Verfasst am 19 März 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Erste Berichterstattung in den Mainstream-Medien 2025: Polizeirazzia in Rheinland-Pfalz -15 Wohnungen wegen Kinderpornografie durchsucht

Erste Berichterstattung in den Mainstream-Medien 2025: Polizeirazzia in Rheinland-Pfalz -15 Wohnungen wegen Kinderpornografie durchsucht

15 Verdächtige benötigen anwaltliche Verteidigung: K13online bietet erneut rechtlichen Beistand und persönliche Hilfestellung an

Bei konzertierten Polizeiaktionen(Razzien) wegen Kinderpornos veröffentlichen die Ermittlungsbehörden oft Pressemitteilungen und feiern ihren Erfolg. Die Erste Berichterstattung in den Mainstream-Medien im Jahr 2025 betrifft das Bundesland Rheinland-Pfalz. Das sogenannte Dunkelfeld ist unbekannt. Nur 15 Hausdurchsuchungen sind vergleichweise wenig. Die Ursachen solcher Aktionen kommen sehr oft aus den USA. Das NCMEC übermittelt IP-Adressen an das deutsche BKA. Alle 15 Verdächtige werden gute Rechtsanwälte zur Verteidigung benötigen. K13online bietet erneut rechtlichen Beistand und persönliche Hilfestellung an. Denn in den Fällen von NCMEC, die weltweit in den sozialen Medien das Internet nach Kinderpornos durchsuchen, reichen bereits Posingaufnahmen aus, um Ermittlungsverfahren einzuleiten. Kinderpornos mit sexuellen Handlungen findet man grundsätzlich nicht im öffentlichen Internet. Deshalb ist eine solch pauschale Behauptung falsch: LKA-Präsident Mario Germano unterstrich die Wichtigkeit der Maßnahmen mit den Worten: „Man darf nie vergessen, dass all den abscheulichen Bildern und Videos der reale Missbrauch von Kindern zugrunde liegt.“  Abgesehen davon werden rund die Hälfte der „Kinderpornos“ von den Kindern/Jugendlichen selbst hergestellt, besessen und verbreitet. Von einem sexuellen Missbrauch gegen sich selbst kann überhaupt keine Rede sein. In allen bestätigten Verdachtsfällen wird es entweder Strafbefehle geben oder es wird eine öffentliche Hauptverhandlung vor einem Gericht stattfinden. Auch dabei bietet K13online eine Prozessbegleitung an. Betroffene können jederzeit mit uns in Kontakt treten…



Verfasst am 18 März 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Pressemitteilung Präventionsnetzwerk – Kein Täter werden(KTW): 20 Jahre freiwillige Therapien für Pädophile zum Kinderschutz & Gesetzgeber

Pressemitteilung Präventionsnetzwerk - Kein Täter werden(KTW): 20 Jahre freiwillige Therapien für Pädophile zum Kinderschutz & Gesetzgeber

357 Menschen in Therapie * 183 Menschen in Beratung, Psychoedukation oder Einzelversorgung * 141 Menschen in Nachsorge

Das Präventionsnetzwerk von „Kein Täter werden/KTW“ hat einen Newsletter als Pressemitteilung versandt. An den freiwilligen Therapien können nur Kernpädophile oder Menschen mit einer pädophilen Nebenströmung teilnehmen, die bereit sind, für den Rest ihres Lebens auf das Ausleben der sexuellen Identität zu verzichten. Auch die Pädophile/Pädosexuelle, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft, können nicht an den Therapien teilnehmen. Deshalb sind die Zielsetzungen von KTW mit den politischen Positionen von K13online nicht vereinbar. Die KTW-Therapien dienen primär dem Kinderschutz vor einvernehmlicher Sexualität und kommen damit dem Gesetzgeber gleich. Dennoch gab es mit Stand vom 31. Juni 2024 Betroffene, die dieses Therapieangebot angenommen haben: 357 Menschen in Therapie * 183 Menschen in Beratung, Psychoedukation oder Einzelversorgung * 141 Menschen in Nachsorge. In Relation zur Gesamtheit der deutschen Pädophilenszene von geschätzten 250 Tausend sind diese enthaltsamen Pädophilen zwar nur eine ganz kleine Minderheit, aber es gibt solche Menschen, die sich an KTW wenden. Nach Ansicht von K13online ist dies eine ganz persönliche Entscheidung, die wir respektieren. Politisch sind solche Therapien & Teilnehmer völlig kontraproduktiv. Andererseits wird diese Minderheit von Pädophilen in den Mainstream-Medien immer mehr wahrgenommen. Zunehmend ist die Gesellschaft & Politik & Presse bereit, diese pädophile Minderheit zu akzeptieren. Für die Pädophile/Pädosexuelle, die sich nicht dem Gesetzgeber unterwerfen wollen, gibt es alternative Hilfsangebote. Interessierte können jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zum KTW-Newsletter… (Update 19. März 2025: Die Besucherzahlen in der Statistik werden zur Zeit nicht richtig angezeigt. Wir arbeiten daran. Durchschnittlich haben wir in der Regel über 1 Tausend Besucher pro Tag. ) 

 



Verfasst am 16 März 2025 von Dieter Gieseking    

Ende der Antragstellungen am 31. August 2025: Bundesrechnungshof rügt Fonds Sexueller Missbrauch als nicht haushaltsrechtskonform

Ende der Antragstellungen am 31. August 2025: Bundesrechnungshof rügt Fonds Sexueller Missbrauch als nicht haushaltsrechtskonform

Wenn die Hürden nach dem Opferentschädigungsgesetz zu hoch sind, dann trat der Fonds sexueller Missbrauch ein: Von 2013 bis 2023 wurden 164 Millionen Euro Steuergelder an 33.500 Betroffene bewilligt

Der Fonds Sexueller Missbrauch wird zum 31. August 2025 beendet. Der Bundesrechnungshof hat die Machenschaften gerügt und als nicht haushaltsrechtskonform eingestuft. In den Jahren von 2013 bis 2023 wurden sage und schreibe 164 Millionen Euro an Steuergeldern ausgeschüttet. Beim Opferentschädigungsgesetz müssen Nachweise darüber vorgelegt werden, dass die Antragsteller/Innen in ihrer Kindheit auch wirklich sexuell missbraucht wurden. Eine solche Prüfung findet bei den Antragstellern/Innen, die Geld aus dem Fonds sexueller Missbrauch haben wollen, offensichtlich nicht statt. Rund 33.500 Betroffene haben sich aus dem Fonds reichlich bedient. Damit ist jetzt hoffentlich Schluss. Das Familienministerium rechtfertigte die Entscheidung mit Verweis auf die Prüfung des Bundesrechnungshofs. In der Ampel-Koalition habe es keine Einigung darüber gegeben, wie das Hilfesystem neu aufgestellt werden kann, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Das sei nun eine Aufgabe für eine neue Bundesregierung. Eine solche Abzocke von Steuergeldern wird es in Zukunft hoffentlich nicht mehr geben. Die CDU/CSU & SPD sollten diesen Punkt nicht in den Koalitionsvertrag aufnehmen. Umzugskosten der Betroffenen haben diese gefälligst selbst zu zahlen…



Verfasst am 15 März 2025 von Dieter Gieseking    

JUSTIZSKANDAL beim Amtsgericht München: Das Abreissen von drei AfD-Hetz-Plakaten kostet 600Euro Geldstrafe

JUSTIZSKANDAL beim Amtsgericht München: Das Abreissen von drei AfD-Hetz-Plakaten kostet 600Euro Geldstrafe

Verhetzende Beleidigung(§ 192a StGB) + Rechtfertigender Notstand(§ 34 StGB): Im Stil der NSDAP mobilisierte die AfD vor zwei Jahren gegen eine Drag-Lesung für Kinder in der Münchner Stadtbibliothek

Mit verhetzenden Plakaten(Hände weg von unseren Kindern!“ und „Genderpropaganda verbieten!“) hatte die AfD zu einer „Protestkundgebung“ gegen eine Buchlesung für Kinder von einer Drag Queen aufgerufen. Trotz Strafanzeigen wurde kein Ermittlungsverfahren gegen die AfD eingeleitet. Schon DAS ist ein SKANDAL, denn der § 192a StGB stellt neben der Volksverhetzung(§ 130 StGB) auch die Verhetzende Beleidigung unter Strafe. Angeklagt wurde stattdessen die bekannte Klimaaktivistin Lisa Poettinger, weil sie im Juni 2023 drei dieser AfD-Plakate abgerissen hatte.  Das Abreissen von drei AfD-Hetz-Plakaten kostet 600Euro Geldstrafe. Die „Sachbeschädigung“ liegt bei 3Euro. Das Urteil des Amtsgerichts in München ist ein weiterer JUSTIZSKANDAL. Neben diesem Fehlurteil kommt im Berufungsverfahren, welches von Poettinger bereits angekündigt wurde, auch der Rechtfertigende Notstand(§ 34 StGB) in Betracht. Sie habe die AfD-Poster zerstört, um queere Menschen zu schützen, sagte Poettinger vor Gericht.  „Hier wurden in nationalsozialistischer Bildsprache trans Menschen als gefährlich für Kinder dargestellt. Dabei steigen queerfeindliche Verbrechen immer mehr an. Wie konnte die Stadt München das hängenlassen?“ K13online erkärt sich mit dem Justizopfer Poettinger solidarisch. Denn es geht um das Prinzip: Das menschenverachtende AfD-Plakat hätte auch einen erkennbar Pädophilen zeigen können. Auch dann hätte die AfD verurteilt werden und das Abreissen dieser widerwärtigen Plakate hätte legitim sein müssen. Die Stadt München hätte diese Plakate verbieten müssen. „Bildsprache und Polemik des Plakats erinnern stark an die Propaganda der 30er Jahre. So etwas dürfen wir nie wieder zulassen!“, erklärte CSD-Sprecher Tobias Oliveira Weismantel. Auch bei Pädophilen darf sowas niemals zugelassen werden, erklärt K13online…



Verfasst am 13 März 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot zur Entscheidung angenommen: Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt 

Der 2. Senat am BVerfG hat die zwei Verfassungsbeschwerden gegen den § 184l StGB zur Entscheidung angenommen. Der Berichterstatter ist BVR Offenloch. Damit wird im Laufe des Jahres 2025 über das am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Gesetz von Puppenverboten(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) mit einer Begründung entschieden. Die zwei Beschwerdeführer hatten die Verfassungsbeschwerden im Sommer 2022 beim BVerfG eingereicht. Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Schon bei der Anhörung im Rechtsausschuss & Bundestag gab es damals erheblich Kritik von den Sachverständigen. Die Erfolgsaussichten, dass das BVerG diesen Unrechts § 184l StGB für verfassungswidrig erklärt, sind durchaus realistisch. Die Beschwerdeführer gehören dem Projekt „Gegen das Puppenverbot“ an und haben auf ihrer Webseite ausführlich begründet, warum ein solch strafrechtliches Verbot mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. K13online hat sich diesen Ausführungen im Wesentlichen angeschlossen. Erklärt das BVerfG den § 184l StGB für verfassungswidrig, dann muss der gerade erst neu gewählte Bundestag bzw. die neue Bundesregierung aktiv werden. Eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wird auch für mediale Aufmerksamkeit sorgen. Führen die Beschwerden nicht zum gewünschten Erfolg, dann ist der Beschwerdeweg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) eröffnet: Denn gegen Unrecht hilft nur Widerstand….



Verfasst am 12 März 2025 von Dieter Gieseking     8 Kommentare

NiUS-Artikel: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt wegen Volksverhetzung

NiUS-Artikel: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt wegen Volksverhetzung

Vanessa Behrendt bei X: „Die Regenbogenfahne steht für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda etc.“

Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen die AfD-Politikerin Vanessa Behrendt aus Niedersachsen wegen Volksverhetzung. DAS berichtet NiUS und Behrendt bei X selbst. Demnach hatte SIE am 23. Oktober 2024 geschrieben: Die Regenbogenfahne steht für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda, das Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität, das legale „Kuscheln“ und „Rangeln“ fremder Männer mit Kindergartenkindern („Original Play“) etc. Der NiUS-Artikel und insbesondere das Post bei X von Vanessa Behrendt soll offensichtlich den falschen Eindruck erwecken, dass die Regenbogenfahne etwas mit Pädophilie zu tun hat. Das Post von Behrendt erfüllt nach Rechtsauffassung von K13online den Straftatbestand des § 130 StGB(Volksverhetzung) gegen die LGBTQ-Community. Der hier unbekannte Anzeige-Erstatter dürfte aus der Homosexuellenbewegung kommen. In dem NiUS-Artikel heißt es weiter: Sie verwies etwa auf die „Krumme 13“ und Dieter Gieseking, eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe, die bei der „Pride“-Parade mitgelaufen war, wo überall die Regenbogenflagge geschwenkt wurde. Auch sei bei solchen Paraden immer wieder die „MAP“-Flagge (Minor Attracted People) geschwenkt worden. K13-Richtigstellung: Eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe Krumme13 existiert nicht. Die rechtliche Verantwortung für das Weblog K13online liegt allein beim Inhaber Dieter Gieseking, der bei der Pride-Parade(CSD 2022) in Köln NICHT mitgelaufen ist. Es wurde damals lediglich darüber berichtet, wobei diese News nicht mehr online verfügbar sind. Von den Hunderttausenden CSD-Besuchern/Innen waren auch zwei User aus dem früheren K13online-Forum dabei. Der eine User(schwul) trug ein Transparent, welches das Homo-Portal „Queer.de“ kritisierte. Der andere User hatte sich mit der MAP-Flagge eingehüllt. Die Landtagsverwaltung von Niedersachsen hat auf Anfrage mitgeteilt, dass in Fällen, in denen eine Aufhebung der Immunität erforderlich ist, die Allgemeinen Genehmigungen in Immunitätsangelegenheiten entnommen werden können: Drucksache 19/91. Mehr Informationen mit einem Klick auf weiterlesen…(Updates in den Kommentaren)



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.