AfD-Fraktion erhält keine Vorsitzende in den Ausschüssen: CDU/CSU & SPD & GRÜNE & LINKE stimmen geschlossen gegen die AfD-Abgeordneten
Die vom Bundesverfassungschutz als rechtsextremistisch eingestufe AfD-Fraktion hat keine Vorsitzende der sechs Bundestagsausschüsse erhalten. Die CDU/CSU & SPD & GRÜNE & LINKE stimmten geschlossen gegen die AfD-Abgeordneten. Erst im vergangenen Herbst hatte der Zweite Senat des BVerfG in diesem Kontext klargestellt: der AfD-Fraktion steht im Bundestag kein Recht auf die Besetzung von Ausschussvorsitzposten zu (Urt. v. 18.09.2024, Az. 2 BvE 10/21 u.a.). Damit erhalten auch der Rechtsausschuss + Innenausschuss + Petitionsausschuss keine AfD-Vorsitzende. Genau diese Ausschüsse sind für K13online und die Pädophilenszene von besonderer Bedeutung. Saskia Esken(SPD) wird in der 21. Wahlperiode den Vorsitz des Ausschusses für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend übernehmen. Die AfD-Fraktion spielt sich wieder einmal als „politisches Opfer“ auf. Dabei geht es auch bei diesen Wahlen um parlamentarische Demokratie. Wer keine Mehrheit erhält, wird nicht gewählt. Damit werden sich auch die AfD-Wähler abfinden müssen. Denn rund 80% der Wähler/Innen haben nicht die AfD gewählt. Allerdings bedeutet dies im Umkehrschluss aber nicht, dass von der Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD eine bessere Politik zu erwarten ist. Nur im politischen Kampf gegen die AfD und dem rechten Spektrum sehen wir Gemeinsamkeiten, um ein noch größeres Übel zu verhindern…
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich konstituiert:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw21-pa-recht-konstituierung-1064090
Der Innenausschuss hat sich konstituiert:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw21-pa-inneres-konstituierung-1064086
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich konstituiert:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw21-pa-bildung-konstituierung-1064102
Der Petitionsausschuss hat sich konstituiert:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw21-pa-petition-konstituierung-1064074
AfD-Kandidaten fallen bei Ausschusswahlen durch
Erst im vergangenen Herbst hatte der Zweite Senat des BVerfG in diesem Kontext klargestellt: der AfD-Fraktion steht im Bundestag kein Recht auf die Besetzung von Ausschussvorsitzposten zu (Urt. v. 18.09.2024, Az. 2 BvE 10/21 u.a.). Der Senat betonte insoweit die Geschäftsordnungsautonomie des Parlaments (Art. 40 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG)) und sah in der durch die per Mehrheitswahl verweigerten Posten insbesondere keine Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG i.V.m. dem Grundsatz der fairen und loyalen Auslegung und Anwendung der GO-BT.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundestag-afd-kandidaten-durchgefallen-rechtsausschuss
Deutscher Bundestag: Schwarz-rote Bundesregierung setzt 24 ständige Ausschüsse ein




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