Posts Tagged With '§ 176 StGB'

November 27, 2025

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: JVA-Psychologin der rumänischen Angeklagten(Mutter von zwei Kleinkindern) sagt als Zeugin aus

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: JVA-Psychologin der rumänischen Angeklagten(Mutter von zwei Kleinkindern) sagt als Zeugin aus

Vorwurf gemäß § 176 ff. und § 184b StGB: Das Bildmaterial, das ihr zur Last gelegt werde, habe nichts mit Sexualität zu tun gehabt, so die Angeklagte im Gespräch mit der Psychologin

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat der 2. Verhandlungstag gegen eine rumänische Mutter mit zwei Kleinkindern stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Straftaten gemäß § 176 ff. und § 184b StGB vor. Die Mutter befindet sich seit über sechs Monaten in Untersuchungshaft. Dort hat sie sich gegenüber einer Psychologin geäußert, die nun vor Gericht ausgesagt hat: „Die unzähligen Fotos und Clips auf ihrem Handy habe die 27-Jährige damit begründet, dass ihre Kinder viele Bilder von sich haben, wenn sie erwachsen sind. Das Bildmaterial, das ihr zur Last gelegt werde, habe nichts mit Sexualität zu tun gehabt. Ihr Eindruck sei, dass es im Kulturkreis des rumänischen Ehepaares keine Generationsgrenzen oder Schamzonen gebe. Wird ein Baby geboren, werde es überall geküsst, es gebe keine Tabuzone, so die Zeugin. Der Umgang mit Geschlechtsorganen sei anders und es werde kein Unterschied gemacht zu anderen Körperteilen: Ein Penis ist wie eine Hand oder ein Finger. Der Vater der beiden Kinder teilte auf Nachfrage des Gerichts mit, dass er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht und keine Angaben machen will.“ Die Hauptverhandlung wird mit dem 3. Prozesstag am 15. Dezember fortgesetzt. K13online wird als Prozessbeobachter dabei sein und berichten….

Februar 21, 2025

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt heterosexuellen Familienvater mit pädophiler Nebenströhmung zu Freiheitstrafe & Sicherungsverwahrung

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt heterosexuellen Familienvater mit pädophiler Nebenströhmung zu Freiheitstrafe & Sicherungsverwahrung

„Kinderschützerin“(mom_for_children) & Konsorten greifen freien Journalisten Dieter Gieseking verbal an und beleidigen: Journalisten der Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) kennen nicht den Unterschied zwischen Kernpädophilen und Hetero-Ersatzhandlungstäter

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat den laut Sachverständigen Gutachtens heterosexuellen Familienvater mit einer pädophilen Nebenströhmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten & anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick erklärte in Ihrer mündlichen Urteilbegründung u.a. auch, dass der Familienvater zu keiner Zeit sexuelle Gewalt angewandt hatte. Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass wenn es sich laut Gutachter um eine Hangtat handelt, die SV verhängt werden kann. Richterin Schick wies weiter daraufhin, dass die bisherige U-Haft bei dieser Deliktsart besonders schwer ist(Knasthierachie). Wenn sich der Familienvater im regulären Strafvollzug erfolgreich einer Therapie unterziehen würde, wird nach Ende der Haftzeit ein neues Gutachten erstellt. Dies könnte dazu führen, dass er die SV nicht antreten muss. Seine eigenen drei Kinder wird er wohl nicht mehr als Kinder sehen können, sondern erst als Jugendliche bzw. Erwachsene. Am heutigen Verhandlungstag waren nur rund 30 Zuschauer/Innen gekommen. Es fanden erneut Einlasskontrollen statt. Dabei war auch die damalige Demo-Anmelderin „mom_for_children“ mit Anhängern.  Nach Ende der Gerichtsverhandlung wurde der Inhaber dieses Weblogs von dieser radikalen „Kinderschützerin“ verbal angegriffen und beleidigt. K13online Kritik gibt es auch an den zwei Artikeln in der Pforzheimer Zeitung(PZ-New) und in den Badischen Neusten Nachrichten(bnn). Beide Journalisten kennen ganz offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Kernpädophilen und Heterosexuellen mit einer pädophilen Nebenströhmung. Weil fast die gesamte Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat, wurde erst in der Urteilbegründung deutlich, dass der Familenvater nicht kernpädophil ist. Die weit überwiegende Mehrheit solcher Fälle wird nicht von Pädophilen/Pädosexuellen begangen, sondern von sogenannten Ersatzhandlungstätern. Pädophile haben grundsätzlich keine Ehefrauen mit eigenen Kindern in der Familie. Die K13online-Gefangenenhilfe schließt auch Heterosexuelle im regulären Strafvollzug, Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug mit ein, wenn keine tatsächliche sexuelle Gewalt begangen wurde. Während der Gerichtsverhandlung wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung keine Erklärungen abgegeben. Damit ist das Urteil mit Stand von heute noch nicht rechtskräftig. Bei einer Revision werden wir weiter berichten…

November 23, 2024

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 26. November: Familienvater von drei Töchtern wegen § 176 ff. und § 184 ff. StGB angeklagt

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 26. November: Familienvater von drei Töchtern wegen § 176 ff. und § 184 ff. StGB angeklagt

Demo-Aufruf der Kinderschützerin „mom_for_children“: Demo-Initiatorin konnte bei Kinderschutz-Petition an den Bundestag 54.129 Mitzeichner/Innen erreichen

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet am 26. November ein Fortsetzungstermin gegen einen Familienvater mit drei Töchtern statt. Angeklagt wurde der 46-jährige Mann wegen § 176 ff. und 184 ff. StGB. Bei den ersten Verhandlungstagen waren zahlreiche Zuschauer im Gerichtssaal anwesend. Inzwischen hat eine Kinderschützerin „mom_for_children“ zu einer Demo vor dem Gerichtsgebäude aufgerufen: Wir fordern eine lebenslange Haftstrafe & Keine zweite Chance für Täter & Gerechtigkeit für die Opfer“. Damit soll Druck auf die Justiz ausgeübt werden. Die Recherchen von K13online haben auch ergeben, dass eine Annemarie Lehmkemper beim Bundestag eine Petition eingereicht hat, die sich mit 54.129 Mitzeichner/Innen bereits in der parlamentarischen Prüfung befindet: Verschärfung der Gesetze in Bezug auf das Posten und Vermarkten von Kindern im Internet. Damit ist das Quorum erreicht und die Petentin wird in den Petitionsausschuss zur Anhörung eingeladen. Die Mainstream-Medien sind bereits in die Berichterstattung eingestiegen. Nach dem 1. Prozesstag gegen den Hass-Prediger der Baptistensekte ist vor einem Pforzheimer Gericht erneut der „Teufel“ los. Ein weiterer Medienrummel mit „Kinderschutz“-Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude ist zu erwarten, zumal die Demo-Teilnehmer/Innen auch am Prozess im Gerichtssaal dabei sein sollen. Beim Ordnungsamt der Stadt Pforzheim läuft eine Anfrage, ob diese Demo tatsächlich angemeldet wurde und stattfinden wird. Denn der Aufruf bei Instagram ist mit Stand von heute nicht mehr verfügbar. Das öffentliche Interesse an dieser Gerichtsverhandlung besteht auch deshalb, weil der Familienvater mit seiner Ehefrau & Tochter im Jahre 2019 am VOX-Sendeformat „Mein Kind, Dein Kind“ mitgewirkt hatte. Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) hatte darüber berichtet. K13online wird am kommenden Dienstagmorgen LIVE dabei sein und ausführlich berichten…

Oktober 22, 2024

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt gegen 76-jährigen Mann(Onkel) eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt gegen 76-jährigen Mann(Onkel) eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung

Trotz Täter-Opfer-Ausgleich wurde Strafanzeige erstattet: Rechtsgespräch aller Verfahrensbeteiligte führt zu 15 Tausende Euro Entschädigung an die heute 21-jährige Nichte

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim wurde ein äußerst ungewöhnlicher Fall gemäß § 176 und § 176a StGB(alters Recht) verhandelt. Ein heute 76-jähriger Mann war im Zeitraum von 2010 bis 2016 mit seiner Nichte(damals 6-12 Jahre) regelmäßig in den Urlaub gefahren. Dabei soll es in 140 Fällen zu sexuellen Übergriffen(Hochrechnung) und vier sexuellen Handlungen in minderschweren Fällen gekommen sein. In einem Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichtkeit war es schon am 1. Verhandlungstag zu einer Verfahresabsprache aller Beteiligte gekommen. Diese Einigung fand sich auch in der mündlichen Urteilsverkündigung wieder: Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Auflage von 15 Tausend Euro an die heute 21-jährige Nichte. Ein solch mildes Urteil ist gerade für dieses Landgericht äußerst selten. Staatsanwaltschaft, Nebenklage, Verteidigung und das Gericht waren sich einig. Möglich war dieses Urteil durch einen Täter-Opfer-Ausgleich. Dennoch bleibt aus Sicht von K13online ein bitterer Nachgeschmack. Denn obwohl es bereits im Jahre 2016 eine Entschädigungszahlung an die Nichte gegeben hatte und damals keine Strafanzeige erstattet wurde, musste sich der Onkel viele Jahre danach erst durch eine Anzeige einem Prozess stellen. Im Klartext bedeutet dies, dass man sich auch bei einem vereinbarten Täter-Opfer-Ausgleich nicht sicher sein kann, dass bis zum Ablauf der Verjährungsfrist keine Strafanzeige mehr erstattet wird. Hätte es keine Strafanzeige gegeben, dann hätte man sich diesen Prozess ersparen können…

September 19, 2024

Im Namen des Gesetzgebers: Amtsgericht Pforzheim verurteilt einen 74-jährigen Mann wegen Kuss an 11-jährigem Mädchen

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Im Namen des Gesetzgebers: Amtsgericht Pforzheim verurteilt einen 74-jährigen Mann wegen Kuss an 11-jährigem Mädchen

Unrecht im Namen des Gesetzgebers & Amtsrichterin Gauß: Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung ist unverhältnismäßig

Das Amtsgericht Pforzheim hat einen 74-jährigen Mann wegen einem vom 11-jährigen Mädchen nicht gewollten Kuss zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. K13online war bei dieser Gerichtverhandlung nicht LIVE dabei, sodass wir uns lediglich auf den Artikel bei PZ-News beziehen können. Demnach soll der Mann dem Mädchen laut Staatsanwaltschaft einen Kuss auf den Mund gegeben haben und nicht auf die Wangen, wie der Angeklagte behauptete. Der Gesetzgeber sieht darin gemäß § 176 StGB einen sexuellen Missbrauch von Kindern, wobei die Mindeststrafe bei einem Jahr liegt. Amtsrichterin Gauß ist zwei Monate darüber hinaus gegangen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil die notwendige Erheblichkeit der „sexuellen Handlung“ nicht vorliege. Der Gesetzgeber lässt den Gerichten beim Verbrechtsstraftatbestand von einem Jahr nicht die Möglichkeit, solche Verfahren einzustellen oder lediglich einen Strafbefehl/Geldstrafe zu verhängen. Dennoch hätte die Richterin Gauß das Mindeststrafmaß von einen Jahr anwenden können. Das primäre Unrecht liegt jedoch beim Gesetzgeber mit seinen verrückten Gesetzen: Gegen Unrecht hilft nur Widerstand! PZ-News schreibt in der Überschrift von einem Zungenkuss, jedoch geht dies aus dem Inhalt des Artikels nicht hervor. Wäre es um einen Zungenkuss gegangen, den der Gesetzgeber im § 176c Abs. 2 Nr 2a StGB als Straftatbestand „mit dem Eindringen in den Körper“ bezeichnet, dann liegt die Mindeststrafe bei zwei Jahren Knast, weil eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich ist. Der Gesetzgeber zeichnet den gesamten Grundtatbestand im § 176c StGB als „schweren sexuellen Missbrauch von Kindern“. Weder ein Kuss auf die Wange oder ein Kuss auf den Mund oder ein Zungenkuss kann so erheblich sein, dass eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr der „Tat“ und „Schuld“ angemessen ist. Wenn ein vom Kind nicht gewollter Kuss überhaupt strafbar sein soll, dann muss der Gesetzgeber den Gerichten die Möglichkeit eines geringen Strafmaßes wie einem Strafbefehl bzw. Geldstrafe einräumen. K13online wird in absehbarer Zeit eine weitere Petition zum Sexualstrafrecht beim Bundestag einreichen. Diese politische Eingabe wird bei openPetition zur Mitzeichnung bereitgestellt werden…

August 03, 2024

Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Vor 22 Jahren & vor 12 Jahren soll 60-Jähriger Sex mit einem Mädchen gehabt haben

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Vor 22 Jahren & vor 12 Jahren soll 60-Jähriger Sex mit einem Mädchen gehabt haben

Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch

Vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim wird über einen 60-jährigen Mann verhandelt, der vor 22 Jahren und vor 12 Jahren Sex mit Mädchen gehabt haben soll. Schon nach so vielen Jahren stellt sich die Frage, was ein heutiger Prozess noch für einen Sinn haben soll. Aus dem Artikel in der Pforzheimer Zeitung geht nicht hervor, wer Strafanzeige erstattet hat. Der Gesetzgeber lässt den Ermittlungsbehörden & Gerichten gemäß § 176  StGB und 182 StGB keine Wahl. Am 2. Verhandlungstag waren vier Zeugen geladen. Dabei war auch die Mutter des früheren Mädchens. Sie habe das Zimmer ihrer Tochter durchsucht und einen Schwangerschaftstest gefunden. Zitate: „Wann das alles passiert sein soll, konnten weder Mutter noch Vater noch genau sagen. Auch nicht, wie lange die Beziehung zwischen den beiden gehalten hat. Doch bei einer Sache war sich vor allem die Mutter sicher: Den Schwangerschaftstest habe sie vor dem 14. Geburtstag ihrer Tochter gefunden. Demnach soll es vor ihrem 14. Lebensjahr zu Geschlechtsverkehr zwischen beiden gekommen sein.“  Ungeklärt ist bisher die entscheidende Frage: Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch.Der 3. Verhandlungstag findet am 23. August statt. K13online beabsichtigt zur journalistischen Berichterstattung an einem Prozesstag teilzunehmen…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.