K13online Prozessbeobachter: Amtsgericht Pforzheim verurteilt Hass-Prediger „Bruder Andi“ wegen Volksverhetzung

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 06 Dezember 2024 ]

Plädoyer des Verteidigers gleicht einer Predigt auf Freispruch: Video „Gott hasst Menschen“ ist jedoch nicht durch die Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt

Bei erneuter Abwesenheit von „Bruder Andi“ hat die Pforzheimer Einzelrichterin Kräßig den angeklagten Hassprediger der Baptistensekte „Zuverlässiges Wort“ wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Inaugenschein genommene Video mit der Predigt richtet sich in seiner Gesamtheit(Kontext) nicht nur gegen alle Homosexuellen & Pädosexuellen, sondern auch gegen alle Menschen, die nicht der Gesinnung dieser Baptistensekte folgen wollen. Der Verteidiger erklärt in einem rund einstündigen Plädoyer die Verwerfungslehre Gottes: Einmal in der Hölle, immer in der Hölle. Gott schickt Menschen in die Hölle, um sie zu verbrennen. Der Staat müsse eigentlich die Homosexuellen töten lassen. Forderungen nach der Todesstrafe seinen legal und durch das Grundgesetz gedeckt. Die Forderungen nach der Todesstrafe für Kinderschänder & für homosexuelles Verhalten sei durch das BVerfG erlaubt. In langen Monologen zitiert der Verteidiger aus der Bibel und macht sich diese Textstellen zueigen. Das gesamte Plädoyer des Rechtsanwaltes besteht in großen Teilen aus einer Predigt dieser Baptistensekte. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 30Euro(= 3.900Euro). Zuvor hatte er eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Die Amtsrichterin verurteilte „Bruder Andi“ zu erhöhten 150 Tagessätzes zu je 40Euro(= 6.000Euro). Dies entspricht einer Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Monaten, wenn diese Geldstrafe nach Rechtskraft nicht bezahlt wird. Der Verteidiger gab keine Erklärung darüber ab, ob sein Mandant in die Berufung zum Landgericht(alternativ Sprung-Revision beim Oberlandesgericht) gehen will. Die Verteidigung hat eine Woche Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Die Hauptverhandlung fand nach sage und schreibe fünf Stunden(13 – 18 Uhr) ein Ende. Das Video mit der Predigt & das Plädoyer des Verteidigers war von Menschenverachtung kaum noch zu überbieten…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K13online Prozessbericht

Die ermittelnde Kripobeamtin war als Zeugin geladen. Sie erläuterte ihre Ermittlungen und die Beweissicherung des Videos, die zu einem Strafbefehl von 120 Tagessätzen a 80Euro(= 9.600Euro) geführt hatte. Der Verteidiger attakierte die Zeugin und stellt die Frage: Was ist eine Hassrede? Verächtlichmachung von Homosexuellen, die keine Daseinberechtigung haben. Die Kripobeamtin blieb nach ihrer Aussage im Gerichtssaal, denn es laufen noch mehr Ermittlungsverfahren gegen andere Prediger. Demnach ist mit weiteren Strafbefehlen und ggf. Gerichtsverhandlungen zu rechnen. Im Anschluss folgte die Inaugenscheinnahme des rund einstündigen Videos mit der Predigt von „Bruder Andi“. Der Verteidiger erklärte mehrfach, dass der Ton und das Bild nicht syncron sind – und deshalb als Beweismittel nicht zu verwenden sei. Tatsächlich lagen in diesem Punkt technische Ermittlungsfehler vor. Der Verteidiger gibt eine Erklärung ab und stellt mehrfach Beweisanträge, die von Einzelrichterin Kräßig abgewiesen wurden. Dazu gehörten auch Anträge zu technischen Sachverständigengutachten sowie dem Grundgesetz. Es ergingen mehrere Gerichtsbeschlüsse, darunter auch die Abweisung eines Beweisverwertungsverbotes. Nach Kenntnis von K13online besteht der Sinn & Zweck solcher Anträge darin, dass abgewiesene Beweisanträge Revisionsgründe sein können. 

Das Video mit der Predigt richtet sich in seiner Gesamtheit(Kontext) nicht nur gegen alle Homosexuellen & Pädosexuellen, sondern auch gegen alle Menschen, die nicht der Gesinnung dieser Baptistensekte folgen wollen. Der Verteidiger erklärt in einem rund einstündigen Plädoyer die Verwerfungslehre Gottes: Einmal in der Hölle, immer in der Hölle. Gott schickt Menschen in die Hölle, um sie zu verbrennen. Der Staat müsse eigentlich die Homosexuellen töten lassen. Forderungen nach der Todesstrafe seinen legal und durch das Grundgesetz gedeckt. Die Forderungen nach der Todesstrafe für Kinderschänder & für homosexuelles Verhalten sei durch das BVerfG erlaubt. In langen Monologen zitiert der Verteidiger aus der Bibel und macht sich diese Textstellen zueigen. Das gesamte Plädoyer des Rechtsanwaltes besteht in großen Teilen aus einer Predigt dieser Baptistensekte. Er ist Gründungsmitglied des Vereins „Christ und Jurist e.V.“: https://www.kanzleifrank.de/rechtsanwalt-frank.html

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 30Euro(= 3.900Euro). Zuvor hatte er eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Die Amtsrichterin verurteilte „Bruder Andi“ zu erhöhten 150 Tagessätzes zu je 40Euro(= 6.000Euro). Dies entspricht einer Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Monaten, wenn diese Geldstrafe nach Rechtskraft nicht bezahlt wird. Der Verteidiger gab keine Erklärung darüber ab, ob sein Mandant in die Berufung zum Landgericht(alternativ Sprung-Revision beim Oberlandesgericht) gehen will. Die Verteidigung hat eine Woche Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Die Hauptverhandlung fand nach sage und schreibe fünf Stunden(13 – 18 Uhr) ein Ende. Das Video mit der Predigt & das Plädoyer des Verteidigers war von Menschenverachtung kaum noch zu überbieten. Staatsanwaltschaft, Amtsgericht und die anwesenden Medien waren sich darüber einig, dass kein Zweifel darüber besteht, dass es sich um Volksverhetzung handelt. Nach Rechtsauffassung von K13online hätte das Strafmaß viel höher ausfallen können und müssen… 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

© dpa-infocom, dpa:241205-930-309119/3

Abwertung Homosexueller: Gericht verurteilt Baptisten-Prediger wegen Volksverhetzung

Im ersten Prozess gegen die vom Verfassungsschutz beobachtete «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) hat das Amtsgericht einen Prediger wegen Volksverhetzung verurteilt. Der Mann habe mehrfach Homosexuelle allein wegen ihrer sexuellen Orientierung angegriffen – bis zur Forderung, diese Menschen zu töten, erklärte die Vorsitzende Richterin.

Sie verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 40 Euro. Damit wäre der Mann vorbestraft. Er kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Sein Anwalt ließ offen, ob er das tun will. Er werde erst mit seinem Mandanten sprechen.

Umstrittene Aussagen
In einem vor Gericht gezeigten Video einer Predigt unter der Überschrift «Gott hasst Menschen» spricht der Redner unter anderem davon, dass Homosexuelle eigentlich vom Staat vernichtet werden sollten. Diese Menschen seien gefährlich. Auch sprach er von einer verwirrten, verdorbenen Gesinnung.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ruft der Mann damit dazu auf, Homosexuelle zu töten. Der Verteidiger hingegen argumentierte, diese Aussagen seien vom Grundgesetz und der dort verankerten Freiheit zur Religionsausübung gedeckt.

Volksverhetzung oder Freispruch
Der 32 Jahre alte Angeklagte, der auch am zweiten Verhandlungstag nicht nach Pforzheim gekommen war, hatte sich vor Gericht gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung gewehrt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro beantragt. Nachdem er von den finanziellen Verhältnissen des Mannes erfahren hatte, plädierte der Staatsanwalt in seinem Schlusswort auf 130 Tagessätze à 30 Euro.

Dass die Richterin mit ihrem Urteil darüber lag, erklärte sie unter anderem damit, dass der Mann mehrfach seine Äußerungen wiederhole. Zudem habe er die Rede im Juni 2023 gehalten. Im Juni feiern unter anderem Homosexuelle den sogenannten Pridemonth. Auch sei die Predigt live gestreamt und ein Video davon auf mehreren Internetplattformen veröffentlicht worden.

Der Verteidiger hatte dagegen einen Freispruch gefordert. Er argumentierte beispielsweise, das vor Gericht gezeigte Video der Predigt sei als Beweismittel ungeeignet, da seine Authentizität nicht gesichert sei. Tonspur und Bild passten bei der Präsentation nicht zusammen. Einen Antrag des Anwalts, das von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, lehnte die Vorsitzende Richterin jedoch ab. Auch mit mehreren weiteren Anträgen scheiterte der Jurist.

Ferner hatte der Verteidiger erklärt, die Aussagen seines Mandanten seien zum einen Zitate von Bibeltexten oder deren Auslegung. Dies sei von der im Grundgesetz verankerten Freiheit zu Religionsausübung gedeckt. Die politische Forderung nach einer Todesstrafe wiederum sei per se straflos.

Abwertung von Homosexuellen und Demokratiefeindlichkeit
Das Landesamt für Verfassungsschutz führt die BKZW seit 2023 als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich «Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates». Laut Verfassungsschutzbericht liegt ihr ideologischer Fokus auf der massiven Abwertung von Homosexuellen, die unverhohlen in öffentlich frei zugänglichen Reden gepredigt wird. Auch antisemitische und verschwörungsideologische Elemente seien enthalten.

«Zudem lehnt die BKZW demokratische Willensbildung und Entscheidungsfindung grundsätzlich ab», heißt es in dem Bericht der Verfassungsschützer. Sie stelle Entscheidungen demokratisch legitimierter Personen infrage und delegitimiere staatliches Handeln.

Nicht der einzige Fall
Die BKZW nutzt nach Kenntnissen der Behörde im Südwesten ausschließlich die Räumlichkeiten in Pforzheim als Anlaufstelle der aktiven Anhänger, derzeit eine niedrige zweistellige Zahl. Deren Wohnort spiele dabei keine Rolle, erklärte ein Sprecher. Einzelne seien auch als Prediger aktiv.

https://www.zeit.de/news/2024-12/05/gericht-sichtet-baptisten-video-in-volksverhetzungs-prozess

https://www.queer.de/detail.php?article_id=51902

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/prediger-baptistenkirche-pforzheim-urteil-volksverhetzung-100.html

https://bnn.de/pforzheim/pforzheim-stadt/prediger-in-pforzheim-wegen-volksverhetzender-aussagen-zu-geldstrafe-verurteilt

https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Amtsgericht-Predigt-in-der-Pforzheimer-Sekte-Zuverlaessiges-Wort-war-Volksverhetzung-_arid,2149512.html

 


K13online Prozessbeobachter: Feiger Hass-Prediger der Baptistensekte erscheint nicht beim Amtsgericht wegen Volksverhetzung

 

5 Antworten zu “K13online Prozessbeobachter: Amtsgericht Pforzheim verurteilt Hass-Prediger „Bruder Andi“ wegen Volksverhetzung”

  1. Angelo sagt:

    Gut das solche Hassprediger ausgezogen sind aus Pforzheim.
    Auf You Tube gibt es leider genug von dieser Sorte
    Da frage ich mich was das noch mit Christentum das normalerweise Nächstenliebe predigen sollte zu tun hat..
    Auf You Tube gibt es einen Hassprediger aus den USA der heisst Dillon Awes und der will das man homosexuelle Menschen einen Kopfschuss gibt damit sie tot sind

    In meiner Kirche hätte man solche Prediger ihres Amtes sofort enthoben
    Ich vermute das diese Hassprediger auch Selbsthass in sich tragen
    Glücklich sind die bestimmt nicht in ihrem Hass.
    Da kann man nur hoffen das solche Leute nicht zu Mördern noch werden

  2. Fall wird vom Landgericht neu verhandelt
    In diesem Fall bedeutet „nicht näher bezeichnet“, dass Frank offen ließ, ob gegen das Urteil Berufung oder Revision eingelegt werden sollte. Bei einer Berufung wird der Fall vor dem Landgericht komplett neu verhandelt. Die Berufungskammer macht sich unabhängig vom vorhergehenden Verfahren ein Bild und urteilt neu.

    Eine Revision hingegen wird beim Oberlandesgericht eingelegt. Hier wird das Verfahren nur auf Rechtsfehler geprüft. Wenn Verfahrensfehler festgestellt werden, wird das Urteil aufgehoben und ans Amtsgericht zurückverwiesen. In diesem Fall könnte sich der Verteidiger eine zusätzliche Instanz verschaffen, weil er noch die Möglichkeit der Berufung hätte.

    Da die Staatsanwaltschaft jedoch Berufung eingelegt hat, ist das vom Tisch. Das nicht näher bezeichnete Rechtsmittel des Verteidigers wird zur Berufung. Der Fall landet also direkt beim Landgericht Karlsruhe und die Berufungskammer muss darüber entscheiden. Das Amtsgericht Pforzheim ist dann nicht mehr für den Fall zuständig.

    https://bnn.de/pforzheim/pforzheim-stadt/staatsanwaltschaft-legt-berufung-ein-prozess-um-volksverhetzung-in-pforzheim-geht-ans-landgericht

  3. Inhaltlich überraschend ist, dass zuvor die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte – ging das Urteil doch über ihre Forderung hinaus. Die Berufung ermögliche der Anklagebehörde aber, die Urteilsbegründung zu studieren und danach über ihr weiteres Vorgehen zu entscheiden, lautet die Antwort auf eine PZ-Nachfrage. So verhindert die Staatsanwaltschaft aber auch, dass der Verteidiger zum Rechtsmittel der Revision greift und sich einem Verfahrensvorteil verschafft, bevor ein endgültiges Urteil kommt. Und: Eine nur seitens des Anwalts eingelegte Berufung hätte den Prediger vor Nachteilen beim Strafmaß geschützt.

    https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Gerichtsverfahren-gegen-Sektenprediger-wegen-Hetzrede-geht-in-naechste-Runde-Anklage-und-Verteidiger-_arid,2152902.html

    K13online Anmerkungen
    DAS ist richtig. Bei der eingelegten Berufung der Staatsanwaltschaft kann der Staatsanwalt im Berufungsverfahren ein höheres Strafmaß wie bisher fordern.

    Bei einer (Sprung-) Revision würde keine erneute Beweisaufnahme durch ein Landgericht erfolgen, sondern das OLG würde nur schriftlich entscheiden. Der Angeklagte müsste nicht persönlich vor Gericht erscheinen. Bei der nun stattfindenen Berufung vor einem Landgericht muss der Prediger persönlich erscheinen.

    Der Berufungstermin wird mehrere Monate dauern. Wahrscheinlich erst im Frühjahr 2025…

  4. Der Volksverhetzungs-Prozess gegen einen Prediger der vom Verfassungsschutz beobachteten „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ (BKZW) geht am Landgericht in die nächste Runde. Das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim werde angefochten, teilte der Anwalt des Mannes mit.,,,

    https://www.queer.de/detail.php?article_id=51961

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