Posts Tagged With 'sexueller Missbrauch'

November 29, 2024

Richter Dr. Wulf Burchards FREISPRUCH: „Alle Anklage-Vorwürfe wurzeln in gemalten Bildern aus einer Therapie“

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Richter Dr. Wulf Burchards FREISPRUCH: „Alle Anklage-Vorwürfe wurzeln in gemalten Bildern aus einer Therapie"

Rechtsanwalt Giorgio Forliano: „Unsere Mandantin verlor in den vergangenen vier Jahren ihren Ruf und ihre Lebensfreude. Das Verfahren hat Menschen zerstört“

Das vor vier Jahren zehnjährige Mädchen gerät in die Fänge einer Therapeutin in Ausbildung. Die dubiose Methoden benutzt. Je mehr Aussagen das Kind macht, desto schwerer werden die ungeheuerlichen Missbrauchs-Vorwürfe. Eine schlimme Rolle spielte auch der Anwalt, der eigentlich die Kindes-Interessen vertreten sollte. Der Richter: „Vorwürfe aufgebauscht und entstellt, falsche Angaben gemacht“, vom „Kinderschänderring“ bis hin zu „sado-masochistischen polnischen Pornomachern auf Malta“, dem das Kind angeblich zum Opfer fiel. Nichts ist wahr. Die Vernehmung bei der Polizei kann nur als katastrophal bezeichnet werden. Sexueller Missbrauch durch die Mutter ist nicht feststellbar. Erst mit dem glatten Freispruch ist klar: Agnieszka C. (36) wurde völlig unschuldig vor Gericht gezerrt! Sie weint, ein Schatten ihrer selbst. Niemand kann ihr die verlorene Zeit mit ihrer geliebten Tochter zurückgeben. Die Anatomie einer Katastrophe finden Sie im digitalen Pressespiegel bei K13online. Bei dieser Gelegenheit weisen wir daraufhin, dass die Mainstream-Medien nur ganz selten über Freisprüche berichten. Dadurch entsteht in der Öffentlichkeit eine Wahrnehmungsverzerrung, die zu fatalen Folgen bei diesen Deliktsarten führt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Angeklagte die Unschuldvermutung. Auch dieser Grundsatz im Pressekodex wird von vielen Journalisten/Innen missachtet. Ganz zu schweigen von den Vorverurteilungen durch den aufgewiegelten Mob & Pöbel. Wir verurteilen solche abscheulichen Machenschaften auf das Schärfste… 

November 22, 2024

K13online Prozessbeobachter: Amtsgericht Pforzheim verurteilt nicht-pädophilen Angeklagten wegen sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt & Exhibitionismus

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K13online Prozessbeobachter: Amtsgericht Pforzheim verurteilt nicht-pädophilen Angeklagten wegen sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt & Exhibitionismus

Der Haftbefehl gegen den 39-jährigen Mann wurde aufgehoben: In U-Haft der JVA Stuttgart wurde er körperlich angegriffen und musste ins Krankenhaus

Der 39-jährige Mann gab nach der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht in Pforzheim eine Erklärung ab: In der viermonatlichen U-Haft sei er von Mitgefangenen körperlich angegriffen worden, sodass er in ein Krankenhaus musste. Die U-Haft sei für Ihn sehr schwer gewesen. Die sogenannte Knasthierarchie hätte Ihn zum „Kinderschänder“ erklärt. Seine Familie würde aber zu Ihm stehen und Ihn unterstützen. K13online weißt auf das Folgende hier: Wir verurteilen die Knasthierarchie auf das Schärfte. Die JVAs sind verpflichtet, die Betroffenen dieser Deliktsart, vor Gewalttaten der Mitgefangenen zu schützen. Ganz offensichtlich gab es solche Schutzkonzepte in der U-Haft der JVA Stuttgart nicht. Damit trägt diese Anstalt die Verantwortung für diese Gewalttaten. K13online ist bekannt, dass es in anderen JVAs solche Schutzkonzepte gibt, die erfolgreich umgesetzt werden. Das Amtsgericht Pforzheim verurteilt den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und ohne Geldstrafe. Strafmildernd ist das Geständnis und der damit verbundene Verzicht auf die Zeugen(Mädchen). Auch die erlittenen Gewalttaten gegen Ihn in U-Haft wurden als strafmildernd gewertet. Die Dauer der Therapie soll mindestens ein Jahr sein. Zum Schluss der Hauptverhandlung erging folgender Beschluss: Der Haftbefehl gegen den Verurteilten wird aufgehoben. Der 39-jährige Mann wird in die Freiheit entlassen…

November 04, 2024

Deutscher Bundestag: Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Verfasst von: Dieter Gieseking 5 Kommentare
Deutscher Bundestag: Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Alle sind sich einig und wollen noch mehr: „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte eine ganze Reihe von Sachverständigen zur Anhörung eingeladen. Alle waren sich über den Gesetzentwurf zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ einig und forderten noch mehr Kinderschutz. Den Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes stellt die gesetzliche Verankerung der Struktur der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter) selbst dar. Er sieht zudem eine Berichtspflicht für die oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor. Nach Abschluss der weiteren Beratungen im Ausschuss wird der finale Gesetzentwurf in 2./3. Lesung in den Bundestag eingebracht. Eine große Mehrheit bei der Abstimmung ist gesichert. Kritische Stimmen dagegen gibt es nicht. Auch im Bundesrat sind die Mehrheiten vorhanden. Offen ist lediglich die Frage, wann das Gesetz in Kraft treten wird….

Oktober 11, 2024

Deutscher Bundestag: AMPEL-Regierung bringt Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Deutscher Bundestag: AMPEL-Regierung bringt Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein

Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas erteilt AfD-Abgeordneten Martin Reichardt einen Ordnungsruf: „Heute sitzt leider diese perverse Sexualideologie mit auf der Regierungsbank und da muss sie als Erstes weg…“ 

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in 1. Lesung in den Bundestag eingebracht. Die Stelle der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus soll dauerhaft gesetzlich verankert werden. Nahezu alles gibt es bereits seit vielen Jahren. Neu ist lediglich die Berichtspflicht an den Bundestag und die Einrichtung eines Forschungszentrums, wobei die Ergebnisse abgewartet werden müssen. Wenn die deutsche Pädophilenszene glauben sollte, dass es nicht noch schlimmer kommen kann, wie es ohnehin schon ist, dann sollte man sich die Rede des AfD-Abgeordneten Martin Reichardt anhören. Er spricht von pädokriminellen Netzwerken bei den früheren GRÜNEN und perversen Ideen des damals renommierten Prof. Dr. Helmut Kentler. Alles wurde bereits mehrfach aufgearbeitet. Die angebliche Frühsexualisierung von Kindern wurde widerlegt. Die AfD-Rede von Reichardt enthält rechtsextremistische Propaganda-Lügen, die bereits von der faschistischen AfD-Wählerschaft & von radikalen „Kinderschützern/Innen“ verinnerlicht wurde. Die Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas erteilte dem AfD-Abgeordneten Martin Reichardt zwar einen Ordnungsruf, der in der Regel mit einem Ordnungsgeld verbunden ist. „Heute sitzt leider diese perverse Sexualideologie mit auf der Regierungsbank und da muss sie als Erstes weg“ sei eine Verächtlichmachung eines Verfassungsorganes. K13online begrüßt zwar den Ordnungsruf gegen den AfD-Reichardt, aber hält diesen für völlig unzureichend. Die anderen Redner/Innen der Fraktionen von CDU/CDU, SPD, FDP, Gruppe LINKE und insbesondere der GRÜNEN hätten diese neonazistische Rede viel deutlicher verurteilen müssen. Darüber hinaus wurde dieser rechtsextreme AfD-Skandal im Bundestag von den Mainstream-Medien vollkommen ignoriert. Das Feindbild „Pedo“ kann sich auch deshalb weiterhin verbreiten und gesellschaftlich etablieren. Im Nazi-Deutschland gab es bei den Homosexuellen den Rosa-Winkel. Im heutigen Anti-Pädophilien-Zeitgeist wurde daraus der Pedo-Winkel…

Oktober 08, 2024

Das Mädchen & der Stiefvater: Ihr Wunsch sei es gewesen, ein Kind von ihm zu bekommen

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Das Mädchen & der Stiefvater: Ihr Wunsch sei es gewesen, ein Kind von ihm zu bekommen

Stiefvater jetzt in U-Haft: Das Neugeborene lebt laut „Bild“ inzwischen in einer Pflegefamilie und die Kindsmutter wird in einer Einrichtung psychologisch behandelt

Ein 11-jähriges Mädchen hat ein Kind geboren. Im Alter von 10 Jahren hat die Zeugung stattgefunden, wobei bisher nicht klar ist, ob das Mädchen den Sperma ihres Stiefvaters selbst eingeführt hat oder das Baby durch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem Stiefvater gezeugt wurde. Jedenfalls hatte das damals 10-jährige Mädchen den Wunsch, vom Stiefvater ein Kind zu bekommen. Damit wäre sexuelle Gewalt ausgeschlossen. Das heute 12-jährige Mädchen hat den Stiefvater bisher vor Strafverfolgung geschützt. Denn der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet Geschlechtsverkehr zwischen einem Kind & einem Erwachsenen immer als „schweren sexuellen Kindermissbrauch“. Inzwischen lebt das Neugeborene bei einer Pflegefamilie, wurde also der Kindsmutter weggenommen. Die 12-jährige Kindsmutter wurde in eine psychologische Einrichtung gesteckt. Jetzt wurde der Stiefvater doch noch verhaftet und befindet sich in U-Haft. Damit ist die Zerstörung aller Beteiligten nun wirklich perfekt. Das 12-jährige Mädchen musste ihr eigenes Kind in eine Pflegefamilie abgeben. Die 12-jährige Mutter muss sich einer psychologischen Behandlung unterziehen. Der Stiefvater wurde durch die U-Haft von beiden getrennt und wird eine Gerichtsverhandlung über sich ergehen lassen müssen. Das Mädchen wird vor Gericht als Zeugin geladen. Bleibt SIE bei ihrer bisherigen Aussage bei der Polizei, dass es keinen Geschlechtsverkehr gegeben hat, muss der Stiefvater freigesprochen werden. K13online ist bisher kein vergleichbarer Fall in Deutschland bekanntgeworden. DAS es überhaupt einen solchen Fall geben kann, liegt am § 176 ff. StGB, der auch einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern & Erwachenen unter Strafe stellt und als „schweren Kindermissbrauch“ bezeichnet. Der aktuelle Fall ist nur die Spitze eines Eisberges von Leid & Unrecht an allen Betroffenen…

September 04, 2024

K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

Verurteilung noch nicht rechtskräftig: Musikpädagoge wegen sexuelle Berührungen eines Mädchens(13) im Jahre 2012 zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Während der gesamten Beweisaufnahme ging es immer wieder um die entscheidende Frage, waren die zwei Mädchen zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt erst 13 oder schon 14 Jahre. Am letzten Verhandlungstag haben fünf Freunde des angeklagten Musikpädagogen ausgesagt. Niemand hatte Probleme mit dem Altersunterschied. Der Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs in der Liebesbeziehung konnte nach 22 Jahren nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das Mädchen wollte den Mann sogar heiraten. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim sprach den 60-jährigen Musikpädagogen vom Vorwurf des „schweren sexuellen Kindesmissbrauchs(§ 176a StGB)“ frei. Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren für beide „Taten“ gefordert. Wegen sexueller Berührungen vor 12 Jahren mit einem anderen Mädchen, welches erst 13 Jahre alt war, erging ein Urteil von acht Monaten Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieses Strafmaß liegt nur zwei Monate über der Mindeststrafe. Der Pforzheimer Kinderschutzbund erhält wieder einmal die Geldauflage von 2 Tausend Euro. Die Vorsitzende am Amtsgericht hatte einen Verfahrensfehler begangen, denn die Plädoyers hätten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen. Der Verteidiger hatte zu Anfang des Prozesses einen Antrag auf Befangenheit gegen eine Schöffin gestellt, welcher abgewiesen wurde. Beides sind formale Revisionsgründe. Auch weil es zwischen dem Antrag der Staatsanwaltschaft von drei Jahren Knast und den acht Monaten Bewährungsstrafe einen großen Unterschied gibt, kann eine Berufung nicht ausgeschlossen werden. Anklage und Verteidigung haben sich dazu bisher nicht geäußert. Bemerkenswert ist noch die völlig unqualifizierte Äußerung des anwaltlichen Nebenklägers: „Vor dem 14. Geburtstag könnten Mädchen(analog Jungen)  kein Einständnis geben“. Diese Fehlannahme beruht zwar auf den Unrechts § 176 ff. StGB, aber die tägliche Realität zeigt immer wieder, dass es einvernehmliche sexuelle Beziehungen mit unter 14-jährigen Kinder geben kann und auch in Zukunft immer geben wird…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.