Posts Tagged With 'AfD'

Mai 09, 2025

Abgeordnete Stephan Bothe und Vanessa Behrendt: Landesregierung Niedersachsen antwortet auf 2. Kleine Anfrage(19/7150) der AfD

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Abgeordnete Stephan Bothe und Vanessa Behrendt: Landesregierung Niedersachsen antwortet auf 2. Kleine Anfrage(19/7150) der AfD

Pädophilie & Pädosexualität wird wieder im Landtag von Niedersachsen debattiert: Stellungnahme von „Wir sind auch Menschen(WsaM)“ und Stellungnahme von K13online 

Die AfD-Landtagsabgeordneten Stephan Bothe & Vanessa Behrendt haben eine 2. Kleine Anfrage an die Landesregierung von Niedersachsen eingereicht, die nun beantwortet wurde. Ganz offensichtlich soll das Thema der Pädophilie & Pädosexualität ein Dauerbrenner im Landtag werden. Insbesondere die Abgeordnete Behrendt will sich damit profilieren, um aus dem rechten politischen Spektrum Beifall zu erhalten. Behrendt träumt davon, dass sich beim Thema „Kinderschutz“ doch auch alle anderen Fraktionen der AfD anschließen müssten. Ihr Traum wird mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht in Erfüllung gehen. Und DAS ist auch GUT so! Die SPD & GRÜNEN und CDU lehnen eine Zusammenarbeit mit der AfD deutlich ab. Zur Antwort der Landesregierung hat das Pädophilie-Projekt „Wir sind auch Menschen/WsaM“ eine Stellungnahme abgegeben. Auch K13online wird in der Antwort kurz genannt. Wir beschränken uns in der Stellungnahme nur auf wenige Punkte. Erneut sehen wir uns veranlaßt, auf das folgende hinzuweisen: Bei der AfD-Anfrage und der Antwort der Landesregierung wird nicht im ausreichenden Maße zwischen WsaM und K13online differenziert. Beide Projekte sind eigenständig und unabhängig. Nahezu alle politischen Aktivitäten und Zielsetzungen unterscheiden sich grundlegend. Jedem Versuch, diese verschiedenen Projekte zu vereinheitlichen, treten wir mit Endschiedenheit entgegen. Die WsaM-Positionen sind mit den K13-Positionen nicht vereinbar…

Mai 03, 2025

Bundesamt für Verfassungsschutz(BfV): Die AfD ist jetzt auch auf Bundesebene gesi­chert rechts­ex­tre­mis­tisch

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Bundesamt für Verfassungsschutz(BfV): Die AfD ist jetzt auch auf Bundesebene gesi­chert rechts­ex­tre­mis­tisch

Ausschlaggebend ist: Ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen abwertet und ihnen das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe abspricht

Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Jetzt hat auch das Bundesamt für Verfassungsschutz(BfV) die AfD auf Bundesebene als gesi­chert rechts­ex­tre­mis­tisch eingestuft. Ausschlaggebend ist: Ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen abwertet und ihnen das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe abspricht. K13online begrüßt die BfV-Einstufung! Wir begrüßen auch alle weiteren Maßnahmen, die damit verbunden sind. Das parlamentarische Problem im Deutschen Bundestag ist damit allerdings nicht gelöst. ALLE demokratischen Parteien müssen die an die AfD verlorenen Wähler/Innen wieder zurückgewinnen. Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD & die Opposition aus GRÜNE & LINKE müssen der Bevölkerung deutlich vor Augen führen, wie groß die AfD-Gefahr für Deutschland ist. In der kommenden Legislaturperiode muss der gemeinsame Kampf gegen Rechtsextremismus höchste Priorität haben. Jede(r) Bürger/In sollte dazu seinen Beitrag leisten. Es ist erschreckend, dass das rechte politische Spektrum überhaupt so viel Zuwachs in der Bevölkerung erreichen konnte. Ein AfD-Verbotsverfahren wird zwar das gesellschafts-politische Problem auch nicht lösen, aber es könnte dazu beitragen, den Rechtsruck zu stoppen. Dazu ist es notwendig, den Verfassungsschutzbericht zu veröffentlichen. Die AfD wäre gezwungen, den darin enthaltenen Rechtsextremismus zu widerlegen. Die AfD müsste alle Rechtsextremisten aus der Partei ausschließen. Natürlich hat nicht jeder AfD-Wähler eine rechte Gesinnung oder ist ein Neonazi. Die Unzufriedenheit in Teilen der Bevölkerung darf jedoch nicht dazu führen, die AfD zu wählen. Die AfD ist keine Alternative für Deutschland…(Update: Bundesweite Demos gegen AfD am 11. Mai 2025)(Update 8. Mai 2025: BfV setzt Einstufung vorerst aus)

April 26, 2025

Landtagsabgeordnete Behrendt(AfD) stellt ihre Falschdarstellungen richtig: Keine Legalisierung von Kindesmissbrauch, sondern Einvernehmlichkeit

Verfasst von: Dieter Gieseking 11 Kommentare
Landtagsabgeordnete Behrendt(AfD) stellt ihre Falschdarstellungen richtig: Keine Legalisierung von Kindesmissbrauch, sondern Einvernehmlichkeit

Gleichzeitig setzt Behrendt ihre Volksverhetzung gegen Pädophile fort: „Am sogenannten Alice Day vernetzen sie sich, feiern und machen gezielt Jagd nach neuen Opfern.“ 

Die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt hat in einer Video-Ansprache bei X ihre früheren Falschdarstellungen hinsichtlich der K13online-Forderungen nach Legalisierung einvernehmlicher Sexualität zwischen Pädophilen und Kindern richtiggestellt; Sexueller Kindesmissbrauch soll nicht legalisiert werden. Eine solche Richtigstellung überrascht und gehört nicht zum politischen Standart der AfD. Bestätigt wird jedoch die Strategie: Zunächst mit falschen Behauptungen provozieren, um Aufmerksamkeit zu erreichen. Dann zurücknehmen und relativieren. Mit der gleichen Strategie setzt Behrendt erneut ihre Volksverhetzung gegen Pädophile fort: „Am sogenannten Alice Day vernetzen sie sich, feiern und machen gezielt Jagd nach neuen Opfern.“ Damit macht SIE ihre gerade erst gewonnene Einsicht einer korrekten Darstellung gleich wieder zunichte. In ihrer Video-Ansprache gibt Behrendt einen zusammenfassenden Rückblick, wobei SIE auch das Pädophilie-Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“ erwähnt. Es obliegt WsaM, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Das rechtspopulistische Medium „Report24-News“ in Österreich hat die X-Beiträge von Behrendt für mediale Propaganda genutzt. Damit macht sich der „Journalist“ zum willigen Handlanger einer deutschen Landtagsabgeordneten, die dazu rät: „Diskutiert nicht mit Pädophilen über Pädophilie.“ Warum eigentlich? K13online kennt die Antwort: Bei einer sachlichen und differenzierten Diskussion könnt IHR nur die Verlierer sein….

April 18, 2025

Pro Justitia: Nächste AfD-Politikerin(Leyla Bilge) ist vom Amtsgericht Magdeburg wegen Volksverhetzung(§ 130 StGB) verurteilt worden

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Pro Justitia: Nächste AfD-Politikerin(Leyla Bilge) ist vom Amtsgericht Magdeburg wegen Volksverhetzung(§ 130 StGB) verurteilt worden

Straftatbestand im § 130 StGB erfüllt: „In Bewerbungsrede bezeichnete AfD-Bilge queere Menschen unter anderem als „pädophil“, „gestört“ und „Satansbrut“

Das Amtsgericht Magdeburg hat die nächste AfD-Politikerin gemäß § 130 StGB wegen Volksverhetzung verurteilt. Mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 30Euro(= 2.700Euro) ist Leyla Bilge vorbestraft und erhält einen Eintrag ins Bundeszentralregister(BZR). Die neue schwarz-rote Bundesregierung will den Straftatbestand in § 130 StGB verschärfen, sodass in Zukunft das passive Wahlrecht entzogen wird. AfD-Politiker/Innen, die gegen homosexuelle, transsexuelle oder pädophile Menschen hetzen, haben nichts in der Politik verloren. Gegenwärtig läuft auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die AfD-Abgeordnete im Landtag von Niedersachsen, Vanessa Behrendt. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen begrüßen diese Strafverfolgung. Behrendt verteidigt sich mit den Worten: „Kinderschutz ist keine Volksverhetzung“. Ganz offensichtlich hat SIE jeden Bezug zur Realität verloren. Die Landtagspräsidenten mussten schon mehrfach ihre Reden unterbrechen bzw. das Mikrophone abschalten, um SIE zu stoppen. Auch dabei inszeniert sich Behrendt als „Opfer“. Auch dafür erhält Sie von der AfD-Fraktion und ihren rechtspopulistischen Fans bei X Applaus. Deshalb wäre es politisch unverantwortlich, wenn die AfD einen Landtagsvizepräsidenten stellen würde. Ebenso darf die AfD keine Vorsitzende in den Ausschüssen erhalten. Weder in den Landtagen und erst Recht nicht im Deutschen Bundestag. AfD-Abgeordnete, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, dürfen nicht mehr wählbar sein. Die AfD-Politikerin Leyla Bilge war selbst nicht vor dem Magdeburger Amtsgericht erschienen. Ihre Anwältin und AfD-Kollegin Lena Kontré forderte laut „Volksstimme“ einen Freispruch. Demnach wird dieser Fall wohl in die nächste Instanz gehen. Eine rechtskräftige Verurteilung ist erforderlich…

April 17, 2025

ELTERN(Zeitschrift) – Keine Angst vor „Frühsexualisierung“: Warum Aufklärung über Vielfalt unseren Kindern nicht schadet

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
ELTERN(Zeitschrift) - Keine Angst vor "Frühsexualisierung": Warum Aufklärung über Vielfalt unseren Kindern nicht schadet

AfD-Flyer schüren irrationale Ängste gegen Homosexuelle, Transsexuelle und Pädophile: Frühsexualisierung wird heute als politisch rechtes Schlagwort gegen frühkindliche Sexualaufklärung verwendet

Die Zeitschrift ELTERN berichtet über den Betriff „Frühsexualisierung“ von Kindern. Wikipedia führt den Begriff auf das Jahr 1926 von Werner Villinger zurück, einem Nazi. Schadet es Kindern, über sexuelle Vielfalt aufgeklärt zu werden? Über diese Frage wird immer heftiger diskutiert. Die Wissenschaft ist sich hingegen recht einig: Eine altersgemäße Aufklärung schadet nicht – und die Warnung vor der sogenannten „Frühsexualisierung“ ist vor allem eins: eine politische Instrumentalisierung. Die  AfD-Flyer schüren irrationale Ängste gegen Homosexuelle, Transsexuelle und Pädophile. In neonazistischen Diskursen zur Pädophilie, die zunehmend zur Mobilisierung genutzt werden, werde ebenfalls Frühsexualisierung als Ziel der staatlichen Erziehung ausgegeben und mit diesem Thema in Verbindung gebracht. In den entsprechend agierenden Gruppen werde gegen Frühsexualisierung, eine Sexualisierung der gesamten Gesellschaft und Gender-Mainstreaming gleichermaßen argumentiert. Das Problem sind hierbei nicht die Eltern, die sich um ihre Kinder sorgen und Angst vor einer „Frühsexualisierung“ haben, sondern diejenigen, die diese Ängste schüren. Es werden Horrorszenarien entworfen, in denen Grundschulkindern unangemessene Informationen zu sexuellen Handlungen aufgezwungen werden und Pädagog:innen Kinder zu körperlichen Erkundungen verleiten. Ausgenutzt wird diese Sorge von politischen Interessengruppen, die sexuelle Vielfalt und infolgedessen Vielfalt innerhalb der Gesellschaft, ablehnen. Dabei geht es in erster Linie aber nicht um das Wohl der Kinder, denn diese sind mitnichten von „Frühsexualisierung“ bedroht, sondern um das Durchsetzen der eigenen Agenda: gegen sexuelle Vielfalt, für Queerfeindlichkeit und für ein traditionelles Rollen- und Geschlechterbild…

März 15, 2025

JUSTIZSKANDAL beim Amtsgericht München: Das Abreissen von drei AfD-Hetz-Plakaten kostet 600Euro Geldstrafe

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
JUSTIZSKANDAL beim Amtsgericht München: Das Abreissen von drei AfD-Hetz-Plakaten kostet 600Euro Geldstrafe

Verhetzende Beleidigung(§ 192a StGB) + Rechtfertigender Notstand(§ 34 StGB): Im Stil der NSDAP mobilisierte die AfD vor zwei Jahren gegen eine Drag-Lesung für Kinder in der Münchner Stadtbibliothek

Mit verhetzenden Plakaten(Hände weg von unseren Kindern!“ und „Genderpropaganda verbieten!“) hatte die AfD zu einer „Protestkundgebung“ gegen eine Buchlesung für Kinder von einer Drag Queen aufgerufen. Trotz Strafanzeigen wurde kein Ermittlungsverfahren gegen die AfD eingeleitet. Schon DAS ist ein SKANDAL, denn der § 192a StGB stellt neben der Volksverhetzung(§ 130 StGB) auch die Verhetzende Beleidigung unter Strafe. Angeklagt wurde stattdessen die bekannte Klimaaktivistin Lisa Poettinger, weil sie im Juni 2023 drei dieser AfD-Plakate abgerissen hatte.  Das Abreissen von drei AfD-Hetz-Plakaten kostet 600Euro Geldstrafe. Die „Sachbeschädigung“ liegt bei 3Euro. Das Urteil des Amtsgerichts in München ist ein weiterer JUSTIZSKANDAL. Neben diesem Fehlurteil kommt im Berufungsverfahren, welches von Poettinger bereits angekündigt wurde, auch der Rechtfertigende Notstand(§ 34 StGB) in Betracht. Sie habe die AfD-Poster zerstört, um queere Menschen zu schützen, sagte Poettinger vor Gericht.  „Hier wurden in nationalsozialistischer Bildsprache trans Menschen als gefährlich für Kinder dargestellt. Dabei steigen queerfeindliche Verbrechen immer mehr an. Wie konnte die Stadt München das hängenlassen?“ K13online erkärt sich mit dem Justizopfer Poettinger solidarisch. Denn es geht um das Prinzip: Das menschenverachtende AfD-Plakat hätte auch einen erkennbar Pädophilen zeigen können. Auch dann hätte die AfD verurteilt werden und das Abreissen dieser widerwärtigen Plakate hätte legitim sein müssen. Die Stadt München hätte diese Plakate verbieten müssen. „Bildsprache und Polemik des Plakats erinnern stark an die Propaganda der 30er Jahre. So etwas dürfen wir nie wieder zulassen!“, erklärte CSD-Sprecher Tobias Oliveira Weismantel. Auch bei Pädophilen darf sowas niemals zugelassen werden, erklärt K13online…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.