Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) laufen an: EVP (Christdemokraten CDU & CSU) trieben das Eilverfahren rund um Parlamentspräsidentin Roberta Metsola maßgeblich voran und stimmten geschlossen für die Chatkontrolle
Es ist ein Schwarzer Tag gegen die Demokratie im EU-Parlament. Die Fraktion der konservativen EVP (Europäische Volkspartei) rund um Parlamentspräsidentin Roberta Metsola nutzte den Faktor Zeit. Die Abstimmung wurde extrem kurzfristig auf den letzten Plenardonnerstag vor der Sommerpause gelegt. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich viele Abgeordnete bereits auf der Abreise, weshalb insgesamt nur 607 Parlamentarier im Saal waren. SPD (Sozialdemokraten / SPD): Die europäische Sozialdemokratie stimmte in der finalen Abstimmung mehrheitlich im Sinne der Verlängerung der Chatkontrolle. Die Grünen / EFA: Sie kritisierten das Vorgehen am schärfsten und sprachen von einem „Missbrauch eines Schlupflochs“. Sie stimmten geschlossen gegen das Gesetz. Renew Europe (Liberale / FDP): Auch hier regte sich bis zuletzt heftiger Widerstand gegen eine anlasslose Massenüberwachung. Die Linke: Stimmte ebenfalls geschlossen gegen das Vorhaben. Rechte Fraktionen (inkl. AfD): Die Abgeordneten stimmten gegen das Gesetz, sprachen im Nachgang von einem „demokratischen Skandal“ und warnten vor dem Aufbau einer „digitalen Überwachungsinfrastruktur“. Fraktionslose Abgeordnete: Kritiker wie Martin Sonneborn (Die PARTEI) stimmten dagegen und machten gegen das Eilverfahren mobil. Gegner der Chatkontrolle prüfen bereits konkrete juristische Schritte, um das Gesetz auf zwei Wegen zu Fall zu bringen. Weitere Hintergründen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen….
Online-Dienste wie Google oder Meta dürfen wieder freiwillig unverschlüsselte Inhalte ihrer Nutzer:innen durchleuchten, um darin nach bekannten oder unbekannten Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu suchen. In einer chaotischen Abstimmung gab heute das EU-Parlament indirekt grünes Licht für die Verlängerung einer Ausnahmeregelung, die das anlasslose Scannen vertraulicher Inhalte erlaubt. Verschlüsselte Inhalte, etwa Nachrichten über Messenger wie Signal, Threema oder WhatsApp, sind davon jedoch ausdrücklich ausgenommen.
Ausgegangen ist die Abstimmung denkbar knapp: Zwar hat mit 314 Stimmen eine relative Mehrheit der Abgeordneten den als „Chatkontrolle 1.0“ bekannten Vorschlag des Rates abgelehnt. Allerdings wäre eine absolute Mehrheit von 360 Stimmen notwendig gewesen, um den Gesetzestext endgültig zu begraben. Auch mehrere Änderungsanträge des EU-Parlaments sind bei der Abstimmung durchgefallen. Befürwortet wurde hingegen ein Antrag der Grünen-Fraktion, verschlüsselte Inhalte nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes aufzunehmen.
https://netzpolitik.org/2026/eu-parlament-freiwillige-chatkontrolle-geht-mit-verfahrenstrick-durch/
Dass das Gesetz trotz einer ablehnenden Mehrheit im Plenarsaal in Kraft tritt, liegt an einem parlamentarischen Sonderverfahren der zweiten Lesung in Kombination mit einem strategischen Zeitfenster. Der Durchlauf der Chatkontrolle 1.0 lässt sich durch vier entscheidende Hebel erklären:
1. Das Prinzip der „umgekehrten Mehrheit“ in der 2. Lesung
Das Gesetzgebungsverfahren befand sich in der zweiten Lesung. In dieser Phase gelten im EU-Parlament andere Regeln als sonst: Der Rat der Mitgliedstaaten hatte zuvor einen formalen Standpunkt zur Verlängerung des Gesetzes beschlossen.Nach den EU-Verfahrensregeln gilt dieser Ratsentwurf in der zweiten Lesung automatisch als angenommen, es sei denn, das Parlament lehnt ihn aktiv ab.Für eine solche Ablehnung reicht aber keine einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. Es ist zwingend eine absolute Mehrheit aller theoretischen Sitze (mindestens 360 von 719 Abgeordneten) erforderlich.
2. Das Ergebnis der Abstimmung
Obwohl die Gegner des Gesetzes im Plenarsaal die Überzahl stellten, verfehlten sie die mathematische Hürde des Gesamthauses: Für die Ablehnung des Gesetzes stimmten 314 Abgeordnete. Gegen die Ablehnung (also für die Chatkontrolle) stimmten 276 Abgeordnete. Weil 314 Stimmen weniger als die nötigen 360 Stimmen sind, gilt der Vorschlag formal als angenommen. Die Enthaltungen und abwesenden Stimmen wirkten in diesem Fall also wie ein Ja zur Chatkontrolle.
3. Der Faktor Sommerpause
Die Fraktion der konservativen EVP (Europäische Volkspartei) rund um Parlamentspräsidentin Roberta Metsola nutzte den Faktor Zeit. Die Abstimmung wurde extrem kurzfristig auf den letzten Plenardonnerstag vor der Sommerpause gelegt. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich viele Abgeordnete bereits auf der Abreise, weshalb insgesamt nur 607 Parlamentarier im Saal waren. Bei einer so geringen Präsenz ist es fast unmöglich, die für eine Blockade notwendigen 360 Stimmen zu mobilisieren.
4. Das Dringlichkeitsverfahren (Eilverfahren)
Normalerweise durchläuft ein solches Vorhaben vor der Abstimmung die zuständigen Fachausschüsse, wo Argumente geprüft und Mehrheiten organisiert werden. Metsola brachte das Thema jedoch mithilfe der EU-Mitgliedstaaten direkt als Dringlichkeitsantrag ins Plenum. Kritiker wie der Bürgerrechtler Patrick Breyer und Abgeordnete der Grünen sprechen deshalb von einem Winkelzug und einem Ausnutzen von Verfahrenslücken, da echte, unvorhersehbare Dringlichkeit gar nicht vorgelegen habe.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Hier sind die genauen Details zum Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen sowie zu den rechtlichen Schritten, die nun vorbereitet werden.
1. Das Abstimmungsverhalten: Wer stimmte wie?
Die Abstimmung legte eine tiefe Spaltung quer durch das EU-Parlament offen. Bei der entscheidenden Frage, ob das Gesetz abgelehnt werden soll, gab es folgendes Bild unter den Lagern: Dafür (für die Chatkontrolle / gegen die Ablehnung): EVP (Christdemokraten / CDU & CSU): Sie trieben das Eilverfahren rund um Parlamentspräsidentin Roberta Metsola maßgeblich voran und stimmten geschlossen für die Chatkontrolle. Argumentiert wurde mit dem dringenden Schutz von Kindern vor Missbrauchsmaterial. Unterstützt wurden sie dabei auch von der deutschen Bundesregierung um Kanzler Friedrich Merz (CDU).
SPD (Sozialdemokraten / SPD): Die europäische Sozialdemokratie stimmte in der finalen Abstimmung mehrheitlich im Sinne der Verlängerung. Zuvor setzten sie sich jedoch (unter anderem durch die deutsche Berichterstatterin Birgit Sippel) erfolgreich für Änderungsanträge ein, um wenigstens die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gesetzlich abzusichern.
Dagegen (für die Ablehnung der Chatkontrolle):
Die Grünen / EFA: Sie kritisierten das Vorgehen am schärfsten und sprachen von einem „Missbrauch eines Schlupflochs“. Sie stimmten geschlossen gegen das Gesetz.
Renew Europe (Liberale / FDP): Auch hier regte sich bis zuletzt heftiger Widerstand gegen eine anlasslose Massenüberwachung.
Die Linke: Stimmte ebenfalls geschlossen gegen das Vorhaben.
Rechte Fraktionen (inkl. AfD): Die Abgeordneten stimmten gegen das Gesetz, sprachen im Nachgang von einem „demokratischen Skandal“ und warnten vor dem Aufbau einer „digitalen Überwachungsinfrastruktur“.
Fraktionslose Abgeordnete: Kritiker wie Martin Sonneborn (Die PARTEI) stimmten dagegen und machten gegen das Eilverfahren mobil.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Die rechtlichen Schritte: Wie wird jetzt geklagt?
Gegner der Chatkontrolle prüfen bereits konkrete juristische Schritte, um das Gesetz auf zwei Wegen zu Fall zu bringen:
Weg A: Klage gegen das Abstimmungsverfahren (Formelle Fehler)
Mehrere Abgeordnete – darunter Martin Sonneborn und Sibylle Berg – reichten bereits vor der Abstimmung schriftlichen Protest bei Parlamentspräsidentin Metsola ein. Das Argument: Ein Dringlichkeitsverfahren in der zweiten Lesung ohne Beteiligung der zuständigen Fachausschüsse einzuberufen, sei parlamentarisch unzulässig. Echte Dringlichkeit setze unvorhersehbare Ereignisse voraus. Das Auslaufen einer Frist im April war jedoch monatelang bekannt. Es wird geprüft, ob wegen dieser Beschneidung von Abgeordnetenrechten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt werden kann.
Weg B: Klage wegen Grundrechtsverstößen (Inhaltliche Fehler)
Die europäische Piratenpartei und digitale Bürgerrechtsorganisationen wie EDRi (European Digital Rights) prüfen Klagen auf inhaltlicher Ebene. Das Argument: Das verdachtlose, automatisierte Scannen von Millionen unbescholtenen Bürgern verstößt eklatant gegen die EU-Grundrechtecharta (Artikel 7: Recht auf Achtung des Privatlebens und der Kommunikation). Rückenwind durch Gutachten: Die Kläger können sich auf den Juristischen Dienst des EU-Rates selbst sowie den Europäischen Datenschutzbeauftragten berufen. Beide hatten in Gutachten bereits mehrfach betont, dass eine anlasslose Massenüberwachung ohne konkreten Tatverdacht mit einem freiheitlichen Rechtsstaat unvereinbar ist.
Da das Gesetz nun bis April 2028 gilt, wird mit einer schnellen Einreichung von Eilanträgen vor dem EuGH gerechnet, um die Anwendung der Scans zu stoppen, noch bevor die Tech-Konzerne sie wieder flächendeckend hochfahren.


Schreibe einen Kommentar