Posts Tagged With 'Cybergrooming'

Juni 03, 2026

Völlig einseitig bis realitätsfremd: ZDF-Doku „Generation Porno“ ist ein präventiver Gefälligkeitsjournalismus mit Hofberichterstattung

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Völlig einseitig bis realitätsfremd: ZDF-Doku "Generation Porno" ist ein präventiver Gefälligkeitsjournalismus mit Hofberichterstattung

Die weit überwiegende Mehrheit der Kinder & Jugendlichen wird total ignoriert: Insgesamt vermittelt diese Doku einen völlig falschen Einblick in die Lebensrealität von Jungen & Mädchen

In der ZDF-Doku „Generation Porno“ lassen die Reporter Kajo Fritz, Hannah Hartwich und Marc Schlömer nur Meinungen von Jugendlichen & Eltern zu, die ihre Erfahrungen in den sozialen Medien negativ darstellen. Die Söhne & Töchter berichten aus ihrer Kindheit u.a. über sogenannte Dick-Pics, die sie als schädigend empfunden haben. Die mutmaßlichen „Experten“ schlagen in die gleiche Kerbe und untermauern die erkennbar manipulierten Meinungen der Jugendlichen. Ein solcher Gefälligkeitsjournalismus ist eine Hofberichterstattung, die völlig einseitig bis realitätsfremd ist. Die weit überwiegende Mehrheit der Kinder & Jugendlichen wird total ignoriert. Völlig absurd wird es in dem Moment, wo eine erwachsene Pornodarstellerin interviewt wird, die natürlich weiß, dass ihre Pornofilme auch von Kids unter 18 Jahren mit großer Begeisterung angeschaut werden. Ein Kripo-Beamter kämpft bei seinen Veranstaltungen in Schulen gegen Windmühlen und erklärt den Zuschauern, dass das sexuelle Interesse an Pornos oft schon im Alter von neun Jahren beginnt. Die sozialen Medien gehören zum täglichen Leben der Kids. Staatliche Verbote bewirken überhaupt nichts, sondern die Eltern müssten in Verantwortung genommen werden. Insgesamt vermittelt diese Doku einen völlig falschen Einblick in die Lebensrealität von Jungen & Mädchen. Eine gesellschaftliche Diskussion kann nur dann entstehen, wenn die ZDF-Reporter auch die betroffenen Kinder & Jugendlichen mit den Eltern interviewt hätten, die in der Doku nicht zu Wort kommen. Andererseits hätte sich bei diesem Doku-Konzept mit Sicherheit kein 12-jähriger Junge finden lassen, der sich auf dem Schulhof mit seinen Mitschülern über Analverkehr unterhält. Die aufgeklärten Kids von heute sind nämlich nicht auf den Kopf gefallen und wissen, was dann passieren würde…

April 30, 2026

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim diskutiert mit Gutachter für die Schuldfähigkeit des Angeklagten

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim diskutiert mit Gutachter für die Schuldfähigkeit des Angeklagten

Die Vorsitzende Richterin Schick zitiert aus einer BGH-Entscheidung: Nur bei einer Zwangsstörung & Suchtverhalten liegen die Voraussetzungen nach § 21 StGB vor

Gleich nach Eröffnung der Hauptverhandlung um 13 Uhr gab es eine Unterbrechung, weil sich die Verfahrensbeteiligten mit den ausgedruckten Chatprotokollen im Selbstleseverfahren beschäftigen mussten. Zurück im Gerichtssaal verkündigte die Vorsitzende Richterin Diana Schick den folgenden Beschluss: Die Öffentlichkeit wird für die Dauer der Inaugenscheinnahme von Kinderpornos ausgeschlossen. In der Pause gab es auf dem Gerichtsflur ein aufschlussreiches Gespräch zwischen K13online und der Mutter des 24-jährigen Angeklagten. Die K13online-Visitenkarte wurde mit dem Angebot einer Gefangenenhilfe an die Mutter für ihren Sohn übergeben. Ebenso bieten wir auch Angehörigen von Pädophilen unsere Hilfestellung an. Um 14 Uhr begann der psychiatrische Gutachter mit seinem 2. Teil des Vortrages über den Angeklagten. Dabei ging es im Kern um die Frage, ob der 24-Jährige schuldfähig ist und eine Prognose über die Gefährlichkeit. Lesen Sie den vollständigen Prozessbericht mit einem Klick auf weiterlesen…. Die Hauptverhandlung wird mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung am 13. Mai um 13 Uhr fortgesetzt…

April 27, 2026

K13online Prozessbeobachter: Drei Zeugen bestätigen vor dem Landgericht Karlsruhe/Pforzheim, dass es beim Cybergrooming keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungen gegeben hat

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Drei Zeugen bestätigen vor dem Landgericht Karlsruhe/Pforzheim, dass es beim Cybergrooming keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungen gegeben hat

Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht beachtet: Die 2. Hausdurchsuchung wurde mit einem Sondereinsatzkommando (SEK)  durchgeführt

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet ein Prozess wegen Cybergrooming(sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind) statt. K13online war als Prozessbeobachter bei drei Zeugenaussagen & dem Gutachter live dabei. Keiner der betroffenen Jungen wurde von dem 24-jährigen Angeklagten unter Druck gesetzt oder bedroht, sexuelle Bilder & Videos auszutauschen. Alles geschah im beiderseitigen Einverständnis und damit gab es auch keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungs. Dieser Fall ist typisch & die Regel beim sogenannten Cybergrooming, wobei es keine Missbrauchsopfer gibt. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bewertet solche sexuellen Handlungen über das Internet bekanntlich völlig anders und kann deshalb nur zu Unrecht führen. Das Landgericht kann lediglich das Strafmaß gering halten. Während des Ermittlungsverfahrens fand eine völlig unverhältnismäßige Hausdurchsuchung mit einem Sondereinsatzkommando(SEK) statt. Morgens um 6 Uhr stürmten Polizeibeamte die Wohnung der Mutter des Angeklagten. Nächster Gerichtstermin ist der kommende Mittwoch um 13 Uhr. Der Gutachter wird den 2. Teil der Begutachtung vortragen. Auch die Plädoyers und das Urteil könnten folgen…

April 16, 2026

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Richterin Diana Schick nutzte den zweiten Verhandlungstag vor allem, um mehr über die Folgen für die Opfer herauszufinden

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Richterin Diana Schick nutzte den zweiten Verhandlungstag vor allem, um mehr über die Folgen für die Opfer herauszufinden

Cybergrooming ohne Missbrauchsopfer: Von schwerwiegenden psychischen Folgen sprach niemand. Die Betroffenen sollen nach Aussagen der Zeugen nicht unter den Vorkommnissen leiden

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet gegenwärtig ein Prozess gegen einen 24-jährigen Mann statt, dem das sogenannte Cybergrooming vorgeworfen wird. In mehreren Fällen habe der junge Mann über verschiedene soziale Netzwerke den Kontakt zu Jungen im Alter zwischen neun und 13 Jahren hergestellt und sie dazu aufgefordert, Bilder oder Videos ihrer Geschlechtsteile zu schicken. Er selbst habe teilweise Bilder an die Kinder zurückgeschickt. Zitate PZ-News: Richterin Diana Schick nutzte den zweiten Verhandlungstag vor allem, um mehr über die Folgen für die Opfer herauszufinden. So waren ein paar Eltern der Betroffenen sowie Polizeibeamte geladen, die die Gespräche mit den Opfern geführt hatten. Von schwerwiegenden psychischen Folgen sprach niemand. Die anwesenden Eltern berichteten zwar von „Scham“ oder „Unbehagen“, als sie das Thema bei ihren Kindern ansprachen; die Betroffenen sollen nach Aussagen der Zeugen aber nicht unter den Vorkommnissen leiden. Beim typischen Cybergrooming gibt es in der Regel keine realen Missbrauchsopfer. Jedoch erklärt der Gesetzgeber und in Folge die Justiz die betroffenen Jungs(Mädchen) zu Opfern. Am nächsten Verhandlungstag soll auch ein Sachverständiger gehört werden. K13online wird am 27. April als Prozessbeobachter LIVE dabei sein und berichten…

Februar 15, 2026

Pädo-Hunting in der Schweiz: Zürcher Polizei verhaftet sechs jugendliche «Pädo-Hunter» nach Angriffen

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Pädo-Hunting in der Schweiz: Zürcher Polizei verhaftet sechs jugendliche «Pädo-Hunter» nach Angriffen

Fünf Pädophilenjäger sind erst zwischen 14 und 18 Jahre jung: Schweizer Mann(21) wurde mit Schlägen und Fusstritten gegen Kopf & Körper angegriffen und verletzt

Im Zusammenhang mit mehreren Angriffen auf Männer wurden nach intensiven Ermittlungen sechs Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren verhaftet. Die Jugendlichen sahen sich als sogenannte «Pädo-Hunter», die vermeintlich pädophile Männer in eine Falle locken. Am 29. November 2025 lockten die mutmasslichen Täter einen damals 21-jährigen Schweizer unter dem Vorwand eines Treffens mit einem angeblich minderjährigen Mädchen nach Embrach. Dort wurde der Mann mit Schlägen und Fusstritten gegen Kopf und Körper angegriffen und verletzt. Dem Beispiel erwachsener Pädo-Hunters folgend machen sich zunehmend auch Jugendliche und sogar die Kinder selbst auf die Jagd nach mutmaßlichen Pädophilen. Denn natürlich wissen auch die Jungen & Mädchen und erst Recht Jugendliche, dass es Männer gibt, die auf der Suche nach pädophilen Freundschaften und pädosexuellen Beziehungen sind. Für solche jungen Pädo-Hunters ist es ein Kinderspiel, Pädophile & Pädosexuelle in die Falle zu locken. Dabei vergessen die Kids oder wissen es nicht, dass die Strafmündigkeit mit dem 14. Geburtstag beginnt. Bei jungen Pädophilenjägern findet aus erzieherischen Gründen das Jugendstrafrecht Anwendung. In den Schulen etc. gibt es Präventionsangebote, die auf die Gefahren des sogenannten „Cybergrooming“ aufmerksam machen. Spätestens dann kommen einige Kids auf die Idee, zu Pädophilenjäger zu werden. Dabei verfolgen sie sicherlich nicht das Ziel des Kinderschutzes, sondern wollen sich mal an Erwachsenen austoben. Bei allen Präventionsangeboten muss also zwingend darauf hingewiesen werden, dass auch Kinder & Jugendliche keine Gewalttaten begehen dürfen…

November 23, 2025

Pedo-Hunter Björn Scholz hat in diesem Jahr 4.000 Stunden in die Pädophilenjagd investiert: 2025 hat er bereits 182 Pädophile aus ganz Deutschland an die Justiz geliefert

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Pedo-Hunter Björn Scholz hat in diesem Jahr 4.000 Stunden in die Pädophilenjagd investiert: 2025 hat er bereits 182 Pädophile aus ganz Deutschland an die Justiz geliefert

Angeblich Pädophile wehren sich: Strafrechtliches Ermittlungsverfahren & Hausdurchsuchung bei Pädophilenjäger Scholz wegen des dringenden Tatverdachtes der Erpressung

Die Lokalzeitung „az-online“ berichtet in einem lesenswerten Artikel über den bekennenden Pädophilenjäger Björn Scholz: Björn Scholz hat nach eigenen Angaben in diesem Jahr bereits 182 Pädophile aus ganz Deutschland an die Justiz „geliefert.“ Wer angebliche Pädophile mit gefakten Kinder-Profilen unter dem Vorwand des „Kinderschutzes“ in eine Falle lockt, den nennt man umgangssprachlich einen Denunzianten. Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant(Hoffmann von Fallersleben). Zitate: Seine Aktivitäten zur Enttarnung von Pädophilen wurde allerdings erst 2021 durch eine Ergänzung im Paragraphen 176 möglich. Dort heißt es: „Bei Taten nach Absatz 1 ist der Versuch in den Fällen strafbar, in denen eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, sein Einwirken beziehe sich auf ein Kind.“ In der Tat: Der Gesetzgeber hat es im Jahre 2021 durch den neuen § 176b Absatz 3 StGB ermöglicht, dass sogar der Versuch des Versuches strafbar geworden ist. Dies bedeutet, dass kein Kind mehr betroffen sein muss, sondern Erwachsene dürfen sich als Kinder ausgeben, um Fallen zu stellen. Der Gesetzgeber leistet damit der Pädophilenjagd Vorschub und animiert die Pedo-Hunter zur Jagd auf Pädophile. Nach Rechtsauffassung von K13online ist der § 176b Absatz 3 StGB verfassungswidrig, weil kein Rechtsgut von Kindern verletzt wird. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu mehr Zitaten aus dem Artikel mit Kommentierungen von K13online…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.