenden Fall hat sich laut Richterin Schick der Gutachter deutlich für eine SV ausgesprochen.
    Genaue Details sind nicht bekannt, weil beim Gutachten die Öffentlichkeit ausgeschlossen war.
    Die Verteidigung könnte zumindest gegen die SV Revision einlegen…

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

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Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

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Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.