Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht beachtet: Die 2. Hausdurchsuchung wurde mit einem Sondereinsatzkommando (SEK) durchgeführt
Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet ein Prozess wegen Cybergrooming(sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind) statt. K13online war als Prozessbeobachter bei drei Zeugenaussagen & dem Gutachter live dabei. Keiner der betroffenen Jungen wurde von dem 24-jährigen Angeklagten unter Druck gesetzt oder bedroht, sexuelle Bilder & Videos auszutauschen. Alles geschah im beiderseitigen Einverständnis und damit gab es auch keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungs. Dieser Fall ist typisch & die Regel beim sogenannten Cybergrooming, wobei es keine Missbrauchsopfer gibt. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bewertet solche sexuellen Handlungen über das Internet bekanntlich völlig anders und kann deshalb nur zu Unrecht führen. Das Landgericht kann lediglich das Strafmaß gering halten. Während des Ermittlungsverfahrens fand eine völlig unverhältnismäßige Hausdurchsuchung mit einem Sondereinsatzkommando(SEK) statt. Morgens um 6 Uhr stürmten Polizeibeamte die Wohnung der Mutter des Angeklagten. Nächster Gerichtstermin ist der kommende Mittwoch um 13 Uhr. Der Gutachter wird den 2. Teil der Begutachtung vortragen. Auch die Plädoyers und das Urteil könnten folgen…





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