Verurteilung noch nicht rechtskräftig: Musikpädagoge wegen sexuelle Berührungen eines Mädchens(13) im Jahre 2012 zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt
Während der gesamten Beweisaufnahme ging es immer wieder um die entscheidende Frage, waren die zwei Mädchen zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt erst 13 oder schon 14 Jahre. Am letzten Verhandlungstag haben fünf Freunde des angeklagten Musikpädagogen ausgesagt. Niemand hatte Probleme mit dem Altersunterschied. Der Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs in der Liebesbeziehung konnte nach 22 Jahren nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das Mädchen wollte den Mann sogar heiraten. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim sprach den 60-jährigen Musikpädagogen vom Vorwurf des “schweren sexuellen Kindesmissbrauchs(§ 176a StGB)” frei. Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren für beide “Taten” gefordert. Wegen sexueller Berührungen vor 12 Jahren mit einem anderen Mädchen, welches erst 13 Jahre alt war, erging ein Urteil von acht Monaten Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieses Strafmaß liegt nur zwei Monate über der Mindeststrafe. Der Pforzheimer Kinderschutzbund erhält wieder einmal die Geldauflage von 2 Tausend Euro. Die Vorsitzende am Amtsgericht hatte einen Verfahrensfehler begangen, denn die Plädoyers hätten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen. Der Verteidiger hatte zu Anfang des Prozesses einen Antrag auf Befangenheit gegen eine Schöffin gestellt, welcher abgewiesen wurde. Beides sind formale Revisionsgründe. Auch weil es zwischen dem Antrag der Staatsanwaltschaft von drei Jahren Knast und den acht Monaten Bewährungsstrafe einen großen Unterschied gibt, kann eine Berufung nicht ausgeschlossen werden. Anklage und Verteidigung haben sich dazu bisher nicht geäußert. Bemerkenswert ist noch die völlig unqualifizierte Äußerung des anwaltlichen Nebenklägers: “Vor dem 14. Geburtstag könnten Mädchen(analog Jungen) kein Einständnis geben”. Diese Fehlannahme beruht zwar auf den Unrechts § 176 ff. StGB, aber die tägliche Realität zeigt immer wieder, dass es einvernehmliche sexuelle Beziehungen mit unter 14-jährigen Kinder geben kann und auch in Zukunft immer geben wird…
Auch das Mädchen äußerte damals offenbar gegenüber einem der Freunde, dass sie den Angeklagten liebe. Sie wolle ihn heiraten, sobald sie volljährig sei. Die Eltern des Mädchens hätten von der angeblich platonischen Beziehung gewusst.
Auch äußerte der Angeklagte damals gegenüber einem Freund, dass er keine sexuellen Absichten hätte. Trotzdem sei es mehrfach zum Geschlechtsverkehr mit der Minderjährigen gekommen. Ob sie damals schon 14 Jahre alt war, ließ sich während des Verfahrens nicht klären.
Die sechste Tat, für die der 60-Jährige nun verurteilt wurde, liegt wie der andere Fall ebenfalls einige Jahre zurück. Die Vorsitzende Richterin Gauß sei davon überzeugt, dass der Angeklagte einer damals 13-jährigen Schülerin – der Nebenklägerin – sanft über den Rücken gestreift, seine Hand in ihrer Hose und an ihrem Gesäß gehabt habe. „Das stellt sexuellen Missbrauch bei Kindern dar“, so Gauß.
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K13online Prozessbeobachter: Amtsrichterin Gauß schließt 3. Verhandlungstag nach persönlichen Verhältnissen des Musikpädagogen schon nach 15 Minuten
[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 23 August 2024 ]
Fortsetzungstermin der Hauptverhandlung am 3. September um 13 Uhr: Waren die zwei Musikschülerinnen des Musikpädagogen 13 oder schon 14 Jahre alt?
Der Mann im obigen Fall muss nicht ins Gefängnis, sondern hat für die sexuellen Berührungen eine Bewährungsstrafe erhalten. Während der Beweisaufnahme wurden diese Berührungen von dem Mann bestritten. Das Gericht hat aber dem heute erwachsenen damaligen Mädchen geglaubt. Die Aussage der heutigen Erwachsenen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Grundsätzlich kann man bei solchen Fällen, die schon 12 Jahre zurückliegen, sagen:
Nicht selten haben solche sexuellen Berührungen zum “Tatzeitpunkt” einvernehmlich stattgefunden. Deshalb wird über viele Jahre keine Strafanzeige erstattet. Im späteren Jugend- und Erwachsenenalter kommt dann aber der Zeitpunkt, wo Anzeige erstattet wird. Dabei spielen oft äußere Einflüsse eine Rolle, wenn dem mutmaßlichen Opfer ein sexueller Missbrauch eingeredet wird. Oder das “Opfer” hat im Erwachsenenalter psychische Probleme, deren Ursachen in diesen Berührungen gesucht werden. Wenn ein psychologisches Gutachten diese Ursachen bestätigt, dann orientiert sich das Gericht daran.
Die Verjährungsfristen wurden durch den Gesetzgeber erheblich ausgeweitet. Diese beginnen erst mit dem 21. Lebensjahr und können bis zu 30 Jahre andauern. DAS bedeutet, dass das Opfer bis zum 51. Lebensjahr Strafanzeige erstatten kann. Bei so vielen Jahren nach der mutmaßlichen Tat ist die konkrete Beweislage äußerst schwierig. Dennoch gibt es Verurteilungen, aber auch Freisprüche.
Weil ein Erwachsener ein 13 jähriges Mädchen sanft über den Rücken gestreicheilt hat und die Hand anschließend am Gesäß war, und es keine Anhaltspunkte für eine Gewalteinwirkung, weder Psyschiche Gewalt noch Physische Gewalt, soll er ins Gefängnis weil es trotzdem mit einer Vergewaltigung gleichgesetzt wird??? Die frage ist doch wo fängt Gewalt an und wo ist Schluss?Wenn eine Turnlehrerin ein kind beim tanzen grob an dem Gesäß fässt, weil es nicht vernünftig den Rumpf beim Tanzenunterricht bewegt, dann passieren keine strafrechtlichen Konsequenzen. Durch solche Gesetze werden die moralischen Grenzen in eine Fiktion verschoben, so dass wenn Jemand ein kleines Mädchen tatsächlich mit Fesselung, oder das festhalten von beiden Armen dazu zwingt mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben, dieser weniger bestraft wird als der Jenige mit der sanften Berührung ohne Zwang. Doch jeder der dies anzweifelt, und meint ein 13 jähriges Mädchen wäre in der Lage sich freiwillig für eine sexuelle Beziehung mit dementsprechende Berührungen mit ein Volljährigen zu entscheiden, wird automatisch jemanden erklärt , der Wege sucht Kinder zu missbrauchen, oder betreibt Werbung für sexuelle Ausbeutung , weil Kinder diesen freien Willen der Sexualität nur nachahmen würden, und dies wird als sexuell auffälliges unnatürliches Verhalten gebranntmarkt…Es wird daran dogmatisch festgehalten dass das kind nur zur Nachahmung dieser sexuellen Zärtlichkeit durch Fremdeinwirkung beeinflusst wurde, welches sich deswegen diese Handlung nicht bewusst sei, als sei es von den Pädophilen unter Drogen gesetzt worden. Wie sollen die Kinderschützer bitte zu 100 Prozent von dieser Unfähigkeit der angeblich enscheidungsunfähigen Kinder pauschal wissen?? Denn noch schlimmer ist es, wenn der Kinderschützer auf die Idee kommt, die kindliche vorpubertät aufeinmal doch nicht zu leugnen , weil die frühe kindliche Sexualität schon längst bewiesen wurde ,, ich trotzdem immer wieder von solchen Leuten, die auch die gnadenlose Verfolgung Pädophiler gutheißen ,, die folgende Äußerungen höre , : dass sie die sexuelle Gefühle von Kinder zwar nicht leugnen, aber die kinder gefälligst ihren Sex untereinander machen können, und dort hätten aber Erwachsene auf keinen fall was zu suchen.Das mahnen diese Leute. Das scheint eine neue Masche zu sein, die für solch ein Missbrauchswahn ganz entscheidend ist, und es werden dadurch weitere neue Maschen für den kinderschutz aufgebaut.!!! . Wie kann mann nur so geblendet und ignorant sein als kann es nichts schlimmeres geben ,einerseits bestätigen, dass Kinder sich sexuell bewusst sind, aber andererseits solche Leute durch ihr verzerrtes Kindesmissbrauchsgewirr nicht in der lage sind zu begreifen, dass es sich dabei genau aus diesem Grund deshalb nicht um Buddelkasten Kinder oder Babys handelt,und damit die Kognitivität/Entscheidungsfähigkeiten abspricht, wenn das vorpubertierende Kind sich ein etwas älteren anziehenden Partner wünscht, und dass es weder mit sexuelle Ausbeute und auch nichts mit sexuelle Gewalt oder Zwang zu tuhen hat. Dies ist alles ein künstlich geschaffener Adultesence Wirrwarr subjektiv empfundener kindesmissbrauchsempfindungen. Wenn die Pädosexualität legalisiert wäre, dann könnte jeder sich vom Gegenteil der gewaltlosen Pädophilien Beziehung überzeugen, und es müsste nichts verheimlicht werden, wenn jemand von sein verbotenes Grundrecht gebrauch macht, und man könnte besser die wirklichen Verbrecher dingfest machen. Doch davon wird Abstand genommen
. . Ganz zu schweigen, dass man damit auch die Begabung der Vernunft und Gewissen und menschlickeit des älteren Partners pauschal abspricht, dass er dementsprechend verantwortungsvoll mit der Sexualität des minderjährigen kindes umgehen würde, und bei ein vermutlich enstehenden Schaden des kindes von selbst abwenden würde. Doch durch solche kognitive Dissonanz, subjektiv geschaffener verzerrter Missbrauchs Bilder werden Menschen zweiter Klasse unterster Schublade geschaffen.
Schöne Grüße kenny van den Berg