Ausschlaggebend ist: Ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen abwertet und ihnen das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe abspricht
Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Jetzt hat auch das Bundesamt für Verfassungsschutz(BfV) die AfD auf Bundesebene als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Ausschlaggebend ist: Ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen abwertet und ihnen das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe abspricht. K13online begrüßt die BfV-Einstufung! Wir begrüßen auch alle weiteren Maßnahmen, die damit verbunden sind. Das parlamentarische Problem im Deutschen Bundestag ist damit allerdings nicht gelöst. ALLE demokratischen Parteien müssen die an die AfD verlorenen Wähler/Innen wieder zurückgewinnen. Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD & die Opposition aus GRÜNE & LINKE müssen der Bevölkerung deutlich vor Augen führen, wie groß die AfD-Gefahr für Deutschland ist. In der kommenden Legislaturperiode muss der gemeinsame Kampf gegen Rechtsextremismus höchste Priorität haben. Jede(r) Bürger/In sollte dazu seinen Beitrag leisten. Es ist erschreckend, dass das rechte politische Spektrum überhaupt so viel Zuwachs in der Bevölkerung erreichen konnte. Ein AfD-Verbotsverfahren wird zwar das gesellschafts-politische Problem auch nicht lösen, aber es könnte dazu beitragen, den Rechtsruck zu stoppen. Dazu ist es notwendig, den Verfassungsschutzbericht zu veröffentlichen. Die AfD wäre gezwungen, den darin enthaltenen Rechtsextremismus zu widerlegen. Die AfD müsste alle Rechtsextremisten aus der Partei ausschließen. Natürlich hat nicht jeder AfD-Wähler eine rechte Gesinnung oder ist ein Neonazi. Die Unzufriedenheit in Teilen der Bevölkerung darf jedoch nicht dazu führen, die AfD zu wählen. Die AfD ist keine Alternative für Deutschland…(Update: Bundesweite Demos gegen AfD am 11. Mai 2025)(Update 8. Mai 2025: BfV setzt Einstufung vorerst aus)






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