Zweidrittelmehrheit im Bundestag & Bundesrat notwendig: Ein großer Teil der CDU/CSU muss der Grundgesetzänderung noch zustimmen Auf Antrag der Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hat die Mehrheit des Bundesrates beschlossen, dass Merkmal der sexuellen Identität in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz(GG) aufzunehmen. Laut dem Antrag(Drucksache 313/25) muss der Bundestag den Gesetzentwurf behandeln, ist aber … Bundesrat fordert vom Bundestag Diskriminierungschutz: Merkmal der sexuellen Identität in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz(GG) aufnehmen weiterlesen
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