Posts Tagged With 'Landgericht Pforzheim'

April 30, 2026

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim diskutiert mit Gutachter für die Schuldfähigkeit des Angeklagten

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim diskutiert mit Gutachter für die Schuldfähigkeit des Angeklagten

Die Vorsitzende Richterin Schick zitiert aus einer BGH-Entscheidung: Nur bei einer Zwangsstörung & Suchtverhalten liegen die Voraussetzungen nach § 21 StGB vor

Gleich nach Eröffnung der Hauptverhandlung um 13 Uhr gab es eine Unterbrechung, weil sich die Verfahrensbeteiligten mit den ausgedruckten Chatprotokollen im Selbstleseverfahren beschäftigen mussten. Zurück im Gerichtssaal verkündigte die Vorsitzende Richterin Diana Schick den folgenden Beschluss: Die Öffentlichkeit wird für die Dauer der Inaugenscheinnahme von Kinderpornos ausgeschlossen. In der Pause gab es auf dem Gerichtsflur ein aufschlussreiches Gespräch zwischen K13online und der Mutter des 24-jährigen Angeklagten. Die K13online-Visitenkarte wurde mit dem Angebot einer Gefangenenhilfe an die Mutter für ihren Sohn übergeben. Ebenso bieten wir auch Angehörigen von Pädophilen unsere Hilfestellung an. Um 14 Uhr begann der psychiatrische Gutachter mit seinem 2. Teil des Vortrages über den Angeklagten. Dabei ging es im Kern um die Frage, ob der 24-Jährige schuldfähig ist und eine Prognose über die Gefährlichkeit. Lesen Sie den vollständigen Prozessbericht mit einem Klick auf weiterlesen…. Die Hauptverhandlung wird mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung am 13. Mai um 13 Uhr fortgesetzt…

April 27, 2026

K13online Prozessbeobachter: Drei Zeugen bestätigen vor dem Landgericht Karlsruhe/Pforzheim, dass es beim Cybergrooming keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungen gegeben hat

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Drei Zeugen bestätigen vor dem Landgericht Karlsruhe/Pforzheim, dass es beim Cybergrooming keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungen gegeben hat

Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht beachtet: Die 2. Hausdurchsuchung wurde mit einem Sondereinsatzkommando (SEK)  durchgeführt

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet ein Prozess wegen Cybergrooming(sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind) statt. K13online war als Prozessbeobachter bei drei Zeugenaussagen & dem Gutachter live dabei. Keiner der betroffenen Jungen wurde von dem 24-jährigen Angeklagten unter Druck gesetzt oder bedroht, sexuelle Bilder & Videos auszutauschen. Alles geschah im beiderseitigen Einverständnis und damit gab es auch keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungs. Dieser Fall ist typisch & die Regel beim sogenannten Cybergrooming, wobei es keine Missbrauchsopfer gibt. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bewertet solche sexuellen Handlungen über das Internet bekanntlich völlig anders und kann deshalb nur zu Unrecht führen. Das Landgericht kann lediglich das Strafmaß gering halten. Während des Ermittlungsverfahrens fand eine völlig unverhältnismäßige Hausdurchsuchung mit einem Sondereinsatzkommando(SEK) statt. Morgens um 6 Uhr stürmten Polizeibeamte die Wohnung der Mutter des Angeklagten. Nächster Gerichtstermin ist der kommende Mittwoch um 13 Uhr. Der Gutachter wird den 2. Teil der Begutachtung vortragen. Auch die Plädoyers und das Urteil könnten folgen…

April 16, 2026

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Richterin Diana Schick nutzte den zweiten Verhandlungstag vor allem, um mehr über die Folgen für die Opfer herauszufinden

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Richterin Diana Schick nutzte den zweiten Verhandlungstag vor allem, um mehr über die Folgen für die Opfer herauszufinden

Cybergrooming ohne Missbrauchsopfer: Von schwerwiegenden psychischen Folgen sprach niemand. Die Betroffenen sollen nach Aussagen der Zeugen nicht unter den Vorkommnissen leiden

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet gegenwärtig ein Prozess gegen einen 24-jährigen Mann statt, dem das sogenannte Cybergrooming vorgeworfen wird. In mehreren Fällen habe der junge Mann über verschiedene soziale Netzwerke den Kontakt zu Jungen im Alter zwischen neun und 13 Jahren hergestellt und sie dazu aufgefordert, Bilder oder Videos ihrer Geschlechtsteile zu schicken. Er selbst habe teilweise Bilder an die Kinder zurückgeschickt. Zitate PZ-News: Richterin Diana Schick nutzte den zweiten Verhandlungstag vor allem, um mehr über die Folgen für die Opfer herauszufinden. So waren ein paar Eltern der Betroffenen sowie Polizeibeamte geladen, die die Gespräche mit den Opfern geführt hatten. Von schwerwiegenden psychischen Folgen sprach niemand. Die anwesenden Eltern berichteten zwar von „Scham“ oder „Unbehagen“, als sie das Thema bei ihren Kindern ansprachen; die Betroffenen sollen nach Aussagen der Zeugen aber nicht unter den Vorkommnissen leiden. Beim typischen Cybergrooming gibt es in der Regel keine realen Missbrauchsopfer. Jedoch erklärt der Gesetzgeber und in Folge die Justiz die betroffenen Jungs(Mädchen) zu Opfern. Am nächsten Verhandlungstag soll auch ein Sachverständiger gehört werden. K13online wird am 27. April als Prozessbeobachter LIVE dabei sein und berichten…

April 10, 2026

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Plädoyers der Staatsanwaltschaft gegen 28-jährigen Vater und Verteidigung wegen § 176c StGB

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare

Verteidigung sieht keinen sexuellen Hintergrund: Ihr Mandant habe mit dem Verhalten seine Liebe zu seinen Kindern zum Ausdruck bringen wollen

Im Dezember 2025 wurde die Mutter des 5-jährigen Jungen & Ehefrau des Angeklagten/Vaters zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft fordert nun vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gegen den Vater. Die Verteidigung sieht keinen sexuellen Hintergrund. Gabriele Braun verwies im Schlussplädoyer darauf, dass die Taten keineswegs sexuell motiviert gewesen seien. Ihr Mandant habe mit dem Verhalten seine Liebe zu seinen Kindern zum Ausdruck bringen wollen. Diese Schilderung habe auch der Gutachter als glaubhaft empfunden. Der Angeklagte habe einfach das deutsche Wertsystem nicht verinnerlicht. Wie bei der Mutter geht es auch beim Vater um die juristische Bewertung eines Verbotsirrtums. Beiden war nicht bewußt, dass die Berührungen des Sohnes strafbar sein sollen, weil beide aus dem Roma-Kulturkreis kommen, wo dies als völlig normal gilt. Der 28-jährige, wegen schweren sexuellen Missbrauchs des Sohnes angeklagte Rumäne geht im Schlusswort zum Gegenangriff über. Der Name der Familie sei besudelt, das Herz zerstört. „Alle leiden. Ihretwegen“, sagt er und hebt dabei immer wieder seinen Zeigefinger, führt schließlich seine Kirche an, die „größer ist als das hier“. Die mündliche Urteilsverkündung wird am kommenden Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim erwartet. Bei einer Verurteilung vertritt K13online die Rechtsauffassung, dass der Verbotsirrtum in der Revision vor dem Oberlandesgericht geprüft werden sollte…(Update 15.04.2026: Mündliche Urteilsverkündung)

Januar 14, 2026

Lucky Eddie erneut vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Nachschlag von einem Jahr & 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Kinderpornos

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Lucky Eddie erneut vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Nachschlag von einem Jahr & 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Kinderpornos

Rechtsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft & Verteidigung & Gericht: Neun Monate gelten wegen überlanger Verfahrensdauer(teilweise Verschleppung) als vollstreckt

„Lucky Eddie“ wurde vor rund sechs Jahren(2019) schon wegen Kinderpornos zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt, die er bis Endstrafe abgesessen hat. Während seines Strafvollzuges konnten jedoch weitere Datenträger etc. entschlüsselt werden, sodass es erneut zu dieser Gerichtsverhandlung gekommen ist. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer und teilweise Verfahrensverschleppung gab es schon am 1. Verhandlungstag ein Rechtsgespräch aller Verfahrensbeteiligten. 2. Verhandlungstag: Nach einer Stunde Beratung verkündigte der Vorsitzende Richter Heidrich seine mündliche Urteilsbegründung: Ein Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird. Davon gelten neun Monate wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt. Weitere Auflagen gibt es nicht, lediglich ein Umzug muss gemeldet werden. Es sind keine weiteren Straftaten von „Lucky Eddie“ zu erwarten. Er habe sich schon rund drei Jahre nach seiner Entlassung straffrei bewährt. Durch die verkürzte Beweisaufnahme & das Geständnis sind vier weitere Verhandlungstage entfallen. Die schweren Haftbedingungen hätten im Strafvollzug auch zu Depressionen geführt. Die Hauptverhandlung wurde geschlossen. Eine Revision wird nicht erwartet. Zu Beginn des 2. Verhandlungstages schlug der Vorsitzende Richter Heidrich für die Plädoyers den Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Der Verteidiger Schaffrath stimmte diesem Vorschlag zu. Der Staatsanwalt widersprach diesem Vorschlag mit Blick auf die anwesenden Journalisten vom SWR und K13online deutlich. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und verkündete den folgenden Beschluss: Die Öffentlichkeit wird zugelassen. K13online begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Zum Prozessbericht gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen…

Dezember 18, 2025

K13online Prozessbeobachter bei mündlicher Urteilsverkündung: Landgericht in Pforzheim verurteilt Mutter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter bei mündlicher Urteilsverkündung: Landgericht in Pforzheim verurteilt Mutter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten

Vorsitzende Richterin Schick sieht keinen Verbotsirrtum und unterstellt Vorsatz: Verteidiger Joachim Lederle kündigt Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) an

Die Vorsitzende Richterin Diana Schick hat beim Landgericht Karlsruhe in Pforzheim den Ruf einer Hardlinerin. Dies hat sich auch bei der mündlichen Urteilverkündung gegen eine Mutter von einem damals 3-jährigem Sohn & 2-jährigen Tochter erneut bestätigt. Die empathielose Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten ist nach Rechtsauffassung von K13online ein Justizskandal. Schon die Strafzumessungen bei den sechs Einzelfällen sind viel zu hoch angesetzt. Beispiel: „Ein Video, worauf der Junge nackt am Tanzen ist. Beim Tanzen soll der Junge sexuell aufreizende Bewegungen gemacht haben, wobei der Focus bei den Aufnahmen auf den Penis gerichtet worden sein soll: Kinderporno! Für diese „Tat“ wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten festgesetzt.“ Das Landgericht setzt sich nicht mit der Rechtsfrage auseinander, ob aufgrund des kulturellen Hintergrundes ein Verbotsirrtum vorliegt. Die Beweisaufname hat nicht nachweisen können, dass der Mutter das deutsche Strafrecht bekannt war. Sie spricht nicht die deutsche Sprache und alles musste von einer Dolmetscherin übersetzt werden. Weiter konnte in der Beweisaufnahme nicht erwiesen werden, dass ein Vorsatz für die Herstellung von Kinderpornos vorhanden ist. Die Mutter wollte einfach Familienaufnahmen anfertigen und war sich nicht bewußt, dass solche Darstellungen in Deutschland verboten sein sollen. Die Vorsitzende Richterin Schick hat das Gutachten der Psychologin völlig ignoriert. Die Gutachterin hat sich eindeutig auf die Seite der Mutter gestellt. Ein Gericht ist zwar nicht gezwungen, dem Gutachten zu folgen, jedoch stellt eine Missachtung einen Revisiongrund dar. Auch der Verbotsirrtum & und der fehlende Vorsatz sind Revisionsgründe. Nach dem Urteil kündigte der Verteidiger Revision beim BGH an. Die schriftliche Urteilsbegründung müsse jedoch abgewartet werden…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.