Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Plädoyers der Staatsanwaltschaft gegen 28-jährigen Vater und Verteidigung wegen § 176c StGB

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 10 April 2026 ]

Verteidigung sieht keinen sexuellen Hintergrund: Ihr Mandant habe mit dem Verhalten seine Liebe zu seinen Kindern zum Ausdruck bringen wollen

Im Dezember 2025 wurde die Mutter des 5-jährigen Jungen & Ehefrau des Angeklagten/Vaters zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft fordert nun vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gegen den Vater. Die Verteidigung sieht keinen sexuellen Hintergrund. Gabriele Braun verwies im Schlussplädoyer darauf, dass die Taten keineswegs sexuell motiviert gewesen seien. Ihr Mandant habe mit dem Verhalten seine Liebe zu seinen Kindern zum Ausdruck bringen wollen. Diese Schilderung habe auch der Gutachter als glaubhaft empfunden. Der Angeklagte habe einfach das deutsche Wertsystem nicht verinnerlicht. Wie bei der Mutter geht es auch beim Vater um die juristische Bewertung eines Verbotsirrtums. Beiden war nicht bewußt, dass die Berührungen des Sohnes strafbar sein sollen, weil beide aus dem Roma-Kulturkreis kommen, wo dies als völlig normal gilt. Der 28-jährige, wegen schweren sexuellen Missbrauchs des Sohnes angeklagte Rumäne geht im Schlusswort zum Gegenangriff über. Der Name der Familie sei besudelt, das Herz zerstört. „Alle leiden. Ihretwegen“, sagt er und hebt dabei immer wieder seinen Zeigefinger, führt schließlich seine Kirche an, die „größer ist als das hier“. Die mündliche Urteilsverkündung wird am kommenden Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim erwartet. Bei einer Verurteilung vertritt K13online die Rechtsauffassung, dass der Verbotsirrtum in der Revision vor dem Oberlandesgericht geprüft werden sollte…(Update 15.04.2026: Mündliche Urteilsverkündung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angeklagter greift Staatsanwältin verbal an
Das Schlusswort des Angeklagten war nur kurz von Reue geprägt und geriet in seiner Gesamtheit fast zur Schuldumkehr. Er bereue zwar seine Taten, meinte er zunächst, um fast im gleichen Atemzug zu betonen: „Ich habe nichts getan!“ Damit nicht genug, beschuldigte der Mann – mit dem Zeigefinger auf die Staatsanwältin zeigend – diese dafür, dass es ihm im Moment so schlecht gehe und dass seine Frau wie seine beiden Kinder unter der Trennung litten.

Verteidigung sieht keinen sexuellen Hintergrund
Gabriele Braun verwies im Schlussplädoyer darauf, dass die Taten keineswegs sexuell motiviert gewesen seien. Ihr Mandant habe mit dem Verhalten seine Liebe zu seinen Kindern zum Ausdruck bringen wollen. Diese Schilderung habe auch der Gutachter als glaubhaft empfunden. Der Angeklagte habe einfach das deutsche Wertsystem nicht verinnerlicht. Sie bat deshalb in ihrem Schlussplädoyer um eine wohlwollende Strafe unter der Forderung der Staatsanwältin.

https://bnn.de/pforzheim/missbrauchsprozess-in-pforzheim-staatsanwaeltin-fordert-vier-jahre-haft-fuer-vater


K13online Prozessbeobachter bei mündlicher Urteilsverkündung: Landgericht in Pforzheim verurteilt Mutter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten

 

4 Kommentare zu “Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Plädoyers der Staatsanwaltschaft gegen 28-jährigen Vater und Verteidigung wegen § 176c StGB”

  1. Poseidon sagt:

    In einer Sachen hat die Richterin Schick aber wohl recht, das muss man ihr lassen. Der Angeklagte würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht wollen, dass jemand anderes (z.B. Kindergärtner) Handlungen dieser Art an seinem Sohn durchführt.

  2. Zitate
    Aber jede Verhaltensweise, bei der „Geschlechtliches unmittelbar Gegenstand des Handelns“ werde, sei sexualbezogen. „Die Fantasie stößt an Grenzen, wenn man sich vorstellen soll, dass dies nur aus Liebe geschah.“ Sie dreht den Spieß um: Der Angeklagte solle sich überlegen, ob er es richtig finden würde, wenn jemand anders diese Handlungen an seinem Sohn vornehmen würde.

    Der Angeklagte kann sich nach Ansicht von Richterin Schick nicht damit herausreden, dass er nicht gewusst haben wolle, etwas Strafbares zu tun. „Das glauben wir Ihnen nicht. Sie sind nicht auf dem Mars groß geworden. In europäischen Ländern ist das Thema sexueller Missbrauch allgegenwärtig.“ Die Auslieferungshaft von Österreich, wo der Angeklagte wegen Geldwäsche einsaß, wird nun angerechnet.

    https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Schwerer-sexueller-Missbrauch-am-Sohn-Pforzheimer-zu-zwei-Jahren-und-acht-Monaten-verurteilt-_arid,2346292.html

    K13online Anmerkungen
    Gerade Väter mit eigenen Kindern verstehen unter „sexuellen Missbrauch“ und „schweren Kindesmissbrauch“ etwas völlig anderes, als DAS, was der Vater mit seinem Sohn in diesem Fall gemacht hat. Sexueller Kindesmissbrauch wird umgangssprachlich immer mit sexueller Gewalt verbunden. Diese Begriffe werden aber vom Gesetzgeber und in der Folge auch von den Gerichten auch dann verwendet, wenn es nicht um sexuelle Gewalt geht und es keine Missbrauchsopfer gibt. Denn auch einvernehmliche Sexualität ist bei Kindern unter 14 Jahren immer als „sexuelle Gewalt“ festgelegt. Und genau DAS ist nach Rechtsauffassung von K13online UNRECHT bedarf einer Strafrechtsreform…

    Im Übrigen: „Glauben heißt nicht wissen“. Gerichte müssen die Schuld beweisen. Der Angeklagte muss nicht seine Unschuld beweisen. Bei einer Verurteilung dürfen keine Zweifel an der Schuld bestehen. Der „Glaube“ rechtfertigt ebenfalls eine Revision beim BGH..

  3. Zitate
    Nach der Inaugenscheinnahme der Videos sei die Behauptung nicht nachvollziehbar, der Angeklagte habe bei den Oralpraktiken keine Lust empfunden. Eine sexuelle Handlung verliere auch dann nicht ihre Bedeutung, wenn der Handelnde keine sexuellen Gefühle habe. Die Fantasie des Gerichts stoße an Grenzen bei der Behauptung, dass das In-den-Mund-nehmen des Penis keine sexuelle Handlung sei. Damit sei der vorgeworfene Tatbestand eindeutig verwirklicht. „Das darf man auch als Vater nicht. Kinder haben einen Anspruch darauf, vor so etwas geschützt zu werden“, sagte Diana Schick. Der Angeklagte habe die Tat eingeräumt, aber nur aus Liebe und die Freude über das Wiedersehen.

    K13online Anmerkungen
    Beim Straftatbestand spielt es tatsächlich keine Rolle, ob der Vater dabei Lust empfunden hat oder nicht. Es spielt auch keine Rolle, ob der Sohn beim Oralverkehr Lust empfungen hat oder nicht. Der Gesetzgeber stellt auch lustvoll erlebte Sexualität unter Strafe. Der erst fünf Jahre alte Sohn wird dies mit Sicherheit nicht nachvollziehen können. Der Junge wurde im gesamten Verfahren überhaupt nicht angehört. Der Sohn wurde gemäß § 176c StGB zum Missbrauchsopfer erklärt.

    Als Schutzbehauptung des Vaters wertete sie, solche Handlungen würden in der Roma-Kultur als nicht strafbar gesehen. In den EU-Ländern hingegen sei das Thema allgegenwärtig und als strafbar beschrieben. Das müsse der Angeklagte wissen. Es könne nicht sein, dass das an ihm vorbeigegangen sei. Das Gericht vermute, dass er glaubte, in den eigenen vier Wänden nicht erwischt zu werden. Als Vater habe er kläglich versagt und habe eine Verletzung der Fürsorgepflicht begangen. Die zwei Jahre und acht Monate seien ein verhältnismäßig mildes Urteil, das nur wegen des Härte-Ausgleichs mit einer verbüßten Haftstrafe nach einem Urteil in Österreich zustande komme.

    K13online Anmerkungen
    Neben einer rechtlichen und juristischen Bewertung zum Verbotsirrtums geht es auch um den notwendigen Vorsatz, welcher nach Rechtsauffassung von K13online nicht vorhanden ist. Der Vater hatte nicht den Vorsatz, im Wissen der Strafbarkeit, seinen Sohn sexuell zu missbrauchen. Hinzu kommt der Verbotsirrtum, weil der Vater nicht wußte, dass dies in Deutschland verboten ist. Beides sollte in einer Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) geprüft werden. Ob Revision eingelegt wird, ist nicht bekannt…

    https://bnn.de/pforzheim/pforzheim-stadt/urteil-in-pforzheim-gefallen-lange-haftstrafe-fuer-kindesmissbrauch

  4. Jens Mickler sagt:

    Na Gieseking. Nicht mal ein paar Worte dazu das das Verfahren gegen Björn Scholz eingestellt wurde? Nachdem du ihn hier so durch deinen pädophilen Dreck gezogen hast? Kannst dich auf eine saftige Klage einstellen Pädoopa.

    K13online Anmerkungen
    Der obige Kommentar hat nichts mit den Inhalten dieses News zu tun. Dennoch haben wir diesen aus aktuellem Anlass freigeschaltet.

    In der Strafsache gegen Björn Scholz(bekennender Pädophilenjäger) hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg inzwischen mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren kurz vor dem Abschluss steht. Eine Entscheidung ist jedoch noch nicht getroffen worden.

    Wie von uns beantragt wird die Staatsanwaltschaft nun Akteneinsicht über die Ermittlungsergebnisse gewähren. Nach erfolgter Einsicht in die Strafakten werden wir dazu eine abschließende Stellungnahme an die Lüneburger Staatsanwaltschaft abgeben. Dazu werden wir ein weiteres News publizieren.

    Jeder Form von Schritten seitens Björn Scholz sehen wir mit großer Gelassenheit entgegen:
    https://www.krumme13.net/impressum

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.