Rechtsfehlerhafte Verurteilung: Landgericht Bochum hat die Gesetzesänderung beim § 184b StGB(Kinderpornos) im Strafmaß nicht berücksichtigt
Der Bundesgerichtshof(BGH) hat das rechtsfehlerhafte Urteil gegen den Lüner Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) aufgehoben. Das Landgericht Bochum hatte die Gesetzesänderung beim § 184b StGB(Kinderpornos) im Strafmaß nicht berücksichtigt. Im Sommer 2024 hat der Gesetzgeber(SPD, Grüne, FDP) den offensichtlich verfassungswidrigen § 184b StGB geändert, der von der damaligen GroKo(CDU/CSU & SPD) eingeführt wurde. Alle Gerichte müssen sich an diese Gesetzesänderung halten. Die Mindeststrafe liegt nicht mehr bei einem Jahr Freiheitsstrafe, sondern bei sechs bzw. drei Monaten oder einer Geldstrafe(Strafbefehl). Mit diesen gesetzlichen Vorgaben wird eine andere Strafkammer des Landgerichts Bochum neu entscheiden müssen. Die rechtsfehlerhafte Verurteilung von drei Jahren und sechs Monaten wird sich im Strafmaß verringern müssen. Der WDR berichtet in diesem Punkt falsch. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gibt es noch mehr solcher Fälle, wo Gerichte diese Gesetzesänderungen nicht berücksichtigt haben. Wenn diese Verurteilten Revision eingelegt haben, dann wird der BGH in gleicher Weise entscheiden und die Urteile aufheben. Die politische Verantwortung für solche Unrechtsurteile liegt bei der früheren Koalition aus CDU/CSU & SPD. Die AMPEL-Bundesregierung hatte dieses Unrecht rückgängig gemacht. Die Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung werden in Kürz abgeschlossen sein. Von einer neuen GroKo sind weitere Grund- und Menschenrechtsverletzungen zu erwarten…
Wolski könnte von Gesetzesänderung profitieren
Der Grund ist eine Gesetzesänderung im vergangenen Sommer. Seitdem können Gerichte den Besitz von Kinderpornografie milder bestrafen. Die Politik wollte der Justiz so mehr Spielraum für Bagatellfälle geben. Der Fall Wolski ist keine Bagatelle. Die Änderung fiel aber genau in die Zeit zwischen seiner Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft und der Überprüfung durch den Bundesgerichtshof.
Durch die Gesetzesänderung könnte das Urteil nun – zumindest theoretisch – bei der neuen Verhandlung anders ausfallen. Denn die geringere Mindeststrafe für den Besitzt von sexualisierten Gewaltvideos mit Kindern muss das Landgericht Bochum mitdenken. Maximal kann die Strafe am Ende wieder dreieinhalb Jahren lauten, theoretisch könnte es etwas weniger werden.
https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/bgh-zu-urteil-wolski-prozess-sexualdelikte-100.html


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