Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) angekündigt: Verteidigung fordert Freispruch für den Stiefvater, der zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 11 März 2025 ]

Sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjährige war verliebt in ihren Stiefvater und wollte ein Kind von Ihm

Das Landgericht Siegen hat den Stiefvater Benjamin S. wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass der Mann seine Stieftochter für Geschlechtsverkehr missbraucht und im August 2023 geschwängert hat. Zu Beginn der Ermittlungen im vergangenen Jahr hatte die inzwischen Zwölfjährige den Ermittlern erzählt, sie sei verliebt in ihren Stiefvater gewesen und habe sich Sperma aus einem Kondom eingeführt, um schwanger zu werden. Nach psychologischer Betreuung änderte sie ihre Aussage. Offensichtlich wurde das Mädchen manipuliert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte hatte im Prozess zunächst geschwiegen, sich nach dem Gutachten des Rechtsmediziners dann doch eingelassen und die Vorwürfe weiterhin bestritten. Auch in seinem familiären Umfeld sollen mehrere Menschen von seiner Unschuld überzeugt sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten..

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die damals Elfjährige hatte im Mai 2024 ein Kind zur Welt gebracht. Ein Vaterschaftstest hatte ergeben, dass es von Benjamin S. stammt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 38 Jahre alten Mann zu Beginn des Prozesses sexuellen Missbrauch in insgesamt neun Fällen vorgeworfen, in fünf davon gingen die Ankläger von schwerem sexuellen Missbrauch aus. Am vorletzten Verhandlungstag hatte das Gericht einem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben, acht der neun Anklagepunkte fallen zu lassen. Nun ging es nur noch um den mutmaßlichen Missbrauch, in dessen Folge das Mädchen schwanger wurde. Offenbar fehlten für die anderen Vorwürfe ausreichend Beweise.

Zu Beginn der Ermittlungen im vergangenen Jahr hatte die inzwischen Zwölfjährige den Ermittlern erzählt, sie sei verliebt in ihren Stiefvater gewesen und habe sich Sperma aus einem Kondom eingeführt, um schwanger zu werden. Nach psychologischer Betreuung änderte sie ihre Aussage, S. kam im Oktober 2024 in Untersuchungshaft.

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/elfjaehrige-bekommt-kind-acht-jahre-haft-fuer-angeklagten-im-missbrauchsprozess-110348945.html


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1 Kommentar zu “Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) angekündigt: Verteidigung fordert Freispruch für den Stiefvater, der zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde”

  1. Bernd Epple sagt:

    Meine Nichte bekam auch mit 13 Jahre ihr erstes Kind sie war eine gute Mutter ihr Sohn ist heute 25 Jahre alt und aus meiner Nichte ist was geworden und aus ihrem Sohn auch
    Ich finde mit missbrauch wird viel Geld verdient von den Gegnern denen geht es nicht um das Wohl des Kindes sondern um das Wohl ihres geldbeutels ich hatte von meinem achten Lebensjahr bis zu meinem 13 lebensjahr mit einem Pädophilen Mann zusammen gewesen habe es nie bereut bin heute über 60 Jahre alt und ich muss sagen es war meine schönste Zeit habe noch führungsaufsicht bis 2027 deswegen will ich nicht so viel schreiben

    K13online Anmerkungen
    Wir können die obigen Angaben nicht auf einen Wahrheitsgehalt überprüfen. Gleichwohl ist uns bekannt, dass es einvernehmliche Beziehungen/Kontakte zwischen Erwachsenen & Kindern gibt, die sich jedoch nicht öffentlich beweisen lassen, weil dann sofort Ermittlungen eingeleitet werden müssten. Wissenschaftliche Studien dazu gibt es nicht.

    Ein weiteres Dilemma besteht darin, dass heute Erwachsene, die in Ihrer Kindheit eine positive Erfahrung mit einem Pädosexuellen hatten, diese Erlebnisse heute nicht offenbaren wollen. Denn auch dabei stehen die Verjährungsfristen einem solchen Outing gegenüber. Der Gesetzgeber verhindert also die Nachweise, dass es solche Beziehungen gibt.

    Aus obigen Gründen kann die sogenannte Gegenseite weiterhin die falsche Behauptung aufstellen, dass es keine einvernehmliche Beziehungen gibt. Dies führt auch dazu, dass in der Öffentlichkeit nur über den tatsächlichen sexuellen Missbrauch diskutiert wird. Nur dann, wenn aus den Urteilsbegründungen der Gerichte eindeutig hervor geht, dass keine sexuelle Gewalt angewendet wurde, lässt sich die Einvernehmlichkeit nachweisen. Solche Urteile liegen uns hier vor. Der Gesetzgeber verbietet es jedoch den Gerichten, in solchen Fällen einen Freispruch zu verkünden. Und genau an diesem Punkt beginnt das Unrecht…

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