Posts Tagged With 'Kinderporno'

November 05, 2025

ALLE distanzieren sich von Dragqueen Jurassica Parka: Berliner Queerbeauftragter Alfonso Pantisano erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Rechtsaußen-Journalist Julian Reichelt(NiUS)

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
ALLE distanzieren sich von Dragqueen Jurassica Parka: Berliner Queerbeauftragter Alfonso Pantisano erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Rechtsaußen-Journalist Julian Reichelt(NiUS)

Verlogener geht es nicht mehr: Im Klartext bedeutet dies, dass weder Parka noch andere von Kinderporno-Verfahren Betroffene, von HateAid gegen Menschenfeindlichkeit unterstützt werden

Wie eine „heiße Kartoffel“ hat die gesamte queere Community & der heterosexuelle Mainstream die Dragqueen Jurassica Parka fallengelassen und alle distanzieren sich von früheren Kooperationen. Das rechtspopulistische Medium NiUS instrumentalisiert Parka für ihre Zwecke. Der Berliner Queerbeauftragte Alfonso Pantisano erwirkt Einstweilige Verfügung gegen den Rechtsaußen-Journalisten Julian Reichelt(NiUS). Der NiUS-Journalist Jens Winter schreibt in einem Artikel sogar: „Nun nominierte er ein Projekt mit einem verurteilten Pädophilen für einen Preis“.  Weder die Verurteilung von Parka wegen Kinderpornos aus dem Jahre 2023 noch der aktuelle Verdacht sind Beweise dafür, dass die Dragqueen pädophil ist. Die gemeinnützige Organisation HateAid  engagiert sich auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene gegen digitale Gewalt. Anstatt sich auf die Seite von Parka zu schlagen, positioniert sich HateAid in einer Stellungnahme wie folgt: „Gleichzeitig lehnen wir jegliche Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit ab und warnen davor, die Vorwürfe gegen Mario O. zu instrumentalisieren, um Hass und Gewalt gegen queere Menschen zu schüren.“ Verlogener geht es nicht mehr. Im Klartext bedeutet dies, dass weder Parka noch andere von Kinderporno-Verfahren Betroffene, von HateAid gegen Menschenfeindlichkeit unterstützt werden. Damit erklärt HateAid alle von dieser Deliktsart Betroffene zum Freiwild. K13online verurteilt eine solche Ausgrenzung auf das Schärfste und bietet gleichzeitig allen Betroffenen Hilfestellungen & Unterstützungen an…

Oktober 30, 2025

Betreiber in Brasilien verhaftet: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg schaltet Darknet-Plattformen „Videos Sebick“ & „Videos Yad“ in Deutschland ab

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Betreiber in Brasilien verhaftet: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg schaltet Darknet-Plattformen „Videos Sebick“ & „Videos Yad“ in Deutschland ab

65 Wohnungsdurchsuchungen wegen Kinderpornos im gesamten Bundesland Hessen: Jüngster Tatverdächtige ist erst 14 Jahre alt

Schon wieder wurden im Darknet Plattformen mit Kinderpornos gefunden: „Videos Sebick“ & „Videos Yad“. Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg & das LKA Bayern hat die Plattformen mit über 350 Tausend User abgeschaltet. Die Dimension ist mit 21.324 Videodateien & 900 Tausend Aufrufen zwar groß, aber diese Zahlen geben nur einen Bruchteil im Darknet wieder. In der Regel können die Identitäten der User wegen der Anonymität nicht ermittelt werden. Der Betreiber wurde jedoch in Brasilien verhaftet. Das Rechenzentrum wurde in Deutschland betrieben, weshalb die Server abgeschaltet werden konnte * Schon wieder gab es im Bundesland Hessen Wohnungsdurchsuchungen wegen Verdacht auf Kinderpornos. Der jüngste Tatverdächtige ist erst 14 Jahre alt. Laut polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) sind 53 Prozent aller Verdachtsfälle Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Der Deutsche Bundestag hat erst kürzlich beschlossen, dass sich an der Strafverfolgung von Minderjährigen nichts ändern soll. Die K13online-Petition für eine Strafrechtsreform wurde nicht in den Rechtsausschuss überwiesen, sondern ohne eine Gesetzesänderung abgeschlossen. Die Dimension von Kinderpornos im weltweiten Darknet kann nicht nachhaltig reduziert werden, weil es mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits neue Plattformen gibt. Die nächsten Abschaltungen & Razzien werden mit Sicherheit schon in Vorbereitung sein…

Oktober 29, 2025

Sexualstrafrecht § 184b + § 184c StGB: Deutscher Bundestag hat die Petition von K13online ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Sexualstrafrecht § 184b + § 184c StGB: Deutscher Bundestag hat die Petition von K13online ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen

Keine Strafausschlussklausel für Minderjährige: Petitionsausschuss & Bundestag will weiterhin Kinder & Jugendliche wegen selbst hergestellten Kinder- und Jugendpornos strafrechtlich verfolgen

Der Petitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 eine Beschlussempfehlung (Drucksache 21/2092) an den Deutschen Bundestag abgegeben, worüber am 16. Oktober abgestimmt wurde. Alle Fraktionen haben der Sammelübersicht 52 zugestimmt. Die K13online-Petition(Pet 4-21-07-49121-004109) ist unter Lfd-Nr. 83 aufgeführt. In der Petition wurde gefordert, dass der Gesetzgeber in dem § 184b und 184c StGB eine Ausnahmeklausel aufnimmt, dass Kinder- und Jugendpornos, die von den Kindern & Jugendlichen selbst hergestellt wurden, von einer Strafverfolgung ausgeschlossen werden. Bei rund der Hälfte aller Fälle geht es um Minderjährige. In der Begründung der Beschlussempfehlung geht der Petitionsausschuss mit keinem Wort auf das Anliegen des Petenten Dieter Gieseking ein. Der Ausschuss hat sich in keiner Weise mit den sachlichen Inhalten der Petition beschäftigt. Im Gegenteil: Es wird auf eine andere Petition hingewiesen, die absolut nichts mit der aktuellen Petition zu tun hat. Durch den Beschluss des Bundestages will der Gesetzgeber weiterhin Kinder & Jugendliche strafrechtlich verfolgen, die Kinder- und Jugendpornos von sich selbst hergestellt haben. Die juristische Folge ist, dass es weiterhin massenweise Durchsuchungen in den Kinderzimmern bei den Eltern geben wird. Der Petitionsausschuss und damit auch der Bundestag bezeichnet diese Kriminalisierung auch noch als „wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch“. Bei einem solchen „Kinderschutz“ werden die betroffenen Kinder & Jugendlichen zum juristischen Opfer des Gesetzgebers. K13online wird weitere Petitionen für Reformen im Sexualstrafrecht beim Bundestag einreichen….(Update 29. Okt. 2025: Statement des Verfassers)

Oktober 24, 2025

Es gilt die Unschuldsvermutung: US-amerikanische Organisation NCMEC meldet massenweise IP-Adressen wegen Kinderporno-Verdacht an Bundeskriminalamt(BKA)

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Es gilt die Unschuldsvermutung: US-amerikanische Organisation NCMEC meldet massenweise IP-Adressen wegen Kinderporno-Verdacht an Bundeskriminalamt(BKA)

Berliner Dragqueen Jurassica Parka betroffen: Homo-Medien „Queer.de“ + „Siegessäule“ + „Mannschaft“ + „Männer.media“ + „Schwulissimo“ … berichten

Die US-amerikanische Organisation NCMEC hat die mutmaßliche IP-Adresse der Berliner Dragqueen Jurassica Parka wegen Kinderporno-Verdacht an das deutsche Bundeskriminalamt(BKA) meldet. Das NCMEC (National Centre for Missing and Exploited Children) ist nach Bundesgesetz in den USA verpflichtet, dortige Internet-Provider (z. B. Facebook, Dropbox oder WhatsApp) zu verdachtsunabhängigen Kontrollen bei Chats oder hochgeladenen Dateien zu durchsuchen. Jetzt ist auch die Berliner Dragqueen Jurassica Parka betroffen. Neben den Mainstream-Medien sind auch nahezu alle Homo-Medien in die Berichterstattung eingestiegen: „Queer.de“ + „Siegessäule“ + „Mannschaft“ + „Männer.media“ + „Schwulissimo“ etc. ! Auch wenn alle Medien auf die Unschuldsvermutung hinweisen, so wird im heutigen Zeitgeist bereits jetzt feststehen, dass die berufliche und private Existenz dieser Dragqueen zerstört wurde. Zitate Männer.media: Aufruhr bei (inzwischen ehemaligen) Arbeitgebern, Aufruhr in der LGBTIQ*-Community. Und leider für hämische Genugtuung bei denen, die queeres Leben schon immer in denselben Topf wie Kriminalität geworfen haben. Es geht um den extrem schweren Vorwurf des Besitzes und die Verbreitung von Kinderpornografie, der – sollte er unbegründet sein – Leben und Karrieren zerstören kann. Sollte er begründet sein, auch für das Leid vieler Opfer steht. Wie geht #mensch damit um? Empathie muss immer zuerst den Opfern gelten – ohne jede Einschränkung. Damit zeichnet sich schon jetzt ab, dass die eigene Community den Dragqueen Jurassica Parka fallenlassen wird, wie eine heiße Kartoffel. K13online bietet allen von NCMEC Betroffenen Hilfestellungen in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren an… 

Oktober 16, 2025

Schweizer Mainstream-Medium SRF diskutiert Pro und Kontra-Argumente: Soll Konsum von KI-Kinderpornografie strafbar bleiben?

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Schweizer Mainstream-Medium SRF diskutiert Pro und Kontra-Argumente: Soll Konsum von KI-Kinderpornografie strafbar bleiben?

„Expertenmeinungen“: Forensischer Psychologe Jérôme Endrass & Forensischer Psychiater Frank Urbaniok & Direktorin der  Stiftung Kinderschutz Regula Bernhard Hug

In der Schweiz findet gegenwärtig eine mediale Diskussion über gezeichnete Mangas und mit künstlicher Intelligenz(KI) generierte Bilder mit Kinderpornos statt. Diese können hergestellt werden, ohne dass ein Kind körperlich zu Schaden kommt. Dass diese Bilder dennoch verboten sind, wird in Wissenschaft und Praxis zunehmend infrage gestellt. «Manche argumentieren, es sei klüger, Pädophilen etwas zur Verfügung zu stellen, für das keine Kinder leiden mussten», sagt der forensische Psychologe Jérôme Endrass. Das könnte den Konsum «echter» Kinderpornos mit realem Missbrauch senken. Der forensische Psychiater Frank Urbaniok hält das Verbot zwar grundsätzlich für richtig. «Es ist ein wichtiges Signal, dass die Gesellschaft sexuellen Missbrauch verurteilt.» In Ausnahmefällen aber könnte er sich vorstellen, Pädosexuellen Zugang zu künstlichem Material zu geben. Ein eng kontrollierter therapeutischer Einsatz wäre sogar für Kinderschutz Schweiz grundsätzlich denkbar. «Bei diagnostizierten Pädophilen könnten wir uns einen Einsatz von künstlich hergestelltem pädosexuellem Material zu therapeutischen Zwecken vorstellen», so Bernhard Hug. Mit diesen Pro und Kontra-Argumenten hat die Schweiz eine Vorreiterrolle für eine rationale Diskussion zu KI-Kinderpornos & Mangas übernommen. Fakt ist, dass es bei KI-Kinderpornos keine Missbrauchsopfer gibt. Aus politischer und juristischer Sicht werden keine Rechtsgüter von echten Kindern verletzt. Die in der Schweiz eröffnete Diskussion muss auch Deutschland erreichen…

August 21, 2025

Bundespressekonferenz: Bundeslagebild Sexualdelikte(§ 176 ff + 184 ff StGB) zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024 mit Alexander Dobrindt(BMI), Holger Münch(BKA), Kerstin Claus(UBSKM)

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Bundespressekonferenz: Bundeslagebild Sexualdelikte(§ 176 ff + 184 ff StGB) zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024 mit Alexander Dobrindt(BMI), Holger Münch(BKA), Kerstin Claus(UBSKM)

K13online Petition: Wir fordern eine politische Debatte über die „Kinder-  Jugendpornos“, die von den Kids selbst hergestellt, besessen und/oder verbreitet werden

Auf der Bundespressekonferenz zum Bundeslagebild hat der BKA-Präsident Holger Münch zwar erneut darauf hingewiesen, dass über 40 Prozent der Kinder- und Jugendpornos von den Kids selbst hergestellt, besessen und/oder verbreitet werden, aber eine politische Debatte findet nicht statt. Mit keinem Wort geht Alexander Dobrindt(BMI) und Kerstin Claus(UBSKM) darauf ein. Auch die anwesenden Journalisten thematisieren dies nicht. K13online hat eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, um eine politische Debatte anzuregen und eine Strafrechtsreform herbei zu führen. Denn alle Strafverschärfungen der letzten Jahrzehnte haben nicht dazu geführt, dass die Fallzahlen in den Kriminalstatistiken deutlich gesunken sind. Auch Kampagnen zur Prävention, die Kinder & Jugendliche davon abhalten sollen, waren nahezu wirkungslos. Ein politischer Paradigmenwechsel ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD wird in absehbarer Zeit einen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen aller Bundesbürger vorlegen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es gegen ein solches Gesetz erneut Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) geben. Unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ sollen die Fallzahlen weiter erhöht werden. Dies bedeutet, dass auch die Durchsuchungen in den Kinder- und Jugendzimmern bei den Eltern weiterhin durchgeführt werden sollen. Die K13online Petition richtet sich u.a. gegen eine solche Strafverfolgung und fordert zumindest eine Strafausschlussklausel im § 184 ff StGB. Eine solche Strafrechtsreform würde schlagartig dazu führen, dass die Fallzahlen um über 40 Prozent verringert werden könnten….

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.