Posts Tagged With '§ 176 StGB'

Dezember 21, 2025

Erste Weihnachtsgrüsse aus der JVA Offenburg(SV): „Eberhard“ kann sich in der SV-Abteilung zu seiner homosexuellen Pädophilie bekennen

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Erste Weihnachtsgrüsse aus der JVA Offenburg(SV): "Eberhard" kann sich in der SV-Abteilung zu seiner homosexuellen Pädophilie bekennen

Eine Kontaktaufnahme mit uns kann über die Verteidiger vermittelt werden: Wir bieten den Rechtsanwälten an, dass sich ihre Mandanten an die private K13online-Gefangenenhilfe wenden können

Im Rahmen der privaten K13online-Gefangenenhilfe haben wir aus der JVA Offenburg erstmals Weihnachtsgrüsse erhalten. Die Kontaktaufnahme von „Eberhard(66)“ wurde durch seinen Rechtsanwalt vermittelt. In seinen Briefen schreibt „Eberhard“, dass er im damaligen Gerichtverfahren zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen § 176 ff StGB und § 184b StGB verurteilt wurde. Das Landgericht verhängte zusätzlich die Sicherungsverwahrung(SV), worin er sich nunmehr seit rund acht Jahren befindet. Die JVA Offenburg hat erst kürzlich eine neue SV-Abteilung eröffnet, zuvor war er in der JVA Freiburg gewesen. In seinem letzten Brief schreibt „Eberhard“, dass dort 10 SV-Plätze vorhanden sind. Im Gegensatz zur JVA Freiburg werden die Untergebrachten in Offenburg mit Anstand, Respekt, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft behandelt. „Eberhard“ kann sich in der SV-Abteilung zu seiner homosexuellen Pädophilie bekennen. Es gab bisher keinerlei Probleme. Wie alle SV-ler hat „Eberhard“ auf seinem geräumigen Zimmer einen Telefonanschluss. Er wird nun die Freischaltung für Telefonate beantragen. K13online hat bereits mit zwei Gefangenen im regulären Strafvollzug alle zwei Wochen feste Termine für Telefongespräche vereinbart. Die Telefonkosten müssen von den Gefangenen/Untergebrachten selbst aufgebracht werden. Entweder vom Hausgeld(Arbeit) oder von der Rente, wie es bei „Eberhard“ der Fall ist. Die Gefangenen in den JVAs haben in der Regel nicht die Möglichkeit, von dem K13online Hilfsangebot zu erfahren, weil wir in den Adressenlisten nicht aufgeführt sind. Eine Kontaktaufnahme mit uns kann aber über die Verteidiger vermittelt werden. Wir bieten den Rechtsanwälten an, dass sich ihre Mandanten an die private K13online-Gefangenenhilfe wenden können. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter über „Eberhard“ berichten..

Dezember 16, 2025

K13online Prozessbeobachter beim Landgericht in Pforzheim: Zwischen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegen Welten

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
K13online Prozessbeobachter beim Landgericht in Pforzheim: Zwischen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegen Welten

Staatsanwältin Landau fordert für Mutter zweier Kleinkinder Freiheitsstrafe von vier Jahren: Emotionales Plädoyer von Verteidiger Joachim Lederle zeigt Empathie für seine Mandantin(Roma)

Sie machte Fotos & Videos von ihren Kindern in allen Lebensbereichen. In ihrem Schlusswort sagte die Mutter von zwei Kleinkindern vor dem Landgericht in Pforzheim: „Ich schließe mich den Ausführungen meines Verteidigers an und entschuldige mich. Ich würde alles für meine Kinder tun. Lieber würde ich ohne meine Kinder sterben…!!!“ Zuvor gab es ein Gutachten, welches für die Mutter positiv ausgefallen war. Jedoch hatte die Staatsanwältin Landau auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren plädiert. Der Verteidiger Lederle bat in seinem emotionalen Plädoyer um Prüfung eines straflosen Verbotsirrtums. Im Falle einer Verurteilung forderte er eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden müsse. K13online Kommentar: Der Sachverhalt ist ein Präzedentsfall für den Bundesgerichtshof(BGH). Bei einer Verurteilung müsste der BGH prüfen, ob ein strafloser Verbotsirrtum vorliegt oder ein vermeidbarer Verbotsirrtum, der strafbar wäre. Der BGH müsste sich mit der Rechtsfrage beschäftigen, ob der Kontext eines kulturellen Hintergrundes bei strafrechtlichen Bewertung in Deutschland eine Rolle spielt. Die Mutter wußte nicht, dass ihre Handlungen strafbar sein sollen. Von einem Vorsatz kann überhaupt keine Rede sein. Die Verteidigung sollte bei einer Verurteilung auf jeden Fall Revision beim BGH einlegen. Das Urteil soll am Mittwoch, 17. Dezember, um 10.30 Uhr verkündet werden…

Dezember 03, 2025

Nach erfolgreicher Revision beim Bundesgerichtshof(BGH): Bochumer Landgericht reduziert Strafmaß gegen Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski um drei Monate

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Nach erfolgreicher Revision beim Bundesgerichtshof(BGH): Bochumer Landgericht reduziert Strafmaß gegen Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski um drei Monate

Der Verteidiger kann für seinen Mandanten Wolski erneut Revision beim BGH einlegen: Denn laut Berichterstattungen in den Mainstream-Medien hat das Landgericht wieder nicht berücksichtigt, dass es eine Strafrechtsänderung gegeben hat

Das Landgericht Bochum hat nach einer erfolgreichen Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) das Strafmaß gegen den Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) lediglich um drei Monate reduziert. Das neue Urteil von drei Jahren & drei Monaten Freiheitsstrafe ist (noch) nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kann für seinen Mandanten Wolski erneut Revision beim BGH einlegen. Denn laut Berichterstattungen in den Mainstream-Medien hat das Landgericht wieder nicht berücksichtigt, dass es eine Strafrechtsänderung gegeben hat. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Bochumer Landgericht hat in seinem Urteil lediglich berücksichtigt, dass Wolksi in U-Haft 40 Therapiesitzungen absolviert hat. Bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Ex-Lokalpolitiker befindet sich bereits seit Ende Oktober 2023 in U-Haft, die auf eine rechtskräftige Freiheitsstrafe angerechnet wird. Bei einer erneuten und erfolgreichen Revision könnte es zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren kommen. Die Verteidigung hat einen Monat Zeit, um erneut gegen das Urteil Revision beim BGH einzulegen. Dies wird sicherlich von der schriftlichen Urteilsbegründung des Landgerichtes abhängen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...(Update 11.12.2025: Erneut Revision eingelegt)

November 27, 2025

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: JVA-Psychologin der rumänischen Angeklagten(Mutter von zwei Kleinkindern) sagt als Zeugin aus

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: JVA-Psychologin der rumänischen Angeklagten(Mutter von zwei Kleinkindern) sagt als Zeugin aus

Vorwurf gemäß § 176 ff. und § 184b StGB: Das Bildmaterial, das ihr zur Last gelegt werde, habe nichts mit Sexualität zu tun gehabt, so die Angeklagte im Gespräch mit der Psychologin

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat der 2. Verhandlungstag gegen eine rumänische Mutter mit zwei Kleinkindern stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Straftaten gemäß § 176 ff. und § 184b StGB vor. Die Mutter befindet sich seit über sechs Monaten in Untersuchungshaft. Dort hat sie sich gegenüber einer Psychologin geäußert, die nun vor Gericht ausgesagt hat: „Die unzähligen Fotos und Clips auf ihrem Handy habe die 27-Jährige damit begründet, dass ihre Kinder viele Bilder von sich haben, wenn sie erwachsen sind. Das Bildmaterial, das ihr zur Last gelegt werde, habe nichts mit Sexualität zu tun gehabt. Ihr Eindruck sei, dass es im Kulturkreis des rumänischen Ehepaares keine Generationsgrenzen oder Schamzonen gebe. Wird ein Baby geboren, werde es überall geküsst, es gebe keine Tabuzone, so die Zeugin. Der Umgang mit Geschlechtsorganen sei anders und es werde kein Unterschied gemacht zu anderen Körperteilen: Ein Penis ist wie eine Hand oder ein Finger. Der Vater der beiden Kinder teilte auf Nachfrage des Gerichts mit, dass er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht und keine Angaben machen will.“ Die Hauptverhandlung wird mit dem 3. Prozesstag am 15. Dezember fortgesetzt. K13online wird als Prozessbeobachter dabei sein und berichten….

Februar 21, 2025

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt heterosexuellen Familienvater mit pädophiler Nebenströhmung zu Freiheitstrafe & Sicherungsverwahrung

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt heterosexuellen Familienvater mit pädophiler Nebenströhmung zu Freiheitstrafe & Sicherungsverwahrung

„Kinderschützerin“(mom_for_children) & Konsorten greifen freien Journalisten Dieter Gieseking verbal an und beleidigen: Journalisten der Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) kennen nicht den Unterschied zwischen Kernpädophilen und Hetero-Ersatzhandlungstäter

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat den laut Sachverständigen Gutachtens heterosexuellen Familienvater mit einer pädophilen Nebenströhmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten & anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick erklärte in Ihrer mündlichen Urteilbegründung u.a. auch, dass der Familienvater zu keiner Zeit sexuelle Gewalt angewandt hatte. Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass wenn es sich laut Gutachter um eine Hangtat handelt, die SV verhängt werden kann. Richterin Schick wies weiter daraufhin, dass die bisherige U-Haft bei dieser Deliktsart besonders schwer ist(Knasthierachie). Wenn sich der Familienvater im regulären Strafvollzug erfolgreich einer Therapie unterziehen würde, wird nach Ende der Haftzeit ein neues Gutachten erstellt. Dies könnte dazu führen, dass er die SV nicht antreten muss. Seine eigenen drei Kinder wird er wohl nicht mehr als Kinder sehen können, sondern erst als Jugendliche bzw. Erwachsene. Am heutigen Verhandlungstag waren nur rund 30 Zuschauer/Innen gekommen. Es fanden erneut Einlasskontrollen statt. Dabei war auch die damalige Demo-Anmelderin „mom_for_children“ mit Anhängern.  Nach Ende der Gerichtsverhandlung wurde der Inhaber dieses Weblogs von dieser radikalen „Kinderschützerin“ verbal angegriffen und beleidigt. K13online Kritik gibt es auch an den zwei Artikeln in der Pforzheimer Zeitung(PZ-New) und in den Badischen Neusten Nachrichten(bnn). Beide Journalisten kennen ganz offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Kernpädophilen und Heterosexuellen mit einer pädophilen Nebenströhmung. Weil fast die gesamte Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat, wurde erst in der Urteilbegründung deutlich, dass der Familenvater nicht kernpädophil ist. Die weit überwiegende Mehrheit solcher Fälle wird nicht von Pädophilen/Pädosexuellen begangen, sondern von sogenannten Ersatzhandlungstätern. Pädophile haben grundsätzlich keine Ehefrauen mit eigenen Kindern in der Familie. Die K13online-Gefangenenhilfe schließt auch Heterosexuelle im regulären Strafvollzug, Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug mit ein, wenn keine tatsächliche sexuelle Gewalt begangen wurde. Während der Gerichtsverhandlung wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung keine Erklärungen abgegeben. Damit ist das Urteil mit Stand von heute noch nicht rechtskräftig. Bei einer Revision werden wir weiter berichten…

November 23, 2024

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 26. November: Familienvater von drei Töchtern wegen § 176 ff. und § 184 ff. StGB angeklagt

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 26. November: Familienvater von drei Töchtern wegen § 176 ff. und § 184 ff. StGB angeklagt

Demo-Aufruf der Kinderschützerin „mom_for_children“: Demo-Initiatorin konnte bei Kinderschutz-Petition an den Bundestag 54.129 Mitzeichner/Innen erreichen

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet am 26. November ein Fortsetzungstermin gegen einen Familienvater mit drei Töchtern statt. Angeklagt wurde der 46-jährige Mann wegen § 176 ff. und 184 ff. StGB. Bei den ersten Verhandlungstagen waren zahlreiche Zuschauer im Gerichtssaal anwesend. Inzwischen hat eine Kinderschützerin „mom_for_children“ zu einer Demo vor dem Gerichtsgebäude aufgerufen: Wir fordern eine lebenslange Haftstrafe & Keine zweite Chance für Täter & Gerechtigkeit für die Opfer“. Damit soll Druck auf die Justiz ausgeübt werden. Die Recherchen von K13online haben auch ergeben, dass eine Annemarie Lehmkemper beim Bundestag eine Petition eingereicht hat, die sich mit 54.129 Mitzeichner/Innen bereits in der parlamentarischen Prüfung befindet: Verschärfung der Gesetze in Bezug auf das Posten und Vermarkten von Kindern im Internet. Damit ist das Quorum erreicht und die Petentin wird in den Petitionsausschuss zur Anhörung eingeladen. Die Mainstream-Medien sind bereits in die Berichterstattung eingestiegen. Nach dem 1. Prozesstag gegen den Hass-Prediger der Baptistensekte ist vor einem Pforzheimer Gericht erneut der „Teufel“ los. Ein weiterer Medienrummel mit „Kinderschutz“-Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude ist zu erwarten, zumal die Demo-Teilnehmer/Innen auch am Prozess im Gerichtssaal dabei sein sollen. Beim Ordnungsamt der Stadt Pforzheim läuft eine Anfrage, ob diese Demo tatsächlich angemeldet wurde und stattfinden wird. Denn der Aufruf bei Instagram ist mit Stand von heute nicht mehr verfügbar. Das öffentliche Interesse an dieser Gerichtsverhandlung besteht auch deshalb, weil der Familienvater mit seiner Ehefrau & Tochter im Jahre 2019 am VOX-Sendeformat „Mein Kind, Dein Kind“ mitgewirkt hatte. Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) hatte darüber berichtet. K13online wird am kommenden Dienstagmorgen LIVE dabei sein und ausführlich berichten…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.