Die Vorsitzende Richterin Schick zitiert aus einer BGH-Entscheidung: Nur bei einer Zwangsstörung & Suchtverhalten liegen die Voraussetzungen nach § 21 StGB vor
Gleich nach Eröffnung der Hauptverhandlung um 13 Uhr gab es eine Unterbrechung, weil sich die Verfahrensbeteiligten mit den ausgedruckten Chatprotokollen im Selbstleseverfahren beschäftigen mussten. Zurück im Gerichtssaal verkündigte die Vorsitzende Richterin Diana Schick den folgenden Beschluss: Die Öffentlichkeit wird für die Dauer der Inaugenscheinnahme von Kinderpornos ausgeschlossen. In der Pause gab es auf dem Gerichtsflur ein aufschlussreiches Gespräch zwischen K13online und der Mutter des 24-jährigen Angeklagten. Die K13online-Visitenkarte wurde mit dem Angebot einer Gefangenenhilfe an die Mutter für ihren Sohn übergeben. Ebenso bieten wir auch Angehörigen von Pädophilen unsere Hilfestellung an. Um 14 Uhr begann der psychiatrische Gutachter mit seinem 2. Teil des Vortrages über den Angeklagten. Dabei ging es im Kern um die Frage, ob der 24-Jährige schuldfähig ist und eine Prognose über die Gefährlichkeit. Lesen Sie den vollständigen Prozessbericht mit einem Klick auf weiterlesen…. Die Hauptverhandlung wird mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung am 13. Mai um 13 Uhr fortgesetzt…



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