Posts Tagged With 'sexuelle Selbstbestimmung'

Februar 24, 2026

Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

Stieftochter sagte aus, in ihren Stiefvater verliebt gewesen zu sein: Damals elfjähriges Mädchen wollte den Vater ihrer Tochter vor dem Gesetzgeber & Gericht & Gefängnis schützen

Der Bundesgerichtshof(BGH) hat das Urteil gegen den Stiefvater, der mit seiner damals elfjährigen Stieftochter einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte, bestätigt. Die Stieftochter hatte vor Gericht ausgesagt, in den Stiefvater verliebt gewesen zu sein. Um den Vater ihrer Tochter zu schützen, habe Sie sich mit einem gebrauchten Kondom selbst geschwängert. Das Landgericht Siegen bemühte zwei Gutachter, die eine solche Zeugung nahezu ausgeschlossen haben. Der Gesetzgeber bezeichnet auch sexuelle Einvernehmlichkeit als „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“. Das Landgericht & der BGH ist an das bestehende Unrechtsgesetz im § 176 ff. StGB gebunden und darf auch bei einer solchen Liebesbeziehung nicht freisprechen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Der heute 13-jährigen Stieftochter wurde schon damals ihr Kind entzogen. Der Vater wird seine Tochter wegen der Gefangenschaft nicht sehen können. Das heute zweijährige Kind der Beiden wird also ohne Mutter & Vater in fremder Betreuung aufwachsen. All diese furchtbaren Folgen haben ihre Ursachen in der Gesetzeslage, die nicht zwischen einvernehmlicher Sexualität und sexueller Gewalt differenziert. Alle Betroffenen können sich vor dem Zugriff der Gesetze & Justiz nur dadurch schützen, wenn solche sexuellen Beziehungen streng geheim bleiben. Für die damit verbundenen psychischen Belastungen trägt der Gesetzgeber die politische Verantwortung…

April 29, 2025

UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Bademeister(37) wegen Liebesbeziehung & einvernehmlicher Sexualität mit 13-jährigem Mädchen verurteilt

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Bademeister(37) wegen Liebesbeziehung & einvernehmlicher Sexualität mit 13-jährigem Mädchen verurteilt

Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann in seiner mündlichen Urteilsbegründung: „Zweieinhalb Monate später wäre alles straflos gewesen“

Es ist ein klassischer Fall von gesetzgeberischem UNRECHT, der zu einer Verurteilung wegen „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“ geführt hat. Der § 176a StGB stellt auch Liebesbeziehungen & einvernehmliche Sexualität mit einem 13-jährigem Mädchen unter Strafe. Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann sprach in seiner Urteilsbegründung: „Zweieinhalb Monate später wäre alles straflos gewesen“. Die Schülerin liebt den Angeklagten immer noch. So sei die heute 14-Jährige immer noch in den Angeklagten verliebt. Sie träume von einer fortgeführten Partnerschaft und wolle mit dem Mann eine Familie gründen. Das Urteil von vier Jahren Freiheitsstrafe ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil sollte beim Bundesgerichtshof(BGH) Revision eingelegt werden. Aufgrund der ungerechten Gesetzeslage kann es zwar keinen Freispruch geben. Jedoch kann das Strafmaß auf zwei Jahre gesenkt und damit auf Bewährung ausgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat mit dem § 176a StGB eine Liebesbeziehung zerstört, obwohl es kein Missbrauchsopfer gibt. Die Mainstream-Medien berichten über solche Fälle mit dieser Deutlichkeit des Unrechts nur sehr selten. Deshalb gelangen solche Liebesbeziehungen nur äußerst selten an die Öffentlichkeit. Und solche sexuellen Beziehungen, die auf Einvernehmlichkeit & Freundschaft & Liebe beruhen, gibt es natürlich auch zwischen Pädosexuellen & Jungs. Der Gesetzgeber zwingt solche Beziehungen in die Geheimhaltung: Wo kein Kläger, da kein Richter! K13online appelliert erneut für ein zeitgemäßes Sexualstrafrecht: Sexuelle Selbstbestimmung schützen…

März 11, 2025

Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) angekündigt: Verteidigung fordert Freispruch für den Stiefvater, der zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) angekündigt: Verteidigung fordert Freispruch für den Stiefvater, der zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde

Sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjährige war verliebt in ihren Stiefvater und wollte ein Kind von Ihm

Das Landgericht Siegen hat den Stiefvater Benjamin S. wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass der Mann seine Stieftochter für Geschlechtsverkehr missbraucht und im August 2023 geschwängert hat. Zu Beginn der Ermittlungen im vergangenen Jahr hatte die inzwischen Zwölfjährige den Ermittlern erzählt, sie sei verliebt in ihren Stiefvater gewesen und habe sich Sperma aus einem Kondom eingeführt, um schwanger zu werden. Nach psychologischer Betreuung änderte sie ihre Aussage. Offensichtlich wurde das Mädchen manipuliert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte hatte im Prozess zunächst geschwiegen, sich nach dem Gutachten des Rechtsmediziners dann doch eingelassen und die Vorwürfe weiterhin bestritten. Auch in seinem familiären Umfeld sollen mehrere Menschen von seiner Unschuld überzeugt sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten..

Dezember 08, 2024

ZEIG MAL Originalausgabe 1974: Bestes Aufklärungsbuch der Zeitgeschichte als Reprint NEU erschienen

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
ZEIG MAL Originalausgabe 1974: Bestes Aufklärungsbuch der Zeitgeschichte als Reprint NEU erschienen

Vorbemerkung der Herausgeberin Dr. Annika Fisher-Kyong: „Das Buch kann man somit nicht verstehen, ohne den Zeitgeist der 70er Jahre mitzudenken“

Das im Jahr 1974 beste Aufklärungsbuch für Kinder in der Zeitgeschichte ist im November 2024 als Reprint-Ausgabe NEU erschienen. Damals wurde die moderne und fortschrittliche Sexualerziehung von Sexualwissenschaft & Sexualforschung hoch gelobt. In den Jahren 1974 bis 1983 waren sechs weitere Auflagen erschienen. Bis zum Jahre 1990 waren insgesamt acht Auflagen im Buchhandel erhältlich gewesen. Mit Beginn der sexualfeindlichen Erziehung & des aufkommenden Anti-Pädophilen-Zeitgeistes wurde die sexuelle Aufklärung von Kindern immer schwieriger. Nachdem 1996 die Junge Union Wuppertal und das Jugendamt Frankfurt am Main voneinander unabhängig erneute Indizierungsanträge gestellt hatten und die ZEIT in einem Artikel Will McBride der Förderung von Kindersexualität bezichtigte, ließ der Autor selbst sein Werk vom Markt nehmen. Mehrere Indizierungsanträge waren von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien(BPjM) immer abgelehnt worden. Das Aufklärungsbuch ZEIG MAL war zu allen Zeiten legal. Die neue Reprint-Ausgabe ist mit der früheren Originalausgabe identisch. Das Buch enthält zusätzlich Vorbemerkungen der Herausgeberin Dr. Annika Fisher-Kyong. Ebenso ist in der Neuauflage ein Transkript von einem Video-Interview aus dem Jahre 2006 mit Will McBride über die Entstehungsgeschichte von ZEIG MAL enthalten. Für die Kids von heute ist dieses bebilderte Aufklärungwerk eine zusätzliche Bereicherung bei der Sexualaufklärung. Es ist auch eine willkommene Ergänzung für Eltern, Kindergärten und Schulen….! Mit dieser Neuauflage der Sexualaufklärung kann für die Jungen & Mädchen auch ein politischer Paradigmenwechsel bei der Sexualerziehung eingeleitet werden. Das Motto lautet deshalb: Für unsere Zukunft…

Juni 27, 2024

TABUbruch sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjähriges Mädchen bringt Kind zur Welt

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
TABUbruch sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjähriges Mädchen bringt Kind zur Welt

Mädchen schützt biologischen Vater vor Strafverfolgung: „Sie habe sich ein mit dem Sperma des Stiefvaters gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei daraufhin schwanger geworden“

Bundesweite Medien berichten über ein elfjähriges Mädchen und die Geburt ihres Kindes. Die junge Mutter des Babys verweigerte zunächst jede Aussage über den Vater. An das Märchen vom Klapperstorch hatte SIE schon mit 10 Jahren nicht mehr geglaubt. Schule und Jugendamt war ihre Schwangerschaft aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft ordnete einen Speicheltest an und es kam heraus, dass der Stiefvater der biologische Vater ist. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet einen Geschlechtsverkehr zwischen einem Kind & einem Erwachsenen immer als schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Die Ermittlungsbehörden müssen einen solchen Sexualakt jedoch beweisen. Solange das Mädchen aber bei ihrer Aussage „Sie habe sich ein mit dem Sperma des Stiefvaters gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei daraufhin schwanger geworden“ bleibt, wird der Stiefvater nicht angeklagt werden können. Das elfjährige Mädchen schützt den Vater ihres Kindes vor Strafverfolgung. Der § 176 ff. StGB schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Mädchens nicht. Niemand stellt sich offensichtlich die Frage, warum das Mädchen nicht will, dass der Stiefvater verurteilt wird und in den Knast muss. Auf die Idee, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden hat, kommt offenbar niemand. Das TABU „Täter“ ohne „Opfer“ muss gebrochen werden. Das Baby ist mittlerweile in einer Pflegefamilie untergebracht, die elfjährige Mutter wird psychologisch in einer Einrichtung betreut. Möge sich die Betreuung auf das Kindeswohl beziehen, damit das Mädchen & Ihr Kind den Vater nicht in einer JVA besuchen muss. K13online wird am Ball bleiben und weiter berichten…  

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.