Ausweitung der Anzeigepflicht (§ 138 StGB): Hamburg hat einen Antrag eingebracht, der die Planung schwerer Sexualstraftaten nach § 176 StGB unter Strafe stellt
Die nächste Justizministerkonferenz von Bund & Ländern findet in Hamburg statt. Eigentlich sollte man glauben, dass durch die ständigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht nun alle sogenannten „Schutzlücken“ geschlossen sein müssten. DAS ist leider ein Irrtum. Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina(GRÜNE) hat noch eine Idee: Ausweitung der Anzeigepflicht (§ 138 StGB): Hamburg hat einen Antrag eingebracht, der die Planung schwerer Sexualstraftaten nach § 176 StGB unter Strafe stellt. Bislang gilt die Pflicht zur Anzeige geplanter Taten nur für Delikte wie Mord oder Raub. Dies soll explizit auf geplante Taten zum Nachteil von Kindern ausgeweitet werden. Außerdem sollen schon wieder die Verjährungsfristen verlängert werden. In der gesamten Rechtswissenschaft ist schon lange erwiesen, dass Strafrechtsverschärfungen zu keinem besseren Kinderschutz führen. Von einer auf Evidenz basierenden Kriminalpolitik kann schon seit vielen Jahren keine Rede mehr sein. Bei der Anzeigepflicht haben sich in der Vergangenheit sogar Kinderschutz- und Opfervereine dagegen ausgesprochen. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Bundesländer sich der GRÜNEN Gallina bei der Justizminister/Innen-Konferenz anschließen. Zuständig ist ohnehin das Bundesjustizministerium. Alle Beschlüsse werden am Freitag, den 12. Juni 2026, veröffentlicht…
Auskunft Google-KI
Hinsichtlich des § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) und des § 184 StGB (Verbreitung pornografischer Inhalte) stehen bei der Konferenz in Hamburg spezifische Nachbesserungen und Verknüpfungen im Fokus des rechtspolitischen Interesses.
Die Anträge zielen primär darauf ab, verfahrensrechtliche Hürden abzubauen und den Opferschutz im digitalen Raum auszuweiten.
Vorstöße und Debatten zu § 176 StGB (Kindesmissbrauch)
Ausweitung der Anzeigepflicht (§ 138 StGB): Hamburg hat einen Antrag eingebracht, der die Planung schwerer Sexualstraftaten nach § 176 StGB unter Strafe stellt. Bislang gilt die Pflicht zur Anzeige geplanter Taten nur für Delikte wie Mord oder Raub. Dies soll explizit auf geplante Taten zum Nachteil von Kindern ausgeweitet werden.
Kritik an Verjährungsfristen: Im Kontext von § 176 StGB wird die zu schnelle Verjährung von Missbrauchstaten problematisiert. Die Justizminister fordern Anpassungen, damit komplexe und über Jahre andauernde Missbrauchsstrukturen – insbesondere innerhalb von Familien – nicht wegen Verjährung straffrei bleiben.
Vorstöße und Debatten zu § 184 StGB (Pornografische Delikte)Verbindung von Missbrauch und digitaler Verbreitung: Die Schnittstelle zwischen § 176 StGB und den Folgeparagrafen von § 184 (wie § 184b StGB – Kinderpornografie) ist Kernthema. Beratungsgegenstand ist eine Verschärfung der Haftung für Plattformbetreiber, wenn inkriminierte Inhalte, die im Zuge von Taten nach § 176 StGB entstanden sind, im Internet verbreitet werden.
Digitaler Opferschutz: Die Länder drängen auf modernisierte Ermittlungsbefugnisse bei Delikten rund um § 184 StGB, da die Erfassung und Löschung von pornografischem Material im Netz durch internationale Serverstrukturen oft blockiert wird.


Wenn ich also einen Freund habe, von dem ich weiss, dass er sich zu minderjährigen Jungs hingezogen fühlt, und der erzählt mir, dass er es geschafft hat, sich mit einem minderjährigen Freund zum PlayStation spielen zu verabreden, dann möchte Frau Gallina gerne, dass ich das umgehend der Polizei melde. Es könnte ja sein, dass es bei dieser Verabredung auch zu sexuellen Handlungen kommt. Melde ich es nicht der Polizei, würde ich im Zweifelsfall riskieren, selbst angeklagt zu werden.
Der polizeistaatliche Druck, der hier von Leuten propagiert wird, deren Partei mal als Anti-Staatsgewalt angefangen hat, ist schon erstaunlich perfide. Es erstaunt mich immer wieder, wie schmerzbefreit Feminismus und Rechtsradikale an einem Strang ziehen.
K13online Anmerkungen
DAS ist so nicht ganz richtig. Die Anzeigepflicht soll nur dann eingeführt werden, wenn vorher bekannt und nachweisbar ist, dass sexuelle Handlungen in der Zukunft begangen werden sollen.
Es geht dabei also nicht um die Anzeigepflicht durch das mutmaßliche Missbrauchsopfer selbst bzw. Dritte nach der sogenannten Tat, sondern:
Zudem sprach sich die Konferenz auf Initiative von Hamburg für eine Anzeigepflicht für schwere Sexualstraftaten aus. Diese Taten sollen demnach in § 138 Strafgesetzbuch aufgenommen werden – wie bereits Raub, Mord oder Hochverrat. Wer von solchen geplanten Taten erfährt und sie nicht anzeigt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Die Senatorin: „Wir sehen zunehmend vor allem in Chatgruppen und Online-Plattformen, dass dort auch Pläne für Sexualverbrechen geschmiedet werden. Dass solche schweren Sexualdelikte – insbesondere zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen – nicht von allen angezeigt werden müssen, obwohl sie vielleicht noch verhindert werden könnten, ist ein klares Defizit des Gesetzes. Wir bitten die Bundesjustizministerin, eine Erweiterung des entsprechenden Straftatenkatalogs zu prüfen.“
https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/impulse-fur-die-rechtspolitik-justizministerkonferenz-in-hamburg-mit-beschlussen-zu-sexualisierter-gewalt-bekampfung-von-extremistisch-motivierten-anschlagen-auf-kritische-infrastruktur-resilienz-der-justiz-251636.html
Dabei ist unklar, ob es dabei um den gesamten § 176 ff. StGB geht – oder nur um den § 176c StGB. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesjustizministerin diese Forderung übernimmt und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt oder nicht…