Verfasst am 21 Juli 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Luxemburg plant Gesetz gegen «Pedo-Hunting»-Inhalte: Selbstjustiz ist in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel und wird nicht toleriert

Luxemburg plant Gesetz gegen «Pedo-Hunting»-Inhalte: Selbstjustiz ist in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel und wird nicht toleriert

Politischer Handlungsbedarf der Bundesregierung & Justizministerium: K13online fordert neuen Straftatbestand (Gesetz) gegen Pädophilenjäger (Pädo-Hunter) auch in Deutschland

In Luxemburg plant der Innenminister Léon Gloden (CSV) ein neues Gesetz gegen Selbstjustiz & Pedo-Hunting. Beim Phänomen «Pedo-Hunter» (deutsch: «Pädophilen-Jäger») handelt es sich um eine Person, die sich auf Internetportalen als minderjährig ausgibt, um tatsächliche oder vermeintliche Sexualstraftäter oder Angehörige der LGBTQ-Community in eine Falle zu locken. Auch Pädophile/Pädosexuelle werden unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ in die Falle gelockt. In Deutschland gibt es eine ganze Reihe von Pädophilen-Jäger, die strafrechtlich bisher kaum belangt werden können. Es besteht also politischer Handlungsbedarf der Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) & des Bundesjustizministeriums. K13online fordert deshalb einen neuen Straftatbestand(Gesetz) gegen Pädophilenjäger(Pädo-Hunter) auch in Deutschland. In Luxemburg wurde die Notwendigkeit der Strafbarkeit erkannt, um Selbstjustiz & das Fallenstellen unter Strafandrohung zu verhindern. Die Jagd auf Pädophile wird zunehmend zum Volkssport. Der Gesetzgeber muss diesem menschenverachtenden Treiben ein Ende setzen. Insbesondere dann, wenn sich erwachsene Fallensteller als Kinder ausgeben. In solchen Fällen sind keine echten Kinder betroffen und ein Cybergrooming findet nicht statt. Täter sind die Pädophilenjäger und sonst niemand…



Verfasst am 20 Juli 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Zum 7. Jahrestag 2025: K13online(Dieter Gieseking) gab 2018 ein Interview im RTL-Studio Hessen zum Thema der Pädophilie

Zum 7. Jahrestag 2025: K13online(Dieter Gieseking) gab 2018 ein Interview im RTL-Studio Hessen zum Thema der Pädophilie

Geplanter Sendebeitrag sollte bei RTL-Aktuell & RTL-Nachtjournal ausgestraht werden: Deutsche Version mit englischen Untertiteln als Audio bei FST(Free Speech Tube) & in russischer Übersetzung verfügbar

Erstmals seid dem Bestehen(2003) von K13online wurde der Inhaber Dieter Gieseking zu einem Interview in ein TV-Studio eingeladen. Die Dreharbeiten für einen Sendebeitrag fanden am 22. Juli 2018 im RTL-Studio in Hessen statt. Das Interview mit dem RTL-Reporter dauerte rund zwei Stunden und liegt hier im Original als MP4-Datei vor. Aus diesem Filmmaterial wurde ein Sendebeitrag von neun Minuten für RTL-Aktuell & RTL-Nachtjournal produziert, der hier ebenfalls vorliegt. In dem TV-Beitrag kommt auch der Leiter des Präventionsnetzwerkes „Kein Täter werden/KTW“ zu Wort und darf seine Wahrnehmungsverzerrungen kundtun. Dieses Interview wurde von RTL-Reportern in Berlin geführt. Der hessische RTL-Reporter reichte den fertigen Nachrichtenbeitrag beim Nachtjournal ein. Seit nunmehr sieben Jahren wurden die Pro- und Contra Interviews nicht ausgestrahlt. Es gibt Reporter & Journalisten der Mainstream-Medien, die zu einer objektiven Berichterstattung zum Themenkomplex der Pädophilie/Pädosexualität bereit sind. Jedoch war die Chefredaktion von RTL-Aktuell & RTL-Nachtjournal nicht bereit gewesen, die Interviews zu senden. Die Inhalte dieses Sendebeitrages sind aber zeitlos und können jederzeit bei RTL ausgestrahlt werden. Aus dem gesamten Filmmaterial können sogar ganz neue Sendungen produziert werden. Bei FST(Free Speech Tube) ist eine deutsche Version mit englischen Untertitel als Audio verfügbar. Ebenso ist die deutsche Version in einer russischen Übersetzung verfügbar. Wir erinnern am 22. Juli 2025 an den 7. Jahrestag der Dreharbeiten im RTL-Studie in Frankfurt. Und stellen die Frage, wann die Zeit reif sein wird, die Interviews einem breiten Publikum zu präsentieren. Alle Mainstream-Medien sind aufgefordert, der sexuellen Minderheit der Pädophilen & Pädosexuellen eine mediale Stimme zu geben…. 



Verfasst am 19 Juli 2025 von Dieter Gieseking    

Volksverhetzung(§ 130 StGB): Landgericht Karlsruhe-Pforzheim terminiert Berufungsverhandlung gegen Sekten-Prediger auf 30. September 2025

Volksverhetzung(§ 130 StGB): Landgericht Karlsruhe-Pforzheim terminiert Berufungsverhandlung gegen Sekten-Prediger auf 30. September 2025

„Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“ aufgelöst: Mittlerweile firmiert die Sekte unter dem Namen „Deutschlands Seelen gewinnen“

Das Amtsgericht Pforzheim hatte im Dezember 2024 den Baptisten-Prediger „Bruder Andi“ zu 150 Tagessätzen zu je 40Euro (6.000Euro) verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger legte gegen das Urteil Berufung ein. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat nun den Termin zur Berufungsverhandlung auf den 30. September 2025 anberaumt. „Bruder Andi“, der nicht an dem Prozess vor dem Amtsgericht teilgenommen hatte, wollte ernsthaft einen Freispruch. Sein Verteidiger war der Ansicht, das ein Aufruf zur Tötung homosexueller Menschen durch den Staat keine Volksverhetzung sei, sondern eine politische Forderung. Vor dem Landgericht findet nun eine neue Beweisaufnahme statt. Grundsätzlich wird der Angeklagte zur Hauptverhandlung geladen. Inzwischen wurde die Baptistenkirche Zuverlässiges Wort aufgelöst. Mittlerweile firmiert die Sekte unter dem Namen „Deutschlands Seelen gewinnen“. Es sind weitere Ermittlungsverfahren gegen andere „Prediger“ bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Die neue „Evangelisationsgruppe“ ist mit Stand von heute (noch) nicht verboten. Die „Prediger“ & Anhänger treiben weiterhin ihr Unwesen. K13online wird zur journalistischen Berichterstattung an der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht teilnehmen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…



Verfasst am 18 Juli 2025 von Dieter Gieseking    

Im ewigen Gedenken: Filmemacher Ivan Noel verstarb am 19. Juli 2021 nach „Missbrauchsvorwürfen“ durch Suizid

Im ewigen Gedenken: Filmemacher Ivan Noel verstarb am 19. Juli 2021 nach "Missbrauchsvorwürfen" durch Suizid

Ivan Neol in seinem Abschiedsbrief: „Aber vor allem gab es kaum einen Moment in meinem Leben, in dem ich nicht geliebt wurde, und in dem ich nicht geliebt habe“

Der Filmemacher Ivan Noel wird allen Jungenliebhabern(Boylover) auf der ganzen Welt sehr gut bekannt sein. Als Regisseur & Produzent sind in den Jahren 2008 bis 2020 eine ganze Reihe von Spielfilmen erschienen. Bei Dreharbeiten zu seinem letzten Spielfilm soll es zu „Missbrauchsvorwürfen“ durch drei 15-jährige Jugendliche gekommen sein, die er wegen schlechten Verhaltens vom Set geschmissen hatte. In seinem Abschiedsbrief schreibt Noel: „Aber vor allem gab es kaum einen Moment in meinem Leben, in dem ich nicht geliebt wurde, und in dem ich nicht geliebt habe. Selbst in meinen schlimmsten Momenten. Ich war immer von der Liebe und Hingabe von Jung und Alt umgeben. All das, unglaublich, trotz meiner Andersartigkeit und dieser Persönlichkeit, die im TOTALEN Gegensatz zur aktuellen westlichen (Pseudo-)Moral steht. Deshalb verdanke ich den besten Teil meines Lebens denjenigen, die meine Freunde waren und sind. Ich werde eine Flasche des besten argentinischen Malbec trinken, den ich kenne (‚Nosotros‘ von Susana Balbo) und mich dem Jenseits hingeben, von dem wir kommen und zu dem wir alle gehen.“  Die K13online-Redaktion gedenkt mit der internationalen Boyloverszene am 19. Juli 2025, dem 4. Todestag von Ivan Noel, an sein Lebenswerk. Seine Spielfilme werden uns immer in Erinnerung bleiben….



Verfasst am 16 Juli 2025 von Dieter Gieseking    

Niederländer Marcel Jeninga auf dem Höhepunkt: EU-Parlament beschließt europaweites Verbot von Pädophilen-Handbuch

Niederländer Marcel Jeninga auf dem Höhepunkt: EU-Parlament beschließt europaweites Verbot von Pädophilen-Handbuch

§ 176e StGB: „Er habe viele Gespräche mit Politikern in den Niederlanden, Straßburg und Brüssel geführt und ihnen immer wieder das rund 1.000 Seiten umfassende „Handbuch“ auf den Tisch gelegt“

Im sogenannten Darknet soll es ein „Handbuch für Pädophile“ geben, worin mit Anleitungen der sexuelle Missbrauch von Kindern beschrieben wird. K13online kann sich dazu nicht äußern, weil wir die Inhalte des Buches nicht kennen. Der niederländische Kinderschützer Marcel Jeninga, der jetzt in Deutschland wohnt, hat sich die rund 1 Tausend Seiten in vier Aktenordner ausgedruckt. Dieses Handbuch ist in Deutschland seit Mitte 2021 durch den neuen § 176e StGB strafbar geworden. Der NDR berichtet, dass das EU-Parlament nun das europaweite Verbot beschlossen hat. Zitate: Er habe viele Gespräche mit Politikern in den Niederlanden, Straßburg und Brüssel geführt und ihnen immer wieder das rund 1.000 Seiten umfassende „Handbuch“ auf den Tisch gelegt. Dabei stellt sich die rechtliche Frage, ob ein Kinderschützer ein solch strafrechtlich verbotenes Buch besitzen darf? In einem YouTube-Video freuten sich Carsten Stahl & Marcel Jeninga schon im Jahre 2021 über ihren Erfolg der Strafbarkeit. Am Tag der EU-Entscheidung war Marcel Jeninga persönlich im EU-Parlament. Dort hat er zum Beispiel die schwedische EU-Kommissarin Ylva Johansson getroffen. War Jeninga zu diesem Zeitpunkt noch im Besitz dieses Buches? Die Gesetzeslage sieht jedenfalls so aus, dass der Gesetzgeber und in Folge die Justiz beim Täter nicht unterscheidet, ob dieser ein Kinderschützer oder ein Pädophiler ist. Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich. Jeninga wird die vier Aktenordner in Deutschland also schnell vernichten müssen, denn sonst drohen Strafanzeigen gemäß § 176e StGB. Sobald die Mitgliedsstaaten der EU das Verbot in nationales Recht umgesetzt haben, wird er damit auch nicht mehr ins europäische Ausland reisen dürfen. Übrigens: K13online ist bisher kein Fall bekanntgeworden, dass jemand wegen diesem Buch verurteilt wurde….



Verfasst am 14 Juli 2025 von Dieter Gieseking    

Im R.G. Fischer-Verlag erschienen: Buchautor Beat Meier hat 2. Band über seine Schweizer Kindheit geschrieben

Im R.G. Fischer-Verlag erschienen: Buchautor Beat Meier hat 2. Band über seine Schweizer Kindheit geschrieben

Autobiografischer Roman mit Skizzen und Zeichnungen: Eine wahre Geschichte, die man kaum für möglich hält

Der Autor Beat Meier, der sich in der Schweizer Verwahrung befindet, hat den 2. Band von „Eine(Schweizer) Kindheit – unter vielen ähnlichen“ – im R.G. Fischer Verlag erscheinen lassen. Nach seinem Erstlingswerk „Zu Tode verwahrt“ ist dies sein 3. Buch. Es ist schon erstaunlich und vorbildlich, dass ein Verwahrter in Unfreiheit drei Bücher schreibt. Die Verwahrung in der Schweiz ist im Vergleich zur deutschen Sicherungsverwahrung(SV) erheblich menschenrechtswidriger. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) läuft seit Jahren eine Beschwerde von Meier. In einem weiteren News werden wir eine Buchrezension veröffentlichen. Zur Frankfurter Buchmesse im Oktober 2025 werden wir u.a. erneut den Stand des R.G. Fischer-Verlages besuchen. Davon werden wir auch wieder eine Bildergalerie mitbringen. Das Buch kann bei Amazon.de bestellt werden und ist überall erhältlich. K13online wünscht dem Autor & seinem Verlag alles Beste und einen erfolgreichen Verkauf der literarischen Werke…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.