Posts Tagged With '§ 189 StGB'

März 25, 2026

K13online ./. Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ): Deutscher Presserat teilt Aktenzeichen der Beschwerde gegen den Pressekodex mit

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
K13online ./. Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ): Deutscher Presserat teilt Aktenzeichen der Beschwerde gegen den Pressekodex mit

Die nächste Sitzung findet am 17./18./19. März 2026 statt: Es liegen Verstöße gegen die Ziffern 1 + 2 + 12 des Pressekodex vor

Der Deutsche Presserat hat in einem standartisierten Schreiben das Beschwerde-Aktenzeichen gegen die HAZ mitgeteilt. Daraus geht u. a. hervor, dass der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses & die Geschäftsstelle die K13online-Beschwerde gemäß dem Pressekodex prüft. Ergibt die Vorprüfung, dass die Beschwerde begründet ist, wird die HAZ zu einer Stellungnahme aufgefordert. Darüber wird K13online schriftlich informiert. Wird im Beschwerdeausschuss festgestellt, dass ein Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze vorliegt, hat der Presserat  drei Sanktionsmöglichkeiten: Er kann einen redaktionellen Hinweis, eine Missbilligung oder bei schweren Verstößen eine Rüge aussprechen. Der Ausschuss tagt vier Mal im Jahr. Die nächste Sitzung findet am 17./18./19. März 2026 statt. Der Beschwerdeführer Dieter Gieseking erwartet deutliche Sanktionen gegen die HAZ. Denn es liegen Verstöße gegen die Ziffern 1 + 2 + 12 des Pressekodex vor: Der verstorbene Sexualpädagoge & Universitätsprofessor Dr. Helmut Kentler war kein Pädophiler, wie von der HAZ-Journalistin Jutta Rinas behauptet wird. Dr. Kentler war auch kein Sexualstraftäter und es gab keine Verurteilungen wegen Kindesmissbrauch. Solche falschen Tatsachenbehauptungen erfüllen den Straftatbestand des § 189 StGB(Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener).  Diese Tat kann nur deshalb nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil es sich dabei um ein Antragsdelikt handelt und Dr. Kentler keine antragsberechtigte Angehörige hinterlassen hat. Mit all diesem Wissen führt die HAZ eine mediale Hetz- und Verleumdungskampagne, die von K13online auf das Schärfste verurteilt wird…(Ersteinstellung 19. Februar 2026: Update 25. März 2026) 

Februar 05, 2026

3sat-Doku über den Sexualpädagogen Prof. Dr. Helmut Kentler: Straftatbestand des § 189 StGB(Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) erfüllt

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
3sat-Doku über den Sexualpädagogen Prof. Dr. Helmut Kentler: Straftatbestand des § 189 StGB(Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) erfüllt

Erziehungswissenschaftler Dr. Dirk Bange: „Nein, dass hat er nicht gut gemacht, aber natürlich hat er, indem er die Sexualpädagogik ein Stück weit nach vorne gebracht hat, auch für bestimmte gute Moment gesorgt“

Die Doku bestätigt eine Verschwörungstheorie aus heutiger 3sat-Sicht, die es damals so nicht gegeben hat. Von staatlich finanziertem Kindesmissbrauch kann absolut keine Rede sein. Bis heute sind nur zwei Fälle von mutmaßlichem Missbrauch der pädosexuellen Pflegeväter an zwei männlichen Pflegekindern öffentlich bekannt geworden. Kentler war nachweislich KEIN Pädophiler. Er war ein offen & bekennender Homosexueller mit der schwulen Vorliebe zu Jugendlichen im legalen Alter. Kentler wurde zu keiner Zeit wegen sexuellen Missbrauch seiner adoptierten drei Jungs(Schutzbefohlenen) angezeigt, geschweige denn verurteilt. Eine solch falsche Tatsachenbehauptung erfüllt den Straftatbestand des § 189 StGB(Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener). Die Doku reduziert Kentler zwar nicht nur auf das „Experiment“ mit den pädosexuellen Pflegevätern & Pflegekindern. Sein Lebenswerk der sexuellen Aufklärung wird nicht völlig verschwiegen. Dies wird besonders im Schlusswort eines Zeitzeugen(Erziehungswissenschaftler Dr. Dirk Bange) deutlich: „Wissen Sie, wenn Sie sehen, was er angerichtet hat durch sein Experiment, würde ich sagen: Nein, dass hat er nicht gut gemacht, aber natürlich hat er, indem er die Sexualpädagogik ein Stück weit nach vorne gebracht hat, auch für bestimmte gute Moment gesorgt. DAS muss man dann auch korrekter Weise anmerken. Im heutigen Zeitgeist sehr mutige Worte, die in der gesamten Doku leider völlig untergehen. Für ein Mainstream-Medium ist es im heutigen Zeitgeist keine Selbstverständlichkeit, dass solche Realitäten überhaupt erwähnt werden. In der Doku werden auch neue Filmausschnitte mit Kentler gezeigt, die bisher unbekannt waren und der Wahrheit entsprechen. Trotz erheblicher Mängel beinhaltet die Doku auch zeitgeschichtliche Darstellungen, wie diese sich damals ereignet haben. Deshalb ist die Doku durchaus sehenswert….

Dezember 12, 2025

Deutscher Presserat: K13online-Beschwerde gegen die Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ) wegen Verstöße gegen den Pressekodex beim Presserat eingetroffen

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Deutscher Presserat: K13online-Beschwerde gegen die Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ) wegen Verstöße gegen den Pressekodex beim Presserat eingetroffen

Ausführliche Beschwerdebegründung jetzt in Arbeit: Die nächste Sitzung des Beschwerdeausschusses findet vom 17. bis 19. März 2026 statt

Der Inhaber von K13online(Beschwerdeführer: Dieter Gieseking) hatte am 11. November 2025 eine kurze Online-Beschwerde gegen die Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ) beim Presserat eingereicht. Der Beschwerdeführer hat nun auf Nachfrage mit Schreiben vom 11. Dezember 2025 die Bestätigung erhalten, dass die kurze Beschwerde beim Presserat eingetroffen ist. Somit wird jetzt mit der ausführlichen Begründung begonnen und die HAZ-Artikel werden nachgereicht. Die HAZ-Journalistin Jutta Rinas hat mehrfach gegen den Pressekodex verstoßen. Gegenstand der Beschwerde ist der im Jahre 2008 verstorbene Universitätsprofessor Dr. Helmut Kentler, der von der HAZ auf üble Weise diffamiert wird. Der Presserat hat auch die nächsten Sitzungstermine der Beschwerdeausschüsse mitgeteilt: Vom 17. bis 19. März 2026. Ein solcher Ausschuss wird voraussichtlich an diesen Sitzungstagen über die K13online-Beschwerde entscheiden. Es liegen gravierende Verstöße gegen die Ziffern 1 + 2 + 12 des Pressekodex vor. K13online verurteilt einen solch abscheulichen Journalismus auf das Schärfte. Vom Presserat wird eine deutliche Rüge gegen die HAZ erwartet. Die Rufschädigung an Dr. Helmut Kentler ist auch deshalb an Widerwärtigkeit kaum zu überbieten, weil er sich gegen die Diffamierungen nicht mehr selbst zur Wehr setzen kann. Mit diesem Wissen verbreitet die HAZ falsche Tatsachenbehauptungen, die zu Lebzeiten von Dr. Kentler Straftatbestände erfüllt hätten. Nach seinem Tod kann keine Strafanzeige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener(§ 189 StGB) erstattet werden, weil er keine Angehörige hinterlassen hat, die antragsberechtigt wären. Dieses Wissen wird von der HAZ scharmlos missbraucht, um eine beispiellose Hetz- und Verleumungskampagne gegen den zu Lebzeiten renommierten und anerkannten  Universitätsprofessor Dr. Helmut Kentler zu führen. Erneut ruft K13online zu Protesten an die HAZ auf…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.