Posts Tagged With 'sexuelle Identität ins GG'

Dezember 29, 2025

Feministische Zeitschrift EMMA – Printausgabe(+online) 1/2026: Artikel 3 Grundgesetz(GG) – Wissen Sie, was Sie tun?

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Feministische Zeitschrift EMMA - Printausgabe(+online) 1/2026: Artikel 3 Grundgesetz(GG) - Wissen Sie, was Sie tun?

So sieht Feminismus heute aus: „Er will, dass die „sexuelle Identität“ im Grundgesetz geschützt wird. Warum? Weil er die „sexuelle Minderheit der Pädophilen“ im Grundgesetz „vor Diskriminierung schützen“ möchte“

In der aktuellen Printausgabe(1/2026 ) der Zeitschrift EMMA ist ein Artikel mit dem Titel „Artikel 3 Grundgesetz(GG) – Wissen Sie, was Sie tun?“ erschienen, der auch online verfügbar ist. Vorab: Für eine feministische Zeitschrift, die bekanntlich seit Ewigkeiten gegen Pädophilie/Pädophile/Pädosexuelle agiert, sind die Artikelinhalte presserechtlich nicht angreifbar. Die kritischen Darstellungen unterliegen der Meinungs- und Pressefreiheit. Dennoch ist der Artikel lückenhaft und bedarf teilweiser Richtigstellungen. Wir zitieren den Artikel wie folgt: Dieter Gieseking ist in der Pädosexuellen-Szene so etwas wie ein Star. 2003 gründete er die „Krumme 13“, den „ersten Verein Pädophiler in Deutschland“. Die „Krumme 13“ setzte sich ein für die Entkriminalisierung sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern, sprich: des Kindesmissbrauchs. Gieseking saß mehrfach wegen des Besitzes von und Handels mit Kinderpornografie im Gefängnis. K13online Anmerkungen: Der damalige Gefangenenhilfeverein „Krumme13“ wurde nicht ins Vereinregister angetragen und existiert heute nicht mehr. Damals wie heute setzen wir uns zwar für die Entkriminalisierung ein, aber nur dann, wenn es um einvernehmliche Beziehungen/Kontakte geht. Dabei fordern wir nicht die Abschaffung der Strafgesetze, sondern lediglich die Herabsetzung des Schutzalters von 14 auf 12 Jahre. Einvernehmliche Sexualität zwischen Erwachsenen(z.B. Pädosexuellen) & Kindern ab dem 12 Lebensjahr hat mit Kindesmissbrauch nichts gemein. Weitere Artikelinhalte und Kommentare finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. So sieht Feminismus heute aus….

Dezember 05, 2025

CORRECTIV-FAKTENCHECK: Die Forderung, den Diskriminierungsschutz auszuweiten, nehmen online einige als Anlass für falsche und irreführende Behauptungen rund um Pädophilie

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
CORRECTIV-FAKTENCHECK: Die Forderung, den Diskriminierungsschutz auszuweiten, nehmen online einige als Anlass für falsche und irreführende Behauptungen rund um Pädophilie

Bisher 61.069 Unterschriften mit Falschdarstellungen „ergaunert“: Rechtskonservative Plattform „CitizenGo“ verbreitet in der Petition „Finger weg vom Grundgesetz – Die sexuelle Identität muss draußen bleiben“ Halbwahrheiten & LÜGEN

Das CORRECTIV-FAKTENCHECK hat erneut einen Artikel zur sexuellen Identität ins Grundgesetz veröffentlicht. Darin werden die Halbwahrheiten & LÜGEN der rechtskonservativen Plattform „CitizenGo“ entlarvt. In der Petition „Finger weg vom Grundgesetz – Die sexuelle Identität muss draußen bleiben“ werden eine Vielzahl von Falschdarstellungen verbreitet, die zu 61.069 Unterschriften(Stand: 5.12.2025) geführt haben. Bei Vortäuschung von falschen Realitäten ist es „CitizenGo“ tatsächlich gelungen, diese Unterschriften von Leichtgläubigen zu „ergaunern“. Die Petition ist deshalb zwar sinn- und zwecklos, weil die dortige Begründung(Narrativ) nahezu vollkommen falsch ist, aber die LÜGEN & Halbwahrheiten setzen sich in den Köpfen der Menschen fest und werden als vermeintliche „Wahrheiten“ angenommen. Der CORRECTIV-Artikel „Warum es im Gesetzesvorschlag zum Schutz sexueller Identität geht“ entspricht der echten WAHRHEIT. Aus aktuellem Anlass hat sich auch K13online erneut positioniert. Die falschen Behauptungen in der CitizenGo-Petition werden ausführlich widerlegt. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Richtigstellungen, die bei den vielen LÜGEN die WAHRHEIT offenbaren….

Oktober 11, 2025

Homo-Portal QUEER.de zur Bundestagsdebatte sexuelle Identität: AfD zieht Pädo-Karte und setzt auf Konfrontation und verbreitet Lügen

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Homo-Portal QUEER.de zur Bundestagsdebatte sexuelle Identität: AfD zieht Pädo-Karte und setzt auf Konfrontation und verbreitet Lügen

Die Pädo-Keule der AfD: „Drei Redner, Fabian Jacobi, Stephan Brandner und Ulrich von Zons führten dabei Pädophilie als Grund an, warum sexuelle Identität nicht anerkannt werden dürfe“

Das Homo-Portal QUEER.de berichtet ausführlich über die Bundestagsdebatte zum Gesetzentwurf der sexuellen Idenität ins Grundgesetz(GG). In diesem News beschränken wir uns auf die Reden der AfD-Fraktion, die wieder die Pädo-Karte mit der Pädo-Keule gezogen haben. K13online stellt klar: Es ist richtig, wenn das Merkmal der sexuellen Identität ins GG aufgenommen wird, dies nicht automatisch bedeuten würde, dass pädosexuelle Beziehungen legalisiert werden. Der § 176 ff. StGB wird damit nicht abgeschafft. Die Pädophilen, die sich an die Gesetze halten, würden nur dann unter den Diskriminierungsschutz im GG fallen, wenn das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) entschieden hat, dass auch die Pädophilie zur sexuellen Identität gehört. Denn in der Begründung des Gesetzentwurfes ist die sexuelle Minderheit der Pädophilen nicht als schutzbedürftig aufgeführt. Es steht außer Frage, dass es eines politischen Kampfes mit der Zielsetzung bedarf, die Pädophilie als sexuelle Identität anzuerkennen. Bei der Debatte im Deutschen Bundestag hat kein Redner/In auf die K13online-Petition hingewiesen. Ebenso findet man keinen Hinweis bei QUEER.de ! Der Petitionsausschuss hatte im Jahre 2024 in seiner Beschlussempfehlung an den Bundestag beschlossen, dem Anliegen des Petenten nicht zu entsprechen. In der Petition wurde gefordert, dass auch die Pädophilen zur sexuellen Identität gehören müssen. Die junge Generation der Pädophilen wird weiterhin für die Anerkennung & Akzeptanz der Pädophilie kämpfen müssen….

Oktober 07, 2025

Deutscher Bundestag zur sexuellen Identität: Bündnis 90/Die Grünen bringen Gesetzentwurf zur Änderung des Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz ein

Verfasst von: Dieter Gieseking 9 Kommentare
Deutscher Bundestag zur sexuellen Identität: Bündnis 90/Die Grünen bringen Gesetzentwurf zur Änderung des Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz ein

Deutscher Bundestag debattiert bei Aktueller Stunde: AfD-Fraktion fordert Deutsches Nein zur EU-Chatkontrolle

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bringt am kommenden Donnerstag einen neuen Gesetzentwurf(BT-Drucksache 21/2027) zur Änderung des Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz(GG) in den Bundestag ein. Dabei geht es in 1. Lesung um das Merkmal der sexuellen Identität ins GG. Der Bundesrat hat den Bundestag dazu aufgefordert. Bei der Plenardebatte wird sich zeigen, ob im Bundestag eine 2/3 Mehrheit vorhanden ist oder nicht. Im Anschluss wird der Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen. In einer Aktuellen Stunde wird es eine Aussprache zum folgenden Thema geben: AfD-Fraktion fordert Deutsches Nein zur EU-Chatkontrolle. In einer Pressekonferenz der AfD-Bundestagsfraktion warnt die Partei vor einem „Generalangriff auf die Bürgerrechte“ durch die geplante EU-Verordnung zur Chatkontrolle. Alice Weidel hat sich beim WELT-Nachrichtensender bei YouTube deutlich gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen. K13online teilt zwar die AfD-Forderung an die Bundesregierung zum NEIN der EU-Chatkontrolle. Jedoch bleibt die AfD eine vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Partei. Für die Bundestagsdebatte ist eine Aussprache von rund einer Stunde vorgesehen. Redner/innen aller Fraktionen werden sich zur EU-Chatkontrolle positionieren. Insbesondere wird die Bundesregierung Position beziehen. Bei einem NEIN wird es voraussichtlich bei der Abstimmung im EU-Rat am 14. Oktober keine Mehrheit für eine Massenüberwachung geben….

September 29, 2025

Bundesrat fordert vom Bundestag Diskriminierungschutz: Merkmal der sexuellen Identität in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz(GG) aufnehmen

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Bundesrat fordert vom Bundestag Diskriminierungschutz: Merkmal der sexuellen Identität in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz(GG) aufnehmen

Zweidrittelmehrheit im Bundestag & Bundesrat notwendig: Ein großer Teil der CDU/CSU muss der Grundgesetzänderung noch zustimmen

Auf Antrag der Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hat die Mehrheit des Bundesrates beschlossen, dass Merkmal der sexuellen Identität in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz(GG) aufzunehmen. Laut dem Antrag(Drucksache 313/25) muss der Bundestag den Gesetzentwurf behandeln, ist aber nicht verpflichtet, ihn auch anzunehmen. Für eine Grundgesetzänderung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag & Bundesrat. Die SPD & GRÜNE & LINKE haben bereits Zustimmung signalisiert. Ein großer Teil der CDU/CSU muss der Grundgesetzänderung jedoch noch zustimmen. Von der AfD ist keine Zustimmung zum Schutz vor Diskriminierung zu erwarten. Die sexuelle Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen wird im Gesetzentwurf nicht genannt. Demnach soll diese sexuelle Identität nicht vom GG geschützt werden. Auch der Petitionsausschuss sah im September 2024 keinen Anlass, dass Anliegen der K13online-Petition zu unterstützen. Darin wurde gefordert, dass auch die Pädophilen/Pädosexuellen zur sexuellen Identität gehören sollen. Die politischen Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen, sind zwar gegenwärtig ausgeschöpft. Dennoch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Wird das GG mit dem Merkmal der sexuellen Identität ergänzt, dann können alle pädophile Betroffene Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einreichen. K13online steht für eine solche Verfassungsbeschwerde bereit….(Update 4. Okt. 2025)

November 02, 2024

dpa-factchecking: K13online Petition sexuelle Identität ins Grundgesetz erreicht Deutsche Presseagentur(dpa)

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
dpa-factchecking: K13online Petition sexuelle Identität ins Grundgesetz erreicht Deutsche Presseagentur(dpa)

Die Mainstream-Medien sind die sogenannte 4. Macht im Staat und tragen maßgeblich zum Meinungsbildungsprozess innerhalb der Gesellschaft/Bevölkerung bei

Die Deutsche Presseagentur – dpa factchecking – hat nach dem Korrectiv-Faktencheck nun auch die K13online Petition sexuelle Identität ins Grundgesetz aufgegriffen. Der Artikelinhalt ist zwar sachlich richtig dargestellt – Gegenstand der Behauptung ist eine Petition aus der Bevölkerung -, jedoch wird der Petent namentlich nicht erwähnt. Bei den Falschdarstellungen im Internet hat es aber eine sehr wichtige Rolle gespielt, dass der Petent Dieter Gieseking Inhaber des Weblogs K13online ist, der als freier Journalist über die Themen der Pädophilie berichtet. Der Petent ist zwar Teil der Bevölkerung, aber gehört der sexuellen Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen an. Wäre der Petent ein Teil der Bevölkerung im Mainstream, dann hätte diese Petition wohl wenig Beachtung gefunden. Insgesamt will der Artikel bei dpa-factchecking verdeutlichen, dass der Kindesmissbrauch strafbar bleibt. Richtig ist zwar, dass in der Petition keine Forderungen nach Legalisierungen aufgestellt wurden, jedoch positioniert sich dpa deutlich im politischen Sinne der Bundesregierung. Damit stellt dpa nicht die Petition in der Vordergrund, sondern verteidigt den medialen und politischen Mainstream. Die Deutsche Presseagentur ist der journalistische Mainstream und verbreitet bundesweite Nachrichten an alle Mainstream-Medien. Dabei werden Nachrichten, Ereignisse und Positionen von Pädophilie-Aktivisten völlig ignoriert. Von einer objektiven und neutralen Berichterstattung kann also keine Rede sein. Im Gegenteil: Viele der Mainstream-Medien beteiligen sich aktiv an Desinformationen zum Themenkomplex der Pädophilie/Pädosexualität. Nicht selten muss sogar von Lügenpresse gesprochen werden. Die Mainstream-Medien sind die sogenannte 4. Macht im Staat und tragen maßgeblich zum Meinungsbildungsprozess innerhalb der Gesellschaft/Bevölkerung bei. Dieser medialen Übermacht versucht K13online mit seinen bescheidenen Möglichkeiten entgegen zu wirken. In einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft hat auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen einen Anspruch auf mediale Anerkennung & Akzeptanz. Auch die Deutsche Presseagentur wird deshalb aufgefordert, diesem Anspruch gerecht zu werden…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.