An allen Verhandlungstagen fanden damals vor dem Gerichtsgebäude Demos vom sogenannten „Kinderschutz“ statt: Der 1. Verhandlungstag nach der erfolgreichen Revision hat vor dem neuen Landgericht in Karlsruhe bereits stattgefunden
Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hatte im Februar 2025 einen Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts in Karlsruhe verwiesen. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick erklärte damals bei der mündlichen Urteilsbegründung, dass der Familienvater bei dem Sexualkontakt mit seiner 6-jährigen Tochter keine sexuelle Gewalt angewandt hat. Dennoch verhängte Schick die SV, die nun vom BGH einkassiert wurde. Auch K13online vertritt die Rechtsauffassung, das die Voraussetzungen für eine SV nicht vorliegen. Der Sachverhalt wurde vom BGH nicht gerügt, weil der Familienvater ein Geständnis abgelegt hatte. K13online war damals als Prozessbeobachter LIVE dabei und hatte in mehreren News berichtet. An allen Verhandlungstagen fanden damals vor dem Gerichtsgebäude Demos vom sogenannten „Kinderschutz“ statt. Der größte Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz besetzt. Ein solches Spektakel hatte es in Pforzheim noch nicht gegeben. Es wurden Ermittlungsverfahren gegen Demo-Teilnehmer eingeleitet, die in den sozialen Medien auf kriminelle Weise gegen den Familenvater namentlich gehetzt hatten. Der 1. Verhandlungstag nach der erfolgreichen Revision hat vor dem neuen Landgericht in Karlsruhe bereits stattgefunden. Die Pressesprecherin hat auf Anfrage die Folgetermine mitgeteilt: 3. + 9. + 10. Juli und 3. + 5. August 2026. Als Prozessbeobachter werden wir wieder LIVE dabei sein und berichten….

Neueste Kommentare