Kinderporno-Ermittlungen im oberbayerischen Emmerting: Bürgermeister Stefan Kammergruber(CSU) nimmt sich das Leben

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 12 Februar 2026 ]

Das sogenannte Dunkelfeld dürfte enorm hoch sein: K13online trauert mit den Angehörigen um einen Lokalpolitiker, der dem andauernden Zeitgeist von drohenden Anfeindungen & Ausgrenzungen zum Opfer gefallen ist

Der in der Gemeinde Emmerting beliebte, bürgernahe und gesellige Bürgermeister Stefan Kammergruber(CSU) hat sich das Leben genommen. Gegen Kammergruber lief ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Kinderpornos und es fanden zwei Hausdurchsuchungen statt. Der Lokalpolitiker hinterlässt seine Ehefrau & drei Söhne. Durch den Suizid des Ehemannes & Vaters werden die polizeilichen Ermittlungen eingestellt. Kammergruber befand sich im Wahlkampf zur Kommunalwahl in Bayern am 8. März, wo zeitgleich in Baden-Württemberg die Landtagswahlen stattfinden. Auf der Webseite der CSU Emmerting befindet sich lediglich ein Hinweis auf seinen Tod: „Wir trauern um unseren Bürgermeisterkandidaten Stefan Kammergruber.“ Ein Nachruf ist nicht vorhanden. Suizide bei Kinderpornos und dem § 176 ff. StGB werden nur sehr selten öffentlich bekannt. Insbesondere dann nicht, wenn der Betroffene keine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens war. Das sogenannte Dunkelfeld dürfte enorm hoch sein. K13online trauert mit den Angehörigen um einen Lokalpolitiker, der dem andauernden Zeitgeist von drohenden Anfeindungen & Ausgrenzungen zum Opfer gefallen ist. Dennoch sollte ein Suizid niemals eine Option sein, denn es wird auch nach einem solchen Prozess ein Leben geben. Der Familie von Kammergruber wünschen wir für die Zukunft viel Kraft und möge er allen in guter Erinnerung bleiben. Ruhe in Frieden…

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinderpornografische Inhalte bei Bürgermeister gefunden

Dabei wurden private Datenträger Kammergrubers sichergestellt. Wie Hader der „PNP“ erklärte, sollen die Ermittler darauf kinderpornografische Inhalte entdeckt haben. Die Folge: eine weitere polizeiliche Durchsuchung am 27. Januar. 

Gegen Kammergruber wurde den Berichten zufolge wegen des Anfangsverdachts des Besitzes kinderpornografischer Inhalte ermittelt. Die „OVB Heimatzeitungen“ zitieren Oberstaatsanwalt Hader mit den Worten: „Wir befanden uns ganz am Anfang unserer Ermittlungen. Es war keine Anklage erhoben worden.“ 

Die nun veröffentlichten Erkenntnisse dürften bei vielen Menschen in Emmerting für Unverständnis und Bestürzung sorgen. Wie in der Lokalpresse zu lesen ist, war Kammergruber in der Gemeinde beliebt. Er galt demnach als bürgernah und gesellig.

https://www.focus.de/panorama/nach-suizid-von-buergermeister-kommt-kinderporno-verdacht-ans-licht_e8a22b0c-293c-4ebd-b596-99646f8f0558.html

 

Wir trauern um unseren Bürgermeisterkandidaten Stefan Kammergruber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://csu-emmerting.de


Im ewigen Gedenken: Filmemacher Ivan Noel verstarb am 19. Juli 2021 nach „Missbrauchsvorwürfen“ durch Suizid

 

3 Kommentare zu “Kinderporno-Ermittlungen im oberbayerischen Emmerting: Bürgermeister Stefan Kammergruber(CSU) nimmt sich das Leben”

  1. Peter P. sagt:

    Dieses ist eines von vielen traurigen Beispielen, das zeigt, wie unverhältnismäßig Pädophile geächtet und stigmatisiert werden, nur weil sie Minderheiten sind.
    Völlig straffrei zum Vergleich ist übrigens der Besitz von Vergewaltigungsvideos Erwachsener:
    https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/vergewaltigungsvideos-rape-tapes-strafe-justizministerkonferenz-100.html

    K13online Anmerkungen
    Zitate
    Das Ansehen von echten Vergewaltigungsvideos könne derartige Taten im realen Leben begünstigen, stellt Psychiater Andreas Hill fest. „Durch den Konsum erhöht sich wahrscheinlich gerade bei solchen Personen, die das schon mal gemacht haben, die Wahrscheinlichkeit, dass sie das wieder tun.“ Hill befürwortet ein Verbot: „Eine solche Abbildung und auch der Konsum und der Besitz einer solchen Abbildung sollten strafbar sein, so wie das bei Missbrauchsabbildungen von Kindern ja auch der Fall ist.“ Ein Verbot könne zudem manche Nutzer vom Konsum solcher Aufnahmen abschrecken.

    Der Vergleich von Vergewaltungsvideos mit erwachsenen Darstellern/Innen und Kinderpornos trifft so nicht zu. Denn der Gesetzgeber stellt im § 184b StGB(Kinderpornos) nicht nur ALLE sexuellen Handlungen, unabhängig von Gewalttaten oder Einvernehmlichkeit, unter Strafe, sondern auch Darstellungen mit geschlechtsbetonter Körperhaltung von Kindern. Würde man den § 184b StGB auf Erwachsenenpornos übertragen, dann müsste man ALLE Pornos mit Erwachsenen unter Strafe stellen. DAS wird es mit Sicherheit nicht geben.

    Andererseits müsste darüber diskutiert werden, warum echte Gewaltaufnahmen mit Kindern strafbar sind, aber Gewaltaufnahmen mit Erwachsenen weiterhin legal sein sollen. Wenn der Gesetzgeber alle GEWALT unter Strafe stellen will, dann muss dies auch für Erwachsenenpornos gelten. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass bei Kinderpornos nur noch Gewalthandlungen unter Strafe stehen. Dazu bedarf es jedoch einer Strafrechtsreform im § 184b StGB. Genau DAS ist die politische Position von K13online. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    • Hernando sagt:

      Hier ist noch zu ergänzen, dass der Besitz von Bildern / Videos, auf denen auch schwere Gewalt gegen Kinder und / oder andere Menschen abgebildet ist, nicht strafbar ist, solange es keinen sexuellen Bezug gibt, wenn ich mich nicht irre….

  2. Wenn Pädophilenhasser suizide feiern sagt:

    Die Problematik der öffentlichen Vorverurteilung und die Ethik des Suizids bei Beschuldigten

    Wenn Menschen, die der Pädophilie beschuldigt werden, sich das Leben nehmen, offenbart die öffentliche Reaktion oft einen tiefen Riss in unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit. Besonders zwei Tendenzen sind hierbei kritisch zu betrachten:

    1. Die „Flucht“-Interpretation: Der Vorwurf der Feigheit als Ausdruck von Rachsucht.
    Häufig wird der Suizid eines Beschuldigten als „feige“ gebrandmarkt. Diese Bewertung entspringt oft dem Gefühl, dass der Tod ein Diebstahl an der eigenen Genugtuung sei. Wer behauptet, der Betroffene habe sich durch den Freitod seiner „gerechten Strafe entzogen“, setzt voraus, dass Qual und öffentliche Bloßstellung die primären Ziele der Justiz seien. Dabei wird ignoriert, dass das Recht auf Leben gemäß Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes ein unantastbares Gut ist, das jedem Menschen zusteht – unabhängig von der Schwere der Vorwürfe. Ein Rechtsstaat hat die Pflicht, auch Beschuldigte vor sich selbst zu schützen, da das Ziel die Wahrheitsfindung und nicht die emotionale Rache der Masse ist.

    2. Die Rolle der Selbstjustiz und die Dynamik der „Pädohunter“
    In digitalen Räumen entsteht oft eine gefährliche Eigendynamik der Lynchjustiz. Sogenannte „Pädohunter“ oder selbsternannte Ordnungshüter agieren häufig außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Wenn sie einen Suizid als „Entkommen“ bezeichnen, meint dies eigentlich: „Er ist uns entkommen, bevor wir ihn (symbolisch oder physisch) zerstören konnten.“ Diese Haltung offenbart eine pure Selbstgerechtigkeit, die emotionale Rache über die Unschuldsvermutung und die Prinzipien eines ordentlichen Prozesses stellt. Wo die Masse den Tod eines Menschen feiert, weil er einer potenziellen Strafe „zuvorgekommen“ ist, endet das Recht und beginnt die Barbarei.

    Schöne Grüße Kenny von den Berg

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

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