Posts Tagged With 'sexueller Missbrauch'

April 27, 2026

K13online Prozessbeobachter: Drei Zeugen bestätigen vor dem Landgericht Karlsruhe/Pforzheim, dass es beim Cybergrooming keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungen gegeben hat

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Drei Zeugen bestätigen vor dem Landgericht Karlsruhe/Pforzheim, dass es beim Cybergrooming keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungen gegeben hat

Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht beachtet: Die 2. Hausdurchsuchung wurde mit einem Sondereinsatzkommando (SEK)  durchgeführt

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet ein Prozess wegen Cybergrooming(sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind) statt. K13online war als Prozessbeobachter bei drei Zeugenaussagen & dem Gutachter live dabei. Keiner der betroffenen Jungen wurde von dem 24-jährigen Angeklagten unter Druck gesetzt oder bedroht, sexuelle Bilder & Videos auszutauschen. Alles geschah im beiderseitigen Einverständnis und damit gab es auch keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungs. Dieser Fall ist typisch & die Regel beim sogenannten Cybergrooming, wobei es keine Missbrauchsopfer gibt. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bewertet solche sexuellen Handlungen über das Internet bekanntlich völlig anders und kann deshalb nur zu Unrecht führen. Das Landgericht kann lediglich das Strafmaß gering halten. Während des Ermittlungsverfahrens fand eine völlig unverhältnismäßige Hausdurchsuchung mit einem Sondereinsatzkommando(SEK) statt. Morgens um 6 Uhr stürmten Polizeibeamte die Wohnung der Mutter des Angeklagten. Nächster Gerichtstermin ist der kommende Mittwoch um 13 Uhr. Der Gutachter wird den 2. Teil der Begutachtung vortragen. Auch die Plädoyers und das Urteil könnten folgen…

April 17, 2026

Psychologie HEUTE: Pseudowissenschaftliche Beratung bei Missbrauch * Zwei Psychologieverbände warnen vor Beratungsinitiativen, die über „rituellen Missbrauch“ aufzuklären behaupten

Verfasst von: Dieter Gieseking 5 Kommentare
Psychologie HEUTE: Pseudowissenschaftliche Beratung bei Missbrauch * Zwei Psychologieverbände warnen vor Beratungsinitiativen, die über „rituellen Missbrauch“ aufzuklären behaupten

SWR Wissen – Erinnerung an sexuellen Missbrauch – Echt oder eingeredet?: Immer wieder erzählen Betroffene, wie ihnen der Missbrauch eingeredet wurde

Es ist ein allgegenwärtiges Thema: Falsche Missbrauchserinnerungen aus der Kinderheit. Je länger ein mutmaßlicher Kindesmissbrauch zurück liegt, je größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es niemals einen Missbrauch in der Kinderzeit gegeben hat. Die Verjährungsfristen sind deshalb völlig kontraproduktiv. Die  großen Psychologieverbände in Deutschland warnen vor einer falschen Darstellung sexueller Kindesmisshandlung und einer tendenziösen und pseudowissenschaftlichen Beratung von Opfern. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) haben sich in einem gemeinsamen Brief an die Bundesregierung gewandt. Die beiden Verbände weisen darauf hin, dass vermeintlich verdrängte und später wiedererinnerte Erfahrungen sexueller Gewalt in der Kindheit „Scheinerinnerungen“ entspringen können, wie die psychologische Forschung vielfach bestätigt hat. Wenig spreche dafür, dass Erinnerungen an traumatische Ereignisse überhaupt verdrängt und im Bewusstsein abgespalten (dissoziiert) werden könnten, so der BDP. „Im Gegenteil zeigt die Forschung, dass solche Erinnerungen in aller Regel besonders gut abgespeichert werden.“ Sind die „grausamen“ Taten wirklich passiert oder wurden sie von Therapeut*innen, Bekannten oder durch Medienberichte suggeriert?

April 10, 2026

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Plädoyers der Staatsanwaltschaft gegen 28-jährigen Vater und Verteidigung wegen § 176c StGB

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare

Verteidigung sieht keinen sexuellen Hintergrund: Ihr Mandant habe mit dem Verhalten seine Liebe zu seinen Kindern zum Ausdruck bringen wollen

Im Dezember 2025 wurde die Mutter des 5-jährigen Jungen & Ehefrau des Angeklagten/Vaters zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft fordert nun vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gegen den Vater. Die Verteidigung sieht keinen sexuellen Hintergrund. Gabriele Braun verwies im Schlussplädoyer darauf, dass die Taten keineswegs sexuell motiviert gewesen seien. Ihr Mandant habe mit dem Verhalten seine Liebe zu seinen Kindern zum Ausdruck bringen wollen. Diese Schilderung habe auch der Gutachter als glaubhaft empfunden. Der Angeklagte habe einfach das deutsche Wertsystem nicht verinnerlicht. Wie bei der Mutter geht es auch beim Vater um die juristische Bewertung eines Verbotsirrtums. Beiden war nicht bewußt, dass die Berührungen des Sohnes strafbar sein sollen, weil beide aus dem Roma-Kulturkreis kommen, wo dies als völlig normal gilt. Der 28-jährige, wegen schweren sexuellen Missbrauchs des Sohnes angeklagte Rumäne geht im Schlusswort zum Gegenangriff über. Der Name der Familie sei besudelt, das Herz zerstört. „Alle leiden. Ihretwegen“, sagt er und hebt dabei immer wieder seinen Zeigefinger, führt schließlich seine Kirche an, die „größer ist als das hier“. Die mündliche Urteilsverkündung wird am kommenden Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim erwartet. Bei einer Verurteilung vertritt K13online die Rechtsauffassung, dass der Verbotsirrtum in der Revision vor dem Oberlandesgericht geprüft werden sollte…(Update 15.04.2026: Mündliche Urteilsverkündung)

März 10, 2026

Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP): „Ihm zufolge sei es immer um die Fantasie gegangen, tatsächlich angefasst habe er kein Kind“

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP): "Ihm zufolge sei es immer um die Fantasie gegangen, tatsächlich angefasst habe er kein Kind"

Ex-Freundin & Lehrerin: „Die Frau räumte anschließend ein, eindeutige Bilder von zweien ihrer Söhne gemacht und an ihren Chatpartner geschickt zu haben“

Mit einem großen Medienrummel hat vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gegen den Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) und seiner Ex-Freundin & Lehrerin begonnen. Bei der Anklage & Hauptverhandlung geht es um den § 176 ff StGB & den § 184b StGB. Beim 176er steht Aussage gegen Aussage: „Er bestritt, den siebenjährigen Sohn angefasst zu haben“. Allerdings wurde Ebbing bereits im Februar 2025 wegen Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe rechtskräftig verurteilt, die noch nicht abgelaufen ist. Der 69-Jährige bestand aber darauf, dass es sich ausschließlich um Fantasien handelte. Sein reales sexuelles Interesse habe der Frau gegolten. Er bestritt, den siebenjährigen Sohn angefasst zu haben. Die Frau räumte anschließend ein, eindeutige Bilder von zweien ihrer Söhne gemacht und an ihren Chatpartner geschickt zu haben. Der 52-Jährigen wird zudem vorgeworfen, Bilder ihrer Taten gemacht und an den Angeschuldigten geschickt zu haben, weil sie davon ausging, dass er sich darüber freuen würde. Die Lehrerin gab weiter an, dass sie gesehen habe, wie der Mitangeklagte ihren Jungen bei einem Besuch in der Dusche berührt habe. Aus den Berichterstattungen in den Mainstream-Medien geht nicht hervor, ob und welche Aussagen die zwei Jungen gemacht haben. Nach der aktuellen Planung könnten bereits am 18. März die Plädoyers gehalten werden. Ein Urteil wäre dann am 20. März möglich…

Februar 09, 2026

Gerichtsverhandlung am 10. März: Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing(FDP) wegen § 176 ff & 184 ff. StGB erhoben

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Gerichtsverhandlung am 10. März: Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing(FDP) wegen § 176 ff & 184 ff. StGB erhoben

Ebbing war Vereinsmitglied für Kinder- und Jugendrechte: Ebbing war Schatzmeister der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), die seit 2022 von Volker Beck(GRÜNE) geführt wird

Das Homo-Portal „Queer.de“ greift die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing(FDP) wohl deshalb auf, weil er auch Schatzmeister der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), die seit 2022 von Volker Beck(GRÜNE) geführt wird, gewesen ist. Ebbing war auch Vereinsmitglied für  Kinder- und Jugendrechte. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil vor dem Landgericht Braunschweig am 10. März gilt für die folgenden Anklagepunkte die Unschuldvermutung: Er soll mit einer 51-jährigen Lehrerin aus dem niedersächsischen Goslar deren siebenjährigen Sohn sexuell missbraucht und Kinderpornos von ihr erhalten haben. Ebbing ist schon von all seinen Ämtern zurückgetreten. Auch aus der FDP ist er inzwischen ausgetreten. „Herr Ebbing ist nicht mehr Mitglied der FDP“, so ein Parteisprecher gegenüber „Bild“. „Die Partei hat ihn nach Bekanntwerden der Berichterstattung zum Austritt aufgefordert. Dem ist er nachgekommen. Die Delikte § 176 ff & 184 ff. StGB führen nahezu immer dazu, dass die berufliche, ehrenamtliche und private Existenz zerstört wird. Bis zum Beweis des Gegenteils geht K13online davon aus, dass die Beweisaufnahme bei der Hauptverhandlung ergeben wird, dass von Ebbing & der Lehrerin keine sexuelle Gewalt gegen den Willen des 7-jährigen Jungen begangen wurde. Betroffene aller Parteien, die von der Gesellschaft ausgeschlossen & geächtet werden, können sich politisch bei K13online für eine Reform im Sexualstrafrecht einsetzen…

Januar 12, 2026

Im ewigen Gedenken: Publizistin & Schriftstellerin Katharina Rutschky verstarb am 14. Januar 2010 im Alter von 68 Jahren in Berlin

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Im ewigen Gedenken: Publizistin & Schriftstellerin Katharina Rutschky verstarb am 14. Januar 2010 im Alter von 68 Jahren in Berlin

Katharina Rutschky zum 15. Todestag: Zu Lebzeiten prägte Rutschky den Begriff vom „Missbrauch mit dem Missbrauch“ und erlangte mit dieser Position eine erregte Aufklärung zum Thema Kindesmissbrauch

Zum 15. Todestag erinnern wir an die Berliner Publizistin, Schriftstellerin und gemäßigte Feministin Katharina Rutschky, die am 14. Januar 2010 in Berlin verstorben war. Zu Lebzeiten prägte Rutschky den Begriff vom „Missbrauch mit dem Missbrauch“ und erlangte mit dieser Position eine erregte Aufklärung zum Thema Kindermissbrauch. Sie differenzierte in Ihren Darstellungen und stellte sich klar gegen den radikalen Feminismus der Frauenbewegung um EMMA-Schwarzer. Am 30. Mai 1999 erhielt Rutschky den Heinrich-Mann-Preis für Essayistik. Rutschky stellte sich gegen Behauptungen über das Ausmaß sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen. Sie kritisierte den „missionarischen Aktivismus“ von Kinderschutzbeauftragten. Im heutigen Anti-Pädophilen-Zeitgeist, wo die Debatte ausschließlich von Kinderschützern & Missbrauchsopfern bestimmt wird, sind Rutschkys Feststellungen vom „Missbrauch mit dem Missbrauch“ völlig verdrängt worden. Deshalb erinnern wir an das Lebenswerk von Katharina Rutschky und das uns hinterlassene Vermächtnis in ewiger Erinnerung und Aufklärung für die Zukunft…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.