Posts Tagged With 'Prozessbeobachter'

April 30, 2026

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim diskutiert mit Gutachter für die Schuldfähigkeit des Angeklagten

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim diskutiert mit Gutachter für die Schuldfähigkeit des Angeklagten

Die Vorsitzende Richterin Schick zitiert aus einer BGH-Entscheidung: Nur bei einer Zwangsstörung & Suchtverhalten liegen die Voraussetzungen nach § 21 StGB vor

Gleich nach Eröffnung der Hauptverhandlung um 13 Uhr gab es eine Unterbrechung, weil sich die Verfahrensbeteiligten mit den ausgedruckten Chatprotokollen im Selbstleseverfahren beschäftigen mussten. Zurück im Gerichtssaal verkündigte die Vorsitzende Richterin Diana Schick den folgenden Beschluss: Die Öffentlichkeit wird für die Dauer der Inaugenscheinnahme von Kinderpornos ausgeschlossen. In der Pause gab es auf dem Gerichtsflur ein aufschlussreiches Gespräch zwischen K13online und der Mutter des 24-jährigen Angeklagten. Die K13online-Visitenkarte wurde mit dem Angebot einer Gefangenenhilfe an die Mutter für ihren Sohn übergeben. Ebenso bieten wir auch Angehörigen von Pädophilen unsere Hilfestellung an. Um 14 Uhr begann der psychiatrische Gutachter mit seinem 2. Teil des Vortrages über den Angeklagten. Dabei ging es im Kern um die Frage, ob der 24-Jährige schuldfähig ist und eine Prognose über die Gefährlichkeit. Lesen Sie den vollständigen Prozessbericht mit einem Klick auf weiterlesen…. Die Hauptverhandlung wird mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung am 13. Mai um 13 Uhr fortgesetzt…

April 27, 2026

K13online Prozessbeobachter: Drei Zeugen bestätigen vor dem Landgericht Karlsruhe/Pforzheim, dass es beim Cybergrooming keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungen gegeben hat

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Drei Zeugen bestätigen vor dem Landgericht Karlsruhe/Pforzheim, dass es beim Cybergrooming keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungen gegeben hat

Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht beachtet: Die 2. Hausdurchsuchung wurde mit einem Sondereinsatzkommando (SEK)  durchgeführt

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet ein Prozess wegen Cybergrooming(sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind) statt. K13online war als Prozessbeobachter bei drei Zeugenaussagen & dem Gutachter live dabei. Keiner der betroffenen Jungen wurde von dem 24-jährigen Angeklagten unter Druck gesetzt oder bedroht, sexuelle Bilder & Videos auszutauschen. Alles geschah im beiderseitigen Einverständnis und damit gab es auch keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungs. Dieser Fall ist typisch & die Regel beim sogenannten Cybergrooming, wobei es keine Missbrauchsopfer gibt. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bewertet solche sexuellen Handlungen über das Internet bekanntlich völlig anders und kann deshalb nur zu Unrecht führen. Das Landgericht kann lediglich das Strafmaß gering halten. Während des Ermittlungsverfahrens fand eine völlig unverhältnismäßige Hausdurchsuchung mit einem Sondereinsatzkommando(SEK) statt. Morgens um 6 Uhr stürmten Polizeibeamte die Wohnung der Mutter des Angeklagten. Nächster Gerichtstermin ist der kommende Mittwoch um 13 Uhr. Der Gutachter wird den 2. Teil der Begutachtung vortragen. Auch die Plädoyers und das Urteil könnten folgen…

April 24, 2026

Ankündigung als K13online Prozessbeobachter: Strafvollstreckungskammer(StVK) eines Landgerichtes(LG) verhandelt über nSV von „Ludwig“

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Ankündigung als K13online Prozessbeobachter: Strafvollstreckungskammer(StVK) eines Landgerichtes(LG) verhandelt über nSV von "Ludwig"

Der nächste Verhandlungstag ist der 11. Mai:  Zur Anhörung eines weiteren Gutachters wird K13online zum LG anreisen und LIVE an die WhatsApp-Mitglieder berichten

Seit Ende März verhandelt die Strafvollstreckungskammer eines Landgerichtes(LG) über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Sicherungsverwahrung(nSV) von „Ludwig“. Am heutigen Freitag wird die Anstaltspsychologin und ein Gutachter angehört. Der nächste Verhandlungstag ist der 11. Mai. Zur Anhörung eines weiteren Gutachters wird K13online zum LG anreisen und LIVE an die WhatsApp-Mitglieder berichten. Sodann werden wir auch ein weiteres News über den Verlauf der Gerichtsverhandlung publizieren. Im Rahmen der K13online-Mitgliedschaft bieten wir allen Betroffenen u. a. auch eine Gefangenenhilfe während des regulären Strafvollzuges, Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug an. Auch Angehörige können sich jederzeit an uns wenden. In Ermittlungs- und Gerichtsverfahren begleiten wir die Betroffenen und stehen mit Rat & Tat zur Seite. Mit „Ludwig“ stehen wir bereits seit Juni 2024 in ständigem Brief- und Telefonkontakt. Im Januar 2025 gab es einen Besuch in seiner damaligen Anstalt und seitdem ist uns „Ludwig“ auch persönlich bekannt. Damals war er auch Redakteur einer Insassen-Zeitschrift. Auch gab er dem privaten Radio „von unge“ ein Interview zum Maßregelvollzug. „Ludwig“ war auch Gründer des BuG-Projektes (Briefvermittlung unter Ausgegrenzten) und organisierte Brieffreundschaften von „Drinnen“ nach „Draußen“. Aufgrund seines Aktivismus in Unfreiheit haben wir sehr großen Respekt vor Ihm & seinen Aktivitäten für andere Betroffene…

Januar 14, 2026

Lucky Eddie erneut vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Nachschlag von einem Jahr & 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Kinderpornos

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Lucky Eddie erneut vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Nachschlag von einem Jahr & 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Kinderpornos

Rechtsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft & Verteidigung & Gericht: Neun Monate gelten wegen überlanger Verfahrensdauer(teilweise Verschleppung) als vollstreckt

„Lucky Eddie“ wurde vor rund sechs Jahren(2019) schon wegen Kinderpornos zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt, die er bis Endstrafe abgesessen hat. Während seines Strafvollzuges konnten jedoch weitere Datenträger etc. entschlüsselt werden, sodass es erneut zu dieser Gerichtsverhandlung gekommen ist. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer und teilweise Verfahrensverschleppung gab es schon am 1. Verhandlungstag ein Rechtsgespräch aller Verfahrensbeteiligten. 2. Verhandlungstag: Nach einer Stunde Beratung verkündigte der Vorsitzende Richter Heidrich seine mündliche Urteilsbegründung: Ein Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird. Davon gelten neun Monate wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt. Weitere Auflagen gibt es nicht, lediglich ein Umzug muss gemeldet werden. Es sind keine weiteren Straftaten von „Lucky Eddie“ zu erwarten. Er habe sich schon rund drei Jahre nach seiner Entlassung straffrei bewährt. Durch die verkürzte Beweisaufnahme & das Geständnis sind vier weitere Verhandlungstage entfallen. Die schweren Haftbedingungen hätten im Strafvollzug auch zu Depressionen geführt. Die Hauptverhandlung wurde geschlossen. Eine Revision wird nicht erwartet. Zu Beginn des 2. Verhandlungstages schlug der Vorsitzende Richter Heidrich für die Plädoyers den Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Der Verteidiger Schaffrath stimmte diesem Vorschlag zu. Der Staatsanwalt widersprach diesem Vorschlag mit Blick auf die anwesenden Journalisten vom SWR und K13online deutlich. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und verkündete den folgenden Beschluss: Die Öffentlichkeit wird zugelassen. K13online begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Zum Prozessbericht gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen…

November 27, 2025

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: JVA-Psychologin der rumänischen Angeklagten(Mutter von zwei Kleinkindern) sagt als Zeugin aus

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Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: JVA-Psychologin der rumänischen Angeklagten(Mutter von zwei Kleinkindern) sagt als Zeugin aus

Vorwurf gemäß § 176 ff. und § 184b StGB: Das Bildmaterial, das ihr zur Last gelegt werde, habe nichts mit Sexualität zu tun gehabt, so die Angeklagte im Gespräch mit der Psychologin

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat der 2. Verhandlungstag gegen eine rumänische Mutter mit zwei Kleinkindern stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Straftaten gemäß § 176 ff. und § 184b StGB vor. Die Mutter befindet sich seit über sechs Monaten in Untersuchungshaft. Dort hat sie sich gegenüber einer Psychologin geäußert, die nun vor Gericht ausgesagt hat: „Die unzähligen Fotos und Clips auf ihrem Handy habe die 27-Jährige damit begründet, dass ihre Kinder viele Bilder von sich haben, wenn sie erwachsen sind. Das Bildmaterial, das ihr zur Last gelegt werde, habe nichts mit Sexualität zu tun gehabt. Ihr Eindruck sei, dass es im Kulturkreis des rumänischen Ehepaares keine Generationsgrenzen oder Schamzonen gebe. Wird ein Baby geboren, werde es überall geküsst, es gebe keine Tabuzone, so die Zeugin. Der Umgang mit Geschlechtsorganen sei anders und es werde kein Unterschied gemacht zu anderen Körperteilen: Ein Penis ist wie eine Hand oder ein Finger. Der Vater der beiden Kinder teilte auf Nachfrage des Gerichts mit, dass er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht und keine Angaben machen will.“ Die Hauptverhandlung wird mit dem 3. Prozesstag am 15. Dezember fortgesetzt. K13online wird als Prozessbeobachter dabei sein und berichten….

Januar 08, 2025

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe in Pforzheim terminiert weitere Verhandlungstage gegen pädophilen Familienvater

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe in Pforzheim terminiert weitere Verhandlungstage gegen pädophilen Familienvater

Mündliche Urteilsverkündung wird am 14. Februar 2024 erwartet: Das Interesse der Medien und der Zuschauer dürfte wieder groß sein

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim fand am 26. November 2024 der wohl größte Prozess zu den Deliktsarten § 176 ff. und 184 ff. StGB statt. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten rund 30 Kinderschützer/Innen und der Gerichtssaal 1 war mit rund 100 Besuchern/innen bis auf den letzten Platz besetzt. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick ermahnte das Publikum, was im Nachgang dazu führte, dass die Demo-Anmelderin ihren Aufruf bereute. Eigentlich hätte das Urteil gegen den pädophilen Familienvater schon am 20. Dezember 2024 gesprochen werden sollen. Jedoch wurde die Beweisaufnahme erneut aufgenommen, weil noch zwei Polizeibeamte/In aus Hessen Aussagen machen mussten. Im Anschluss gab es unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Inaugenscheinnahme von inkriminierten Bildern & Videos, die in Hessen Gegenstand eines anderen Verfahrens sind. Richterin Schick hatte bereits angekündigt, dass auch die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden werden. Auf K13online Anfrage hat der Pressesprecher des Landgerichts nun mitgeteilt, dass es noch vier weitere Verhandlungstage geben wird: Ein kurzer Termin findet am Freitag, den 10. Januar um 8:30 Uhr statt. Der nächste Verhandlungstag wurde auf den 24. Januar um 8:30 Uhr terminiert. Am 10. Februar beginnt die Hauptverhandlung um 11Uhr. Demnach ist mit der mündlichen Urteilsverkündung am 14. Februar um 9Uhr zurechnen. Bei der Verkündung des Urteils ist die Öffentlichkeit zugelassen. Das Interesse der Medien und der Zuschauer dürfte wieder groß sein…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.