Posts Tagged With 'Landgericht Pforzheim'

Dezember 16, 2025

K13online Prozessbeobachter beim Landgericht in Pforzheim: Zwischen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegen Welten

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
K13online Prozessbeobachter beim Landgericht in Pforzheim: Zwischen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegen Welten

Staatsanwältin Landau fordert für Mutter zweier Kleinkinder Freiheitsstrafe von vier Jahren: Emotionales Plädoyer von Verteidiger Joachim Lederle zeigt Empathie für seine Mandantin(Roma)

Sie machte Fotos & Videos von ihren Kindern in allen Lebensbereichen. In ihrem Schlusswort sagte die Mutter von zwei Kleinkindern vor dem Landgericht in Pforzheim: „Ich schließe mich den Ausführungen meines Verteidigers an und entschuldige mich. Ich würde alles für meine Kinder tun. Lieber würde ich ohne meine Kinder sterben…!!!“ Zuvor gab es ein Gutachten, welches für die Mutter positiv ausgefallen war. Jedoch hatte die Staatsanwältin Landau auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren plädiert. Der Verteidiger Lederle bat in seinem emotionalen Plädoyer um Prüfung eines straflosen Verbotsirrtums. Im Falle einer Verurteilung forderte er eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden müsse. K13online Kommentar: Der Sachverhalt ist ein Präzedentsfall für den Bundesgerichtshof(BGH). Bei einer Verurteilung müsste der BGH prüfen, ob ein strafloser Verbotsirrtum vorliegt oder ein vermeidbarer Verbotsirrtum, der strafbar wäre. Der BGH müsste sich mit der Rechtsfrage beschäftigen, ob der Kontext eines kulturellen Hintergrundes bei strafrechtlichen Bewertung in Deutschland eine Rolle spielt. Die Mutter wußte nicht, dass ihre Handlungen strafbar sein sollen. Von einem Vorsatz kann überhaupt keine Rede sein. Die Verteidigung sollte bei einer Verurteilung auf jeden Fall Revision beim BGH einlegen. Das Urteil soll am Mittwoch, 17. Dezember, um 10.30 Uhr verkündet werden…

November 27, 2025

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: JVA-Psychologin der rumänischen Angeklagten(Mutter von zwei Kleinkindern) sagt als Zeugin aus

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Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: JVA-Psychologin der rumänischen Angeklagten(Mutter von zwei Kleinkindern) sagt als Zeugin aus

Vorwurf gemäß § 176 ff. und § 184b StGB: Das Bildmaterial, das ihr zur Last gelegt werde, habe nichts mit Sexualität zu tun gehabt, so die Angeklagte im Gespräch mit der Psychologin

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat der 2. Verhandlungstag gegen eine rumänische Mutter mit zwei Kleinkindern stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Straftaten gemäß § 176 ff. und § 184b StGB vor. Die Mutter befindet sich seit über sechs Monaten in Untersuchungshaft. Dort hat sie sich gegenüber einer Psychologin geäußert, die nun vor Gericht ausgesagt hat: „Die unzähligen Fotos und Clips auf ihrem Handy habe die 27-Jährige damit begründet, dass ihre Kinder viele Bilder von sich haben, wenn sie erwachsen sind. Das Bildmaterial, das ihr zur Last gelegt werde, habe nichts mit Sexualität zu tun gehabt. Ihr Eindruck sei, dass es im Kulturkreis des rumänischen Ehepaares keine Generationsgrenzen oder Schamzonen gebe. Wird ein Baby geboren, werde es überall geküsst, es gebe keine Tabuzone, so die Zeugin. Der Umgang mit Geschlechtsorganen sei anders und es werde kein Unterschied gemacht zu anderen Körperteilen: Ein Penis ist wie eine Hand oder ein Finger. Der Vater der beiden Kinder teilte auf Nachfrage des Gerichts mit, dass er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht und keine Angaben machen will.“ Die Hauptverhandlung wird mit dem 3. Prozesstag am 15. Dezember fortgesetzt. K13online wird als Prozessbeobachter dabei sein und berichten….

November 12, 2025

Badische Neues Nachrichten(bnn): Mutter(27) filmte & fotografierte ihre nackten Kinder(3 & 2 Jahre) und steht wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

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Badische Neues Nachrichten(bnn): Mutter(27) filmte & fotografierte ihre nackten Kinder(3 & 2 Jahre) und steht wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Aussage der Mutter am 1. Verhandlungstag: Aus medizinischen Gründen hat die Mutter von ihrem zum „Tatzeitpunkt“ dreijährigen Sohn & zweijährigen Tochter Fotos & Videos gemacht, die von der Staatsanwaltschaft als Kinderpornos angeklagt wurden 

Ein sehr ungewöhnlicher Fall von mutmaßlichen Kindesmissbrauch & Kinderpornos wird seit letzten Montag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verhandelt. Die Badischen Neusten Nachrichten(bnn) berichten ausführlich. Die Staatsanwaltschaft wirft einer Mutter sexuellen Missbrauch & Kinderpornos ihres zum „Tatzeitpunkt“ dreijährigen Sohnes & zweijährigen Tochter vor. Die Mutter der Kleinkinder sagte vor Gericht aus, dass die Aufnahmen & Handlungen aus medizinischen Gründen geschehen sein sollen. Sie sitzt seit über einem halben Jahr in U-Haft. Ihre Kinder nicht sehen zu können, sei eine Qual, sagte die Mutter vor Gericht unter Tränen aus. Um ihre Kinder kümmert sich das Jugendamt. bnn-Zitate: „Die Angeklagte bestritt, sexuell übergriffig gewesen zu sein und kinderpornografisches Material angefertigt zu haben: „Wie kann man mich dessen bezichtigen?“, fragte sie über ihre Dolmetscherin im Gerichtssaal. Wie es zu den Fotos und Videos kam, konnte sie erklären: Ihr Sohn habe Probleme mit der Vorhaut gehabt. Außerdem sei die Eichel des Jungen angeschwollen. Weil sie nur gebrochen Deutsch spreche, habe sie die Bilder und Clips gemacht, um sie der Kinderärztin zu zeigen. Seit ihre Kinder auf der Welt seien, habe sie alles gefilmt, was ihr komisch vorkam – vom Stuhlgang bis zum Hautausschlag, ergänzte ihr Verteidiger Lederle.“  Die Beweisaufnahme wird fortgesetzt und K13online wird über die nächste Gerichtsverhandlung als Prozessbeobachter ausführlich berichten….

September 30, 2025

Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Karlsruhe wegen Volksverhetzung: Prediger der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim(BKZW)

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Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Karlsruhe wegen Volksverhetzung: Prediger der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim(BKZW)

Prediger Bruder Andi zeigt keinerlei Einsicht beim Straftatbestand der Volksverhetzung: «Ich wusste nicht, dass das Volksverhetzung ist»

Unerwartet fand die Berufungsverhandlung nicht vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim statt, sondern im Gerichtsgebäude in Karlsruhe. K13online konnte deshalb nicht als Prozessbeobachter dabei sein. Die Lokalpresse/dpa berichtet: Auch im Berufungsverfahren wegen Volksverhetzung hat der Anwalt eines Predigers der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Mit seinen Aussagen über Homosexuelle habe der Mann nur Bibelstellen erläutert und nicht die Menschenwürde der Betroffenen angegriffen, sagte der Rechtsanwalt vor dem Landgericht Karlsruhe. Solche Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit im Grundgesetz geschützt. Der Angeklagte selbst äußerte vor Gericht Unverständnis über die Einstufung einer seiner Predigten. «Ich wusste nicht, dass das Volksverhetzung ist», sagte der 33-Jährige. Auch nach Lektüre des Urteils aus der Vorinstanz könne er nicht nachvollziehen, welche Elemente volksverhetzend sein sollen. Das Verfahren soll kommende Woche Donnerstag mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft fortgesetzt werden. Danach könnte das Gericht ein Urteil sprechen. K13online wird dann bei der Urteilverkündung dabei sein und berichten…

März 01, 2025

Urteil gegen Pforzheimer Familienvater nicht rechtskräftig: Verteidigung und Staatsanwaltschaft hat Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt

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Urteil gegen Pforzheimer Familienvater nicht rechtskräftig: Verteidigung und Staatsanwaltschaft hat Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt

Ermittlungsverfahren gegen „Kinderschützer“ eingeleitet: Bei der Verhandlung wurden im Gerichtssaal rechtswidrig Fotos des Angeklagten gemacht und mit seinem Namen im Netz veröffentlicht, zusammen mit radikalen Forderungen

Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil vom Landgericht Karlsruhe-Pforzheim Revision beim BGH eingelegt. Damit ist die Verurteilung des Familienvaters zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV) nicht rechtskräftig geworden. Dies berichtet die Badischen Neuesten Nachrichten(bnn). Die Staatsanwaltschaft fordert ein höheres Strafmaß. Warum die Verteidigung Revision eingelegt hat, geht aus dem bnn-Artikel nicht hervor. Weil der Familienvater gleich zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegte hatte, könnte sich die Revision auch auf die verhängte SV beziehen. Nach Rechtsauffassung von K13online liegen die Voraussetzungen für eine SV nicht vor. Bei einer erfolgreichen Revision muss das gesamte Verfahren bei einem anderen Landgericht neu aufgerollt werden. Im Kausalzusammenhang mit der Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche „Kinderschützer“ eingeleitet, die im Gerichtssaal rechtswidrige Fotos vom Angeklagten gemacht haben und seinen Namen in den sozialen Medien veröffentlicht hatten. Damit wurden im Internet auch die Identitäten der Kinder des Familenvaters öffentlich bekannt. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick verurteilte diese mutmaßlichen „Kinderschützer“ scharf. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Ermittlungsverfahrens wird die Staatsanwaltschaft hoffentlich Anklage erheben. K13online wird darüber ausführliche berichten…

Februar 21, 2025

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt heterosexuellen Familienvater mit pädophiler Nebenströhmung zu Freiheitstrafe & Sicherungsverwahrung

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K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt heterosexuellen Familienvater mit pädophiler Nebenströhmung zu Freiheitstrafe & Sicherungsverwahrung

„Kinderschützerin“(mom_for_children) & Konsorten greifen freien Journalisten Dieter Gieseking verbal an und beleidigen: Journalisten der Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) kennen nicht den Unterschied zwischen Kernpädophilen und Hetero-Ersatzhandlungstäter

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat den laut Sachverständigen Gutachtens heterosexuellen Familienvater mit einer pädophilen Nebenströhmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten & anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick erklärte in Ihrer mündlichen Urteilbegründung u.a. auch, dass der Familienvater zu keiner Zeit sexuelle Gewalt angewandt hatte. Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass wenn es sich laut Gutachter um eine Hangtat handelt, die SV verhängt werden kann. Richterin Schick wies weiter daraufhin, dass die bisherige U-Haft bei dieser Deliktsart besonders schwer ist(Knasthierachie). Wenn sich der Familienvater im regulären Strafvollzug erfolgreich einer Therapie unterziehen würde, wird nach Ende der Haftzeit ein neues Gutachten erstellt. Dies könnte dazu führen, dass er die SV nicht antreten muss. Seine eigenen drei Kinder wird er wohl nicht mehr als Kinder sehen können, sondern erst als Jugendliche bzw. Erwachsene. Am heutigen Verhandlungstag waren nur rund 30 Zuschauer/Innen gekommen. Es fanden erneut Einlasskontrollen statt. Dabei war auch die damalige Demo-Anmelderin „mom_for_children“ mit Anhängern.  Nach Ende der Gerichtsverhandlung wurde der Inhaber dieses Weblogs von dieser radikalen „Kinderschützerin“ verbal angegriffen und beleidigt. K13online Kritik gibt es auch an den zwei Artikeln in der Pforzheimer Zeitung(PZ-New) und in den Badischen Neusten Nachrichten(bnn). Beide Journalisten kennen ganz offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Kernpädophilen und Heterosexuellen mit einer pädophilen Nebenströhmung. Weil fast die gesamte Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat, wurde erst in der Urteilbegründung deutlich, dass der Familenvater nicht kernpädophil ist. Die weit überwiegende Mehrheit solcher Fälle wird nicht von Pädophilen/Pädosexuellen begangen, sondern von sogenannten Ersatzhandlungstätern. Pädophile haben grundsätzlich keine Ehefrauen mit eigenen Kindern in der Familie. Die K13online-Gefangenenhilfe schließt auch Heterosexuelle im regulären Strafvollzug, Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug mit ein, wenn keine tatsächliche sexuelle Gewalt begangen wurde. Während der Gerichtsverhandlung wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung keine Erklärungen abgegeben. Damit ist das Urteil mit Stand von heute noch nicht rechtskräftig. Bei einer Revision werden wir weiter berichten…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.