Posts Tagged With 'Prozessbeobachter'

Dezember 02, 2024

K13online Prozessbeobachter: Feiger Hass-Prediger der Baptistensekte erscheint nicht beim Amtsgericht wegen Volksverhetzung

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
K13online Prozessbeobachter: Feiger Hass-Prediger der Baptistensekte erscheint nicht beim Amtsgericht wegen Volksverhetzung

Strafbefehl(Anklage) gegen „Bruder Andy“ verlesen: Verteidiger Frank Herrmann will Grundsatzentscheidung, ob die Predigt „Gott hasst Menschen“ durch die Religionsfreiheit gedeckt ist 

Mit einem großen Medienaufgebot & voll besetzten Gerichtssaal hat der Prozess gegen den österreichischen Hass-Prediger „Bruder Andi“ begonnen. Der feige Angeklagte war nicht zur Hauptverhandlung erschienen. Sein Verteidiger Frank Herrmann scheiterte mit seinen Antrag, den Strafbefehl(Anklage) nicht zu verlesen und das Verfahren einzustellen. Der Staatsanwalt und der Verteidiger boten einen Schlagabtausch darüber, ob das Amtsgericht Pforzheim zuständig ist. Die Hass-Predigt richtet sich primär gegen homosexuelle Menschen:  „Wir wollen nicht, dass sie mit Kindern sind, alle Homos und andere Geschlechter.“ Die Homos hassen sich selbst und sollen in die Hölle. Sie haben eine verdorbene Gesinnung. DAS ist der Wille Gottes. Sie haben den Tod verdient. Die Rede ruft zu Straftaten auf. Amtsrichterin Kräßig terminiert den Folgetermin auf den 5. Dezember um 13 Uhr. Am 2. Verhandlungstag wird die Predigt bzw. das Video, welches bei YouTube ins Internet gestellt wurde, in Augenschein genommen. Der Verteidiger Frank Herrmann will eine Grundsatzentscheidung, ob die Predigt „Gott hasst Menschen“ durch die Religionsfreiheit gedeckt ist. Im Gerichtssaal anwesend waren u.a. auch Vertreter der Homosexuellen in Pforzheim. Weiter der konservative Theologe Lothar Gassmann. Sogar Teilnehmer des  Nazi-Fackelaufzugs am 23. Februar auf dem Wartberg waren gekommen. Andererseits waren auch Organisatoren der Corona-Demos als Prozessbeobachter anwesend. Journalisten/Innen der lokalen und regionalen Presse berichten: Pforzheimer Zeitung(PZ-News), Badische Neuste Nachrichten(bnn), SWR-Aktuell sowie der Landtag von Baden-Württemberg. dpa berichtet bundesweit: BILD, Frankfurter Allgemeine, Süddeutsche Zeitung, Die WELT, Queer.de und viele mehr. Auch am nächsten Prozesstag ist mit einem großen Interesse der Mainstream-Medien zu rechnen. K13online wird ebenfalls LIVE dabei sein….(Update)

November 26, 2024

K13online Prozessbeobachter: Vorsitzende Richterin Diana Schick appelliert an Publikum, Kinderschutz-Demonstranten und Internet-Hetzer

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Vorsitzende Richterin Diana Schick appelliert an Publikum, Kinderschutz-Demonstranten und Internet-Hetzer

Demo-Anmelderin „mom for Children“ distanziert sich und bereut: Ihr Ziel wurde nicht erreicht – über Kinderschutz redet hier niemand 

Der große Saal 1 im Landgericht Karlsruhe in Pforzheim ist bis auf den letzten Platz besetzt, als die Vorsitzende Richterin Diana Schick den Fortsetzungstermin eröffnet. Rund 100 Zuschauer/Innen, davon circa 30 Demo-Teilnehmer/Innen, waren dem Aufruf der Demo-Anmelderin „mom for children“ gefolgt. Richterin Schick appellierte an das Publikum mit deutlichen Worten: Im Vorfeld wurden im Internet falsche Tatsachenbehauptungen & LÜGEN verbreitet, die strafrechtlich geprüft werden. Sie erkärt, dass ein Oralverkehr nicht angeklagt ist und deshalb nicht vor Gericht verhandelt wird. Der Sitzungsaushang wurde mit u.a. dem Realnamen des Angeklagten bei Instagram mit Fotos des Familienvaters veröffentlicht, was verboten ist. Die Kinder des Angeklagten werden dadurch indentifizierbar und zum Opfer gemacht. Damit werde das Gegenteil von Kinderschutz bewirkt. Die Aussage des dritten Zeugen und die Inaugenscheinnahme der inkriminierten Fotos/Videos fand in einem anderen Gerichtssaal unter Ausschuss der Öffentlichkeit statt. Während dieser Zeit konnte das Publikum im Saal 1 bleiben. In dieser Zeit konnte K13online mehrere Gespräche mit den Demonstranten führen, um diese zu kritisieren. Dabei war auch die Demo-Anmelderin(Realname bekannt). Im Nachhinein distanzierte Sie sich von ihrer eigenen Demo und bereue, diese angemeldet zu haben. Die Folgen habe Sie nicht bedacht, zumal ihr Kinderschutzanliegen auch von Neonazis instrumentalisiert wurde. Ganz offensichtlich war Sie mit den Hass-Reaktionen im Internet völlig überfordert. Gegenüber K13online erklärte Sie, dass Sie nicht die Petenten ist, die auf Ihrem Instagram-Account verlinkt wurde. Sie habe eine eigene Petition speziell zu diesem Fall beim Bundestag eingereicht, die vom Petitionsdienst noch nicht freigeschaltet wurde. Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) und die Badischen Neusten Nachrichten(bnn) berichten in erstaunlich guten Artikeln…

August 26, 2024

K13online Prozessbeobachter: Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) berichten über Anklage am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) berichten über Anklage am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim

Staatsanwältin Landau verlaß die Anklageschrift: Anerkannter Asylbewerber(36) aus Syrien soll gegen den erkennbaren Willen eines 14 bis 16-jährigen Jugendlichen sexuelle Handlungen vorgenommen haben

Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & die Badischen Neusten Nachrichten(bnn) berichten nahezu gleichlautend über den 1. Prozesstag gegen einen anerkannten Asylbewerber(36), der an einem Jugendlichen im Alter von 14(2019) und später mit 16 Jahren(2021) gegen den erkennbaren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen haben soll. Demnach geht es um den § 182 ff StGB und den § 177 ff. StGB. K13online war bei der Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin Landau nicht LIVE dabei. Aus diesem Grund verzichten wir an dieser Stelle auf die Details der sexuellen Beschuldigungen, die in beiden Artikeln der hiesigen Lokalpresse beschrieben werden. Sollte die weitere Beweisaufnahme die Anklagepunkte bestätigen, dann ist auch aus unserer Sicht & Rechtsauffassung ein Freispruch ausgeschlossen. Bei einem solchen Sachverhalt stellen wir klar, dass K13online für sexuelle Handlungen gegen den Willen von Jugendlichen & Kindern keine Legaliserung fordert. Der Jugendliche ist heute 19 Jahre und hat seine Zeugenaussage vor Gericht noch nicht gemacht. Der Angeklagte ist syrischer Staatsbürger und wurde als Asylbewerber anerkannt. Rechtspopulisten & die AfD missbrauchen solche Fälle oftmals für ihre fremdenfeindlichen Zielsetzungen. K13online tritt einer solchen Ausländerfeindlichkeit mit Entschiedenheit entgeben. Das Asylrecht für Flüchtlinge ist im Grundgesetz verankert. Am kommenden Sonntag, den 1. September 2024, finden in Sachsen und Thüringen Landtagswahl statt. In beiden Bundesländern könnte es zu einem Wahlsieg der AfD kommen. Die politischen Folgen in den zwei Landtagen wären verherrend. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim wird die Verhandlung mit Zeugenaussagen am 4. September fortsetzen. Wir werden darüber ausführlicher berichten…

August 23, 2024

K13online Prozessbeobachter: Amtsrichterin Gauß schließt 3. Verhandlungstag nach persönlichen Verhältnissen des Musikpädagogen schon nach 15 Minuten

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
K13online Prozessbeobachter: Amtsrichterin Gauß schließt 3. Verhandlungstag nach persönlichen Verhältnissen des Musikpädagogen schon nach 15 Minuten

Fortsetzungstermin der Hauptverhandlung am 3. September um 13 Uhr: Waren die zwei Musikschülerinnen des Musikpädagogen 13 oder schon 14 Jahre alt?

Der 3. Verhandlungstag gegen einen Musikpädagogen, der vor 21 Jahren mit einem Mädchen eine sexuelle Liebesbeziehung mit Geschlechtsverkehr vollzogen haben soll, endete schon nach 15 Minuten. Vor 12 Jahren soll es zu intimen Berührungen mit einem anderen Mädchen gekommen sein, was von Ihm vehement bestritten wird. Amtsrichterin Grauß befragte den Angeklagten lediglich nach seinen persönlichen Verhältnissen: Der 60-Jährige hat Abitur und ein Musikstudium absolviert. Auch ist er selbständig als Musiklehrer tätig. In mehreren Vereinen arbeitet er ehrenamtlich. Er war zwei Mal verheiratet und hat aus einer Ehe zwei Kinder im Alter von 10 und 13 Jahren, die Ihn an Wochenenden besuchen. Kurzum: Der Musikpädagoge ist ein angesehener Bürger und hat keine Vorstrafen. Der verteidigende Rechtsanwalt Bastian Meyer hatte sich durch die Kollegin Leonie Beyer vertreten lassen. Auch der ursprüngliche Staatsanwalt schicke seine Kollegin. Im kleinen Gerichtssaal 311 war auch eine Nebenklägerin & Nebenklägervertreter anwesend. Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) hatte am 1. August 2024 berichtet, dass der Prozess vor dem Landgericht stattfindet. Diese falsche Information hatte K13online übernommen. Die Verhandlung findet jedoch vor dem Amtsgericht Pforzheim statt. Damit verliert der angeklagte Sachverhalt hinsichtlich eines möglichen Strafmaßes erheblich an juristischer Bedeutung. Denn Amtsgerichte können nur Freiheitsstrafen unter vier Jahren verhängen. Der Fortsetzungstermin wurde auf den 3. September um 13 Uhr festgesetzt. K13online wird erneut darüber berichten…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.