Die Revision des Predigers wurde als unbegründet verworfen: Die vom Landgericht Karlsruhe in zweiter Instanz verhängte Geldstrafe in Höhe von 6.750 Euro muss jetzt bezahlt werden
Der Hass-Prediger Andi Shamoon muss nun nach der abgewiesenen Revision eine Geldstrafe von 6.750 Euro bezahlen. Nach Rechtsauffassung von K13online ist er damit sehr preisgünstig davongekommen. Er kann die 150 Tagessätzen zu je 45 Euro aber auch im Knast absitzen. Fünf Monate Freiheitstrafe ohne Bewährung wären schon eher angemessen gewesen. Der § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB(Volksverhetzung) bietet den Staatsanwaltschaften und Gerichten einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren an. Welche Art von Volksverhetzung muss eigentlich begangen werden, wenn „Predigten“ wie die von „Bruder Andi“ nur eine Geldstrafe kosten? Vermutlich bezahlt die extrem queerfeindliche US-Kirche „Faithful Word Baptist Church“ einen solchen Betrag aus der Portokasse. In Pforzheim firmiert die Gruppierung inzwischen unter dem Namen „FWBC Seelen gewinnen“. FWBC steht für eine fundamentalistische Sekte, die ihre Heimat in Arizona, USA, hat. Am kommenden Samstag findet auf dem Markplatz der 4. CSD statt. Daneben soll ein weiterer Aufzug unter dem Motto „Kinderschutz, Meinungsfreiheit, politische Gewalt“ stattfinden, der laut Polizei klar der rechten Szene zuzuordnen ist. Die Veranstalter rechnen laut Anmeldung mit 100 bis 200 Teilnehmern. Die Polizei wird mit der gleichen Mannschaftsstärke wie im vergangenen Jahr vor Ort für Sicherheit sorgen….





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