Posts Tagged With 'Bundestag'

Februar 09, 2026

Gerichtsverhandlung am 10. März: Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing(FDP) wegen § 176 ff & 184 ff. StGB erhoben

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Gerichtsverhandlung am 10. März: Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing(FDP) wegen § 176 ff & 184 ff. StGB erhoben

Ebbing war Vereinsmitglied für Kinder- und Jugendrechte: Ebbing war Schatzmeister der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), die seit 2022 von Volker Beck(GRÜNE) geführt wird

Das Homo-Portal „Queer.de“ greift die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing(FDP) wohl deshalb auf, weil er auch Schatzmeister der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), die seit 2022 von Volker Beck(GRÜNE) geführt wird, gewesen ist. Ebbing war auch Vereinsmitglied für  Kinder- und Jugendrechte. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil vor dem Landgericht Braunschweig am 10. März gilt für die folgenden Anklagepunkte die Unschuldvermutung: Er soll mit einer 51-jährigen Lehrerin aus dem niedersächsischen Goslar deren siebenjährigen Sohn sexuell missbraucht und Kinderpornos von ihr erhalten haben. Ebbing ist schon von all seinen Ämtern zurückgetreten. Auch aus der FDP ist er inzwischen ausgetreten. „Herr Ebbing ist nicht mehr Mitglied der FDP“, so ein Parteisprecher gegenüber „Bild“. „Die Partei hat ihn nach Bekanntwerden der Berichterstattung zum Austritt aufgefordert. Dem ist er nachgekommen. Die Delikte § 176 ff & 184 ff. StGB führen nahezu immer dazu, dass die berufliche, ehrenamtliche und private Existenz zerstört wird. Bis zum Beweis des Gegenteils geht K13online davon aus, dass die Beweisaufnahme bei der Hauptverhandlung ergeben wird, dass von Ebbing & der Lehrerin keine sexuelle Gewalt gegen den Willen des 7-jährigen Jungen begangen wurde. Betroffene aller Parteien, die von der Gesellschaft ausgeschlossen & geächtet werden, können sich politisch bei K13online für eine Reform im Sexualstrafrecht einsetzen…

November 16, 2025

K13online Pressemitteilung: Wir veröffentlichen die Ausarbeitungen den Users „Josua“ für eine Strafrechtsreform des § 184b & 184c StGB

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
K13online Pressemitteilung: Wir veröffentlichen die Ausarbeitungen den Users "Josua" für eine Strafrechtsreform des § 184b & 184c StGB

Von Petitionsausschuss & Bundestag abgewiesen: Politische Forderung nach einer Strafausschlussklausel bei Kinder- und Jugendpornos bleibt aufrecht erhalten

Der Deutsche Bundestag hatte die K13online-Petition mit der Forderung nach einer Strafausschlussklausel im § 184b und § 184c StGB ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen. Die Petition war online mit dem Hinweis eingereicht worden, dass eine umfangreiche Ausarbeitung(56 Seiten) nach der Mitteilung des formalen Petitionsaktenzeichen auf dem Postwege erfolgen wird. Der Petitionsdienst hatte das Aktenzeichen jedoch nicht mitgeteilt. Der Petitionsausschuss hatte den Hinweis missachtet und das Verfahren ohne diese Ausarbeitungen abgeschlossen. Damit wurde das Petitionsverfahren nicht ordnungsgemäß und politisch korrekt durchgeführt. Im Nachgang veröffentlichen wir nun die Ausarbeitungen den Users „Josua“, der anonym bleiben möchte. K13online schließt sich seinen Ausführungen an und übernimmt auch die rechtliche Verantwortung für die Inhalte & Forderungen. Wir veröffentlichen an dieser Stelle die ersten fünf Seiten(JPG) und stellen die gesamten 56 Seiten als PDF-Datei zum Download bereit. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Ausarbeitungen, die vom Petitionsausschuss & dem Bundestag hätten berücksichtigt werden müssen. Alle Fraktionen & Mitglieder im Ausschuss erhalten dieses News zur Kenntnisnahme und mit der Bitte zu Stellungnahmen… (Update 18. November: Mitteilung an Petitionsausschuss)

November 10, 2025

Deutscher Bundestag – öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses: Kinder- und Jugendmedienschutz – Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media gefordert

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Deutscher Bundestag - öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses: Kinder- und Jugendmedienschutz – Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media gefordert

Ausgerechnet die GRÜNEN: Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) fordert, eine Altersgrenze von mindestens 14 Jahren für die Nutzung von Social Media einzuführen

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages debattiert am heutigen Montag um 12 Uhr über eine Petition, die auf der Webseite des Bundestages 32.382 Mitzeichner erreicht hat: „Kinder- und Jugendmedienschutz – Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media“. Das Quorum liegt bei 30Tsd. Bei OpenPetition gibt es sogar 153.670 Online-Mitzeichner. Ausgerechnet die GRÜNEN in Niedersachsen fordern eine Altergrenze von mindestens 14 Jahre. Alle Social Media(WhatsApp & Facebook & Instagram & TikToc etc.) sollen eine Altersverifikation z.B. durch Fingerabdruck oder Gesichtserkennung bei Kindern & Jugendlichen durchführen. Damit hat eine gesellschaftliche Diskussion und politische Debatte begonnen, alle Kinder & Jugendlichen aus den sozialen Medien im Internet auszuschließen. Als Begründung wird der „Kinderschutz“ genannt. In der Tat: Das sogenannte Cybergrooming wäre dann nicht mehr möglich, weil es keine Kinder & Jugendlichen mehr in Social-Media gibt. Die Hannoverische Allgemeine Zeitung(HAZ) zitiert die Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne): „Wir müssen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ein möglichst stark geschütztes Leben zu haben – auch im Blick auf ihre mentale Gesundheit“. Der sogenannte „Kinderschutz“ hat damit ein Ausmaß & neuen Höhepunkt erreicht, der bisher kaum auf einen Widerstand stößt. Lediglich der Landesschülerrat warnt vor pauschalen Verboten, die an der Lebensrealität der Jugendlichen vorbei gingen, wie der Vorsitzende Matteo Feind betont. In der Schule sollten Schülerinnen und Schüler lieber Medienkompetenz erwerben. Es bleibt abzuwarten, ob es doch noch Proteste zu Gunsten von Kindern & Jugendlichen in den sozialen Medien geben wird…

Oktober 29, 2025

Sexualstrafrecht § 184b + § 184c StGB: Deutscher Bundestag hat die Petition von K13online ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Sexualstrafrecht § 184b + § 184c StGB: Deutscher Bundestag hat die Petition von K13online ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen

Keine Strafausschlussklausel für Minderjährige: Petitionsausschuss & Bundestag will weiterhin Kinder & Jugendliche wegen selbst hergestellten Kinder- und Jugendpornos strafrechtlich verfolgen

Der Petitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 eine Beschlussempfehlung (Drucksache 21/2092) an den Deutschen Bundestag abgegeben, worüber am 16. Oktober abgestimmt wurde. Alle Fraktionen haben der Sammelübersicht 52 zugestimmt. Die K13online-Petition(Pet 4-21-07-49121-004109) ist unter Lfd-Nr. 83 aufgeführt. In der Petition wurde gefordert, dass der Gesetzgeber in dem § 184b und 184c StGB eine Ausnahmeklausel aufnimmt, dass Kinder- und Jugendpornos, die von den Kindern & Jugendlichen selbst hergestellt wurden, von einer Strafverfolgung ausgeschlossen werden. Bei rund der Hälfte aller Fälle geht es um Minderjährige. In der Begründung der Beschlussempfehlung geht der Petitionsausschuss mit keinem Wort auf das Anliegen des Petenten Dieter Gieseking ein. Der Ausschuss hat sich in keiner Weise mit den sachlichen Inhalten der Petition beschäftigt. Im Gegenteil: Es wird auf eine andere Petition hingewiesen, die absolut nichts mit der aktuellen Petition zu tun hat. Durch den Beschluss des Bundestages will der Gesetzgeber weiterhin Kinder & Jugendliche strafrechtlich verfolgen, die Kinder- und Jugendpornos von sich selbst hergestellt haben. Die juristische Folge ist, dass es weiterhin massenweise Durchsuchungen in den Kinderzimmern bei den Eltern geben wird. Der Petitionsausschuss und damit auch der Bundestag bezeichnet diese Kriminalisierung auch noch als „wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch“. Bei einem solchen „Kinderschutz“ werden die betroffenen Kinder & Jugendlichen zum juristischen Opfer des Gesetzgebers. K13online wird weitere Petitionen für Reformen im Sexualstrafrecht beim Bundestag einreichen….(Update 29. Okt. 2025: Statement des Verfassers)

Oktober 17, 2025

Deutscher Bundestag: Debatte über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Privatsphäre schützen – Nein zur EU-Chatkontrolle“

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Deutscher Bundestag: Debatte über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Privatsphäre schützen – Nein zur EU-Chatkontrolle“

Abstimmung im EU-Rat bereits abgesetzt: Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) & GRÜNE & LINKE haben sich bereits gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen

Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Freitag in 1. Lesung über einen AfD-Antrag: „Privatsphäre schützen – Nein zur EU-Chatkontrolle“. In einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde gab es bereits eine Debatte zur EU-Chatkontrolle. Dabei haben sich die Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) & GRÜNE & LINKE schon gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen. In der Folge wurde die geplante Abstimmung im EU-Rat am 14. Oktober 2025 von der Tagesordnung abgesetzt. Damit ist die Chatkontrolle aber noch nicht endgültig vom Tisch, denn die EU-Kommission könnte eine neue und abgemilderte Verordnung vorlegen. Der AfD-Antrag enthält im Kern die gleichen politischen Positionen, wie alle im Bundestag vertretenen Fraktionen. Allerdings gibt es auch im Bundestag die sogenannte Brandmauer, den AfD-Anträgen keine Mehrheit zu verschaffen. Wohl genau aus diesen Gründen hat die AfD diesen Antrag eingebracht, um die Brandmauer zu brechen. Der AfD-Antrag enthält nicht die Forderung des Verbotes einer freiwilligen Chatkontrolle an die Anbieter. Nur eine solche EU-Verbotsverordnung wird die Einhaltung der Grundrechte gewährleisten. Dazu bedarf es eines grundlegenden Paradigmenwechsels aller Fraktionen im Bundestag sowie im EU-Rat, EU-Kommission und EU-Parlament. K13online ist sehr gespannt, ob es in den heutigen Reden im Bundestag solche Forderungen geben wird…

Oktober 11, 2025

Homo-Portal QUEER.de zur Bundestagsdebatte sexuelle Identität: AfD zieht Pädo-Karte und setzt auf Konfrontation und verbreitet Lügen

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Homo-Portal QUEER.de zur Bundestagsdebatte sexuelle Identität: AfD zieht Pädo-Karte und setzt auf Konfrontation und verbreitet Lügen

Die Pädo-Keule der AfD: „Drei Redner, Fabian Jacobi, Stephan Brandner und Ulrich von Zons führten dabei Pädophilie als Grund an, warum sexuelle Identität nicht anerkannt werden dürfe“

Das Homo-Portal QUEER.de berichtet ausführlich über die Bundestagsdebatte zum Gesetzentwurf der sexuellen Idenität ins Grundgesetz(GG). In diesem News beschränken wir uns auf die Reden der AfD-Fraktion, die wieder die Pädo-Karte mit der Pädo-Keule gezogen haben. K13online stellt klar: Es ist richtig, wenn das Merkmal der sexuellen Identität ins GG aufgenommen wird, dies nicht automatisch bedeuten würde, dass pädosexuelle Beziehungen legalisiert werden. Der § 176 ff. StGB wird damit nicht abgeschafft. Die Pädophilen, die sich an die Gesetze halten, würden nur dann unter den Diskriminierungsschutz im GG fallen, wenn das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) entschieden hat, dass auch die Pädophilie zur sexuellen Identität gehört. Denn in der Begründung des Gesetzentwurfes ist die sexuelle Minderheit der Pädophilen nicht als schutzbedürftig aufgeführt. Es steht außer Frage, dass es eines politischen Kampfes mit der Zielsetzung bedarf, die Pädophilie als sexuelle Identität anzuerkennen. Bei der Debatte im Deutschen Bundestag hat kein Redner/In auf die K13online-Petition hingewiesen. Ebenso findet man keinen Hinweis bei QUEER.de ! Der Petitionsausschuss hatte im Jahre 2024 in seiner Beschlussempfehlung an den Bundestag beschlossen, dem Anliegen des Petenten nicht zu entsprechen. In der Petition wurde gefordert, dass auch die Pädophilen zur sexuellen Identität gehören müssen. Die junge Generation der Pädophilen wird weiterhin für die Anerkennung & Akzeptanz der Pädophilie kämpfen müssen….

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.