Verfasst am 20 März 2025 von Dieter Gieseking    

Landtag von Niedersachsen am 26. März 2025: Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/6521 abzulehnen

Landtag von Niedersachsen am 26. März 2025: Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/6521 abzulehnen

Landesregierung von SPD & GRÜNE und CDU-Opposition wird den Antrag ablehnen: „Den Kampf gegen Kinderpornografie intensivieren und noch entschlossener durchführen“

Der Niedersächsische Landtag wird am 26. März 2025 über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion „Den Kampf gegen Kinderpornografie intensivieren und noch entschlossener durchführen“ abschließend beraten. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/6521 abzulehnen. Die Landesregierung von SPD & GRÜNE und CDU-Opposition stellt sich geschlossen gegen die AfD. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Ob sich Redner/Innen der Fraktionen zu Wort melden, ist unklar. Die Wortführerin der AfD, Vanessa Behrendt, wird wohl wieder das rechte politische Spektrum bedienen. Die Kommentare bei X sind von Menschenverachtung kaum noch zu überbieten. Behrendt widerspricht diesen kriminellen Kommentatoren nicht. Es hat den Anschein, dass SIE sich in dieser hetzenden Gesellschaft wohlfühlt. Für Lobeshymnen bedankt sich Behrendt bei ihrem Klientel. DAS eine solche „Polikerin“ überhaupt im Landtag sitzt, ist schon eine Beleidigung aller demokratischen Abgeordneten. Völlig zu Recht hat die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen Behrendt eingeleitet. K13online sichert weiterhin strafrechtlich relevante Beweise…



Verfasst am 18 März 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Pressemitteilung Präventionsnetzwerk – Kein Täter werden(KTW): 20 Jahre freiwillige Therapien für Pädophile zum Kinderschutz & Gesetzgeber

Pressemitteilung Präventionsnetzwerk - Kein Täter werden(KTW): 20 Jahre freiwillige Therapien für Pädophile zum Kinderschutz & Gesetzgeber

357 Menschen in Therapie * 183 Menschen in Beratung, Psychoedukation oder Einzelversorgung * 141 Menschen in Nachsorge

Das Präventionsnetzwerk von „Kein Täter werden/KTW“ hat einen Newsletter als Pressemitteilung versandt. An den freiwilligen Therapien können nur Kernpädophile oder Menschen mit einer pädophilen Nebenströmung teilnehmen, die bereit sind, für den Rest ihres Lebens auf das Ausleben der sexuellen Identität zu verzichten. Auch die Pädophile/Pädosexuelle, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft, können nicht an den Therapien teilnehmen. Deshalb sind die Zielsetzungen von KTW mit den politischen Positionen von K13online nicht vereinbar. Die KTW-Therapien dienen primär dem Kinderschutz vor einvernehmlicher Sexualität und kommen damit dem Gesetzgeber gleich. Dennoch gab es mit Stand vom 31. Juni 2024 Betroffene, die dieses Therapieangebot angenommen haben: 357 Menschen in Therapie * 183 Menschen in Beratung, Psychoedukation oder Einzelversorgung * 141 Menschen in Nachsorge. In Relation zur Gesamtheit der deutschen Pädophilenszene von geschätzten 250 Tausend sind diese enthaltsamen Pädophilen zwar nur eine ganz kleine Minderheit, aber es gibt solche Menschen, die sich an KTW wenden. Nach Ansicht von K13online ist dies eine ganz persönliche Entscheidung, die wir respektieren. Politisch sind solche Therapien & Teilnehmer völlig kontraproduktiv. Andererseits wird diese Minderheit von Pädophilen in den Mainstream-Medien immer mehr wahrgenommen. Zunehmend ist die Gesellschaft & Politik & Presse bereit, diese pädophile Minderheit zu akzeptieren. Für die Pädophile/Pädosexuelle, die sich nicht dem Gesetzgeber unterwerfen wollen, gibt es alternative Hilfsangebote. Interessierte können jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zum KTW-Newsletter… (Update 19. März 2025: Die Besucherzahlen in der Statistik werden zur Zeit nicht richtig angezeigt. Wir arbeiten daran. Durchschnittlich haben wir in der Regel über 1 Tausend Besucher pro Tag. ) 

 



Verfasst am 16 März 2025 von Dieter Gieseking    

Ende der Antragstellungen am 31. August 2025: Bundesrechnungshof rügt Fonds Sexueller Missbrauch als nicht haushaltsrechtskonform

Ende der Antragstellungen am 31. August 2025: Bundesrechnungshof rügt Fonds Sexueller Missbrauch als nicht haushaltsrechtskonform

Wenn die Hürden nach dem Opferentschädigungsgesetz zu hoch sind, dann trat der Fonds sexueller Missbrauch ein: Von 2013 bis 2023 wurden 164 Millionen Euro Steuergelder an 33.500 Betroffene bewilligt

Der Fonds Sexueller Missbrauch wird zum 31. August 2025 beendet. Der Bundesrechnungshof hat die Machenschaften gerügt und als nicht haushaltsrechtskonform eingestuft. In den Jahren von 2013 bis 2023 wurden sage und schreibe 164 Millionen Euro an Steuergeldern ausgeschüttet. Beim Opferentschädigungsgesetz müssen Nachweise darüber vorgelegt werden, dass die Antragsteller/Innen in ihrer Kindheit auch wirklich sexuell missbraucht wurden. Eine solche Prüfung findet bei den Antragstellern/Innen, die Geld aus dem Fonds sexueller Missbrauch haben wollen, offensichtlich nicht statt. Rund 33.500 Betroffene haben sich aus dem Fonds reichlich bedient. Damit ist jetzt hoffentlich Schluss. Das Familienministerium rechtfertigte die Entscheidung mit Verweis auf die Prüfung des Bundesrechnungshofs. In der Ampel-Koalition habe es keine Einigung darüber gegeben, wie das Hilfesystem neu aufgestellt werden kann, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Das sei nun eine Aufgabe für eine neue Bundesregierung. Eine solche Abzocke von Steuergeldern wird es in Zukunft hoffentlich nicht mehr geben. Die CDU/CSU & SPD sollten diesen Punkt nicht in den Koalitionsvertrag aufnehmen. Umzugskosten der Betroffenen haben diese gefälligst selbst zu zahlen…



Verfasst am 15 März 2025 von Dieter Gieseking    

JUSTIZSKANDAL beim Amtsgericht München: Das Abreissen von drei AfD-Hetz-Plakaten kostet 600Euro Geldstrafe

JUSTIZSKANDAL beim Amtsgericht München: Das Abreissen von drei AfD-Hetz-Plakaten kostet 600Euro Geldstrafe

Verhetzende Beleidigung(§ 192a StGB) + Rechtfertigender Notstand(§ 34 StGB): Im Stil der NSDAP mobilisierte die AfD vor zwei Jahren gegen eine Drag-Lesung für Kinder in der Münchner Stadtbibliothek

Mit verhetzenden Plakaten(Hände weg von unseren Kindern!“ und „Genderpropaganda verbieten!“) hatte die AfD zu einer „Protestkundgebung“ gegen eine Buchlesung für Kinder von einer Drag Queen aufgerufen. Trotz Strafanzeigen wurde kein Ermittlungsverfahren gegen die AfD eingeleitet. Schon DAS ist ein SKANDAL, denn der § 192a StGB stellt neben der Volksverhetzung(§ 130 StGB) auch die Verhetzende Beleidigung unter Strafe. Angeklagt wurde stattdessen die bekannte Klimaaktivistin Lisa Poettinger, weil sie im Juni 2023 drei dieser AfD-Plakate abgerissen hatte.  Das Abreissen von drei AfD-Hetz-Plakaten kostet 600Euro Geldstrafe. Die „Sachbeschädigung“ liegt bei 3Euro. Das Urteil des Amtsgerichts in München ist ein weiterer JUSTIZSKANDAL. Neben diesem Fehlurteil kommt im Berufungsverfahren, welches von Poettinger bereits angekündigt wurde, auch der Rechtfertigende Notstand(§ 34 StGB) in Betracht. Sie habe die AfD-Poster zerstört, um queere Menschen zu schützen, sagte Poettinger vor Gericht.  „Hier wurden in nationalsozialistischer Bildsprache trans Menschen als gefährlich für Kinder dargestellt. Dabei steigen queerfeindliche Verbrechen immer mehr an. Wie konnte die Stadt München das hängenlassen?“ K13online erkärt sich mit dem Justizopfer Poettinger solidarisch. Denn es geht um das Prinzip: Das menschenverachtende AfD-Plakat hätte auch einen erkennbar Pädophilen zeigen können. Auch dann hätte die AfD verurteilt werden und das Abreissen dieser widerwärtigen Plakate hätte legitim sein müssen. Die Stadt München hätte diese Plakate verbieten müssen. „Bildsprache und Polemik des Plakats erinnern stark an die Propaganda der 30er Jahre. So etwas dürfen wir nie wieder zulassen!“, erklärte CSD-Sprecher Tobias Oliveira Weismantel. Auch bei Pädophilen darf sowas niemals zugelassen werden, erklärt K13online…



Verfasst am 13 März 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot zur Entscheidung angenommen: Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt 

Der 2. Senat am BVerfG hat die zwei Verfassungsbeschwerden gegen den § 184l StGB zur Entscheidung angenommen. Der Berichterstatter ist BVR Offenloch. Damit wird im Laufe des Jahres 2025 über das am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Gesetz von Puppenverboten(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) mit einer Begründung entschieden. Die zwei Beschwerdeführer hatten die Verfassungsbeschwerden im Sommer 2022 beim BVerfG eingereicht. Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Schon bei der Anhörung im Rechtsausschuss & Bundestag gab es damals erheblich Kritik von den Sachverständigen. Die Erfolgsaussichten, dass das BVerG diesen Unrechts § 184l StGB für verfassungswidrig erklärt, sind durchaus realistisch. Die Beschwerdeführer gehören dem Projekt „Gegen das Puppenverbot“ an und haben auf ihrer Webseite ausführlich begründet, warum ein solch strafrechtliches Verbot mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. K13online hat sich diesen Ausführungen im Wesentlichen angeschlossen. Erklärt das BVerfG den § 184l StGB für verfassungswidrig, dann muss der gerade erst neu gewählte Bundestag bzw. die neue Bundesregierung aktiv werden. Eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wird auch für mediale Aufmerksamkeit sorgen. Führen die Beschwerden nicht zum gewünschten Erfolg, dann ist der Beschwerdeweg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) eröffnet: Denn gegen Unrecht hilft nur Widerstand….



Verfasst am 06 März 2025 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

STOPPT die AfD im Landtag von Niedersachsen: Die LÜGEN der Abgeordneten Vanessa Behrendt sind eine Schande im demokratischen Parlament

STOPPT die AfD im Landtag von Niedersachsen: Die LÜGEN der Abgeordneten Vanessa Behrendt sind eine Schande im demokratischen Parlament

Strafanzeige(Strafantrag) gegen die AfD-Abgeordnete Vanessa Behrendt noch nicht erstattet: Vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens muss der Landtag die Immunität der Abgeordneten Vanessa Behrendt aufheben

Bei X verbreitet die Landtagsabgeordnete der AfD in Niedersachsen weiterhin LÜGEN. K13online nimmt dazu u.a. wie folgt Stellung: Mit Stand von heute wurde (noch) keine Strafanzeige/Strafantrag gestellt. Die in der Abmahnung gesetzte Frist bis zum 7. März 2025 ist noch nicht abgelaufen. Es werden weiterhin Beweise gesichert, die nach Rechtsauffassung von K13online Straftatbestände erfüllen. Vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens muss der Landtag die Immunität der Abgeordneten Vanessa Behrendt aufheben. Dafür bedarf es politischer Mehrheiten im Landtag von Niedersachsen. Der AfD-Antrag schlägt keine hohen Wellen. Kein Mainstream-Medium hat bisher darüber berichtet. Die Pädophilie kann nicht legalisiert werden, weil nicht verboten. K13nline(Krumme13) ist kein Pädo-Verband(Pädo-Lobby) oder Gruppe oder Verein oder Organisation. K13online ist ein Weblog zur journalistischen Berichterstattung aus der Sicht einer pädophilen Redaktion. Weder die Landesregierung von Niedersachsen noch die Bundesregierungen haben uns Türen geöffnet. Zu keinem Zeitpunkt sind wir aggressiv vorgegangen. Die AfD-Abgeordnete Behrendt instrumentalisiert das Thema Pädophilie und sexuellen Missbrauch, um sich auf Kosten dieser sexuellen Minderheit zu profilieren. Damit bedient Behrendt das rechte politische Spektrum bis hin zu den Neonazis. Deutlich wird dies in den kriminellen und menschenverachtenden Kommentaren bei X. Mehr Informationen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.