Posts Tagged With '§ 184c StGB'

Oktober 29, 2025

Sexualstrafrecht § 184b + § 184c StGB: Deutscher Bundestag hat die Petition von K13online ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Sexualstrafrecht § 184b + § 184c StGB: Deutscher Bundestag hat die Petition von K13online ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen

Keine Strafausschlussklausel für Minderjährige: Petitionsausschuss & Bundestag will weiterhin Kinder & Jugendliche wegen selbst hergestellten Kinder- und Jugendpornos strafrechtlich verfolgen

Der Petitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 eine Beschlussempfehlung (Drucksache 21/2092) an den Deutschen Bundestag abgegeben, worüber am 16. Oktober abgestimmt wurde. Alle Fraktionen haben der Sammelübersicht 52 zugestimmt. Die K13online-Petition(Pet 4-21-07-49121-004109) ist unter Lfd-Nr. 83 aufgeführt. In der Petition wurde gefordert, dass der Gesetzgeber in dem § 184b und 184c StGB eine Ausnahmeklausel aufnimmt, dass Kinder- und Jugendpornos, die von den Kindern & Jugendlichen selbst hergestellt wurden, von einer Strafverfolgung ausgeschlossen werden. Bei rund der Hälfte aller Fälle geht es um Minderjährige. In der Begründung der Beschlussempfehlung geht der Petitionsausschuss mit keinem Wort auf das Anliegen des Petenten Dieter Gieseking ein. Der Ausschuss hat sich in keiner Weise mit den sachlichen Inhalten der Petition beschäftigt. Im Gegenteil: Es wird auf eine andere Petition hingewiesen, die absolut nichts mit der aktuellen Petition zu tun hat. Durch den Beschluss des Bundestages will der Gesetzgeber weiterhin Kinder & Jugendliche strafrechtlich verfolgen, die Kinder- und Jugendpornos von sich selbst hergestellt haben. Die juristische Folge ist, dass es weiterhin massenweise Durchsuchungen in den Kinderzimmern bei den Eltern geben wird. Der Petitionsausschuss und damit auch der Bundestag bezeichnet diese Kriminalisierung auch noch als „wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch“. Bei einem solchen „Kinderschutz“ werden die betroffenen Kinder & Jugendlichen zum juristischen Opfer des Gesetzgebers. K13online wird weitere Petitionen für Reformen im Sexualstrafrecht beim Bundestag einreichen….(Update 29. Okt. 2025: Statement des Verfassers)

August 26, 2025

K13online Aktivitäten & Pressemitteilung: Petition zur Reform der § 184b/c StGB beim Deutschen Bundestag eingereicht

Verfasst von: Dieter Gieseking 6 Kommentare
K13online Aktivitäten & Pressemitteilung: Petition zur Reform der § 184b/c StGB beim Deutschen Bundestag eingereicht

53 Prozent der Tatverdächtigen bei Kinderpornos sind Minderjährige: Petition fordert u.a. Strafausschlussklausel, wenn Fotos & Videos von sich selbst freiwillig zur Selbstbeobachtung, Entwicklung, Neugier oder Kommunikation mit Gleichaltrigen erstellt und geteilt werden 

Die K13online Redaktion(Dieter Gieseking) hat erneut eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Der Petent fordert darin u.a. eine Strafausschlussklausel, wenn Fotos & Videos von sich selbst freiwillig zur Selbstbeobachtung, Entwicklung, Neugier oder Kommunikation mit Gleichaltrigen erstellt und geteilt werden. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) 2024 sind 53 Prozent der Tatverdächtige bei Kinderpornos Minderjährige. Dies stellt eine Kriminalisierung von Kindern & Jugendlichen dar. Für den Gesetzgeber besteht dringender Handlungsbedarf einer Strafrechtsreform: Freiwillig selbstgenerierte Aufnahmen sind Bilder oder Videos, die von Kindern oder Jugendlichen aus eigenem Antrieb, ohne Druck, Zwang oder Ausbeutung, zur Selbstbeobachtung, Entwicklung, Neugier oder Kommunikation mit Gleichaltrigen erstellt und geteilt werden. Nach geltendem Recht werden sie jedoch – sofern sie Nacktheit oder sexuelle Handlungen zeigen – pauschal kriminalisiert und als „kinder-/jugendpornografisch“ behandelt, unabhängig vom Motiv, Kontext oder dem Fehlen eines realen Missbrauchs. Das Sexualstrafrecht ist um eine klare Ausnahmeklausel zu ergänzen, die freiwillig, selbstbestimmt und nicht-ausbeuterisch entstandene Aufnahmen in Peer- und Familienkontexten von der Strafbarkeit ausnimmt. Prävention, Beratung und Aufklärung sind als vorrangige Mittel zu stärken. Eine ausführliche Begründung mit detailierten Nachweisen wird der Petent direkt beim Petitionsauschuss einreichen. Die 56-seitige Ausarbeitung wird nach Mitteilung des Aktenzeichens durch den Petitionsdienst in einem Folge-News veröffentlicht…(Ersteinstellung am 30. Juli. Update 8. August 2025. Update 26. Oktober 2025: Aktenzeichen der Petition)

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.