Verfasst am 13 Januar 2025 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

Coming-In- & Coming-Out Spielfilm YOUNG HEARTS: Bundesweiter Kinostart am 16. Januar 2025

Coming-In- & Coming-Out Spielfilm YOUNG HEARTS: Bundesweiter Kinostart am 16. Januar 2025

Belgischer Regisseur Anthony Schatteman: Herzergreifende Jungenliebe mit Elias(Lou Goossens) & Alexander(Marius de Saeger)

Der Beste Spielfim seit jahrzehnten erzählt eine Liebesgeschichte zwischen zwei schwulen Jungs(14) und startet am 16. Januar bundesweit in den Kinos: Berlin, Bremen, Burg(bei Magdeburg), Düsseldorf, Füstenwalde, Gauting, Hamburg, Heidelberg, München, Regensburg, Saarbrücken, Seefeld, Twistringen und weiteren Städten. Der belgische Regisseur Anthony Schatteman hat ein filmisches Meisterwerk über das Coming-In & Coming-Out von Elias(Lou Goossens) & Alexander(Marius de Saeger) geschaffen. Schatteman über YOUNG HEARTS: „Die Leidenschaft dafür, diese Geschichte zu erzählen, kommt aus einer sehr persönlichen Perspektive. Sie basiert auf meinem eigenen Leben. Auf meinem Pfad ins Erwachsensein spürte ich, wie ich mich nach Filmen und Büchern über dieses Thema gesehnt habe. „Young Hearts“ ist die Art von Film, den ich damals hätte sehen wollen, der aber einfach nicht existierte! Es ist jetzt an der Zeit, ein Bewusstsein für die Sache zu schaffen: Liebe ist universell und man sollte seinem Herzen folgen. Die Generationen vor uns waren dazu nicht in der Lage und ich hoffe, dass „Young Hearts“ wenigstens einen kleinen Beitrag dazu leistet, das für die kommenden zu ändern.“ K13online hat den Film schon auf den Filmfestivals in Esslingen und Karlsruhe gesehen. Ganze Schulklassen sollten sich YOUNG HEARTS im Kino anschauen. Der Filmverleih Salzgeber hat das Erscheinen von DVD & VoD für Juni 2025 angekündigt. Es wird ein heißer Sommer im Heimkino werden. Für die schwulen Jungs, wie auch für die Boylover….! Denn wie Jedermann/Frau wissen sollte: Die neuen Generationen aller sexuellen Minderheiten wachsen ständig heran…



Verfasst am 11 Januar 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

K13online Gefangenenhilfe – Besuche: Zwischen den Haftbedingungen im Strafvollzug und den Insassen einer forensisch-psychiatrischen Unterbringung liegen Welten

K13online Gefangenenhilfe - Besuche: Zwischen den Haftbedingungen im Strafvollzug und den Insassen einer forensisch-psychiatrischen Unterbringung liegen Welten

Insasse „Ludwig“ begrüßt Dieter Gieseking mit selbst eingekauften Abendessen: Spaziergang auf dem gesamten Klinikgelände & Gespräche in einem großen Aufenthaltsraum geben Einblicke in den Alltag der Insassen 

Erstmals haben wir am letzten Freitag einen Insassen im Maßregelvollzug(§ 63 StGB) besucht. Zwischen den Haftbedingungen im regulären Strafvollzug und den Insassen einer forensisch-psychiatrischen Unterbringung liegen Welten. Die Besucher melden sich außerhalb der Klinik in einem Pavillion über einen Terminal eigenständig an. Das Klinikgelände ist zwar umzäunt, aber von außen komplett einsehbar. Nach der freundlichen Einlasskontrolle wurde der Inhaber dieses Weblogs abgeholt und zur Abteilung von „Ludwig“ gebracht. Alle Insassen mit entsprechender Lockungsstufe können sich bis 17 Uhr auf dem gesamten Gelände frei bewegen. Danach können sich die Insassen innerhalb des Gebäudes treffen und unterhalten. Es gibt keine Ein- und Aufschlusszeiten der Untergebrachten. Es gibt keine Knasthierarchie! Zur Begrüßung wurde Dieter Gieseking von „Ludwig“ mit einem köstlichen Abendessen empfangen. Die Lockungsstufe machte es möglich, dass er am Nachmittag in Begleitung in einem Supermarkt außerhalb einkaufen konnte. Die zweistündigen Gespräche fanden dann ohne Klinikpersonal in einem großen Aufenthaltsraum mit Computer(Offline-Version von Wikipedia mit Krumme13 verfügbar), Drucker und Telefonzelle in gemütlicher Atmosphäre statt. Der persönliche Eindruck hat neben der umfangreichen Korrespondenz nochmals bestätigt, dass „Ludwig“ im Maßregelvollzug völlig deplaziert ist. Er wartet im Moment auf ein neues Gutachten. Im Anschluss wird das Oberlandesgericht(OLG) eine finale Entscheidung über die Beedigung der Maßnahme treffen. Das Landgericht hatte bereits positiv entschieden, jedoch hatte die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde eingelegt. Auch steht eine Entscheidung einer Beschwerde beim BVerfG noch aus. Der Maßregelvollzug ist gegenüber dem Strafvollzug zwar erheblich menschenfreundlicher, jedoch wer nach § 63 StGB zeitlich unbegrenzt verurteilt wurde, muss oft über viele Jahre für eine Beendigung kämpfen. Deshalb sollte die Verteidigung bereits im Strafprozess darauf plädieren, dass die Unterbringung in einer solch „freizügigen“ Klinik nicht angeordnet wird. Der juristische Weg von „Ludwig“ in die Freiheit wurde zwar geebnet und die Chancen sind gut, aber es wird noch viele Monate dauern. K13online wünscht Ihm und den anderen beim Besuch begneten Insassen für das Jahr 2025 alles Beste…



Verfasst am 10 Januar 2025 von Dieter Gieseking    

Mildes SKANDAL-Urteil gegen Neonazi: Landgericht Frankfurt(Oder) verwirft Berufung und verurteilt Demo-Anmelder zu lächerlicher Geldstrafe

Mildes SKANDAL-Urteil gegen Neonazi: Landgericht Frankfurt(Oder) verwirft Berufung und verurteilt Demo-Anmelder zu lächerlicher Geldstrafe

Lynchmob mit Kindern als Fackelträger: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre die Neonazi-Demo vor dem Wohnhaus des Pädophilen verboten worden

Das Landgericht Frankfurt(Oder) hat die Berufung des Neonazis & Demo-Anmelders zwar verworfen, aber das Urteil mit 20 Tagessätzen zu je 30Euro(= 600Euro) muss als lächerlich bezeichnet werden. Der Verurteilte hat eine NPD-Vergangenheit, trat bei Aufmärschen der „Bruderschaft Wolfsschar“ als Wortführer auf und hat einschlägige Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung. Die Faschisten zogen vor das Wohnhaus eines kurz zuvor verurteilten Pädophilen mit Transparenten wie „Todesstrafe für Kinderschänder“. Dabei instrumentalisierte der Mob sogar Kinder und stattete diese mit Fakeln aus. Wäre die „Demo“ ordnungsgemäß angemeldet gewesen, dann wäre der Aufmarsch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorboten worden. Der SKANDAL liegt allerdings nicht nur bei diesem milden Urteil. Die Neonazis und die mutmaßlichen „Kinderschützer“ hätten auch wegen Volksverhetzung angezeigt und verurteilt werden müssen. Den Eltern der teilgenommenen Kinder hätte wegen Kindeswohlgefährdung das Sorgerecht entzogen werden müssen. Das pädophile Opfer des Mobs hat aufgrund der Verurteilung einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz. Die Persönlichkeitsrechte des Pädophilen wurden massiv verletzt. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen…



Verfasst am 09 Januar 2025 von Dieter Gieseking    

Im ewigen Gedenken: K13online Mitglied „Nick“ nach langer und schwerer Krankheit im Alter von 79 Jahren verstorben

Im ewigen Gedenken: K13online Mitglied "Nick" nach langer und schwerer Krankheit im Alter von 79 Jahren verstorben

Ein Boylover-Leben mit vielen Hindernissen: Nick war im Jahr 2013 ein Betroffener von AZOV & kämpfte 2023 in der Revision bis zum Tod für einen Freispruch

Die K13online-Redaktion gedenkt seinem ehemaligen Mitglied „Nick“, der nach Auskunft des Einwohnermeldeamtes & seines damaligen Rechtsanwaltes bereits am 8. Oktober 2023 verstorben ist. Nick wurde 79 Jahre alt. Im Jahr 2013 hatte er sich an K13online gewandt, weil er einer der vielen Betroffenen von den früheren AZOV-FKK-Filmen war. Wir hatten Ihn während des gesamten Verfahrens mit Rat & Tat zur Seite gestanden. Mit 77 Jahren musste sich „Nick“ einem Gerichtsverfahren stellen, weil er vor 14 Jahren eine pädosexuelle Beziehung mit einem Jungen hatte. Gegen das Urteil hatte sein Rechtsanwalt am 21. August 2023 Revision(liegt hier vor) beim BGH eingelegt. Das letzte Telefongespräch mit K13online fand am 26. August 2023 statt. Schon zu diesem Zeitpunkt befürchtete „Nick“, dass er den Ausgang der Revision wohl nicht mehr erleben werde. Nach Auskunft seines Rechtsanwaltes wurde das Revisionsverfahren ohne einen abschließenden Beschluss beendet. Den beantragten Freispruch hat „Nick“ nicht mehr bekommen. K13online wird jährlich an den Todestag von „Nick“ erinnern. Wenn die Zeit endet, beginnt die Ewigkeit…



Verfasst am 08 Januar 2025 von Dieter Gieseking    

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe in Pforzheim terminiert weitere Verhandlungstage gegen pädophilen Familienvater

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe in Pforzheim terminiert weitere Verhandlungstage gegen pädophilen Familienvater

Mündliche Urteilsverkündung wird am 14. Februar 2024 erwartet: Das Interesse der Medien und der Zuschauer dürfte wieder groß sein

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim fand am 26. November 2024 der wohl größte Prozess zu den Deliktsarten § 176 ff. und 184 ff. StGB statt. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten rund 30 Kinderschützer/Innen und der Gerichtssaal 1 war mit rund 100 Besuchern/innen bis auf den letzten Platz besetzt. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick ermahnte das Publikum, was im Nachgang dazu führte, dass die Demo-Anmelderin ihren Aufruf bereute. Eigentlich hätte das Urteil gegen den pädophilen Familienvater schon am 20. Dezember 2024 gesprochen werden sollen. Jedoch wurde die Beweisaufnahme erneut aufgenommen, weil noch zwei Polizeibeamte/In aus Hessen Aussagen machen mussten. Im Anschluss gab es unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Inaugenscheinnahme von inkriminierten Bildern & Videos, die in Hessen Gegenstand eines anderen Verfahrens sind. Richterin Schick hatte bereits angekündigt, dass auch die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden werden. Auf K13online Anfrage hat der Pressesprecher des Landgerichts nun mitgeteilt, dass es noch vier weitere Verhandlungstage geben wird: Ein kurzer Termin findet am Freitag, den 10. Januar um 8:30 Uhr statt. Der nächste Verhandlungstag wurde auf den 24. Januar um 8:30 Uhr terminiert. Am 10. Februar beginnt die Hauptverhandlung um 11Uhr. Demnach ist mit der mündlichen Urteilsverkündung am 14. Februar um 9Uhr zurechnen. Bei der Verkündung des Urteils ist die Öffentlichkeit zugelassen. Das Interesse der Medien und der Zuschauer dürfte wieder groß sein…



Verfasst am 07 Januar 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Koruppte Justiz in Ecuardor: Videokonferenz von niederländischen Schriftsteller A.H.J. Dautzenberg mit Marthijn Uittenbogaard & Lebenspartner Lesley

Koruppte Justiz in Ecuardor: Videokonferenz von niederländischen Schriftsteller A.H.J. Dautzenberg mit Marthijn Uittenbogaard & Lebenspartner Lesley

Dem Täter auf der Spur: Pädophilenjäger Tim Ballard(Operation Underground Railroadwird von mehreren Frauen wegen Menschenhandel & Ausbeutung von Frauen & Spendenbetrug angeklagt

Der niederländische Schriftsteller A.H.J. Dautzenberg hat mit den in Ecuardor zu Unrecht gefangengehaltenen Marthijn Uittenbogaard & Lebenspartner Lesley eine Videokonferenz geführt. Mit dabei war auch die Rechtsanwältin der beiden niederländischen Aktivisten. Sie zeigte aus den Gerichtsakten die Bilder & Videos, die von der koruppten Justiz in Ecuardor als „Kinderpornos“ bezeichnet werden. Keine Spuren von kinderpornografischen Inhalten sind vorhanden. In 1. Instanz wurden die Beiden dennoch zu 10 Jahren menschenverachtenden Knast mit Gewalt & Folter verurteilt. Das Justizwesen & die Haftbedingungen in Ecuardor werden international stark kritisiert. K13online hatte im September d. J. an einer Videokonferenz der Naumann-Stiftung teilgenommen: Ecuador und die Spirale der Gewalt in Lateinamerika. Die Verursacher dieser Verfahren sind der Pädophilenjäger Tim Ballard(Operation Underground Railroad/O.U.R.) & der niederländische „Kinderschutzverein Free a Girl“. Der Gründer der Verbrecherorganisation O.U:R. Tim Ballard wird in den USA inzwischen von mehreren Frauen wegen Menschenhandel & sexueller Ausbeutung von Frauen & Spendenbetrug angeklagt. Unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ in Verbindung mit der Jagd auf Pädophile soll er seine Machtposition für seine sexuellen Triebe nach Frauen missbraucht haben. Ein weiterer Grund, warum es zu diesem koruppten Urteil gegen Marthijn & Lesley kommen konnte, liegt offensichtlich an den Falschdarstellungen der Mainstream-Medien in Ecuardor. Dazu berichtet Dautzenberg über die Rechtsanwältin: „Sie sei auch offen für ein Gespräch mit der Journalistin aus Nieuwsuur; ihrer Meinung nach sei es wichtig, eine Gegenstimme in den Medien zu schaffen.“ In der Tat spielen die Journalisten/Innen bei der Berichterstattung zu diesen Deliktsarten nicht nur in Ecuardor, sondern auch in Deutschland, eine ganz wichtige Rolle. Die Vertreter der Medien können und müssen Justizskandale aufdecken und öffentlich an den Pranger stellen. K13online wird immer seinen Anteil daran leisten...(Update 3. Dezember 2024)(Update 7. Januar 2025)



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.