Posts Tagged With 'sexueller Missbrauch'

November 12, 2025

Badische Neues Nachrichten(bnn): Mutter(27) filmte & fotografierte ihre nackten Kinder(3 & 2 Jahre) und steht wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Badische Neues Nachrichten(bnn): Mutter(27) filmte & fotografierte ihre nackten Kinder(3 & 2 Jahre) und steht wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Aussage der Mutter am 1. Verhandlungstag: Aus medizinischen Gründen hat die Mutter von ihrem zum „Tatzeitpunkt“ dreijährigen Sohn & zweijährigen Tochter Fotos & Videos gemacht, die von der Staatsanwaltschaft als Kinderpornos angeklagt wurden 

Ein sehr ungewöhnlicher Fall von mutmaßlichen Kindesmissbrauch & Kinderpornos wird seit letzten Montag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verhandelt. Die Badischen Neusten Nachrichten(bnn) berichten ausführlich. Die Staatsanwaltschaft wirft einer Mutter sexuellen Missbrauch & Kinderpornos ihres zum „Tatzeitpunkt“ dreijährigen Sohnes & zweijährigen Tochter vor. Die Mutter der Kleinkinder sagte vor Gericht aus, dass die Aufnahmen & Handlungen aus medizinischen Gründen geschehen sein sollen. Sie sitzt seit über einem halben Jahr in U-Haft. Ihre Kinder nicht sehen zu können, sei eine Qual, sagte die Mutter vor Gericht unter Tränen aus. Um ihre Kinder kümmert sich das Jugendamt. bnn-Zitate: „Die Angeklagte bestritt, sexuell übergriffig gewesen zu sein und kinderpornografisches Material angefertigt zu haben: „Wie kann man mich dessen bezichtigen?“, fragte sie über ihre Dolmetscherin im Gerichtssaal. Wie es zu den Fotos und Videos kam, konnte sie erklären: Ihr Sohn habe Probleme mit der Vorhaut gehabt. Außerdem sei die Eichel des Jungen angeschwollen. Weil sie nur gebrochen Deutsch spreche, habe sie die Bilder und Clips gemacht, um sie der Kinderärztin zu zeigen. Seit ihre Kinder auf der Welt seien, habe sie alles gefilmt, was ihr komisch vorkam – vom Stuhlgang bis zum Hautausschlag, ergänzte ihr Verteidiger Lederle.“  Die Beweisaufnahme wird fortgesetzt und K13online wird über die nächste Gerichtsverhandlung als Prozessbeobachter ausführlich berichten….

August 16, 2025

Gegen Kriminalisierung & Stigmatisierung: Pädophiler Georg Kellmann stellt sich kritischen Fragen bei YouTube

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Gegen Kriminalisierung & Stigmatisierung: Pädophiler Georg Kellmann stellt sich kritischen Fragen bei YouTube

Hass & Hetze dominieren in den Kommentaren bei YouTube – Beispiel: „Man sollte diese Person für immer einsperren. Perverses …..“

Bei YouTube wurde ein Video mit einem Interview von Georg Kellmann veröffentlicht, der unter dem Motto „Pädophilie ist keine Tat“ agiert. Der pädophile Kellmann erzählt aus seinem Leben und gibt sich große Mühe, der andauernden Kriminalisierung & Stigmatierung entgegen zu wirken. Die pädophile Orientierung/Neigung/Identität ist nicht das Gleiche wie praktizierte Pädosexualiät. Ein großer Teil der Bevölkerung wird seit vielen Jahren desinformiert. Dies wird auch in den Kommentaren zu dem YouTube-Video deutlich. Hass & Hetze dominieren: „Man sollte diese Person für immer einsperren. Perverses …..“ Aber es gibt auch zunehmend positive Kommentare: „Georg ist sehr mutig, dieses Interview zu führen und sich unverpixelt zu zeigen. Auch rechne ich ihm an, dass er in Therapie war, in einer Selbsthilfegruppe ist und sich selbst reflektiert….“. Auch wenn K13online die Ansichten von Kellmann nicht teilen kann und die politischen Positionen unvereinbar sind, so respektieren wir seine Erzählungen im Video durchaus. In welcher Art & Weise ein Pädophiler sein Leben gestaltet, ist reine Privatsache, in die wir uns nicht einmischen werden. Auf politischer Ebene sind solche Pädophile wie Kellmann jedoch kontraproduktiv. Aus diesen Gründen gibt es auch keine Kooperation & Zusammenarbeit. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zum Video bei YouTube…

Juni 05, 2025

Fast wertlose Dunkelfeldstudie finanziert: Institute + Weisser Ring + Opferverein Eckiger Tisch + Kinderschutzbund

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Fast wertlose Dunkelfeldstudie finanziert: Institute + Weisser Ring + Opferverein Eckiger Tisch + Kinderschutzbund

Gesetzestreue Definition sexualisierter Gewalt: Jede Handlung mit sexuellem Bezug, die gegenüber Personen unter 14 Jahren geschieht * Einvernehmliche Sexualität wurde nicht abgefragt und damit unterschlagen

Das unseriöse Studienergebnis im sogenannten Dunkelfeld beginnt schon bei der Auswahl der Umfrage-Teilnehmer. Von 10 Tausend Angefragten kamen nur 3.012 Fragenbögen zurück. Das Ergebnis ist deshalb nicht repräsentativ, sondern lediglich eine Stichprobe von willigen Teilnehmern. Von einer unabhängigen Studie kann absolut keine Rede sein: Die Studie wurde mit Eigenmitteln der wissenschaftlichen Institute sowie mit finanzieller Unterstützung der WEISSER RING Stiftung, des Vereins Eckiger Tisch sowie des Kinderschutzbunds finanziert. Von den 3.012 Befragten sollen 12,7 % von „sexualisierter Gewalt“ betroffen sein. Dies entspricht hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung 5,7 Millionen Menschen von Betroffenen. Die gesetzestreue Definition des Begriffes der sexualisierten Gewalt macht das Ergebnis der Dunkelfeldstudie praktisch wertlos. Denn einvernehmliche Sexualität wurde nicht abgefragt und damit unterschlagen: Jede Handlung mit sexuellem Bezug, die gegenüber Personen unter 14 Jahren geschieht. Interessant ist allerdings, dass nur 7,4 % Anzeige gemäß Sexualstrafrecht erstattet haben. Die Frage, warum 90,4 % keine Strafanzeige erstattet haben, wird in der Studie nicht beantwortet. Somit sagt das Studienergebnis nichts darüber aus, wie groß der Anteil von Einvernehmlichkeit ist. Am häufigsten haben die Befragten berichtet, dass die Sexualkontakte innerhalb der Familie/Verwandtschaft stattgefunden haben. Demnach kann es sich dabei grundsätzlich nicht um Pädophile handeln. Insgesamt muss diese Dunkelfeldstudie als äußerst unseriös und damit fast als wertlos bezeichnet werden. Jedenfalls ist die mutmaßliche Opferzahl von 5,7 Millionen Menschen nicht belastbar und hält einem Faktencheck nicht stand. Das Ergebnis dieser Dunkelfeldstudie soll politisch instrumentalisiert werden und verfolgt die Ziele der finanziellen Auftraggeber….

April 29, 2025

UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Bademeister(37) wegen Liebesbeziehung & einvernehmlicher Sexualität mit 13-jährigem Mädchen verurteilt

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Bademeister(37) wegen Liebesbeziehung & einvernehmlicher Sexualität mit 13-jährigem Mädchen verurteilt

Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann in seiner mündlichen Urteilsbegründung: „Zweieinhalb Monate später wäre alles straflos gewesen“

Es ist ein klassischer Fall von gesetzgeberischem UNRECHT, der zu einer Verurteilung wegen „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“ geführt hat. Der § 176a StGB stellt auch Liebesbeziehungen & einvernehmliche Sexualität mit einem 13-jährigem Mädchen unter Strafe. Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann sprach in seiner Urteilsbegründung: „Zweieinhalb Monate später wäre alles straflos gewesen“. Die Schülerin liebt den Angeklagten immer noch. So sei die heute 14-Jährige immer noch in den Angeklagten verliebt. Sie träume von einer fortgeführten Partnerschaft und wolle mit dem Mann eine Familie gründen. Das Urteil von vier Jahren Freiheitsstrafe ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil sollte beim Bundesgerichtshof(BGH) Revision eingelegt werden. Aufgrund der ungerechten Gesetzeslage kann es zwar keinen Freispruch geben. Jedoch kann das Strafmaß auf zwei Jahre gesenkt und damit auf Bewährung ausgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat mit dem § 176a StGB eine Liebesbeziehung zerstört, obwohl es kein Missbrauchsopfer gibt. Die Mainstream-Medien berichten über solche Fälle mit dieser Deutlichkeit des Unrechts nur sehr selten. Deshalb gelangen solche Liebesbeziehungen nur äußerst selten an die Öffentlichkeit. Und solche sexuellen Beziehungen, die auf Einvernehmlichkeit & Freundschaft & Liebe beruhen, gibt es natürlich auch zwischen Pädosexuellen & Jungs. Der Gesetzgeber zwingt solche Beziehungen in die Geheimhaltung: Wo kein Kläger, da kein Richter! K13online appelliert erneut für ein zeitgemäßes Sexualstrafrecht: Sexuelle Selbstbestimmung schützen…

März 01, 2025

Urteil gegen Pforzheimer Familienvater nicht rechtskräftig: Verteidigung und Staatsanwaltschaft hat Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Urteil gegen Pforzheimer Familienvater nicht rechtskräftig: Verteidigung und Staatsanwaltschaft hat Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt

Ermittlungsverfahren gegen „Kinderschützer“ eingeleitet: Bei der Verhandlung wurden im Gerichtssaal rechtswidrig Fotos des Angeklagten gemacht und mit seinem Namen im Netz veröffentlicht, zusammen mit radikalen Forderungen

Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil vom Landgericht Karlsruhe-Pforzheim Revision beim BGH eingelegt. Damit ist die Verurteilung des Familienvaters zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV) nicht rechtskräftig geworden. Dies berichtet die Badischen Neuesten Nachrichten(bnn). Die Staatsanwaltschaft fordert ein höheres Strafmaß. Warum die Verteidigung Revision eingelegt hat, geht aus dem bnn-Artikel nicht hervor. Weil der Familienvater gleich zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegte hatte, könnte sich die Revision auch auf die verhängte SV beziehen. Nach Rechtsauffassung von K13online liegen die Voraussetzungen für eine SV nicht vor. Bei einer erfolgreichen Revision muss das gesamte Verfahren bei einem anderen Landgericht neu aufgerollt werden. Im Kausalzusammenhang mit der Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche „Kinderschützer“ eingeleitet, die im Gerichtssaal rechtswidrige Fotos vom Angeklagten gemacht haben und seinen Namen in den sozialen Medien veröffentlicht hatten. Damit wurden im Internet auch die Identitäten der Kinder des Familenvaters öffentlich bekannt. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick verurteilte diese mutmaßlichen „Kinderschützer“ scharf. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Ermittlungsverfahrens wird die Staatsanwaltschaft hoffentlich Anklage erheben. K13online wird darüber ausführliche berichten…

Februar 21, 2025

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt heterosexuellen Familienvater mit pädophiler Nebenströhmung zu Freiheitstrafe & Sicherungsverwahrung

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt heterosexuellen Familienvater mit pädophiler Nebenströhmung zu Freiheitstrafe & Sicherungsverwahrung

„Kinderschützerin“(mom_for_children) & Konsorten greifen freien Journalisten Dieter Gieseking verbal an und beleidigen: Journalisten der Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) kennen nicht den Unterschied zwischen Kernpädophilen und Hetero-Ersatzhandlungstäter

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat den laut Sachverständigen Gutachtens heterosexuellen Familienvater mit einer pädophilen Nebenströhmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten & anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick erklärte in Ihrer mündlichen Urteilbegründung u.a. auch, dass der Familienvater zu keiner Zeit sexuelle Gewalt angewandt hatte. Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass wenn es sich laut Gutachter um eine Hangtat handelt, die SV verhängt werden kann. Richterin Schick wies weiter daraufhin, dass die bisherige U-Haft bei dieser Deliktsart besonders schwer ist(Knasthierachie). Wenn sich der Familienvater im regulären Strafvollzug erfolgreich einer Therapie unterziehen würde, wird nach Ende der Haftzeit ein neues Gutachten erstellt. Dies könnte dazu führen, dass er die SV nicht antreten muss. Seine eigenen drei Kinder wird er wohl nicht mehr als Kinder sehen können, sondern erst als Jugendliche bzw. Erwachsene. Am heutigen Verhandlungstag waren nur rund 30 Zuschauer/Innen gekommen. Es fanden erneut Einlasskontrollen statt. Dabei war auch die damalige Demo-Anmelderin „mom_for_children“ mit Anhängern.  Nach Ende der Gerichtsverhandlung wurde der Inhaber dieses Weblogs von dieser radikalen „Kinderschützerin“ verbal angegriffen und beleidigt. K13online Kritik gibt es auch an den zwei Artikeln in der Pforzheimer Zeitung(PZ-New) und in den Badischen Neusten Nachrichten(bnn). Beide Journalisten kennen ganz offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Kernpädophilen und Heterosexuellen mit einer pädophilen Nebenströhmung. Weil fast die gesamte Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat, wurde erst in der Urteilbegründung deutlich, dass der Familenvater nicht kernpädophil ist. Die weit überwiegende Mehrheit solcher Fälle wird nicht von Pädophilen/Pädosexuellen begangen, sondern von sogenannten Ersatzhandlungstätern. Pädophile haben grundsätzlich keine Ehefrauen mit eigenen Kindern in der Familie. Die K13online-Gefangenenhilfe schließt auch Heterosexuelle im regulären Strafvollzug, Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug mit ein, wenn keine tatsächliche sexuelle Gewalt begangen wurde. Während der Gerichtsverhandlung wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung keine Erklärungen abgegeben. Damit ist das Urteil mit Stand von heute noch nicht rechtskräftig. Bei einer Revision werden wir weiter berichten…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.