Angeblich Pädophile wehren sich: Strafrechtliches Ermittlungsverfahren & Hausdurchsuchung bei Pädophilenjäger Scholz wegen des dringenden Tatverdachtes der Erpressung
Die Lokalzeitung „az-online“ berichtet in einem lesenswerten Artikel über den bekennenden Pädophilenjäger Björn Scholz: Björn Scholz hat nach eigenen Angaben in diesem Jahr bereits 182 Pädophile aus ganz Deutschland an die Justiz „geliefert.“ Wer angebliche Pädophile mit gefakten Kinder-Profilen unter dem Vorwand des „Kinderschutzes“ in eine Falle lockt, den nennt man umgangssprachlich einen Denunzianten. Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant(Hoffmann von Fallersleben). Zitate: Seine Aktivitäten zur Enttarnung von Pädophilen wurde allerdings erst 2021 durch eine Ergänzung im Paragraphen 176 möglich. Dort heißt es: „Bei Taten nach Absatz 1 ist der Versuch in den Fällen strafbar, in denen eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, sein Einwirken beziehe sich auf ein Kind.“ In der Tat: Der Gesetzgeber hat es im Jahre 2021 durch den neuen § 176b Absatz 3 StGB ermöglicht, dass sogar der Versuch des Versuches strafbar geworden ist. Dies bedeutet, dass kein Kind mehr betroffen sein muss, sondern Erwachsene dürfen sich als Kinder ausgeben, um Fallen zu stellen. Der Gesetzgeber leistet damit der Pädophilenjagd Vorschub und animiert die Pedo-Hunter zur Jagd auf Pädophile. Nach Rechtsauffassung von K13online ist der § 176b Absatz 3 StGB verfassungswidrig, weil kein Rechtsgut von Kindern verletzt wird. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu mehr Zitaten aus dem Artikel mit Kommentierungen von K13online…

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