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März 19, 2026

Landgericht Braunschweig: Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) & Lehrerin wegen § 176 ff und § 184b StGB verurteilt

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Landgericht Braunschweig: Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) & Lehrerin wegen § 176 ff und § 184b StGB verurteilt

Warum gab es offensichtlich keine polizeilichen Vernehmungen des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, den damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin?: Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge?

Unter Einbeziehung des rechtskräftigen Urteils(Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung) wegen Kinderpornos aus dem Jahre 2025 wurde der Ex-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing(FDP) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren & zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Lehrerin hat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr & sechs Monate auf Bewährung erhalten. Beide Strafmaße liegen über den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung von Ebbing hat Freispruch gefordert. Deshalb ist davon auszugehen, dass gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt wird. Ebbing hatte die Vorwürfe hinsichtlich des § 176 ff. StGB bestritten. Das offensichtlich rechtsfehlerhafte Gerichtsverfahren wirft jedoch eine weitere Frage auf: Warum gab es offensichtlich keine polizeiliche Vernehmung des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, dem damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin? Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge? Er hätte die sexuellen Handlungen bestätigen oder bestreiten können. Eine Verurteilung, nur aufgrund von Chat-Fantasien, kann bei einer Revision keinen Bestand haben. Die Erfolgsaussichten beim BGH sind groß, um dieses Fehlurteil aufzuheben. Ob die Lehrerin ebenfalls Revision einlegt, ist zurzeit unbekannt. Bis zu rechtskräftigen Urteilen gilt für Beide weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Lehrerin wäre bei Rechtskraft gleich mehrfach getroffen: Für die suspendierte Lehrerin stehen nach dem Strafprozess weitere Fragen zum Sorgerecht für ihre Kinder und ein Disziplinarverfahren aus. Mit dem Urteil von mehr als einem Jahr dürfte die Frau ihren Beamtenstatus verlieren. Der Mutter von acht Kindern würde das Sorgerecht für ihre Söhne & Töchter verlieren und müsste zum Sozialamt gehen…  

März 15, 2025

JUSTIZSKANDAL beim Amtsgericht München: Das Abreissen von drei AfD-Hetz-Plakaten kostet 600Euro Geldstrafe

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
JUSTIZSKANDAL beim Amtsgericht München: Das Abreissen von drei AfD-Hetz-Plakaten kostet 600Euro Geldstrafe

Verhetzende Beleidigung(§ 192a StGB) + Rechtfertigender Notstand(§ 34 StGB): Im Stil der NSDAP mobilisierte die AfD vor zwei Jahren gegen eine Drag-Lesung für Kinder in der Münchner Stadtbibliothek

Mit verhetzenden Plakaten(Hände weg von unseren Kindern!“ und „Genderpropaganda verbieten!“) hatte die AfD zu einer „Protestkundgebung“ gegen eine Buchlesung für Kinder von einer Drag Queen aufgerufen. Trotz Strafanzeigen wurde kein Ermittlungsverfahren gegen die AfD eingeleitet. Schon DAS ist ein SKANDAL, denn der § 192a StGB stellt neben der Volksverhetzung(§ 130 StGB) auch die Verhetzende Beleidigung unter Strafe. Angeklagt wurde stattdessen die bekannte Klimaaktivistin Lisa Poettinger, weil sie im Juni 2023 drei dieser AfD-Plakate abgerissen hatte.  Das Abreissen von drei AfD-Hetz-Plakaten kostet 600Euro Geldstrafe. Die „Sachbeschädigung“ liegt bei 3Euro. Das Urteil des Amtsgerichts in München ist ein weiterer JUSTIZSKANDAL. Neben diesem Fehlurteil kommt im Berufungsverfahren, welches von Poettinger bereits angekündigt wurde, auch der Rechtfertigende Notstand(§ 34 StGB) in Betracht. Sie habe die AfD-Poster zerstört, um queere Menschen zu schützen, sagte Poettinger vor Gericht.  „Hier wurden in nationalsozialistischer Bildsprache trans Menschen als gefährlich für Kinder dargestellt. Dabei steigen queerfeindliche Verbrechen immer mehr an. Wie konnte die Stadt München das hängenlassen?“ K13online erkärt sich mit dem Justizopfer Poettinger solidarisch. Denn es geht um das Prinzip: Das menschenverachtende AfD-Plakat hätte auch einen erkennbar Pädophilen zeigen können. Auch dann hätte die AfD verurteilt werden und das Abreissen dieser widerwärtigen Plakate hätte legitim sein müssen. Die Stadt München hätte diese Plakate verbieten müssen. „Bildsprache und Polemik des Plakats erinnern stark an die Propaganda der 30er Jahre. So etwas dürfen wir nie wieder zulassen!“, erklärte CSD-Sprecher Tobias Oliveira Weismantel. Auch bei Pädophilen darf sowas niemals zugelassen werden, erklärt K13online…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.