Posts Tagged With 'Pressekodex'

April 18, 2026

Deutscher Presserat an K13online: Beschwerde von Dieter Gieseking gegen die Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ) wurde dem Ausschuss 1 zugeleitet

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Deutscher Presserat an K13online: Beschwerde von Dieter Gieseking gegen die Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ) wurde dem Ausschuss 1 zugeleitet

HAZ hat eine Aufforderung vom Presserat erhalten, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern: Nächste Sitzung des Beschwerdeausschusses 1 ist für den 16. Juni 2026 angesetzt

Der Deutsche Presserat hat in einem weiteren Schreiben an K13online(Beschwerdeführer Dieter Gieseking) mitgeteilt, dass die Beschwerde gegen die Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ) an den Beschwerdeausschuss(BA) 1 geleitet wurde. Über die Beschwerde wird das Gremium in mündlicher Beratung oder die Vorsitzende gemäß § 7 Abs. 2 der Beschwerdeordnung(BO) entscheiden. Die HAZ hat eine Kopie unserer Beschwerde unter der Aufforderung erhalten, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Gemäß § 6 BO hat die HAZ einen Hinweis erhalten, die Angelegenheit im beiderseitigen Einvernehmen zu lösen. Davon ist jedoch nicht auszugehen, denn die HAZ hatte alle News erhalten, worauf keine Reaktion erfolgt war. Dem BA 1 gehören acht Mitglieder an(dju + MVFP + DJV + BDZV). Die Ladung von Beteiligten ist nicht beabsichtigt. Die nächste Sitzung des BA 1 ist für den 16. Juni 2026 angesetzt worden. Alle Unterlagen, die K13online während des Beschwerdeverfahrens erhält, sind vertraulich zu behandeln. Aus diesen Gründen können wir leider keine Original-Dokumente veröffentlichen. Wir rufen jedoch alle seriösen Mainstream-Medien zur Berichterstattung auf….

März 25, 2026

K13online ./. Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ): Deutscher Presserat teilt Aktenzeichen der Beschwerde gegen den Pressekodex mit

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K13online ./. Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ): Deutscher Presserat teilt Aktenzeichen der Beschwerde gegen den Pressekodex mit

Die nächste Sitzung findet am 17./18./19. März 2026 statt: Es liegen Verstöße gegen die Ziffern 1 + 2 + 12 des Pressekodex vor

Der Deutsche Presserat hat in einem standartisierten Schreiben das Beschwerde-Aktenzeichen gegen die HAZ mitgeteilt. Daraus geht u. a. hervor, dass der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses & die Geschäftsstelle die K13online-Beschwerde gemäß dem Pressekodex prüft. Ergibt die Vorprüfung, dass die Beschwerde begründet ist, wird die HAZ zu einer Stellungnahme aufgefordert. Darüber wird K13online schriftlich informiert. Wird im Beschwerdeausschuss festgestellt, dass ein Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze vorliegt, hat der Presserat  drei Sanktionsmöglichkeiten: Er kann einen redaktionellen Hinweis, eine Missbilligung oder bei schweren Verstößen eine Rüge aussprechen. Der Ausschuss tagt vier Mal im Jahr. Die nächste Sitzung findet am 17./18./19. März 2026 statt. Der Beschwerdeführer Dieter Gieseking erwartet deutliche Sanktionen gegen die HAZ. Denn es liegen Verstöße gegen die Ziffern 1 + 2 + 12 des Pressekodex vor: Der verstorbene Sexualpädagoge & Universitätsprofessor Dr. Helmut Kentler war kein Pädophiler, wie von der HAZ-Journalistin Jutta Rinas behauptet wird. Dr. Kentler war auch kein Sexualstraftäter und es gab keine Verurteilungen wegen Kindesmissbrauch. Solche falschen Tatsachenbehauptungen erfüllen den Straftatbestand des § 189 StGB(Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener).  Diese Tat kann nur deshalb nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil es sich dabei um ein Antragsdelikt handelt und Dr. Kentler keine antragsberechtigte Angehörige hinterlassen hat. Mit all diesem Wissen führt die HAZ eine mediale Hetz- und Verleumdungskampagne, die von K13online auf das Schärfste verurteilt wird…(Ersteinstellung 19. Februar 2026: Update 25. März 2026) 

Januar 07, 2026

K13online(Dieter Gieseking) ./. Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ-Jutta Rinas): Beschwerde-Nachtrag an den Deutschen Presserat

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K13online(Dieter Gieseking) ./. Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ-Jutta Rinas): Beschwerde-Nachtrag an den Deutschen Presserat

Lügenpresse HAZ-Jutta Rinas: „Wiederholt wird Prof. Dr. Helmut Kentler als Missbrauchstäter & Pädophiler bezeichnet“

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ-Jutta Rinas) hat erneut einen Artikel veröffentlicht, worin der verstorbenen Prof. Dr. Helmut Kentler als Missbrauchstäter & Pädophiler diffamiert wird. Ein solcher „Journalismus“ muss wiederholt als Lügenpresse bezeichnet werden. Ungeachtet der laufenden Beschwerde beim Presserat, worüber die HAZ mit Email vom 13. November 2025 informiert wurde, ist am 6. Januar 2026 wiederholt ein Online-Artikel erschienen, worin erneut die falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt wird, dass Professor Kentler pädophil ist. Wiederholt wird Prof. Kentler als Missbrauchstäter bezeichnet. Darüber hinaus wird die falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, dass Prof. Kentler mit anderen Missbrauchtstätern vernetzt gewesen sei und sich Jungen zum Missbrauch zugeschoben haben soll. Weder das damalige Forscherteam aus Hildesheim noch Theresa Nentwig hat eine solche Behauptung aufgestellt. Es existieren keine Studien, die solche Behauptungen bestätigen würden. Die HAZ-Journalistin Rinas setzt ihre Schmähkritik und damit verbundenen Verstöße gegen den Pressekodex unvermindert fort. Der Beschwerdeführer Dieter Gieseking(K13online) hat einen aktuellen Nachtrag an den Presserat gesandt. Wir verurteilen einen solchen Lügen-Journalismus auf das Schärfste…

November 11, 2025

K13online Aktivitäten: Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen die Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ) eingereicht

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K13online Aktivitäten: Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen die Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ) eingereicht

Verstöße gegen den Pressekodex Ziffer 1 + 2 + 12: Universitätsprofessor Dr. Helmut Kentler war kein Pädophiler & kein Sexualstraftäter von sexuellem Kindesmissbrauch

Die K13online Redaktion(Dieter Gieseking) hat gegen die Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ) Beschwere beim Deutschen Presserat eingereicht. Die HAZ-Journalistin Jutta Rinas verstößt in mindestens drei Fällen gegen den Pressekodex Ziffer 1 + 2 + 12.  Die Online-Beschwerde wurde aufgrund des umfangreichen Sachverhaltes zunächst nur kurz begründet. Eine ausführliche Begründung mit z. Zt. drei Online-Artikel & Podcasts folgt auf dem Postwege. Die HAZ hat in mehreren Titelschlagzeilen wahrheitswidrig berichtet und damit falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt: Universitätsprofessor, Medienstar, Missbrauchstäter: Warum die HAZ den Fall Helmut Kentler in einem Podcast neu aufrollt * Teil 2 des neuen HAZ-Podcasts: Der Fall Kentler – der pädophile Professor und die Kinderschänder * Der pädophile Professor und die Kinderschänder: Der Fall Kentler hier im neuen HAZ-Podcast. Nachweisbar war Prof. Dr. Helmut Kentler kein Pädophiler & kein Sexualstraftäter von sexuellem Kindesmissbrauch. Er war offen homosexuell. Zu seinen Lebzeiten gab es weder Ermittlungsverfahren noch Verurteilungen wegen sexuellen Kindesmissbrauch. Der Deutsche Presserat wird in absehbarer Zeit das formale Beschwerde-Aktenzeichen mitteilen. Sodann wird die Beschwerde ausführlich begründet…(Update 13. November: Weiterer HAZ-Artikel & Podcast mit unseriösem „Journalismus“)

Oktober 01, 2025

Deutscher Presserat rügt Berliner Zeitung(BZ) & BZ-BERLIN.DE: Verstöße gegen Ziffer 8 & 13 des Pressekodex

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Deutscher Presserat rügt Berliner Zeitung(BZ) & BZ-BERLIN.DE: Verstöße gegen Ziffer 8 & 13 des Pressekodex

Identifizierende und vorverurteilende Verdachtsberichterstattung: „Ermittler sicher: Berliner Fotograf missbrauchte Kinder in Rio!“

Die Berliner Zeitung(BZ) & BZ-BERLIN.DE hat schon wieder eine Rüge vom Deutschen Presserat erhalten. In drei Artikeln hat die Redaktion gegen den Pressekodex verstoßen: Ziffer 8(Persönlichkeitsschutz) & Ziffer 13(Unschuldsvermutung). Es handelt sich dabei um eine identifizierende und vorverurteilende Verdachtsberichterstattung: „Ermittler sicher: Berliner Fotograf missbrauchte Kinder in Rio!“. Der Fotograf wurde namentlich genannt und das Foto von Ihm war nicht vollständig verpixelt. Auch dieser Fall ist nur die Spitze eines Eisberges von unseriösem „Journalismus“ in den Mainstream-Medien. K13online verurteilt solche „Journalisten/Innen“ auf das Schärfste. Neben Beschwerden beim Presserat empfehlen wir allen Betroffenen, auch strafrechtlich und zivilrechtlich gegen solche Medien vorzugehen. Wiederholt fordern wir einen grundlegenden Paradigmenwechsel bei der Berichterstattung in allen Medien des Mainstreams. Ein seriöser Journalismus muss zur Pflicht werden. Journalisten/Innen, die sich nicht an den Pressekodex halten, müssen vom Presserat gerügt werden. Dazu ist es notwendig, dass auch Beschwerde beim Presserat eingelegt wird. Auch Pädophile/Pädosexuelle sollten diese Möglichkeit nutzen. Alle Beschwerdeführer können sich an K13online wenden, damit wir darüber berichten können….

Juni 30, 2025

Deutscher Presserat: DITHMARSCHE LANDESZEITUNG wegen der Veröffentlichung eines Artikels unter der Überschrift „Pädokriminelle aus U-Haft entlassen“ gerügt

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Deutscher Presserat: DITHMARSCHE LANDESZEITUNG wegen der Veröffentlichung eines Artikels unter der Überschrift „Pädokriminelle aus U-Haft entlassen“ gerügt

Pressekodex Ziffer 13: Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse

Die Mainstream-Medien und insbesondere die Hetzpresse verstoßen massenweise gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates, wenn es um den Themenkomplex der Pädophilie und Kinderpornos etc. geht. Auf seiner letzten Sitzung im Juni 2025 hat der Presserat die DITHMARSCHE LANDESZEITUNG wegen der Veröffentlichung eines Artikels unter der Überschrift „Pädokriminelle aus U-Haft entlassen“ gerügt. Die Rüge beschränkt sich jedoch auf die Vorverurteilung der Betroffenen, wobei der Grundsatz der Unschuldsvermutung missachtet wurde. Die Ziffer 13 des Pressekodex verbietet eine solche Berichterstattung. K13online vermisst jedoch eine zusätzliche Rüge gemäß Ziffer 12.1 der Richtlinie: „In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte. Die pauschale Bezeichnung Pädokriminelle diskriminiert die sexuelle Minderheit der Pädophilen in der Gesamtheit. Niemand verwendet die Bezeichnungen Heterokriminatität oder Homokriminalität etc.!  K13online verurteilt den menschenverachtenden Begriff der „Pädokriminalität/Pädokrimineller“ auf das Schärfste. Die Journalisten/Innen der Medien, die Politiker/Innen, Kinderschützer & Missbrauchsopfer sowie die gesamte Zivilgesellschaft wird aufgefordert, diese diskriminierende Bezeichnung nicht mehr zu verwenden. Wir rufen jeden Betroffenen zu Beschwerden beim Presserat auf. Darüber hinaus empfehlen wir strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte zu prüfen und ggf. einzuleiten…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.