Posts Tagged With 'Kinderporno'

Februar 23, 2026

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung: Staatsanwaltschaft Gera hat Strafbefehl gegen den Ex-Landtagsabgeordneten der LINKEN Markus Gleichmann beantragt

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung: Staatsanwaltschaft Gera hat Strafbefehl gegen den Ex-Landtagsabgeordneten der LINKEN Markus Gleichmann beantragt

In den letzten 20 Jahren gab es schon in allen Parteien(CDU, CSU, SPD, GRÜNE, FDP, AfD etc.) Verfahren wegen Kinderporno: Dabei fehlen solche außerparlamentarischen Aktivisten, um Reformen im Sexualstrafrecht voranzubringen

Die Staatsanwaltschaft in Gera hat beim Amtsgericht Stadtroda einen Strafbefehl gegen den Ex-Landtagsabgeordneten Markus Gleichmann wegen Kinderpornos beantragt. Im August 2024 trat kurzfristig der Justizausschuss des Thüringer Landtags zusammen. Es ging um die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten(siehe K13-News). Trotz Verdacht auf Kinderpornos konnte Gleichmann bei der Landtagswahl 12,9 % der Stimmen erreichen. Demnach hatten sich 3.202 Wähler/Innen nicht von diesem Verdacht beeindrucken lassen. Und DAS war auch gut so, denn man darf keinen Menschen nur auf diese Deliktsart reduzieren, sondern muss auch die politischen Leistungen mit einschließen. Schon damals hatte sich K13online auf Wilhelm Busch bezogen: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert.“ Das Amtsgericht in Stadtrode wird nun darüber entscheiden, einen Strafbefehl zu erlassen oder eben nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Wenn Gleichmann einen Strafbefehl akzeptieren sollte, wird es keine öffentliche Gerichtsverhandlung geben. Damit würde es auch keine Beweisaufnahme in einer Hauptverhandlung geben, sodass die Öffentlichkeit darüber nicht informiert & die Mainstream-Medien darüber nicht berichten können. Gleichmann hat sich inzwischen völlig aus der Politik & Öffentlichkeit zurückgezogen. Dennoch bleiben Ihm die politischen Erfahrungen bei den LINKEN erhalten. In den letzten 20 Jahren gab es schon in allen Parteien(CDU, CSU, SPD, GRÜNE, FDP, AfD etc.) Verfahren wegen Kinderpornos. Mit Stand von heute hat sich noch kein Ex-Politiker dazu entschlossen, zum politischen Aktivismus im Sinne von K13online zu wechseln. Dabei fehlen solche außerparlamentarischen Aktivisten, um Reformen im Sexualstrafrecht voranzubringen….

Februar 12, 2026

Kinderporno-Ermittlungen im oberbayerischen Emmerting: Bürgermeister Stefan Kammergruber(CSU) nimmt sich das Leben

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Kinderporno-Ermittlungen im oberbayerischen Emmerting: Bürgermeister Stefan Kammergruber(CSU) nimmt sich das Leben

Das sogenannte Dunkelfeld dürfte enorm hoch sein: K13online trauert mit den Angehörigen um einen Lokalpolitiker, der dem andauernden Zeitgeist von drohenden Anfeindungen & Ausgrenzungen zum Opfer gefallen ist

Der in der Gemeinde Emmerting beliebte, bürgernahe und gesellige Bürgermeister Stefan Kammergruber(CSU) hat sich das Leben genommen. Gegen Kammergruber lief ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Kinderpornos und es fanden zwei Hausdurchsuchungen statt. Der Lokalpolitiker hinterlässt seine Ehefrau & drei Söhne. Durch den Suizid des Ehemannes & Vaters werden die polizeilichen Ermittlungen eingestellt. Kammergruber befand sich im Wahlkampf zur Kommunalwahl in Bayern am 8. März, wo zeitgleich in Baden-Württemberg die Landtagswahlen stattfinden. Auf der Webseite der CSU Emmerting befindet sich lediglich ein Hinweis auf seinen Tod: „Wir trauern um unseren Bürgermeisterkandidaten Stefan Kammergruber.“ Ein Nachruf ist nicht vorhanden. Suizide bei Kinderpornos und dem § 176 ff. StGB werden nur sehr selten öffentlich bekannt. Insbesondere dann nicht, wenn der Betroffene keine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens war. Das sogenannte Dunkelfeld dürfte enorm hoch sein. K13online trauert mit den Angehörigen um einen Lokalpolitiker, der dem andauernden Zeitgeist von drohenden Anfeindungen & Ausgrenzungen zum Opfer gefallen ist. Dennoch sollte ein Suizid niemals eine Option sein, denn es wird auch nach einem solchen Prozess ein Leben geben. Der Familie von Kammergruber wünschen wir für die Zukunft viel Kraft und möge er allen in guter Erinnerung bleiben. Ruhe in Frieden…

Februar 10, 2026

Das Gewaltopfer war wegen Kinderpornos inhaftiert: Mithäftling der JVA Heimsheim wegen Mordversuch zu neun Jahren weiteren Knast verurteilt

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Das Gewaltopfer war wegen Kinderpornos inhaftiert: Mithäftling der JVA Heimsheim wegen Mordversuch zu neun Jahren weiteren Knast verurteilt

Fehlende Schutzkonzepte für Gefangene der Deliktsarten § 176 ff & 184 ff StGB begünstigen Gewalttaten: Alle 16 Innenenminister der Bundesländer werden aufgefordert, für alle JVAs Schutzkonzepte verpflichtend einzuführen

Das Schwurgericht am Landgericht Karlsruhe hat einen Häftling wegen Mordversuchs & schwerer Körperverletzung an einem Mitgefangenen, der wegen Kinderpornos inhaftiert war, zu einer Freiheitsstrafe von neun weiteren Jahren Knast verurteilt. Dabei blieb die Frage offen, ob es in der JVA Heimsheim ein Schutzkonzept für die Gefangenen gegeben hat, welche wegen der Deliksarten  § 176 ff & 184 ff StGB inhaftiert sind. Aufgrund der bekannten Knasthierarchie sind alle Inhaftierte dieser Deliktsart von gewalttätigen Angriffen durch Mitgefangene bedroht. Ganz offensichtlich gab es in der JVA Heimsheim ein solches Schutzkonzept nicht. Jedenfalls bedarf es einer dienstrechtlichen und politischen Aufarbeitung. Für die Sicherheit im Strafvollzug sind die Innenminister der Bundesländer zuständig. Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat die staatliche Schutzpflicht für Gefangene, insbesondere vor Gewalt durch Mitgefangene, in mehreren wegweisenden Entscheidungen konkretisiert. In einer grundlegenden Entscheidung stellte das BVerfG fest, dass der Staat während der Haft die volle Verantwortung für die körperliche Unversehrtheit der Gefangenen trägt. Die Innenministerkonferenz von Bund & Ländern wird deshalb aufgefordert, Schutzkonzepte für alle JVAs verpflichend einzuführen. Die Schutzkonzepte müssen in die Strafvollzugsgesetze aufgenommen werden und in der Öffentlichkeit transparent sein. Das BVerfG stellt auch klar, dass die JVAs ihre Fürsorgepflicht verletzt, wenn sie Hinweise auf konkrete Bedrohungen durch Mitgefangene ignoriert. Der Gesetzgeber ist auf Bundes- und Länderebene gefordert…

Februar 09, 2026

Gerichtsverhandlung am 10. März: Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing(FDP) wegen § 176 ff & 184 ff. StGB erhoben

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Gerichtsverhandlung am 10. März: Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing(FDP) wegen § 176 ff & 184 ff. StGB erhoben

Ebbing war Vereinsmitglied für Kinder- und Jugendrechte: Ebbing war Schatzmeister der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), die seit 2022 von Volker Beck(GRÜNE) geführt wird

Das Homo-Portal „Queer.de“ greift die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing(FDP) wohl deshalb auf, weil er auch Schatzmeister der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), die seit 2022 von Volker Beck(GRÜNE) geführt wird, gewesen ist. Ebbing war auch Vereinsmitglied für  Kinder- und Jugendrechte. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil vor dem Landgericht Braunschweig am 10. März gilt für die folgenden Anklagepunkte die Unschuldvermutung: Er soll mit einer 51-jährigen Lehrerin aus dem niedersächsischen Goslar deren siebenjährigen Sohn sexuell missbraucht und Kinderpornos von ihr erhalten haben. Ebbing ist schon von all seinen Ämtern zurückgetreten. Auch aus der FDP ist er inzwischen ausgetreten. „Herr Ebbing ist nicht mehr Mitglied der FDP“, so ein Parteisprecher gegenüber „Bild“. „Die Partei hat ihn nach Bekanntwerden der Berichterstattung zum Austritt aufgefordert. Dem ist er nachgekommen. Die Delikte § 176 ff & 184 ff. StGB führen nahezu immer dazu, dass die berufliche, ehrenamtliche und private Existenz zerstört wird. Bis zum Beweis des Gegenteils geht K13online davon aus, dass die Beweisaufnahme bei der Hauptverhandlung ergeben wird, dass von Ebbing & der Lehrerin keine sexuelle Gewalt gegen den Willen des 7-jährigen Jungen begangen wurde. Betroffene aller Parteien, die von der Gesellschaft ausgeschlossen & geächtet werden, können sich politisch bei K13online für eine Reform im Sexualstrafrecht einsetzen…

November 12, 2025

Badische Neues Nachrichten(bnn): Mutter(27) filmte & fotografierte ihre nackten Kinder(3 & 2 Jahre) und steht wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Badische Neues Nachrichten(bnn): Mutter(27) filmte & fotografierte ihre nackten Kinder(3 & 2 Jahre) und steht wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Aussage der Mutter am 1. Verhandlungstag: Aus medizinischen Gründen hat die Mutter von ihrem zum „Tatzeitpunkt“ dreijährigen Sohn & zweijährigen Tochter Fotos & Videos gemacht, die von der Staatsanwaltschaft als Kinderpornos angeklagt wurden 

Ein sehr ungewöhnlicher Fall von mutmaßlichen Kindesmissbrauch & Kinderpornos wird seit letzten Montag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verhandelt. Die Badischen Neusten Nachrichten(bnn) berichten ausführlich. Die Staatsanwaltschaft wirft einer Mutter sexuellen Missbrauch & Kinderpornos ihres zum „Tatzeitpunkt“ dreijährigen Sohnes & zweijährigen Tochter vor. Die Mutter der Kleinkinder sagte vor Gericht aus, dass die Aufnahmen & Handlungen aus medizinischen Gründen geschehen sein sollen. Sie sitzt seit über einem halben Jahr in U-Haft. Ihre Kinder nicht sehen zu können, sei eine Qual, sagte die Mutter vor Gericht unter Tränen aus. Um ihre Kinder kümmert sich das Jugendamt. bnn-Zitate: „Die Angeklagte bestritt, sexuell übergriffig gewesen zu sein und kinderpornografisches Material angefertigt zu haben: „Wie kann man mich dessen bezichtigen?“, fragte sie über ihre Dolmetscherin im Gerichtssaal. Wie es zu den Fotos und Videos kam, konnte sie erklären: Ihr Sohn habe Probleme mit der Vorhaut gehabt. Außerdem sei die Eichel des Jungen angeschwollen. Weil sie nur gebrochen Deutsch spreche, habe sie die Bilder und Clips gemacht, um sie der Kinderärztin zu zeigen. Seit ihre Kinder auf der Welt seien, habe sie alles gefilmt, was ihr komisch vorkam – vom Stuhlgang bis zum Hautausschlag, ergänzte ihr Verteidiger Lederle.“  Die Beweisaufnahme wird fortgesetzt und K13online wird über die nächste Gerichtsverhandlung als Prozessbeobachter ausführlich berichten….

November 08, 2025

Herbstkonferenz der Justizminister/innen 2025 -TOP II.01: KI-basierte Modelle(Tools) zur Herstellung fiktiver Kinder- und Jugendpornos soll strafbar werden

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Herbstkonferenz der Justizminister/innen 2025 -TOP II.01: KI-basierte Modelle(Tools) zur Herstellung fiktiver Kinder- und Jugendpornos soll strafbar werden

Eine auf Evidenz basierende Gesetzgebung verbietet eine Strafbarkeit: Darüber hinaus ist wissenschaftlich nicht erwiesen, dass KI-Darstellungen zu Kindesmissbrauch verleiten oder die Hemmschwelle senken

Bei der Herbstkonferenz der Justizminister/innen(Jumiko) 2025 wurde unter TOP II.01 beschlossen, dass die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz prüfen soll, inwieweit zur Schließung von Strafbarkeitslücken der Umgang mit KI-basierten Tools zum Zweck der Herstellung kinder- oder jugendpornographischer Inhalte unter Strafe gestellt werden sollte. Die taz berichtet schon vor dem Beschluss der Jumiko. K13online kommentiert diesen Artikel wie folgt(u.a.): Bei einer Strafbarkeit von KI-Tools müssten alle Anbieter solcher Programme diese vom Markt nehmen. Wir gehen davon aus, dass dies zu massiven Protesten der Unternehmen führen wird. Denn solche Tools können technisch viel mehr, als nur Kinder- und Jugendpornos zu generieren. Darüber hinaus ist wissenschaftlich nicht erwiesen, dass KI-Darstellungen zu Kindesmissbrauch verleiten oder die Hemmschwelle senken. Im Gegenteil: Eine Straflosigkeit könnte dazu führen, dass sich die Konsumenten allein darauf beschränken. Eine auf Evidenz basierende Gesetzgebung verbietet eine Strafbarkeit. Es ist für ein Mainstream-Medium erstaunlich, dass der taz-Journalist Christian Rath auf die Kriminalisierung hinweist. Ebenso ist es erfreulich, dass Rath auf die Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot hinweist. Nach unseren Kenntnissen hat ein Medium des Mainstreams erstmals publiziert, dass es eine solche Beschwerde beim BVerfG gibt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würde es bei einer KI-Tool-Strafbarkeit ebenfalls zu einer Verfassungsbeschwerde kommen… 

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.