Ausweitung der Anzeigepflicht (§ 138 StGB): Hamburg hat einen Antrag eingebracht, der die Planung schwerer Sexualstraftaten nach § 176 StGB unter Strafe stellt
Die nächste Justizministerkonferenz von Bund & Ländern findet in Hamburg statt. Eigentlich sollte man glauben, dass durch die ständigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht nun alle sogenannten „Schutzlücken“ geschlossen sein müssten. DAS ist leider ein Irrtum. Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina(GRÜNE) hat noch eine Idee: Ausweitung der Anzeigepflicht (§ 138 StGB): Hamburg hat einen Antrag eingebracht, der die Planung schwerer Sexualstraftaten nach § 176 StGB unter Strafe stellt. Bislang gilt die Pflicht zur Anzeige geplanter Taten nur für Delikte wie Mord oder Raub. Dies soll explizit auf geplante Taten zum Nachteil von Kindern ausgeweitet werden. Außerdem sollen schon wieder die Verjährungsfristen verlängert werden. In der gesamten Rechtswissenschaft ist schon lange erwiesen, dass Strafrechtsverschärfungen zu keinem besseren Kinderschutz führen. Von einer auf Evidenz basierenden Kriminalpolitik kann schon seit vielen Jahren keine Rede mehr sein. Bei der Anzeigepflicht haben sich in der Vergangenheit sogar Kinderschutz- und Opfervereine dagegen ausgesprochen. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Bundesländer sich der GRÜNEN Gallina bei der Justizminister/Innen-Konferenz anschließen. Zuständig ist ohnehin das Bundesjustizministerium. Alle Beschlüsse werden am Freitag, den 12. Juni 2026, veröffentlicht…

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