Posts Tagged With 'Pädophilenjäger'

Juli 16, 2026

Pro Justitia: Landgericht Stuttgart verurteilt vier „Pedo-Hunter“ zu Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren Knast

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Pro Justitia: Landgericht Stuttgart verurteilt vier "Pedo-Hunter" zu Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren Knast

K13online sendet mit diesem Urteil auch an die echten Pädophilenjäger einen „schönen Gruss“: Wer Pädophile/Pädosexuelle in eine Fall lockt und dabei Straftaten begeht, wandert hinter Gitter

Das Landgericht in Stuttgart hat vier Jugendliche, die sich selbst zu Pädophilenjägern erklärt haben, zu hohen Haftstrafen verurteilt. K13online war im Juni an einem Verhandlungstag als Prozessbeobachter LIVE dabei. Die Jugendstrafen lauten: Sechs Jahre, fünf Jahre sowie drei Jahre und drei Monate. Der vierte Angeklagte bekam ein Jahr und acht Monate. Diese Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte den vier Männern deshalb unter anderem versuchten Mord, Vergewaltigung, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft hat die Gruppe ihre Ideen und Taten seit Mai 2023 über eine Chatgruppe organisiert. Den nun Verurteilten sei es darum gegangen, Beute zu machen und Macht auszuüben – sie hätten sich selbst „Pedo-Hunter“ genannt. Da aber keines der Opfer ein Pädophiler gewesen sei, seien die Angeklagten auch keine „Pedo-Hunter“ gewesen. K13online sendet mit diesem Urteil auch an die echten Pädophilenjäger einen „schönen Gruss“. Wer Pädophile/Pädosexuelle in eine Fall lockt und dabei Straftaten begeht, wandert hinter Gitter. Wir bieten den Opfern von Pedo-Hunting unsere Hilfestellung beim Erstatten von Strafanzeigen gegen die Täter an. Wir begleiten die pädophilen-pädosexuellen Opfer auch zu Gerichtsverhandlungen, wenn Sie dort als Zeugen gegen die Täter aussagen. K13online ist den Pädophilenjägern weiterhin auf der Spur…

Juni 15, 2026

K13online Prozessbeobachter beim Landgericht Stuttgart: Ein Gewaltopfer und ein Leiter(KOK) der Ermittlungsgruppe sagen bei der Hauptverhandlung aus

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
K13online Prozessbeobachter beim Landgericht Stuttgart: Ein Gewaltopfer und ein Leiter(KOK) der Ermittlungsgruppe sagen bei der Hauptverhandlung aus

Gewaltopfer wurde von einem Schnellball mit Reizgas getroffen & ausgeraubt: KOK Ermittlungsgruppenleiter berichtet über gesamten Tatkomplex, wobei sich die Angeklagten andere Pedo-Hunter als Vorbild genommen haben

Mit hohen Sicherheitsmaßnahmen fand im großen Sitzungssaal 1 am Landgericht in Stuttgart die Gerichtsverhandlung gegen vier sogenannte „Pedo-Hunter“ statt. Die Richter befragen den Zeugen1 (Gewaltopfer) über den Tatablauf. Am 20. Januar 2024 kam es zu einem Treffen, welches über die Dating-App „Knuddels“ entstanden war. Im Gerichtssaal werden auf zwei Video-Leinwänden Fotos vom Tatort gezeigt. Ebenso Fotos von der Körperverletzung. Das Gewaltopfer erzählt auch von psychischen Problemen nach dem Angriff, die rund ein Jahr angehalten haben. Der KOK-Zeuge berichtet über den gesamten Tatkomplex. Die Angeklagten sind schon im Jahr 2023 auf die Idee gekommen, sich als Pedo-Hunter(Pädophilenjäger) zu betätigen. Andere Pädophilenjäger waren ihre Vorbilder. Die Angeklagten wollten aber nicht nur Jagd auf Pädophile machen und mit Fake-Profilen in Fallen locken, sondern zusätzlich auch ausrauben, erpressen und zusammenschlagen. Dabei ging es auch um die Aufteilung der Beute, je nach Tatbeteiligung. Die Angeklagten rechtfertigten ihre Taten damit, etwas Gutes zu tun, wenn sie sich als Pädophilenjäger ausgeben. K13online Hinweis: Der Opfer-Zeuge trat vor Gericht nicht als Nebenkläger auf. Wir raten jedem Gewaltopfer als Nebenkläger aufzutreten. Als Opfer besteht Anspruch auf Schadenersatz & Schmerzensgeld. Ebenso können Zivilklagen gegen die Täter gerichtlich durchgesetzt werden. Der nächste Gerichtstermin am 17. Juni wurde aufgehoben. Anfang Juli sollen die Plädoyers gehalten werden. Alle weiteren Termine würden dann entfallen. Die Mainstream-Medien werden vermutlich erst über die mündliche Urteilsverkündung berichten. Den K13-Prozessbericht finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen…

Juni 06, 2026

Endstation RECHTS: Verwaltungsgericht(VG) Hannover nennt die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt, wenn es um Angriffe auf die Menschenwürde queerer Menschen geht

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Endstation RECHTS: Verwaltungsgericht(VG) Hannover nennt die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt, wenn es um Angriffe auf die Menschenwürde queerer Menschen geht

AfD-Flyer sind diskriminierend & kriminalisierend: Von AfD-Vertretern werden immer wieder pauschal moralisch verwerfliche oder strafbare Handlungen wie Pädophilie und Kindesmissbrauch unterstellt

Das Verwaltungsgericht Hannover hat diese Woche im Eilverfahren entschieden, dass die AfD Niedersachsen vom Verfassungsschutz zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft werden durfte. Als erster westdeutscher Landesverband könnte er gerichtsfest als gesichert rechtsextrem eingestuft werden. Trotz der breiten Streuung der Belege treten einige Funktionäre in der Entscheidung besonders hervor. Die fragwürdige Ehre, als erster personalisierter Beleg namentlich genannt zu werden, gebührt der Landtagsabgeordneten und Beisitzerin im Landesvorstand, Vanessa Behrendt. Behrendt dürfte auch mitgemeint sein, wenn es um Angriffe auf die Menschenwürde queerer Menschen geht. Ihnen würden von Vertretern der AfD immer wieder pauschal moralisch verwerfliche oder strafbare Handlungen wie Pädophilie und Kindesmissbrauch unterstellt. Das sei geeignet, ähnlich wie bei der Agitation gegen Geflüchtete und Muslime, Angst, Ablehnung und Gewalt gegen queere Menschen zu schüren. Die AfD-Flyer sind diskriminierend & kriminalisierend. Eine solch abscheuliche Volksverhetzung wird von fanatischen „Kinderschützern/Innen“, traumatisierten Missbrauchsopfern sowie Rechtsradikalen & Neonazis als Rechtfertigung & Legitimation von Gewalttaten an Homosexuellen & Pädosexuellen angesehen. Bundesweite Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen Pädophilenjäger(Pedo-Hunter) bestätigen diese Kriminalität aus dem rechten politischen Spektrum.  Auch Kinder & Jugendliche müssen vor der AfD geschützt werden…

Mai 27, 2026

Als Haupttäter wird ein Deutscher genannt: Vier Pädophilenjäger wegen versuchten Mordes in Österreich vor Gericht

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Als Haupttäter wird ein Deutscher genannt: Vier Pädophilenjäger wegen versuchten Mordes in Österreich vor Gericht

Gruppe ist Teil eines Netzwerks: Damals war man mit 400 Beamten in sieben Bundesländern im Einsatz, um gegen solche Selbstjustiz und Hasskriminalität vorzugehen

Wegen versuchten Mordes stehen ab Mittwoch vier selbsternannte „Pedo-Jäger“ von Lend (Pinzgau) vor Gericht. Sie haben zwei Männer wegen ihrer sexuellen Neigungen laut Anklage schwer misshandelt. Dazu haben sich die Angeklagten im Internet als junges Mädchen namens Lisa ausgegeben und die Männer in den Pinzgau gelockt. Die Gruppe ist Teil eines Netzwerks, das die steirische Polizei vor eineinhalb Jahren ausgeforscht hat. Damals war man mit 400 Beamten in sieben Bundesländern im Einsatz, um gegen solche Selbstjustiz und Hasskriminalität vorzugehen. Das eine Opfer aus der Steiermark sei nur durch glückliche Umstände mit Prellungen, oberflächlichen Wunden und ausgeschlagenen Zähnen davongekommen. Der andere aus dem Gasteinertal (Pongau) aber sei derart geprügelt worden, dass er mit einer Gehirnblutung nur knapp dem Tod entronnen sei. Als Haupttäter wird ein Deutscher genannt. Ihre Misshandlungen hätte die Gruppe auch gefilmt und in einschlägigen Foren hochgeladen….! Es sind eine Vielzahl von weiteren Anklagen & Verurteilungen zu erwarten…(Update 30. Mai: Haftstrafen bis zu 12 Jahren Knast)

Mai 21, 2026

K13online Prozessbeobachter: Korrektur der Fortsetzungstermine beim Landgericht Stuttgart gegen vier mutmaßliche Pädophilenjäger

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Korrektur der Fortsetzungstermine beim Landgericht Stuttgart gegen vier mutmaßliche Pädophilenjäger

Pedo-Hunter-Prozess vor der 3. Großen Strafkammer(Jugendstrafkammer): Hohe Sicherheitsmaßnahmen für Zuschauer vor dem Betreten des Gerichtssaales

Die K13online-Redaktion war am heutigen Donnerstag zum Landgericht nach Stuttgart angereist, um über den Prozess gegen vier mutmaßliche Pedo-Hunter zu berichten. Dabei haben wir leider feststellen müssen, dass die in unserem News vom 6. Mai veröffentlichen Gerichtstermine & das Aktenzeichen falsch waren. Im Zeitraum vom 13. März bis zum 22. Juli 2026 sind 19 Verhandlungstermine anberaumt worden. In Gesprächen mit Justizbeamten am Landgericht wurde mitgeteilt, dass es neben der üblichen Einlasskontrolle ins Gerichtsgebäude zusätzlich hohe Sicherheitsmaßnahme speziell für diesen Prozess gibt. Die Zuschauer müssen vor dem Betreten des Gerichtssaales alle Gegenstände abgeben. Somit wären auch keine Notizen während der Verhandlung möglich. Zur Vorbereitung einer Berichterstattung im Juni werden wir uns nunmehr an die Pressestelle des Landgerichtes wenden. Bei einer Akkreditierung als freier Journalist des Weblog K13online kann dann als Prozesbeobachter über die Verhandlung gegen die selbsternannten Pädophilenjäger berichtet werden… 

Mai 13, 2026

K13online Pressemitteilung: Ermittlungsverfahren gegen den bekennenden Pädophilenjäger Björn Scholz bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
K13online Pressemitteilung: Ermittlungsverfahren gegen den bekennenden Pädophilenjäger Björn Scholz bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg

Laufender Antrag auf Akteneinsicht: Staatsanwaltschaft Lüneburg hat den Beschuldigten Scholz mit Verfügung vom 7. Mai 2026 rechtliches Gehör gewährt

In dem Ermittlungsverfahren gegen den Pädophilenjäger Björn Scholz hat die Staatsanwaltschaft in Lüneburg nun mitgeteilt, dass dem dort als Beschuldigten geführten Scholz rechtliches Gehör gewährt wird. Dabei kann er sich selbst zu den Vorwürfen der Beleidigung, verhetzenden Beleidigung und Bedrohung äußern. Oder sein Verteidiger gibt dazu eine anwaltliche Stellungnahme ab. Er kann aber auch eine Aussage verweigern bzw. keine Stellungnahme abgeben lassen. Die Lüneburger Staatsanwaltschaft hat weiter mitgeteilt, dass gleich im Anschluss über den Antrag auf Akteneinsicht entschieden wird. Die Einsicht in die dann abgeschlossenen Ermittlungen erfolgt über unseren anwaltlichen Postzustellungsbevollmächtigen. Sobald die Ermittlungsakten hier eingetroffen sind, werden wir zu den Akteninhalten eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft abgeben, die dann darüber entscheiden wird, ob Anklage erhoben wird, ein Strafbefehl folgt oder das Verfahren eingestellt wird. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft in Pforzheim besteht mit Stand von heute weiterhin ein Tatverdacht gegen Scholz. Die Lüneburger Lokalpresse wurde informiert. Jedoch vermissen wir eine Berichterstattung über dieses Verfahren. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.