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Juli 13, 2026

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verlist polizeiliche Vernehmung einer Sozialpädagogin über Pflegevater & Pflegetochter

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verlist polizeiliche Vernehmung einer Sozialpädagogin über Pflegevater & Pflegetochter

Bei der Inobhutnahmestelle fragt das Mädchen andauernd: Wo ist der Papa? Wo ist die Mama? Werde ich Papa & Mama wiedersehen? Ich vermisse meinen Papa so stark, habe das Mädchen erzählt

Eine weitere Zeugin kann vor Gericht keine persönliche Aussage machen, weil sie sich auf Hochzeitsreise befindet. Nach Rücksprache mit den Verfahrensbeteiligten ergeht der Beschluss, die damalige polizeiliche Vernehmung vorlesen zu lassen. Ein beisitzender Richter verließt die Vernehmung der Sozialpädagogien, die in der Kindertagesgruppe war: In einem Lernzimmer stellt die Sozialpädagogin das Mädchen(Pflegetochter) zur Rede. Frei und unbekümmert erzählt sie der Pädagogin über den GV mit dem Papa. Es sei aber ein Geheimnis, was die Pädagogin nicht weitererzählen darf. Die Pädagogin erklärt dem Mädchen, dass sie heute in eine andere Pflegefamilie kommen würde. Während der Inobhutnahme hat das Mädchen mit der Hand ihren Mund zugehalten, um das Geheimnis zu signalisieren. Das Mädchen versteckt sich vor der Pädagogin, die ihr erklärt, dass SIE nichts falsch gemacht hat, sondern der Papa Schuld ist. Bei der Inobhutnahmestelle fragt das Mädchen andauerbt: Wo ist der Papa? Wo ist die Mama? Die Pädagogin erklärt dem Mädchen, dass Sie nicht mehr nach Hause gehen kann. Das Mädchen fragt die Pädagogin, ob ihre Pflege-Eltern sie vermissen würden. Ich vermisse meinen Papa so stark, habe das Mädchen erzählt. Werde ich Papa & Mama wiedersehen? Der absolute „Hammer“ besteht darüber hinaus darin, dass die Pädagogin dem Mädchen erzählt hat, dass es in dem Lernzimmer bei der Offenbarung des Geheimnisses einen „Spion“ gegeben habe. Mit dieser Lüge will sich die „Sozialpädagogin“ gegenüber dem Mädchen aus der Verantwortung ziehen, dass Vertrauen des Mädchens über das Geheimnis verraten zu haben. Einen solchen Vertrauensbruch § Verrat gegenüber dem Mädchen verurteilt K13online auf das Schärste!!! Die hiesige Tagespresse bnn & PZ berichten lückenhaft und unterschlagen wichtige Details. Die PZ-Journalistin unterschlägt die Äußerungen der Sozialpädagogin bei der Polizei total. Ein solcher „Journalismus“ ist in seiner Unseriöstität kaum noch zu überbieten. Auch geht SIE nicht auf die Inhalte der zwei Briefe ein. Der PZ-Leserschaft wird die volle Wahrheit bewußt vorenthalten. Die Journalistin verfolgt durch Ihr Schweigen das Ziel, die Öffentlichkeit vorsätzlich zu täuschen. K13online verurteilt einen solchen „Journalismus“ auf das Schärfste!! ,,

Februar 24, 2026

Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

Stieftochter sagte aus, in ihren Stiefvater verliebt gewesen zu sein: Damals elfjähriges Mädchen wollte den Vater ihrer Tochter vor dem Gesetzgeber & Gericht & Gefängnis schützen

Der Bundesgerichtshof(BGH) hat das Urteil gegen den Stiefvater, der mit seiner damals elfjährigen Stieftochter einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte, bestätigt. Die Stieftochter hatte vor Gericht ausgesagt, in den Stiefvater verliebt gewesen zu sein. Um den Vater ihrer Tochter zu schützen, habe Sie sich mit einem gebrauchten Kondom selbst geschwängert. Das Landgericht Siegen bemühte zwei Gutachter, die eine solche Zeugung nahezu ausgeschlossen haben. Der Gesetzgeber bezeichnet auch sexuelle Einvernehmlichkeit als „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“. Das Landgericht & der BGH ist an das bestehende Unrechtsgesetz im § 176 ff. StGB gebunden und darf auch bei einer solchen Liebesbeziehung nicht freisprechen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Der heute 13-jährigen Stieftochter wurde schon damals ihr Kind entzogen. Der Vater wird seine Tochter wegen der Gefangenschaft nicht sehen können. Das heute zweijährige Kind der Beiden wird also ohne Mutter & Vater in fremder Betreuung aufwachsen. All diese furchtbaren Folgen haben ihre Ursachen in der Gesetzeslage, die nicht zwischen einvernehmlicher Sexualität und sexueller Gewalt differenziert. Alle Betroffenen können sich vor dem Zugriff der Gesetze & Justiz nur dadurch schützen, wenn solche sexuellen Beziehungen streng geheim bleiben. Für die damit verbundenen psychischen Belastungen trägt der Gesetzgeber die politische Verantwortung…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.