Polizeigewalt bei Wohnungsdurchsuchung wegen Verdacht auf Kinderpornos: Durch einen Schuss wurde der Verdächtige schwer verletzt

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 23 März 2025 ]

Verdächtiger soll zwei Polizeibeamte des Spezialeinsatzkommandos(SEK) angegriffen haben: Weitere Auskünfte soll es erst am kommenden Montag geben

Mit einem Spezialeinsatzkommando(SEK) wurde am Freitagabend eine Wohnung in Bergisch Gladbach wegen Verdacht auf Kinderpornos durchsucht. Dabei soll der Verdächtige zwei Einsatzkräfte der Polizei angegriffen haben. Daraufhin habe die Polizei geschossen – wie oft, dazu gibt es keine Angaben. Auch ob ein oder mehrere Beamte zur Waffe griffen, ist bislang nicht bekannt. Der Verdächtige und die zwei Polizeibeamten wurden ins Krankenhaus gebracht. Bei einer solchen Polizeigewalt stellt sich automatisch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit & Rechtfertigung. Ein SEK-Kommando ist nicht nur schwer bewaffned, sondern auch mit Schutzwesten ausgestattet. Der polizeiliche Einsatz einer Schusswaffe kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn der Verdächtige ebenfalls eine Schusswaffe oder Messer etc. hatte. Nur in Notwehr ist die Abgabe eines Schusses legitim. Mit Stand von heute besteht daran erheblicher Zweifel. Denn ein schwer bewaffnetes SEK-Kommando mit mehreren Polizeibeamten muss grundsätzlich in der Lage sein, einen einzigen Verdächtigen mit anderen Mitteln zu überwältigen. Es bedarf deshalb einer vollständigen Aufklärung über diesen SEK-Einsatz. Das Polizeipräsidium Bonn hat die weitergehenden Ermittlungen zu dem Geschehensablauf übernommen. Am kommenden Montag soll es eine Pressekonferenz geben. K13online wird in den Kommentaren weiter berichten…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei einer Wohnungsdurchsuchung wegen Kinderpornografie in Bergisch Gladbach hat die Polizei einen 30-Jährigen angeschossen. Der Verdächtige habe zuvor die Einsatzkräfte angegriffen und zwei von ihnen verletzt, teilten die Polizei Bonn und die Staatsanwaltschaft Köln mit. Durch den Schuss wurde der Mann schwer verletzt.

Der Verdächtige und die beiden verletzten Polizeibeamten kamen nach dem Vorfall am späten Freitagabend ins Krankenhaus. Weitere Auskünfte zu dem Fall werde es erst am Montag geben, hieß es. Aus Neutralitätsgründen hat das Polizeipräsidium Bonn die weitergehenden Ermittlungen zu dem Geschehensablauf übernommen.

 

https://www.n-tv.de/panorama/Polizei-schiesst-bei-Wohnungsdurchsuchung-article25649510.html

Weitere Nachrichten folgen in den Kommentaren…

5 Kommentare zu “Polizeigewalt bei Wohnungsdurchsuchung wegen Verdacht auf Kinderpornos: Durch einen Schuss wurde der Verdächtige schwer verletzt”

  1. Die Staatsanwaltschaft setzte demnach SEK-Kräfte ein, um schnell in die Wohnung zu gelangen und den Pädokriminellen zu stellen, während er an seinem PC sitzt. Kurz nach 23 Uhr näherten sich die SEK-Beamten dem Zielobjekt. Offenbar aber machten sie so viel Lärm, dass die Frau des Beschuldigten auf Vorgänge vor der Wohnung aufmerksam wurde. Im Glauben, dass Einbrecher versuchten, die Tür zu öffnen, alarmierte sie ihren Mann.

    Der wählte den Polizeinotruf und soll sich eine Schere gegriffen haben. Als das SEK eindrang und laut Polizei rief, soll M. die Polizisten angegriffen haben. Dabei erlitten zwei Beamte Schnittverletzungen. Ein dritter SEK-Mann schoss dem Angreifer einmal in den Bauch. Durch eine Notoperation überlebte der Tatverdächtige. Zwar befindet er sich außer Lebensgefahr, dennoch ist sein Gesundheitszustand kritisch.

    https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/wohnungsdurchsuchung-wegen-kinderpornografie-was-bei-dem-einsatz-in-bergisch-gladbach-tatsaechlich-geschah-991587

  2. Offenbar, so erfuhr der WDR aus Ermittlerkreisen, hatte der 30-jährige den SEK-Einsatz bemerkt. So soll er den Beamten im Flur seiner Wohnung aufgelauert und sie mit einem spitzen Gegenstand angegriffen haben. Zwei Polizisten wurden dabei verletzt, konnten das Krankenhaus mittlerweile aber wieder verlassen. Ein anderer Polizist schoss auf den Angreifer. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde er in den Oberkörper getroffen und schwer verletzt. Er sei noch nicht vernehmungsfähig und weiterhin in einem kritischen Gesundheitszustand.

    https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/schuesse-durchsuchung-bergisch-gladbach-100.html

  3. Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

    Bergisch Gladbach (dpa/lnw) – Ein 30-Jähriger, der am Freitagabend bei einer Wohnungsdurchsuchung wegen Kinderpornografie von der Polizei angeschossen worden war, ist weiterhin in einem kritischen Gesundheitszustand. Einer der Beamten habe bei der Durchsuchung einen einzelnen Schuss auf den 30-Jährigen abgegeben, nachdem der Mann die Beamten angegriffen habe, sagte der zuständige Staatsanwalt. Der 30-Jährige sei in den Oberkörper getroffen und schwer verletzt worden. „Er ist bislang nicht vernehmungsfähig.“

    Die Wohnung des Mannes in Bergisch Gladbach war wegen des Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie durchsucht worden. Der 30-Jährige soll im Darknet Dateien mit kinderpornografischem Material hochgeladen haben. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn führt die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen.

    © dpa-infocom, dpa:250324-930-412980/1

    https://www.sueddeutsche.de/panorama/schuss-aus-dienstwaffe-mann-durch-polizeischuss-verletzt-zustand-weiter-kritisch-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250324-930-412980

  4. Tim sagt:

    Meines erachtens sollte der besitz wieder legalisiert werden. wie damals in manchen ländern ist der besitz legal und hier wird immer mehr eingeschränkt und immer mehr diskrimirt niemand waagt es zu wiedersprechen die versoffen politiker machen ja immer mehr verschärfungen die unter dem deckmantel und den hass pädohieler geschiet.

    K13online Anmerkungen
    Die Besitzstrafbarkeit wurde im Jahre 1993 durch die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger(FDP) eingeführt. Bis dahin war der reine Besitz legal.
    In den Folgejahren gab es bis heute vielfache Verschärfungen hinsichtlich des Tatbestandes und auch des Strafmaßes. Zweck war immer die Abschreckung, um die Fallzahlen zu senken.
    Das genaue Gegenteil war jedoch die Folge: Die jährliche Kriminalstatistik(PKS) ist fortlaufend und massiv angestiegen. Die Kriminalpolitik hat also völlig versagt.
    Auch in der PKS für das Jahr 2024 ist wieder ein weiterer Anstieg zu erwarten….

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

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