NiUS-Artikel: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt wegen Volksverhetzung

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 12 März 2025 ]

Vanessa Behrendt bei X: „Die Regenbogenfahne steht für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda etc.“

Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen die AfD-Politikerin Vanessa Behrendt aus Niedersachsen wegen Volksverhetzung. DAS berichtet NiUS und Behrendt bei X selbst. Demnach hatte SIE am 23. Oktober 2024 geschrieben: Die Regenbogenfahne steht für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda, das Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität, das legale „Kuscheln“ und „Rangeln“ fremder Männer mit Kindergartenkindern („Original Play“) etc. Der NiUS-Artikel und insbesondere das Post bei X von Vanessa Behrendt soll offensichtlich den falschen Eindruck erwecken, dass die Regenbogenfahne etwas mit Pädophilie zu tun hat. Das Post von Behrendt erfüllt nach Rechtsauffassung von K13online den Straftatbestand des § 130 StGB(Volksverhetzung) gegen die LGBTQ-Community. Der hier unbekannte Anzeige-Erstatter dürfte aus der Homosexuellenbewegung kommen. In dem NiUS-Artikel heißt es weiter: Sie verwies etwa auf die „Krumme 13“ und Dieter Gieseking, eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe, die bei der „Pride“-Parade mitgelaufen war, wo überall die Regenbogenflagge geschwenkt wurde. Auch sei bei solchen Paraden immer wieder die „MAP“-Flagge (Minor Attracted People) geschwenkt worden. K13-Richtigstellung: Eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe Krumme13 existiert nicht. Die rechtliche Verantwortung für das Weblog K13online liegt allein beim Inhaber Dieter Gieseking, der bei der Pride-Parade(CSD 2022) in Köln NICHT mitgelaufen ist. Es wurde damals lediglich darüber berichtet, wobei diese News nicht mehr online verfügbar sind. Von den Hunderttausenden CSD-Besuchern/Innen waren auch zwei User aus dem früheren K13online-Forum dabei. Der eine User(schwul) trug ein Transparent, welches das Homo-Portal „Queer.de“ kritisierte. Der andere User hatte sich mit der MAP-Flagge eingehüllt. Die Landtagsverwaltung von Niedersachsen hat auf Anfrage mitgeteilt, dass in Fällen, in denen eine Aufhebung der Immunität erforderlich ist, die Allgemeinen Genehmigungen in Immunitätsangelegenheiten entnommen werden können: Drucksache 19/91. Mehr Informationen mit einem Klick auf weiterlesen…(Updates in den Kommentaren)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://x.com/MdlBehrendt/status/1899410724230713594

 

 

 

 

 

 

 

Die Landtagsverwaltung von Niedersachsen hat auf Anfrage mitgeteilt, dass in Fällen, in denen eine Aufhebung der Immunität erforderlich ist, die Allgemeinen Genehmigungen in Immunitätsangelegenheiten entnommen werden können: Drucksache 19/91

https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_02500/00001-00500/19-00091.pdf 

Grundsätzlich gilt: Laut Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages berät der Ältestenrat als Geschäftsordnungsausschuss über Immunitätsangelegenheiten. In der Geschäftsordnung (§ 61) heißt es: „Wird eine Entscheidung des Landtages nach Artikel 15 der Verfassung beantragt, so berät darüber zunächst der Geschäftsordnungsausschuss. Ob die Aussetzung eines Verfahrens nach Artikel 15 Abs. 3 der Verfassung verlangt werden soll, kann der Geschäftsordnungsausschuss auch von sich aus beraten. Der Geschäftsordnungsausschuss schlägt dem Landtag in einer Beschlussempfehlung die Entscheidung vor. Dieser entscheidet in einer Beratung.“

https://www.landtag-niedersachsen.de/fileadmin/user_upload/redaktion/hauptseite/downloads/rechtsvorschriften/GO_LT_nach_AEnderung_19-00052_01.pdf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darin schreibt die 40-jährige Behrendt: „Die Regenbogenfahne steht für: Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda, das Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität“. Zudem führt sie weitere Beispiele für die Gefahr aus, die sie mit der Flagge verbindet: „das legale ‚Kuscheln‘ und ‚Rangeln‘ fremder Männer mit Kindergartenkindern (‚Original Play‘) und die Behandlung von Geschlechtsidentitätsstörungen mit Pubertätsblockern, Hormontherapien und Transgender-OPs.“ Unter dem Post angehängt ist ein Bild, wonach die schwarz-rot-goldene Fahne Deutschlands ihre Farben repräsentiere – die Regenbogenflagge hingegen nicht.

Eine Demonstrationsteilnehmerin der Pride mit der „Progressive Pride Flag“ in Köln – dort, wo einst „MAP“-Personen mitliefen, also Menschen, die sich von Minderjährigen angezogen fühlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Behrendt verwies darauf, dass man ihre Meinung nicht teilen müsse, sie aber zu dem Themenkomplex seit Jahren arbeite und etwa Kleine Anfragen verfasste: Sie verwies etwa auf die „Krumme 13“ und Dieter Gieseking, eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe, die bei der „Pride“-Parade mitgelaufen war, wo überall die Regenbogenflagge geschwenkt wurde. Auch sei bei solchen Paraden immer wieder die „MAP“-Flagge (Minor Attracted People) geschwenkt worden.

https://www.nius.de/gesellschaft/news/staatsanwaltschaft-goettingen-afd-vanessa-behrendt-volksverhetzung-regenbogen-lgbtq/136ebf66-da49-44f4-b978-a90b9f4e24fd

K13online Gegendarstellung & Richtigstellung

Eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe Krumme13 existiert nicht. Die rechtliche Verantwortung für das Weblog K13online liegt allein beim Inhaber Dieter Gieseking, der bei der Pride-Parade(CSD 2022) in Köln NICHT mitgelaufen ist. Es wurde damals lediglich darüber berichtet, wobei diese News nicht mehr online verfügbar sind. Die BILDzeitung hatte als Erstes berichtet, gefolgt von mehreren Homo-Webseiten. 

Von den Hunderttausenden CSD-Besuchern/Innen waren auch zwei User aus dem früheren K13online-Forum dabei. Der eine User(schwul) trug ein Transparent, welches das Homo-Portal „Queer.de“ kritisierte. Der andere User hatte sich mit der MAP-Flagge eingehüllt. Beides war ein einmaliges Ereignis gewesen. 

Der NiUS-Artikel und insbesondere das Post bei X von Vanessa Behrendt soll offensichtlich den falschen Eindruck erwecken, dass die Regenbogenfahne etwas mit Pädophilie zu tun hat. Es gibt auch keine Lobbygruppe von Pädophilen. Das Post von Behrendt erfüllt nach Rechtsauffassung von K13online den Straftatbestand des § 130 StGB(Volksverhetzung) gegen die LGBTQ-Community. Der hier unbekannte Anzeige-Erstatter dürfte aus der Homosexuellenbewegung kommen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


STOPPT die AfD im Landtag von Niedersachsen: Die LÜGEN der Abgeordneten Vanessa Behrendt sind eine Schande im demokratischen Parlament

 

8 Kommentare zu “NiUS-Artikel: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt wegen Volksverhetzung”

  1. John Hannibal Smith sagt:

    Das heißt „Trierischer Volksfreund“ und „Trierer Volksfreund“. Dies sollte Dieter Gieseking wissen, da dieser über seine Verurteilungen berichtet hatte.

    K13online Anmerkungen
    Bei dieser Person handelt es sich um ein Pseudonym, welches gegen K13online Halbwahrheiten und Lügen verbreitet. Der Trierische Volksfreund hatte im Jahre 2005 über den Freispruch korrekt berichtet. Alle Artikel aus den Printausgaben liegen hier im Archiv vor. Maßgebend ist der Freispruch, der alle Trierer Gerichte deutlich rügt. Wer falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet, wird angezeigt und strafrechtlich & zivilrechtlich verfolgt. Die echte Identität kann dann polizeilich ermittelt werden.

  2. Anzeige wegen Volksverhetzung?
    Diese Lobby ist äußerst emsig: Laut der Abgeordneten Vanessa Behrendt soll auch der Pädophilie-Aktivist Dieter Gieseking von der Plattform „Krumme13“ die Landtagsabgeordneten aufgefordert haben, den Entschließungsantrag abzulehnen. Gieseking will außerdem Behrendt wegen „Volksverhetzung gegen die sexuelle Minderheit der Pädophilen“ anzeigen.

    https://christlichesforum.info/niedersachsen-landesregierung-will-sich-nicht-von-paedosex-portal-distanzieren

    K13online Anmerkungen
    Mit Stand von heute wurde keine Strafanzeige wegen Volksverhetzung oder Strafantrag wegen Beleidigung etc. gestellt. Es werden weiterhin Beweise gesichert, die nach unserer Rechtsauffassung Straftatbestände erfüllen.
    Wir haben alle Landtagsfraktionen über unsere News in Kenntnis gesetzt. Dabei haben wir keine Forderungen aufgestellt, den Entschließungsantrag abzulehnen. Alle Fraktionen im Landtag & Ausschüsse haben gegen diesen Antrag gestimmt.

  3. Was für ein Blödsinn: „Jeder 3. Mensch in Deutschland hat pädophile Neigungen“. Es gibt zwar keine Studien dazu, aber das Präventionsnetzwerk Kein Täter werden schätzt, dass rund 1% der Bevölkerung eine pädophile Identität hat. Und: Die Krumme13 läuft NICHT regemäßig bei CSDs mit. Dies gab es NUR einmal mit einer Person beim CSD in Köln 2022. Sofort hatte sich der Veranstalter davon distanziert. Die Regenbogenfahne hat absolut nichts mit Pädophilie zu tun. Und genau deshalb geht es bei dem Posting von Behrend um Volksverhetzung gegen Homosexuelle….

    https://youtu.be/bFoEpJ2WbZw?si=j3Pk4jQ9FzD7_RRi

  4. Vanessa Behrendt MdL
    @MdlBehrendt

    „Herzlichen Dank an den verurteilten Straftäter Dieter Gieseking von der Krummen 13 (Krumme 13, kurz K13, war eine Pädophilen-Gruppe in Deutschland, die der mittlerweile mehrfach vorbestrafte Dieter Gieseking 1993 in Trier gegründet hatte), der meine Aussagen immer wieder bestätigt.👇🏻 Pädoflagge auf einem CSD.“

    https://x.com/MdlBehrendt/status/1900044157705494829

    K13online Anmerkungen
    Der „Dank“ kann nicht angenommen werden, weil die Aussagen(Lügen) von Behrendt eben nicht bestätigt werden. Wenn nur eine Person an einem CSD teilnimmt und dort eine MAP-Flagge am Körper trägt, dann kann daraus nicht geschlossen werden, dass diese Person zur Regenbogenflagge gehört. Und schon garnicht hat die Regenbogenfahne irgendetwas mit Pädophilie zu tun. Ganz offensichtlich leidet die AfD-Abgeordnete Behrendt unter Wahrnehmungsverzerrungen. Im Übrigen gibt es auch keine Pädoflagge, sondern eine MAP-Flagge, die ihren Urspruch in den USA hat, wo alle Personen unter 18 Jahren als Minderjährige eingestuft werden. In Deutschland sind Jugendliche von 14 bis 18 Jahre keine Kinder mehr und deshalb geht es in dieser Altergruppe nicht um Pädophilie. Also kann die MAP-Flagge keine Pädoflagge sein.

    ———————————————————————————-

    John Hannibal Smith
    @JohnHSm05243043

    „Dieter Gieseking ist ein mehrfach verurteilter Straftäter. So ein Pädo-Aktivist denkt offenbar nur an seine sexuellen Wünsche, nicht aber an das Leid der Kinder.“

    K13online Anmerkungen
    Der oben genannte Kommentator hat bei X-Behrendt einen uralten Presseartikel aus dem Trierer Volksfreund im Jahr 2001 eingebunden. Daraus geht eine Verurteilung hervor, die in der Revision beim OLG Koblenz zu einem deutlichen Freispruch geführt hat. Der obige User will in seinem Kommentar die Menschen vorsätzlich täuschen. Vor fast 24 Jahren hatten zahlreiche Medien über den Freispruch gerichtet. Hier ein Artikel im SPIEGEL:
    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/revisionsverfahren-bekennende-paedophile-freigesprochen-a-379047.html

    Die genaue Urteilsbegründung mit dem Freispruch kann dem folgenden Link entnommen werden:
    https://archiv.krumme13.net/text79aa.html?id=383&s=read

    Der User/Kommentator „John Hannibal Smith“ wird hiermit zu einer Richtigstellung bzw. Ergänzung seines Kommentares bei X-Behrendt aufgefordert.

  5. Die familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag kann es nicht lassen und verbreitet weiter demagogische Hetze und Lügen zum Thema „Pädophilie“ oder etwas, das sie dafür hält. Nach ihrem verwirrten Angriff auf die „Kein Täter werden„-Jünger von „Wir sind auch Menschen“ (WsaM) hat sich die braune Lady mit K13-Online und Dieter Gieseking ein weiteres Ziel für volksverhetzende Propaganda gesucht. Während WsaM als Anhänger politischer Gehirnwäsche, Enthaltsamkeit und chemischer Kastration ähnliche Ziele verfolgen wie Frau Behrendt, hat sie mit K13 nun tatsächlich einen Gegner gefunden, der hier gegensätzliche Positionen vertritt. Dieser Umstand hält sie nicht davon ab, weiterhin groteske Lügen und Desinformation zu verbreiten. Gleichzeitig versucht „Wir sind auch Menschen“ ihre inhaltliche Nähe zu Vanessa Behrendt und der rechtsextremen AfD zu verdeutlichen. Weitere Details dazu in diesem Beitrag

    https://ketzerschriften.org/2025/03/volksverhetzung-und-moral

  6. Staatsanwaltschaft sieht Herabwürdigung der LGBTQ-BewegungEin Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen sagte dem NDR Niedersachsen, dass die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes nicht gegeben sei, da es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung seitens Behrendt handeln würde. Durch den Post auf „X“ sollen dem Sprecher zufolge Mitglieder der LGBTQ-Bewegung in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt werden. Dadurch bestehe der Verdacht der Volksverhetzung.

    https://www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachsen/ndr-verdacht-der-volksverhetzung-ermittlungen-gegen-afd-politikerin-100.html

    „X“ hat Post wegen Verstoßes gegen EU-Gesetze zurückgezogen
    Der Post der Familien- und frauenpolitischen Sprecherin der AfD-Fraktion ist mittlerweile durch „X“ wegen Verstöße gegen EU-Gesetze zurückgezogen worden. Es sind allerdings noch Screenshots von dem Beitrag im Umlauf. Ob es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch nicht klar. Zunächst sei Behrendt nun rechtliches Gehör gewährt worden, so der Sprecher.

    https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Verdacht-der-Volksverhetzung-Ermittlungen-gegen-AfD-Politkerin,behrendt168.html

  7. ZEIT ONLINE hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur(dpa)übernommen:

    „Wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die AfD-Landespolitikerin Vanessa Behrendt. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen. Die dort angesiedelte niedersächsische Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) ermittelt demnach gegen Behrendt wegen eines Beitrages auf der Plattform X.

    Im Oktober 2024 soll die Landtagsabgeordnete Behrendt in dem Beitrag unter anderem die Regenbogenfahne als Symbol für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ bezeichnet haben. Daher stehe sie im Verdacht, Angehörigen sexueller Minderheiten Pädophilie unterstellt zu haben. Die Regenbogenfahne wird vor allem von Angehörigen sexueller Minderheiten wie lesbischen, schwulen oder transsexuellen Menschen genutzt, um mehr Anerkennung und Gleichberechtigung zu fordern. X hat Behrendts Beitrag inzwischen wegen Verstößen gegen EU-Gesetze zurückgezogen.

    AfD-Politikerin: „Aussage ist zulässige Meinungsäußerung“
    „Meine Kritik an der Regenbogenfahne ist, gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes, eine vollständig zulässige Meinungsäußerung“, hält die Helmstedter AfD-Politikerin und Familien- und frauenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion dem laut einer Mitteilung entgegen. Sie gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird.

    Es handele sich um ein „offensichtlich politisch motiviertes Verfahren“ gegen sie, behauptet Behrendt ohne weitere Belege. Rechtliche Schritte gegen die Staatsanwaltschaft Göttingen würden geprüfte, ergänzte ihr Anwalt Markus Haintz laut der Mitteilung der AfD.

    Behrendt sagte weiter, die ZHIN stehe zu Recht in der Kritik. Kürzlich hatte US-Vizepräsident J.D. Vance nach einem Beitrag des US-Senders CBS die Arbeit der Einrichtung kritisiert. Jemanden zu beleidigen sei seiner Auffassung nach – anders als nach deutscher Rechtslage – kein Verbrechen, schrieb Vance auf X.

    Staatsanwaltschaft ermittelte bereits gegen Behrendt
    Vor gut einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Untreue-Ermittlungen gegen Behrendt eingestellt. Ihr sowie dem inzwischen aus der AfD ausgetretenen Jozef Rakicky war vorgeworfen worden, Wahlkampfmittel unzulässig abgerechnet zu haben. Die Ermittlungen gegen Behrendt hätten keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben, hieß es damals. Gegen Rakicky wurden die Ermittlungen demnach wegen geringer Schuld eingestellt.

    © dpa-infocom, dpa:250312-930-401463/1

    https://www.zeit.de/news/2025-03/12/volksverhetzung-ermittlungen-gegen-afd-politikerin

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