Anklageschrift Staatsanwalt: Erpresserischer Menschenraub, der besonders schweren räuberischen Erpressung, des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung
Zunehmend gehen Staatsanwaltschaften & Polizei gegen Pädophilenjäger(Pedo-Hunters) vor, die Pädophile in Fallen gelockt haben. Im aktuellen Fall hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 23-jährigen Pedo-Hunter erhoben: Erpresserischer Menschenraub, der besonders schweren räuberischen Erpressung, des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung. Unter dem kriminellen Vorwand des „Kinderschutzes“ hat der Angeklagte sich laut Anklageschrift in insgesamt 15 Fällen als Kind/Jugendliche ausgegeben. Bei den vereinbarten Treffen trafen die Opfer auf weitere identifizierte Pedo-Hunters, gegen die ebenfalls ermittelt wird. Das Dunkelfeld beim Pedo-Hunting dürfte ernorm hoch sein, weil oft keine Strafanzeigen von den Opfern erstattet wurden. Der Grund dafür, dass oft keine Anzeigen erstattet werden, liegt daran, dass sich die Gewaltopfer des sogenannten „Cybergrooming“ strafbar gemacht haben könnten. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit geschaffen und nimmt damit das „Pedo-Hunting“ billigend in Kauf. K13online bietet allen von Pedo-Hunting Betroffenen Hilfestellungen an. Wir empfehlen, allen Gewaltopfern Strafanzeigen gegen die Täter zu erstatten: Dem Täter auf der Spur! Pro Justitia! Der 23-Jährige Pedo-Hunter sitzt übrigens laut Staatsanwaltschaft bereits seit Juli in Untersuchungshaft. Der Strafprozess wird deshalb Anfang 2026 beginnen…





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