Politischer Handlungsbedarf der Bundesregierung & Justizministerium: K13online fordert neuen Straftatbestand (Gesetz) gegen Pädophilenjäger (Pädo-Hunter) auch in Deutschland
In Luxemburg plant der Innenminister Léon Gloden (CSV) ein neues Gesetz gegen Selbstjustiz & Pedo-Hunting. Beim Phänomen «Pedo-Hunter» (deutsch: «Pädophilen-Jäger») handelt es sich um eine Person, die sich auf Internetportalen als minderjährig ausgibt, um tatsächliche oder vermeintliche Sexualstraftäter oder Angehörige der LGBTQ-Community in eine Falle zu locken. Auch Pädophile/Pädosexuelle werden unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ in die Falle gelockt. In Deutschland gibt es eine ganze Reihe von Pädophilen-Jäger, die strafrechtlich bisher kaum belangt werden können. Es besteht also politischer Handlungsbedarf der Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) & des Bundesjustizministeriums. K13online fordert deshalb einen neuen Straftatbestand(Gesetz) gegen Pädophilenjäger(Pädo-Hunter) auch in Deutschland. In Luxemburg wurde die Notwendigkeit der Strafbarkeit erkannt, um Selbstjustiz & das Fallenstellen unter Strafandrohung zu verhindern. Die Jagd auf Pädophile wird zunehmend zum Volkssport. Der Gesetzgeber muss diesem menschenverachtenden Treiben ein Ende setzen. Insbesondere dann, wenn sich erwachsene Fallensteller als Kinder ausgeben. In solchen Fällen sind keine echten Kinder betroffen und ein Cybergrooming findet nicht statt. Täter sind die Pädophilenjäger und sonst niemand…
Was ist vorgesehen?
Dennoch plane die Regierung ein Gesetz, das es der Polizei ermöglicht, behördlich gegen die Verbreitung von Online‑Inhalten vorzugehen, die zu «Pedo‑Hunting» oder vergleichbaren Selbstjustiz‑Aktivitäten aufrufen, und entfernen zu lassen. Den Weg dazu habe der EU Digital Service Act (DSA) geebnet. Bisher werden vor allem Terror‑ und Extremismus‑Posts entfernt, durch das Gesetz soll das Vorgehen auch auf Selbstjustiz-Inhalte übertragen werden. «Auch der Bevölkerung könnte die Möglichkeit gegeben werden, Inhalte an einen ‹Trusted Flagger› (Anm. d Red: anerkannte Meldestellen für illegale Hassrede und andere rechtswidrige Inhalte auf Websites), den Dienstanbieter oder die Polizei zu melden», erklärt der Innenminister.Was ist Pedo‑Hunting?
Beim Phänomen «Pedo-Hunter» (deutsch: «Pädophilen-Jäger») handelt es sich um eine Person, die sich auf Internetportalen als minderjährig ausgibt, um tatsächliche oder vermeintliche Sexualstraftäter oder Angehörige der LGBTQ-Community in eine Falle zu locken. Das Aufeinandertreffen wird meist gefilmt und im Internet geteilt. Diese öffentliche Bloßstellung geschieht ohne rechtliche Legitimation. Obwohl viele Akteure sich auf ein moralisches Anliegen berufen, verstoßen sie häufig selbst gegen Strafgesetze – etwa durch Nötigung oder Verleumdung. Da Betroffene solcher Taten aus Scham darauf verzichten könnten, den Vorfall anzuzeigen, können Täter darauf hoffen, unerkannt zu bleiben. Verfassungsschutzbehörden beobachten Aufrufe zum «Pedo-Hunting» aus der rechtsextremen Szene.





Zitate
Mit „Pedo-Hunting“-Masche unter Druck gesetztIn mindestens zwei Fällen sollen die Täter ihre Opfer beschuldigt haben, sich mit einer Minderjährigen zum Sex verabredet zu haben – und damit gedroht haben, sie als pädophil im Bekanntenkreis zu outen. Die Staatsanwaltschaft spricht in diesem Zusammenhang von sogenanntem „Pedo-Hunting“, also der Jagd auf vermeintlich pädokriminelle Männer.In einem Fall sei ein Opfer sogar durch einen Park gejagt worden. Die Täter sollen eine Rasierklinge dabeigehabt und gedroht haben, den Mann im Gesicht zu verletzen oder aufzuschlitzen.
https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-frankfurt-maenner-ueber-dating-app-in-falle-gelockt-und-erpresst-100.html
K13online Anmerkungen
Schon jetzt ist es natürlich strafbar, wenn die Fallensteller zum Beispiel körperliche Gewalt etc. bei den Treffen anwenden. Die Opfer müssen natürlich Strafanzeige erstatten, damit die Täter auch verurteilt werden können. Davor schrecken aber viele Opfer zurück, weil sie sich möglicherweise selbst wegen Cypergrooming strafbar gemacht haben könnten.
Wenn die Fallensteller(Pedo-Hunter) bei den Treffen jedoch keine Gewalttat begehen, dann ist allein das Fallenstellen bisher keine Straftat. Es bedarf also eines neuen Straftatbestandes, der das Fallenstellen unter Strafe stellt. Mit einem solchen Gesetz werden die Pädophilenjäger schon dann strafrechtlich verfolgt, wenn sie sich als Kinder ausgeben, um ihre Opfer in eine Falle zu locken. Ein solcher Straftatbestand wird dazu führen, dass sich Pädophilenjäger immer strafbar machen. Die Selbstjustiz wird unter Strafe gestellt. Auch der Versuch muss strafbar sein…