Posts Tagged With 'Amtsgericht Pforzheim'

Dezember 06, 2024

K13online Prozessbeobachter: Amtsgericht Pforzheim verurteilt Hass-Prediger „Bruder Andi“ wegen Volksverhetzung

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Amtsgericht Pforzheim verurteilt Hass-Prediger "Bruder Andi" wegen Volksverhetzung

Plädoyer des Verteidigers gleicht einer Predigt auf Freispruch: Video „Gott hasst Menschen“ ist jedoch nicht durch die Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt

Bei erneuter Abwesenheit von „Bruder Andi“ hat die Pforzheimer Einzelrichterin Kräßig den angeklagten Hassprediger der Baptistensekte „Zuverlässiges Wort“ wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Inaugenschein genommene Video mit der Predigt richtet sich in seiner Gesamtheit(Kontext) nicht nur gegen alle Homosexuellen & Pädosexuellen, sondern auch gegen alle Menschen, die nicht der Gesinnung dieser Baptistensekte folgen wollen. Der Verteidiger erklärt in einem rund einstündigen Plädoyer die Verwerfungslehre Gottes: Einmal in der Hölle, immer in der Hölle. Gott schickt Menschen in die Hölle, um sie zu verbrennen. Der Staat müsse eigentlich die Homosexuellen töten lassen. Forderungen nach der Todesstrafe seinen legal und durch das Grundgesetz gedeckt. Die Forderungen nach der Todesstrafe für Kinderschänder & für homosexuelles Verhalten sei durch das BVerfG erlaubt. In langen Monologen zitiert der Verteidiger aus der Bibel und macht sich diese Textstellen zueigen. Das gesamte Plädoyer des Rechtsanwaltes besteht in großen Teilen aus einer Predigt dieser Baptistensekte. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 30Euro(= 3.900Euro). Zuvor hatte er eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Die Amtsrichterin verurteilte „Bruder Andi“ zu erhöhten 150 Tagessätzes zu je 40Euro(= 6.000Euro). Dies entspricht einer Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Monaten, wenn diese Geldstrafe nach Rechtskraft nicht bezahlt wird. Der Verteidiger gab keine Erklärung darüber ab, ob sein Mandant in die Berufung zum Landgericht(alternativ Sprung-Revision beim Oberlandesgericht) gehen will. Die Verteidigung hat eine Woche Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Die Hauptverhandlung fand nach sage und schreibe fünf Stunden(13 – 18 Uhr) ein Ende. Das Video mit der Predigt & das Plädoyer des Verteidigers war von Menschenverachtung kaum noch zu überbieten…

Dezember 02, 2024

K13online Prozessbeobachter: Feiger Hass-Prediger der Baptistensekte erscheint nicht beim Amtsgericht wegen Volksverhetzung

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
K13online Prozessbeobachter: Feiger Hass-Prediger der Baptistensekte erscheint nicht beim Amtsgericht wegen Volksverhetzung

Strafbefehl(Anklage) gegen „Bruder Andy“ verlesen: Verteidiger Frank Herrmann will Grundsatzentscheidung, ob die Predigt „Gott hasst Menschen“ durch die Religionsfreiheit gedeckt ist 

Mit einem großen Medienaufgebot & voll besetzten Gerichtssaal hat der Prozess gegen den österreichischen Hass-Prediger „Bruder Andi“ begonnen. Der feige Angeklagte war nicht zur Hauptverhandlung erschienen. Sein Verteidiger Frank Herrmann scheiterte mit seinen Antrag, den Strafbefehl(Anklage) nicht zu verlesen und das Verfahren einzustellen. Der Staatsanwalt und der Verteidiger boten einen Schlagabtausch darüber, ob das Amtsgericht Pforzheim zuständig ist. Die Hass-Predigt richtet sich primär gegen homosexuelle Menschen:  „Wir wollen nicht, dass sie mit Kindern sind, alle Homos und andere Geschlechter.“ Die Homos hassen sich selbst und sollen in die Hölle. Sie haben eine verdorbene Gesinnung. DAS ist der Wille Gottes. Sie haben den Tod verdient. Die Rede ruft zu Straftaten auf. Amtsrichterin Kräßig terminiert den Folgetermin auf den 5. Dezember um 13 Uhr. Am 2. Verhandlungstag wird die Predigt bzw. das Video, welches bei YouTube ins Internet gestellt wurde, in Augenschein genommen. Der Verteidiger Frank Herrmann will eine Grundsatzentscheidung, ob die Predigt „Gott hasst Menschen“ durch die Religionsfreiheit gedeckt ist. Im Gerichtssaal anwesend waren u.a. auch Vertreter der Homosexuellen in Pforzheim. Weiter der konservative Theologe Lothar Gassmann. Sogar Teilnehmer des  Nazi-Fackelaufzugs am 23. Februar auf dem Wartberg waren gekommen. Andererseits waren auch Organisatoren der Corona-Demos als Prozessbeobachter anwesend. Journalisten/Innen der lokalen und regionalen Presse berichten: Pforzheimer Zeitung(PZ-News), Badische Neuste Nachrichten(bnn), SWR-Aktuell sowie der Landtag von Baden-Württemberg. dpa berichtet bundesweit: BILD, Frankfurter Allgemeine, Süddeutsche Zeitung, Die WELT, Queer.de und viele mehr. Auch am nächsten Prozesstag ist mit einem großen Interesse der Mainstream-Medien zu rechnen. K13online wird ebenfalls LIVE dabei sein….(Update)

November 22, 2024

K13online Prozessbeobachter: Amtsgericht Pforzheim verurteilt nicht-pädophilen Angeklagten wegen sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt & Exhibitionismus

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Amtsgericht Pforzheim verurteilt nicht-pädophilen Angeklagten wegen sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt & Exhibitionismus

Der Haftbefehl gegen den 39-jährigen Mann wurde aufgehoben: In U-Haft der JVA Stuttgart wurde er körperlich angegriffen und musste ins Krankenhaus

Der 39-jährige Mann gab nach der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht in Pforzheim eine Erklärung ab: In der viermonatlichen U-Haft sei er von Mitgefangenen körperlich angegriffen worden, sodass er in ein Krankenhaus musste. Die U-Haft sei für Ihn sehr schwer gewesen. Die sogenannte Knasthierarchie hätte Ihn zum „Kinderschänder“ erklärt. Seine Familie würde aber zu Ihm stehen und Ihn unterstützen. K13online weißt auf das Folgende hier: Wir verurteilen die Knasthierarchie auf das Schärfte. Die JVAs sind verpflichtet, die Betroffenen dieser Deliktsart, vor Gewalttaten der Mitgefangenen zu schützen. Ganz offensichtlich gab es solche Schutzkonzepte in der U-Haft der JVA Stuttgart nicht. Damit trägt diese Anstalt die Verantwortung für diese Gewalttaten. K13online ist bekannt, dass es in anderen JVAs solche Schutzkonzepte gibt, die erfolgreich umgesetzt werden. Das Amtsgericht Pforzheim verurteilt den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und ohne Geldstrafe. Strafmildernd ist das Geständnis und der damit verbundene Verzicht auf die Zeugen(Mädchen). Auch die erlittenen Gewalttaten gegen Ihn in U-Haft wurden als strafmildernd gewertet. Die Dauer der Therapie soll mindestens ein Jahr sein. Zum Schluss der Hauptverhandlung erging folgender Beschluss: Der Haftbefehl gegen den Verurteilten wird aufgehoben. Der 39-jährige Mann wird in die Freiheit entlassen…

November 18, 2024

PRO JUSTITIA: Amtsgericht Pforzheim terminiert Strafprozess gegen Prediger der Baptistensekte auf den 21. November 2024

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
PRO JUSTITIA: Amtsgericht Pforzheim terminiert Strafprozess gegen Prediger der Baptistensekte auf den 21. November 2024

Volksverhetzung gegen Homosexuelle UND Pädosexuelle: Schwulenhass und Todeswünsche verhelfen Sekte zu trauriger Berühmtheit

Das Amtsgericht in Pforzheim hat die öffentliche Hauptverhandlung gegen einen Prediger der „Baptistenkirche zuverlässiges Wort(BKZW)“ auf den 21. November 2024 terminiert. Der Hass-Prediger hatte gegen einen Strafbefehl von 120 Tagessätzen zu je 80Euro = 9.600Euro Einspruch eingelegt. Die Staatsanwaltschaft klagt den Homo- und Pädohasser wegen Volksverletzung an. PRO JUSTITIA: Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen – bei einer Freiheitsstrafe sowieso – ist der Volksverhetzer vorbestraft. Die Beweisaufnahme kann zu keinem anderen Ergebnis führen, denn die Hetzreden wurden als Videos veröffentlicht. Immer sonntags um 10:30 Uhr finden solche „Gottesdienste“ an der Zerrennerstraße in Pforzheim weiterhin statt. Der Verfassungsschutz listet die „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“ seit Mai vergangenen Jahres als gesichert extremistisches Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Sie sei hauptsächlich in Pforzheim aktiv, heißt es im Verfassungsschutzbericht. Darüber hinaus sind weitere Ermittlungsverfahren anhängig. Grund dafür waren der Verdacht der Volksverhetzung und der Billigung von Straftaten. Elektronische Speichermedien, Kameraausrüstung und Schriftstücke wurden beschlagnahmt. Hier dauern die Ermittlungen nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch an. Demnach wird es zu einer weiteren Anklage kommen. K13online wird zur Berichterstattung bei den Prozessen dabei sein. Mit einem großen Interesse der Öffentlichkeit und der Mainstream-Medien ist zu rechnen. Es gab Strafanzeigen & Proteste vom Pforzheimer Oberbürgermeister, der katholischen und evangelischen Kirche und sogar eine Demo von Schülern/Innen des nahen Theodor-Heuss-Gymnasiums. Auch der Landtag von Baden-Württemberg hat sich schon mit der BKZW beschäftigt. Abgeordente der GRÜNEN stufen die Sekte als kriminelle Vereinigung ein. Dem schließt sich K13online an und fordert ein bundesweites Verbot für die BKZW…. 

September 11, 2024

Haben Kinder keinen Spaß am Sex?: Therapiebescheinigung bestätigt „Porno-Sucht“ schon im Alter von neun Jahren

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Haben Kinder keinen Spaß am Sex?: Therapiebescheinigung bestätigt "Porno-Sucht" schon im Alter von neun Jahren

Kinderporno-Urteil vor dem Amtsgericht Pforzheim: Beratungsstelle für Mädchen und Jungen zum Schutz vor sexueller Gewalt, Lilith, bekommt 1.700Euro Geldauflage

Schon wieder bekommt der Kinderschutzverein Lilith von einem wegen Kinderpornos Verurteilten eine Geldauflage von 1.700Euro in die Vereinkasse. Im Jahresbericht 2023 sind solche Einnahmen, die vom Pforzheimer Amts- und Landgericht verhängt wurden, nicht gesondert aufgeführt. Bei den Spenden wird eine Summe von 54.957,59Euro genannt. Bei allen wegen § 184 ff. StGB und § 176 ff. StGB Verurteilten, die zusätzlich Geldauflagen erhalten haben, sind grundsätzlich Kinderschutzvereine die Begünstigen. Mit solchen Geldeinnahmen finanzieren verurteilte Pädophile/Pädosexuelle und Nicht-Pädophile die Vereinsaktivitäten ganz erheblich mit. Der Kinderschutz profitiert also von solchen Verurteilungen und deshalb besteht auch kein Interesse, daran etwas zu ändern. Im Gegenteil: Solche Vereine haben keine Probleme damit, Einnahmen aus Kinderporno-Verfahren zu verwenden. Viele Kinderschützer/Innen stellen immer wieder die falsche Behauptung auf, dass die Kids keinen Spaß am Sex hätten. Der heute 24-jährige Mann hatte dem Amtsgericht Pforzheim eine Therapiebescheinigung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass er bereits im Alter von neun Jahren eine „Porno-Sucht“ gehabt haben soll. Das sexuelle Interesse des damaligen Jungen begann demnach nicht erst mit der Schutzaltersgrenze von 14 Jahren. Natürlich haben auch schon Jungen & Mädchen unter 14 Jahren Spaß am Sex!. Die Kindersexualität ist trotz der sexuellen Aufklärung noch immer ein sehr großes TABU-Thema. Die alltägliche Lebensrealität von Kindern steht im völligen Widerspruch zur Tabuisierung der Sexualität von Kindern. Die Zeit ist lange überfällig, dieses TABU endlich zu brechen…

September 04, 2024

K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

Verurteilung noch nicht rechtskräftig: Musikpädagoge wegen sexuelle Berührungen eines Mädchens(13) im Jahre 2012 zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Während der gesamten Beweisaufnahme ging es immer wieder um die entscheidende Frage, waren die zwei Mädchen zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt erst 13 oder schon 14 Jahre. Am letzten Verhandlungstag haben fünf Freunde des angeklagten Musikpädagogen ausgesagt. Niemand hatte Probleme mit dem Altersunterschied. Der Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs in der Liebesbeziehung konnte nach 22 Jahren nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das Mädchen wollte den Mann sogar heiraten. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim sprach den 60-jährigen Musikpädagogen vom Vorwurf des „schweren sexuellen Kindesmissbrauchs(§ 176a StGB)“ frei. Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren für beide „Taten“ gefordert. Wegen sexueller Berührungen vor 12 Jahren mit einem anderen Mädchen, welches erst 13 Jahre alt war, erging ein Urteil von acht Monaten Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieses Strafmaß liegt nur zwei Monate über der Mindeststrafe. Der Pforzheimer Kinderschutzbund erhält wieder einmal die Geldauflage von 2 Tausend Euro. Die Vorsitzende am Amtsgericht hatte einen Verfahrensfehler begangen, denn die Plädoyers hätten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen. Der Verteidiger hatte zu Anfang des Prozesses einen Antrag auf Befangenheit gegen eine Schöffin gestellt, welcher abgewiesen wurde. Beides sind formale Revisionsgründe. Auch weil es zwischen dem Antrag der Staatsanwaltschaft von drei Jahren Knast und den acht Monaten Bewährungsstrafe einen großen Unterschied gibt, kann eine Berufung nicht ausgeschlossen werden. Anklage und Verteidigung haben sich dazu bisher nicht geäußert. Bemerkenswert ist noch die völlig unqualifizierte Äußerung des anwaltlichen Nebenklägers: „Vor dem 14. Geburtstag könnten Mädchen(analog Jungen)  kein Einständnis geben“. Diese Fehlannahme beruht zwar auf den Unrechts § 176 ff. StGB, aber die tägliche Realität zeigt immer wieder, dass es einvernehmliche sexuelle Beziehungen mit unter 14-jährigen Kinder geben kann und auch in Zukunft immer geben wird…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.