Posts Tagged With 'Petition'

November 16, 2025

K13online Pressemitteilung: Wir veröffentlichen die Ausarbeitungen den Users „Josua“ für eine Strafrechtsreform des § 184b & 184c StGB

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
K13online Pressemitteilung: Wir veröffentlichen die Ausarbeitungen den Users "Josua" für eine Strafrechtsreform des § 184b & 184c StGB

Von Petitionsausschuss & Bundestag abgewiesen: Politische Forderung nach einer Strafausschlussklausel bei Kinder- und Jugendpornos bleibt aufrecht erhalten

Der Deutsche Bundestag hatte die K13online-Petition mit der Forderung nach einer Strafausschlussklausel im § 184b und § 184c StGB ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen. Die Petition war online mit dem Hinweis eingereicht worden, dass eine umfangreiche Ausarbeitung(56 Seiten) nach der Mitteilung des formalen Petitionsaktenzeichen auf dem Postwege erfolgen wird. Der Petitionsdienst hatte das Aktenzeichen jedoch nicht mitgeteilt. Der Petitionsausschuss hatte den Hinweis missachtet und das Verfahren ohne diese Ausarbeitungen abgeschlossen. Damit wurde das Petitionsverfahren nicht ordnungsgemäß und politisch korrekt durchgeführt. Im Nachgang veröffentlichen wir nun die Ausarbeitungen den Users „Josua“, der anonym bleiben möchte. K13online schließt sich seinen Ausführungen an und übernimmt auch die rechtliche Verantwortung für die Inhalte & Forderungen. Wir veröffentlichen an dieser Stelle die ersten fünf Seiten(JPG) und stellen die gesamten 56 Seiten als PDF-Datei zum Download bereit. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Ausarbeitungen, die vom Petitionsausschuss & dem Bundestag hätten berücksichtigt werden müssen. Alle Fraktionen & Mitglieder im Ausschuss erhalten dieses News zur Kenntnisnahme und mit der Bitte zu Stellungnahmen… (Update 18. November: Mitteilung an Petitionsausschuss)

November 10, 2025

Deutscher Bundestag – öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses: Kinder- und Jugendmedienschutz – Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media gefordert

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Deutscher Bundestag - öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses: Kinder- und Jugendmedienschutz – Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media gefordert

Ausgerechnet die GRÜNEN: Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) fordert, eine Altersgrenze von mindestens 14 Jahren für die Nutzung von Social Media einzuführen

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages debattiert am heutigen Montag um 12 Uhr über eine Petition, die auf der Webseite des Bundestages 32.382 Mitzeichner erreicht hat: „Kinder- und Jugendmedienschutz – Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media“. Das Quorum liegt bei 30Tsd. Bei OpenPetition gibt es sogar 153.670 Online-Mitzeichner. Ausgerechnet die GRÜNEN in Niedersachsen fordern eine Altergrenze von mindestens 14 Jahre. Alle Social Media(WhatsApp & Facebook & Instagram & TikToc etc.) sollen eine Altersverifikation z.B. durch Fingerabdruck oder Gesichtserkennung bei Kindern & Jugendlichen durchführen. Damit hat eine gesellschaftliche Diskussion und politische Debatte begonnen, alle Kinder & Jugendlichen aus den sozialen Medien im Internet auszuschließen. Als Begründung wird der „Kinderschutz“ genannt. In der Tat: Das sogenannte Cybergrooming wäre dann nicht mehr möglich, weil es keine Kinder & Jugendlichen mehr in Social-Media gibt. Die Hannoverische Allgemeine Zeitung(HAZ) zitiert die Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne): „Wir müssen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ein möglichst stark geschütztes Leben zu haben – auch im Blick auf ihre mentale Gesundheit“. Der sogenannte „Kinderschutz“ hat damit ein Ausmaß & neuen Höhepunkt erreicht, der bisher kaum auf einen Widerstand stößt. Lediglich der Landesschülerrat warnt vor pauschalen Verboten, die an der Lebensrealität der Jugendlichen vorbei gingen, wie der Vorsitzende Matteo Feind betont. In der Schule sollten Schülerinnen und Schüler lieber Medienkompetenz erwerben. Es bleibt abzuwarten, ob es doch noch Proteste zu Gunsten von Kindern & Jugendlichen in den sozialen Medien geben wird…

Oktober 29, 2025

Sexualstrafrecht § 184b + § 184c StGB: Deutscher Bundestag hat die Petition von K13online ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Sexualstrafrecht § 184b + § 184c StGB: Deutscher Bundestag hat die Petition von K13online ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen

Keine Strafausschlussklausel für Minderjährige: Petitionsausschuss & Bundestag will weiterhin Kinder & Jugendliche wegen selbst hergestellten Kinder- und Jugendpornos strafrechtlich verfolgen

Der Petitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 eine Beschlussempfehlung (Drucksache 21/2092) an den Deutschen Bundestag abgegeben, worüber am 16. Oktober abgestimmt wurde. Alle Fraktionen haben der Sammelübersicht 52 zugestimmt. Die K13online-Petition(Pet 4-21-07-49121-004109) ist unter Lfd-Nr. 83 aufgeführt. In der Petition wurde gefordert, dass der Gesetzgeber in dem § 184b und 184c StGB eine Ausnahmeklausel aufnimmt, dass Kinder- und Jugendpornos, die von den Kindern & Jugendlichen selbst hergestellt wurden, von einer Strafverfolgung ausgeschlossen werden. Bei rund der Hälfte aller Fälle geht es um Minderjährige. In der Begründung der Beschlussempfehlung geht der Petitionsausschuss mit keinem Wort auf das Anliegen des Petenten Dieter Gieseking ein. Der Ausschuss hat sich in keiner Weise mit den sachlichen Inhalten der Petition beschäftigt. Im Gegenteil: Es wird auf eine andere Petition hingewiesen, die absolut nichts mit der aktuellen Petition zu tun hat. Durch den Beschluss des Bundestages will der Gesetzgeber weiterhin Kinder & Jugendliche strafrechtlich verfolgen, die Kinder- und Jugendpornos von sich selbst hergestellt haben. Die juristische Folge ist, dass es weiterhin massenweise Durchsuchungen in den Kinderzimmern bei den Eltern geben wird. Der Petitionsausschuss und damit auch der Bundestag bezeichnet diese Kriminalisierung auch noch als „wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch“. Bei einem solchen „Kinderschutz“ werden die betroffenen Kinder & Jugendlichen zum juristischen Opfer des Gesetzgebers. K13online wird weitere Petitionen für Reformen im Sexualstrafrecht beim Bundestag einreichen….(Update 29. Okt. 2025: Statement des Verfassers)

August 26, 2025

K13online Aktivitäten & Pressemitteilung: Petition zur Reform der § 184b/c StGB beim Deutschen Bundestag eingereicht

Verfasst von: Dieter Gieseking 6 Kommentare
K13online Aktivitäten & Pressemitteilung: Petition zur Reform der § 184b/c StGB beim Deutschen Bundestag eingereicht

53 Prozent der Tatverdächtigen bei Kinderpornos sind Minderjährige: Petition fordert u.a. Strafausschlussklausel, wenn Fotos & Videos von sich selbst freiwillig zur Selbstbeobachtung, Entwicklung, Neugier oder Kommunikation mit Gleichaltrigen erstellt und geteilt werden 

Die K13online Redaktion(Dieter Gieseking) hat erneut eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Der Petent fordert darin u.a. eine Strafausschlussklausel, wenn Fotos & Videos von sich selbst freiwillig zur Selbstbeobachtung, Entwicklung, Neugier oder Kommunikation mit Gleichaltrigen erstellt und geteilt werden. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) 2024 sind 53 Prozent der Tatverdächtige bei Kinderpornos Minderjährige. Dies stellt eine Kriminalisierung von Kindern & Jugendlichen dar. Für den Gesetzgeber besteht dringender Handlungsbedarf einer Strafrechtsreform: Freiwillig selbstgenerierte Aufnahmen sind Bilder oder Videos, die von Kindern oder Jugendlichen aus eigenem Antrieb, ohne Druck, Zwang oder Ausbeutung, zur Selbstbeobachtung, Entwicklung, Neugier oder Kommunikation mit Gleichaltrigen erstellt und geteilt werden. Nach geltendem Recht werden sie jedoch – sofern sie Nacktheit oder sexuelle Handlungen zeigen – pauschal kriminalisiert und als „kinder-/jugendpornografisch“ behandelt, unabhängig vom Motiv, Kontext oder dem Fehlen eines realen Missbrauchs. Das Sexualstrafrecht ist um eine klare Ausnahmeklausel zu ergänzen, die freiwillig, selbstbestimmt und nicht-ausbeuterisch entstandene Aufnahmen in Peer- und Familienkontexten von der Strafbarkeit ausnimmt. Prävention, Beratung und Aufklärung sind als vorrangige Mittel zu stärken. Eine ausführliche Begründung mit detailierten Nachweisen wird der Petent direkt beim Petitionsauschuss einreichen. Die 56-seitige Ausarbeitung wird nach Mitteilung des Aktenzeichens durch den Petitionsdienst in einem Folge-News veröffentlicht…(Ersteinstellung am 30. Juli. Update 8. August 2025. Update 26. Oktober 2025: Aktenzeichen der Petition)

November 23, 2024

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 26. November: Familienvater von drei Töchtern wegen § 176 ff. und § 184 ff. StGB angeklagt

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 26. November: Familienvater von drei Töchtern wegen § 176 ff. und § 184 ff. StGB angeklagt

Demo-Aufruf der Kinderschützerin „mom_for_children“: Demo-Initiatorin konnte bei Kinderschutz-Petition an den Bundestag 54.129 Mitzeichner/Innen erreichen

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet am 26. November ein Fortsetzungstermin gegen einen Familienvater mit drei Töchtern statt. Angeklagt wurde der 46-jährige Mann wegen § 176 ff. und 184 ff. StGB. Bei den ersten Verhandlungstagen waren zahlreiche Zuschauer im Gerichtssaal anwesend. Inzwischen hat eine Kinderschützerin „mom_for_children“ zu einer Demo vor dem Gerichtsgebäude aufgerufen: Wir fordern eine lebenslange Haftstrafe & Keine zweite Chance für Täter & Gerechtigkeit für die Opfer“. Damit soll Druck auf die Justiz ausgeübt werden. Die Recherchen von K13online haben auch ergeben, dass eine Annemarie Lehmkemper beim Bundestag eine Petition eingereicht hat, die sich mit 54.129 Mitzeichner/Innen bereits in der parlamentarischen Prüfung befindet: Verschärfung der Gesetze in Bezug auf das Posten und Vermarkten von Kindern im Internet. Damit ist das Quorum erreicht und die Petentin wird in den Petitionsausschuss zur Anhörung eingeladen. Die Mainstream-Medien sind bereits in die Berichterstattung eingestiegen. Nach dem 1. Prozesstag gegen den Hass-Prediger der Baptistensekte ist vor einem Pforzheimer Gericht erneut der „Teufel“ los. Ein weiterer Medienrummel mit „Kinderschutz“-Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude ist zu erwarten, zumal die Demo-Teilnehmer/Innen auch am Prozess im Gerichtssaal dabei sein sollen. Beim Ordnungsamt der Stadt Pforzheim läuft eine Anfrage, ob diese Demo tatsächlich angemeldet wurde und stattfinden wird. Denn der Aufruf bei Instagram ist mit Stand von heute nicht mehr verfügbar. Das öffentliche Interesse an dieser Gerichtsverhandlung besteht auch deshalb, weil der Familienvater mit seiner Ehefrau & Tochter im Jahre 2019 am VOX-Sendeformat „Mein Kind, Dein Kind“ mitgewirkt hatte. Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) hatte darüber berichtet. K13online wird am kommenden Dienstagmorgen LIVE dabei sein und ausführlich berichten…

November 02, 2024

dpa-factchecking: K13online Petition sexuelle Identität ins Grundgesetz erreicht Deutsche Presseagentur(dpa)

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
dpa-factchecking: K13online Petition sexuelle Identität ins Grundgesetz erreicht Deutsche Presseagentur(dpa)

Die Mainstream-Medien sind die sogenannte 4. Macht im Staat und tragen maßgeblich zum Meinungsbildungsprozess innerhalb der Gesellschaft/Bevölkerung bei

Die Deutsche Presseagentur – dpa factchecking – hat nach dem Korrectiv-Faktencheck nun auch die K13online Petition sexuelle Identität ins Grundgesetz aufgegriffen. Der Artikelinhalt ist zwar sachlich richtig dargestellt – Gegenstand der Behauptung ist eine Petition aus der Bevölkerung -, jedoch wird der Petent namentlich nicht erwähnt. Bei den Falschdarstellungen im Internet hat es aber eine sehr wichtige Rolle gespielt, dass der Petent Dieter Gieseking Inhaber des Weblogs K13online ist, der als freier Journalist über die Themen der Pädophilie berichtet. Der Petent ist zwar Teil der Bevölkerung, aber gehört der sexuellen Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen an. Wäre der Petent ein Teil der Bevölkerung im Mainstream, dann hätte diese Petition wohl wenig Beachtung gefunden. Insgesamt will der Artikel bei dpa-factchecking verdeutlichen, dass der Kindesmissbrauch strafbar bleibt. Richtig ist zwar, dass in der Petition keine Forderungen nach Legalisierungen aufgestellt wurden, jedoch positioniert sich dpa deutlich im politischen Sinne der Bundesregierung. Damit stellt dpa nicht die Petition in der Vordergrund, sondern verteidigt den medialen und politischen Mainstream. Die Deutsche Presseagentur ist der journalistische Mainstream und verbreitet bundesweite Nachrichten an alle Mainstream-Medien. Dabei werden Nachrichten, Ereignisse und Positionen von Pädophilie-Aktivisten völlig ignoriert. Von einer objektiven und neutralen Berichterstattung kann also keine Rede sein. Im Gegenteil: Viele der Mainstream-Medien beteiligen sich aktiv an Desinformationen zum Themenkomplex der Pädophilie/Pädosexualität. Nicht selten muss sogar von Lügenpresse gesprochen werden. Die Mainstream-Medien sind die sogenannte 4. Macht im Staat und tragen maßgeblich zum Meinungsbildungsprozess innerhalb der Gesellschaft/Bevölkerung bei. Dieser medialen Übermacht versucht K13online mit seinen bescheidenen Möglichkeiten entgegen zu wirken. In einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft hat auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen einen Anspruch auf mediale Anerkennung & Akzeptanz. Auch die Deutsche Presseagentur wird deshalb aufgefordert, diesem Anspruch gerecht zu werden…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.