Posts Tagged With 'Kinderporno'

August 07, 2024

Kurz vor den Landtagswahlen in Thüringen: Abgeordnetenbüro der LINKEN wegen Kinderpornos durchsucht

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Kurz vor den Landtagswahlen in Thüringen: Abgeordnetenbüro der LINKEN wegen Kinderpornos durchsucht

Abgeordneter muss zur Wahl antreten: Die Wahlzettel sind gedruckt, die Unterlagen verschickt. Der Abgeordnete ist Direktkandidat zur Landtagswahl

Mitten in den Wahlkampf zum neuen Thüringer Landtag trifft die Jagd nach Kinderpornos einen Abgeordneten der LINKEN. Die Mainstream-Medien überschlagen sich mit Nachrichten. Kinderpornos sind nicht nur dem Bürger/In vorgehalten, sondern alle Berufe und soziale Schichten sind betroffen. Das Besondere an diesem Betroffenen besteht bei seinem politischen Amt im Landtag von Thüringen. Auch andere Parteien waren in der Vergangenheit schon betroffen. Insbesondere sind die Wahlzettel schon gedruckt und der Abgeordete muss weiterhin zur Wahl antreten. Dabei stellt sich die Frage, wie viel Stimmen bzw. wie viel Prozent wird der Abgeordnete bei den Landtagwahlen am 1. September 2024 erhalten. Lassen sich die Wähler:Innen der LINKEN wegen dem Kinderporno-Verdacht davon abhalten, den Abgeordneten zu wählen. Wird er ein mögliches Mandat annehmen oder sich nach den Wahlen völlig aus der Politik zurückziehen. Wird er die enorme Belastung überhaupt bewältigen. Schon jetzt trifft das Sprichwort zu: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert“. K13online ist jederzeit bereit, ausgestoßene Politiker mit solchen Deliktsarten für politischen Aktivismus im Sexualstrafrecht aufzunehmen. Die LINKEN haben sich offenbar schon vom Parteimitglied verabschiedet. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

Juli 27, 2024

Die Spitze des Eisbergs: Amtsgericht Montabaur stellt Strafverfahren gegen eine Lehrerin wegen Kinderpornos(§ 184b StGB neu) ein

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Die Spitze des Eisbergs: Amtsgericht Montabaur stellt Strafverfahren gegen eine Lehrerin wegen Kinderpornos(§ 184b StGB neu) ein

Positive Auswirkungen des reformierten § 184b StGB(Kinderpornos): Seit dem Inkrafttreten am 28. Juni 2024 sind wieder Verfahrenseinstellungen möglich

Der Kinderpornofall um eine Lehrerin aus dem Westerwald ist nur die Spitze eines riesigen Eisberges. Seit dem Inkrafttreten des neuen § 184b StGB können alle Ermittlungs- und Gerichtsverfahren wieder eingestellt werden. Auch rückwirkend, wenn der „Tatzeitraum“ vor dem 28. Juni 2024 lag und das Verfahren noch nicht abgeschlossen war. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Angeklagte/die Angeklagte pädophil ist oder nicht. Rund einen Monat nach dem Inkrafttreten hat das Amtsgericht Montabaur das Verfahren gegen die Lehrerin eingestellt. Dabei darf jedoch nicht in Vergessenheit geraten, dass die frühere GroKo(CDU/CSU & SPD) die politische Schuld daran trägt, dass überhaupt Anklage erhoben werden musste. Im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 29. Juni 2024 gab es massenweise Verurteilungen, die aufgrund des alten § 184b StGB verfassungswidrig sind. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind noch eine ganze Reihe von Normenkontrollverfahren mehrerer Amtsgerichte anhängig, die den früheren 184b als verfassungswidrig eingestuft haben. Das BVerfG hat darüber noch nicht entschieden. Erklärt das BVerfG den damaligen 184b nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für nichtig, müssen alle Urteile aufgehoben werden. K13online hatte über alle Normenkontrollvorlagen ausführlich in News berichtet. Demnächst werden wir beim BVerfG und allen Amtsgerichten über den aktuellen Stand der Verfahren anfragen…

Juli 08, 2024

Bundeslagebericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023: Erneuter Anstieg bei § 184 ff. StGB und bei § 176 ff. StGB

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Bundeslagebericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023: Erneuter Anstieg bei § 184 ff. StGB und bei § 176 ff. StGB

Mehr Selbstfilmer von Pornographie: Rund 40% aller Tatverdächtigen im Bereich Kinder- und Jugendpornos sind die Kinder & Jugendlichen selbst

„Der Anteil minderjähriger Tatverdächtiger betrug im Berichtsjahr knapp 40 Prozent“, heißt es im Lagebild. Ein hoher Anteil unter ihnen seien sogenannte „Selbstfilmer“, die pornographische Aufnahmen von sich selbst anfertigten und dann etwa auf sozialen Netzwerken hochladen – und damit ein Delikt begehen, denn strafbar sind Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz solcher Inhalte. Im Klartext: Von 45.191 Fälle sind es 40% die Jungen & Mädchen selbst, die von sich „Kinderpornos“ herstellen, besitzen und verbreiten. Diese Kids sind weit entfernt von pädophilen/pädosexuellen Motiven, denn es gibt keine pädophilen Kinder. Alles fällt unter den Begriff Kindersexualität, die durch den Gesetzgeber und in der Folge der Justiz kriminalisiert wird. Hausdurchsuchungen bei den Eltern & in den Kinderzimmern verursachen einen psychischen Schaden bei den Söhnen & Töchtern. Alles passiert im Namen des „Kinderschutzes“ und wird der Öffentlichkeit als Kampf gegen Kinderpornos verkauft. Die heute betroffenen Kinder werden eines Tages Jugendliche sein. So ist es kein Wunder, wenn diese Jugendlichen sich aggressiv gegenüber der Staatsgewalt entwickeln. Statistische Zahlen können das Leid der Betroffenen nicht deutlich machen. Wissenschaftliche Studie gibt es nicht. Niemand interessiert sich dafür. Es wächst eine Generation heran, die weit entfernt ist von einer freien Entfaltung der Persönlichkeit. Dennoch haben die Kids von heute die Doppelmoral der Erwachsenen längst durchschaut. Sie werden immer ihren Wege finden…

Juni 28, 2024

Bundesgesetzblatt: Der neue § 184b StGB(Kinderpornos) ist am heutigen 28. Juni 2024 in Kraft getreten

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Bundesgesetzblatt: Der neue § 184b StGB(Kinderpornos) ist am heutigen 28. Juni 2024 in Kraft getreten

Drei Jahre verfassungswidriges Gesetz beendet: Staatsanwaltschaften & Gerichte können Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlungen erlassen

Der Bundespräsident Steinmeier(SPD), der Bundeskanzler Olaf Scholz(SPD) und der Bundesminister der Justiz Marco Buschmann(FDP) hat den neuen § 184b StGB am 24. Juni 2024 ausgefertigt. Am 27. Juni wurde nach drei Jahren verfassungswidriger Gesetzgebung aus dem Verbrechen wieder ein Vergehen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Inkrafttreten am heutigen 28. Juni 2024. Die Mindeststrafen bei Kinderpornos liegen nun wieder bei sechs bzw. drei Monaten Freiheitsstrafe. Erstmals seid dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gab es im Sexualstrafrecht bei dieser Deliktsart eine Senkung bei den Strafmaßen. Staatsanwaltschaften & Gerichte können Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlungen erlassen. Dies entspricht der Gesetzeslage vor dem 1. Juli 2021. Nach drei Jahren verfassungswidrigem Übermaßverbot von einem Jahr Mindeststrafe sind dem § 184b StGB viele Tausende von Menschen zum Gesetzes- und Justizopfer gefallen. Diese Unrechtsurteile können nur dann aufgehoben werden, wenn das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) den alten 184b für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mehrere Amtsgerichte haben Normenkontrollverfahren beim BVerfG eingeleitet, worüber noch nicht entschieden wurde. Alle aktuelle Hauptverhandlungen, die von den Gerichten ausgesetzt wurden, können jetzt fortgesetzt werden. Die Gerichte sind nicht mehr durch den Gesetzgeber gezwungen, Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr zu hängen. Die Rücknahme der Strafverschärfung aus 2021 zeigt jedoch lediglich die richtige Richtung an. Es bedarf weiterhin einer kompletten Reform im Sexualstrafrecht. K13online hatte über beide Gesetzgebungsverfahren ausführlich berichtet. Schon bei der damaligen Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss 2020 war uns klar, dass es zu dieser Rücknahme kommen musste. K13online und alle Betroffenen warten hoffungsvoll auf die Entscheidung des BVerfG…

Juni 08, 2024

Deutscher Bundesrat am 14. Juni 2024 – TOP 1: Reformierter § 184b StGB(Kinderporno) wird Länderkammer passieren

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Deutscher Bundesrat am 14. Juni 2024 - TOP 1: Reformierter § 184b StGB(Kinderporno) wird Länderkammer passieren

Bundespräsident vor der Unterzeichnung des neuen Kinderporno § 184b StGB: Das Gesetz tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft

Der Deutsche Bundesrat wird auf seiner nächsten Sitzung am 14. Juni 2024 den reformierten Kinderporno § 184b StGB passieren lassen. Die Tagesordnung wurde heute veröffentlicht. TOP 1: 228/24 – Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte. Die seit knapp drei Jahren angewandte Mindesstrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe(Verbrechen) wird zum Vergehen auf sechs Monate bzw. drei Monate gesenkt. Damit sich wieder Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlung möglich. Unabhängig davon laufen die Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht weiter. K13online wird erneut beim BVerfG über den aktuellen Stand der Verfahren anfragen und in News berichten. Nach dem Bundesrat wird das neue Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Dieser Termin steht noch nicht fest. Ebenso wurde die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch nicht bekannt. Der neue § 184b StGB tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft. Das verfassungswidrige Gesetz jährt sich am 1. Juli 2024 zum 3. Mal. Sind die neuen Mindeststrafen in Kraft getreten, dann können alle bisher ausgesetzen Gerichtverfahren fortgesetzt werden. K13online wird auch bei all den Amtsgerichten über diese aktuellen Verfahren anfragen, die dem BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit vorgelegt wurden….

Mai 26, 2024

Neues K13online-Weblog wird wieder bekannter – der digitale Pressespiegel: Von Reduxx über Uncut-News bis Demo für Alle

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Neues K13online-Weblog wird wieder bekannter - der digitale Pressespiegel: Von Reduxx über Uncut-News bis Demo für Alle

Genevieve Gluck: „Pro-pädophile“ Aktivistengruppe feiert, dass Deutschland den Besitz von Kinderpornografie entkriminalisiert

Gleich drei Online-Artikel sind in den letzten Tagen erschienen, die sich u.a. auch mit K13online und dem vom Bundestag beschlossenen § 184b StGB(Kinderpornos) beschäftigen: Von Reduxx über Uncut-News bis Demo für Alle. Aufgrund von möglichen Übersetzungsfehlern oder bewußter Desinformationen(?) muss festgestellt werden: Als Verbrechen wird eine Straftat immer dann bezeichnet, wenn die angedrohte Mindesstrafe im jeweiligen Gesetz über einem Jahr liegt. Als Vergehen wird eine Straftat immer dann bezeichnet, wenn die angedrohte Mindeststrafe im jeweiligen Gesetz unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt. Ordnungswidrigkeiten sind NICHT Bestandteil des Strafrechts. Deutschland hat die Kinderpornos auch NICHT entkriminaliert, denn alle Straftatbestände sind beigehalten worden. Bei allen juristischen Begriffen müssen die Formulierungen korrekt sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Das schweizer Internet-Portal UNCUT-News hat den Reduxx-Artikel promt falsch übersetzt bzw. in einer deutschen Übersetzung einfach abgeschrieben. Bei einer guten Recherche hätte die Redaktion die offensichtlichen Fehler erkennen müssen. Bei schlechten Recherchen entsteht Desinformation, die sich in der Folge weiter als Falschdarstellungen verbreiten. Solche Desinformationen werden dann auch von sogenannten „Kinderschützern“ für Ihre Zwecke verwendet. Dazu gehört auch die Initiative „Demo für Alle“, die seit vielen Jahren auf äußerst unseriöse Weise agiert. „Demo für Alle“ benutzt auch den Hetzer Julian Reichelt für ihre niedrigen Beweggründe. Auch wenn dieses Grüppchen verschwindend kleine ist und in der Vergangenheit auf breite Ablehnung in der Zivilgesellschaft gestoßen ist, so verurteilen wir das desinformierende Auftreten auf das Schärfste. In diesem Sinne…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.