Posts Tagged With 'Stiefvater'

Februar 24, 2026

Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

Stieftochter sagte aus, in ihren Stiefvater verliebt gewesen zu sein: Damals elfjähriges Mädchen wollte den Vater ihrer Tochter vor dem Gesetzgeber & Gericht & Gefängnis schützen

Der Bundesgerichtshof(BGH) hat das Urteil gegen den Stiefvater, der mit seiner damals elfjährigen Stieftochter einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte, bestätigt. Die Stieftochter hatte vor Gericht ausgesagt, in den Stiefvater verliebt gewesen zu sein. Um den Vater ihrer Tochter zu schützen, habe Sie sich mit einem gebrauchten Kondom selbst geschwängert. Das Landgericht Siegen bemühte zwei Gutachter, die eine solche Zeugung nahezu ausgeschlossen haben. Der Gesetzgeber bezeichnet auch sexuelle Einvernehmlichkeit als „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“. Das Landgericht & der BGH ist an das bestehende Unrechtsgesetz im § 176 ff. StGB gebunden und darf auch bei einer solchen Liebesbeziehung nicht freisprechen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Der heute 13-jährigen Stieftochter wurde schon damals ihr Kind entzogen. Der Vater wird seine Tochter wegen der Gefangenschaft nicht sehen können. Das heute zweijährige Kind der Beiden wird also ohne Mutter & Vater in fremder Betreuung aufwachsen. All diese furchtbaren Folgen haben ihre Ursachen in der Gesetzeslage, die nicht zwischen einvernehmlicher Sexualität und sexueller Gewalt differenziert. Alle Betroffenen können sich vor dem Zugriff der Gesetze & Justiz nur dadurch schützen, wenn solche sexuellen Beziehungen streng geheim bleiben. Für die damit verbundenen psychischen Belastungen trägt der Gesetzgeber die politische Verantwortung…

März 11, 2025

Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) angekündigt: Verteidigung fordert Freispruch für den Stiefvater, der zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) angekündigt: Verteidigung fordert Freispruch für den Stiefvater, der zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde

Sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjährige war verliebt in ihren Stiefvater und wollte ein Kind von Ihm

Das Landgericht Siegen hat den Stiefvater Benjamin S. wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass der Mann seine Stieftochter für Geschlechtsverkehr missbraucht und im August 2023 geschwängert hat. Zu Beginn der Ermittlungen im vergangenen Jahr hatte die inzwischen Zwölfjährige den Ermittlern erzählt, sie sei verliebt in ihren Stiefvater gewesen und habe sich Sperma aus einem Kondom eingeführt, um schwanger zu werden. Nach psychologischer Betreuung änderte sie ihre Aussage. Offensichtlich wurde das Mädchen manipuliert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte hatte im Prozess zunächst geschwiegen, sich nach dem Gutachten des Rechtsmediziners dann doch eingelassen und die Vorwürfe weiterhin bestritten. Auch in seinem familiären Umfeld sollen mehrere Menschen von seiner Unschuld überzeugt sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten..

Januar 14, 2025

Sexuelle Selbstbestimmung schützen: Landgericht Siegen verhandelt gegen Stiefvater, der einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der 10-jährigen Stieftochter hatte

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Sexuelle Selbstbestimmung schützen: Landgericht Siegen verhandelt gegen Stiefvater, der einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der 10-jährigen Stieftochter hatte

Heute 12-jähriges Mädchen war in den Stiefvater verliebt: Hofberichterstattungen in den Mainstream-Medien bezeichnen sexuelle Beziehung als „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“

Die Lehrerin des zum Zeitpunkt der Geburt des Babys 11-jährigen Mädchens hatte die Schwangerschaft bemerkt und das Jugendamt eingeschaltet, welches Strafanzeige erstattet hatte. Bei den polizeilichen Vernehmungen gab die junge Mutter an, dass sie in den Stiefvater verliebt sei – und den Sperma des Kindsvaters selbst eingeführt hat. Damit wollte Sie den Stiefvater vor Strafverfolgung schützen. Denn die Stieftocher wußte, dass der Gesetzgeber einen Geschlechtsverkehr als „schweren sexuellen Missbrauch“ an Ihr bezeichnen würde, obwohl alles vernehmlich stattgefunden hat. Vor dem Landgericht in Siegen beginnt heute die Hauptverhandlung gegen den Stiefvater des heute 12-jährigen Mädchens & Vater des Babys. Während der Beweisaufnahme wird es maßgeblich darauf ankommen, ob die Stieftochter als Zeugin auftritt und ihre damalige Aussage bei der Polizei bestätigt oder nicht. Bleibt SIE dabei, dann kann es nur einen Freispruch geben, denn ohne Opfer gibt es auch keinen Täter. Allerdings hat inzwischen das Kreisjugendamt das Sorgerecht für die junge Mutter und ihr Baby übernommen. Das Kind ist mittlerweile in einer Pflegefamilie untergebracht, die 12-Jährige wird in einer Einrichtung betreut. Diese äußeren Einflussnahmen könnten dazu führen, dass das Mädchen ihre damalige Aussage zu Gunsten der Staatsanwaltschaft & des Langerichtes ändert. Möglich ist auch, dass der Stiefvater ein Geständnis ablegt, um der Stieftochter eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Einen größeren Liebesbeweis könnte es kaum geben. Die aktuellen Hofberichterstattungen in den Mainstream-Medien verschweigen nahezu alle Hintergründe der sexuellen Beziehung. Nur in einem Satz findet man einen Hinweis, dass das Mädchen in den Stiefvater verliebt war. Von den Medien ist nicht zu erwarten, dass es bei einer Verurteilung eine kritische Berichterstattung geben wird. K13online sieht sich deshalb in der Pflicht, über die ungerechte Gesetzlage zu berichten. Wenn es kein Missbrauchsopfer gibt, dann darf es auch keinen Missbrauchstäter geben. Das Gleich gilt auch für die ältere Schwester des Mädchens, die ebenfalls als Zeugin vor Gericht aussagen müsste. Das Landgericht Siegen hat sechs Verhandlungstage anberaumt. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

Oktober 08, 2024

Das Mädchen & der Stiefvater: Ihr Wunsch sei es gewesen, ein Kind von ihm zu bekommen

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Das Mädchen & der Stiefvater: Ihr Wunsch sei es gewesen, ein Kind von ihm zu bekommen

Stiefvater jetzt in U-Haft: Das Neugeborene lebt laut „Bild“ inzwischen in einer Pflegefamilie und die Kindsmutter wird in einer Einrichtung psychologisch behandelt

Ein 11-jähriges Mädchen hat ein Kind geboren. Im Alter von 10 Jahren hat die Zeugung stattgefunden, wobei bisher nicht klar ist, ob das Mädchen den Sperma ihres Stiefvaters selbst eingeführt hat oder das Baby durch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem Stiefvater gezeugt wurde. Jedenfalls hatte das damals 10-jährige Mädchen den Wunsch, vom Stiefvater ein Kind zu bekommen. Damit wäre sexuelle Gewalt ausgeschlossen. Das heute 12-jährige Mädchen hat den Stiefvater bisher vor Strafverfolgung geschützt. Denn der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet Geschlechtsverkehr zwischen einem Kind & einem Erwachsenen immer als „schweren sexuellen Kindermissbrauch“. Inzwischen lebt das Neugeborene bei einer Pflegefamilie, wurde also der Kindsmutter weggenommen. Die 12-jährige Kindsmutter wurde in eine psychologische Einrichtung gesteckt. Jetzt wurde der Stiefvater doch noch verhaftet und befindet sich in U-Haft. Damit ist die Zerstörung aller Beteiligten nun wirklich perfekt. Das 12-jährige Mädchen musste ihr eigenes Kind in eine Pflegefamilie abgeben. Die 12-jährige Mutter muss sich einer psychologischen Behandlung unterziehen. Der Stiefvater wurde durch die U-Haft von beiden getrennt und wird eine Gerichtsverhandlung über sich ergehen lassen müssen. Das Mädchen wird vor Gericht als Zeugin geladen. Bleibt SIE bei ihrer bisherigen Aussage bei der Polizei, dass es keinen Geschlechtsverkehr gegeben hat, muss der Stiefvater freigesprochen werden. K13online ist bisher kein vergleichbarer Fall in Deutschland bekanntgeworden. DAS es überhaupt einen solchen Fall geben kann, liegt am § 176 ff. StGB, der auch einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern & Erwachenen unter Strafe stellt und als „schweren Kindermissbrauch“ bezeichnet. Der aktuelle Fall ist nur die Spitze eines Eisberges von Leid & Unrecht an allen Betroffenen…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.