K13online Aktivitäten & Pressemitteilung: Petition zur Reform der § 184b/c StGB beim Deutschen Bundestag eingereicht

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 26 August 2025 ]

53 Prozent der Tatverdächtigen bei Kinderpornos sind Minderjährige: Petition fordert u.a. Strafausschlussklausel, wenn Fotos & Videos von sich selbst freiwillig zur Selbstbeobachtung, Entwicklung, Neugier oder Kommunikation mit Gleichaltrigen erstellt und geteilt werden 

Die K13online Redaktion(Dieter Gieseking) hat erneut eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Der Petent fordert darin u.a. eine Strafausschlussklausel, wenn Fotos & Videos von sich selbst freiwillig zur Selbstbeobachtung, Entwicklung, Neugier oder Kommunikation mit Gleichaltrigen erstellt und geteilt werden. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) 2024 sind 53 Prozent der Tatverdächtige bei Kinderpornos Minderjährige. Dies stellt eine Kriminalisierung von Kindern & Jugendlichen dar. Für den Gesetzgeber besteht dringender Handlungsbedarf einer Strafrechtsreform: Freiwillig selbstgenerierte Aufnahmen sind Bilder oder Videos, die von Kindern oder Jugendlichen aus eigenem Antrieb, ohne Druck, Zwang oder Ausbeutung, zur Selbstbeobachtung, Entwicklung, Neugier oder Kommunikation mit Gleichaltrigen erstellt und geteilt werden. Nach geltendem Recht werden sie jedoch – sofern sie Nacktheit oder sexuelle Handlungen zeigen – pauschal kriminalisiert und als „kinder-/jugendpornografisch“ behandelt, unabhängig vom Motiv, Kontext oder dem Fehlen eines realen Missbrauchs. Das Sexualstrafrecht ist um eine klare Ausnahmeklausel zu ergänzen, die freiwillig, selbstbestimmt und nicht-ausbeuterisch entstandene Aufnahmen in Peer- und Familienkontexten von der Strafbarkeit ausnimmt. Prävention, Beratung und Aufklärung sind als vorrangige Mittel zu stärken. Eine ausführliche Begründung mit detailierten Nachweisen wird der Petent direkt beim Petitionsauschuss einreichen. Die 56-seitige Ausarbeitung wird nach Mitteilung des Aktenzeichens durch den Petitionsdienst in einem Folge-News veröffentlicht…(Ersteinstellung am 30. Juli. Update 8. August 2025. Update 26. Oktober 2025: Aktenzeichen der Petition)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://www.bundestag.de/petitionen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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6 Kommentare zu “K13online Aktivitäten & Pressemitteilung: Petition zur Reform der § 184b/c StGB beim Deutschen Bundestag eingereicht”

  1. Die über die Webseite des Deutschen Bundestages eingereichte Petition hat dort zwar ein Aktenzeichen erhalten: 4-21-07-49121-004109

    Jedoch fehlt bis heute die schriftliche Bestätigung per Briefpost. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2025 hat der Petent daran erinnert. In dieser Bestätigung wird auch hervorgehen, warum die Petition nicht auf der Webseite des Bundestages zur Mitzeichnung freigeschaltet wurde.

    Die briefliche Eingangsbestätigung mit dem Aktenzeichen wird für die ausführliche Begründung der Petition benötigt. Sodann werden wir die Begründung veröffentlichen…

  2. Lol sagt:

    Absolut unnötig, weil durch den CSAM Recast der EU jeder Mitgliedsataat dazu verpflichtet wird, eigene Aufnahmen von sich und Kinder die sexting mit gleichaltrigen betreiben zu entkriminalisieren.

    K13online Anmerkungen
    Darüber liegen hier keine Informationen(Quellenlink) vor. Wenn dies jedoch zutreffen sollte, dann hat Deutschland eine solche EU-Richtlinie noch nicht ins deutsche Recht umgesetzt.
    Sobald der Petitionsdienst den Eingang der Petition auf dem Postwege mit dem Aktenzeichen bestätigt hat, werden wir die ausführliche Begründung der Petition von 56 Seiten veröffentlichen. Aufgrund der parlamentarischen Sommerpause könnte dies noch einige Wochen dauern.

    • Bla sagt:

      Weil das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, aber dem Entwurf wurde im Juni zugestimmt. Siehe hier unter Article 10 „Consensual sexual activities“: https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2024_2029/plmrep/COMMITTEES/LIBE/DV/2025/05-12/CSArecast-EPconsolidatedtext_EN.pdf

      K13online Anmerkungen
      Vielen Dank für den Hinweis mit dem Link.
      Allerdings gibt es bei der EU keine Gesetzesverfahren, sondern Richtlinien, die die Nationalstaaten in den Ländern dann umsetzen müssen oder können. Die EU würde es nach dem obigen Link den Mitgliedstaaten der EU überlassen, ob diese Ausnahmeregelungen einführen.

      • Bla sagt:

        Nein eben nicht. Es ist eine EU-Regulation (auf deutsch Verordnung) und zwar eine das schon längst existiert und nur überarbeitet wird. Diese gelten sofort nach der Verabschiedung ohne das die Mitgliedstaaten irgendwas machen müssen. Aufgrund der Harmonisierung wird es dann natürlich im nationalen Recht beachtet, aber ist auch so rechtlich bindend.

        Das was du meinst sind EU-Richtlinien. Weniger Legalisierung von KiPo fordern und mehr weiterbilden.

        https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)

        K13online Anmerkungen
        DAS ist zwar richtig, aber in dieser EU-Verordnung steht doch, dass es den Mitgliedsstaaten überlassen bleibt, diese anzuwenden.

        • Bla sagt:

          Ja, aber Article 10 wurde dahingehend angepasst daa dort jetzt steht: „Member states >SHALL< ensure that…" die alte Fassung hat es ihnen noch erlaubt das zu verbieten ("It shall be within the discrection") aber das ist wie du siehst durchgestrichen und durch das erste Zitat ersetzt worden.

  3. K13online Hinweis:

    Der Petitionsdienst wird darüber entscheiden, ob die über die Webseite des Bundestages eingereichte Petition zur Mitzeichnung freigeschaltet wird. In einem solchen Fall können registrierte User diese Petition dort mitzeichnen.

    Unabhängig davon werden wir diese Petition (zusätzlich) bei einem externen Petitionsportal zur Mitzeichnung einreichen und veröffentlichen lassen. Dort wird Jedermann/Frau die Petition mitzeichnen können.

    Weiter werden wir eine Mailingliste an alle 28 Mitglieder des Petitionsausschusses einrichten. Alle Fraktionen im Bundestag werden über aktuelle Ereignisse informiert.

    Damit wir eine Einschätzung der Mitzeichner bzw. Besucher/Innen unseres Weblogs vornehmen können, werden wir eine öffentliche Umfrage starten und die Ergebnisse publizieren.

    Aufgrund der parlamentarischen Sommerpause wird alles wohl noch einige Zeit dauern….

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