Posts Tagged With '§ 176a StGB'

Mai 14, 2026

K13online Prozessbeobachter: Staatsanwältin forderte in 10 Fällen(§§ 176a + 184b StGB) vier Jahre und sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
K13online Prozessbeobachter: Staatsanwältin forderte in 10 Fällen(§§ 176a + 184b StGB) vier Jahre und sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe

Verteidiger forderte Bewährungsstrafe unter zwei Jahren: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt den 24-jährigen Pädophilen zu zwei Jahren und sechs Monaten, weil Wiederholungsgefahr bestehen würde

Die Staatsanwältin begann ihr Plädoyer mit den Worten: „Wenn man alles gehört hat, dann könnte man Mitleid mit dem Angeklagten haben“. Es geht aber um die betroffenen Kinder in den Chats. Der Gutachter habe von Hang & Zwang und von einem gezielten Vorgehen gesprochen….! Der Verteidiger sprach in seinem Plädoyer von einer „milden Art einer Verführung“ der Jungs zu sexuellen Praktiken. Sein Mandant habe bei den ersten Anwaltsgesprächen geheult, weil er mit den Chats nicht hätte aufhören können…..! In seinem Schlusswort verliest der Angeklagte eine persönliche Erklärung…! Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verkündet nach einer Pause von 45 Minuten das mündliche Urteil: Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. In der Begründung sagte die Vorsitzende Richterin Schick: Eine Bewährungsstrafe sei nicht möglich, weil in Freiheit eine Wiederholungsgefahr bestehen würde….! Auch K13online hat bei den Verhandlungstagen den Eindruck gewonnen, dass der 24-Jährige (noch) nicht wirklich zu seiner pädophilen Identität steht. In der Vergangenheit hatte er keine soziale Kontakte mit anderen Pädophilen, sondern war nur auf die Jungs in den Chats konzentriert. Kernpädophile können und sollten zwar freundschaftliche Beziehungen mit Erwachsenen aufbauen, aber diese können keine sexuellen Beziehungen mit einschließen. Soziale Kontakte zu Gleichgesinnten sind schon während des Strafvollzuges sehr wichtig. Diese und neue Freundschaften im realen Leben sollten auf jeden Fall in Freiheit folgen…

April 10, 2026

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Plädoyers der Staatsanwaltschaft gegen 28-jährigen Vater und Verteidigung wegen § 176c StGB

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare

Verteidigung sieht keinen sexuellen Hintergrund: Ihr Mandant habe mit dem Verhalten seine Liebe zu seinen Kindern zum Ausdruck bringen wollen

Im Dezember 2025 wurde die Mutter des 5-jährigen Jungen & Ehefrau des Angeklagten/Vaters zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft fordert nun vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gegen den Vater. Die Verteidigung sieht keinen sexuellen Hintergrund. Gabriele Braun verwies im Schlussplädoyer darauf, dass die Taten keineswegs sexuell motiviert gewesen seien. Ihr Mandant habe mit dem Verhalten seine Liebe zu seinen Kindern zum Ausdruck bringen wollen. Diese Schilderung habe auch der Gutachter als glaubhaft empfunden. Der Angeklagte habe einfach das deutsche Wertsystem nicht verinnerlicht. Wie bei der Mutter geht es auch beim Vater um die juristische Bewertung eines Verbotsirrtums. Beiden war nicht bewußt, dass die Berührungen des Sohnes strafbar sein sollen, weil beide aus dem Roma-Kulturkreis kommen, wo dies als völlig normal gilt. Der 28-jährige, wegen schweren sexuellen Missbrauchs des Sohnes angeklagte Rumäne geht im Schlusswort zum Gegenangriff über. Der Name der Familie sei besudelt, das Herz zerstört. „Alle leiden. Ihretwegen“, sagt er und hebt dabei immer wieder seinen Zeigefinger, führt schließlich seine Kirche an, die „größer ist als das hier“. Die mündliche Urteilsverkündung wird am kommenden Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim erwartet. Bei einer Verurteilung vertritt K13online die Rechtsauffassung, dass der Verbotsirrtum in der Revision vor dem Oberlandesgericht geprüft werden sollte…(Update 15.04.2026: Mündliche Urteilsverkündung)

Dezember 18, 2025

K13online Prozessbeobachter bei mündlicher Urteilsverkündung: Landgericht in Pforzheim verurteilt Mutter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter bei mündlicher Urteilsverkündung: Landgericht in Pforzheim verurteilt Mutter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten

Vorsitzende Richterin Schick sieht keinen Verbotsirrtum und unterstellt Vorsatz: Verteidiger Joachim Lederle kündigt Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) an

Die Vorsitzende Richterin Diana Schick hat beim Landgericht Karlsruhe in Pforzheim den Ruf einer Hardlinerin. Dies hat sich auch bei der mündlichen Urteilverkündung gegen eine Mutter von einem damals 3-jährigem Sohn & 2-jährigen Tochter erneut bestätigt. Die empathielose Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten ist nach Rechtsauffassung von K13online ein Justizskandal. Schon die Strafzumessungen bei den sechs Einzelfällen sind viel zu hoch angesetzt. Beispiel: „Ein Video, worauf der Junge nackt am Tanzen ist. Beim Tanzen soll der Junge sexuell aufreizende Bewegungen gemacht haben, wobei der Focus bei den Aufnahmen auf den Penis gerichtet worden sein soll: Kinderporno! Für diese „Tat“ wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten festgesetzt.“ Das Landgericht setzt sich nicht mit der Rechtsfrage auseinander, ob aufgrund des kulturellen Hintergrundes ein Verbotsirrtum vorliegt. Die Beweisaufname hat nicht nachweisen können, dass der Mutter das deutsche Strafrecht bekannt war. Sie spricht nicht die deutsche Sprache und alles musste von einer Dolmetscherin übersetzt werden. Weiter konnte in der Beweisaufnahme nicht erwiesen werden, dass ein Vorsatz für die Herstellung von Kinderpornos vorhanden ist. Die Mutter wollte einfach Familienaufnahmen anfertigen und war sich nicht bewußt, dass solche Darstellungen in Deutschland verboten sein sollen. Die Vorsitzende Richterin Schick hat das Gutachten der Psychologin völlig ignoriert. Die Gutachterin hat sich eindeutig auf die Seite der Mutter gestellt. Ein Gericht ist zwar nicht gezwungen, dem Gutachten zu folgen, jedoch stellt eine Missachtung einen Revisiongrund dar. Auch der Verbotsirrtum & und der fehlende Vorsatz sind Revisionsgründe. Nach dem Urteil kündigte der Verteidiger Revision beim BGH an. Die schriftliche Urteilsbegründung müsse jedoch abgewartet werden…

April 29, 2025

UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Bademeister(37) wegen Liebesbeziehung & einvernehmlicher Sexualität mit 13-jährigem Mädchen verurteilt

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Bademeister(37) wegen Liebesbeziehung & einvernehmlicher Sexualität mit 13-jährigem Mädchen verurteilt

Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann in seiner mündlichen Urteilsbegründung: „Zweieinhalb Monate später wäre alles straflos gewesen“

Es ist ein klassischer Fall von gesetzgeberischem UNRECHT, der zu einer Verurteilung wegen „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“ geführt hat. Der § 176a StGB stellt auch Liebesbeziehungen & einvernehmliche Sexualität mit einem 13-jährigem Mädchen unter Strafe. Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann sprach in seiner Urteilsbegründung: „Zweieinhalb Monate später wäre alles straflos gewesen“. Die Schülerin liebt den Angeklagten immer noch. So sei die heute 14-Jährige immer noch in den Angeklagten verliebt. Sie träume von einer fortgeführten Partnerschaft und wolle mit dem Mann eine Familie gründen. Das Urteil von vier Jahren Freiheitsstrafe ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil sollte beim Bundesgerichtshof(BGH) Revision eingelegt werden. Aufgrund der ungerechten Gesetzeslage kann es zwar keinen Freispruch geben. Jedoch kann das Strafmaß auf zwei Jahre gesenkt und damit auf Bewährung ausgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat mit dem § 176a StGB eine Liebesbeziehung zerstört, obwohl es kein Missbrauchsopfer gibt. Die Mainstream-Medien berichten über solche Fälle mit dieser Deutlichkeit des Unrechts nur sehr selten. Deshalb gelangen solche Liebesbeziehungen nur äußerst selten an die Öffentlichkeit. Und solche sexuellen Beziehungen, die auf Einvernehmlichkeit & Freundschaft & Liebe beruhen, gibt es natürlich auch zwischen Pädosexuellen & Jungs. Der Gesetzgeber zwingt solche Beziehungen in die Geheimhaltung: Wo kein Kläger, da kein Richter! K13online appelliert erneut für ein zeitgemäßes Sexualstrafrecht: Sexuelle Selbstbestimmung schützen…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.